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Personalleasing: Personal binnen kürzester Zeit

Kommt es zu personellen Engpässen, geraten gerade produzierende Unternehmen in die Bredouille: Schnelles Handeln ist nun gefragt. Personal innerhalb kürzester Zeit zu beschaffen, ist die Aufgabe von Personalleasing. Die Branche genießt teilweise einen – oftmals zu Unrecht – zweifelhaften Ruf. Grund dafür sind Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung unter der Regierung Schröder. Viele schwarze Schafe nutzten das nicht nur für Niedriglöhne, sondern auch zum Entlassen von Stammpersonal und Ersatz durch Leiharbeiter. In der Zwischenzeit hat es etliche gesetzliche Anpassungen gegeben, die zu neuen Entwicklungen und damit einer Besserstellung heutiger Leiharbeiter führten. Was Sie als Arbeitnehmer über Personalleasing wissen sollten und welche Chancen es bietet…



Personalleasing: Personal binnen kürzester Zeit

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Definition: Personalleasing einfach erklärt

Personalleasing ist die sprachlich schönere Variante für etwas, das viele Namen hat und bereits länger existiert – die Rede ist von:

Mit dem Anglizismus wird ein arbeitsrechtliches Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeiter oder Leiharbeitnehmer), Arbeitgeber (Verleiher) und einem Unternehmen (Entleiher) bezeichnet. Für eine bestimmte Zeit verleiht eine Personalleasing Firma ihre Arbeitskraft gegen Geld an ein anderes Unternehmen.

Allerdings wird der Arbeitsvertrag zwischen Personalleasingunternehmen und Leiharbeitergeschlossen, somit verbleiben die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers ebenfalls beim Verleiher.

Wann kommt Personalleasing infrage?

Zum Beispiel bei tzemporär hohem Arbeitsaufkommen. Typischerweise ist der Einzelhandel davon in der Weihnachtszeit betroffen. Im Tourismus hingegen ist Ferienzeit Hochsaison, in der Landwirtschaft vor allem die Sommermonate. Oder bei einer Vertretung für Personal. Immer mal wieder fallen Mitarbeiter aus – Leiharbeiter übernehmen beispielsweise die Arbeit im Falle von Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical.

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Gesetz gegen Missbrauch bei Personalleasing

Wie eingangs erwähnt, gab es in der Vergangenheit einigen Missbrauch. Stammbeglegschaften wurde gekündigt, Leiharbeiter über Personalleasing wurden eingestellt – zu für das Unternehmen vorteilhaften Konditionen. Denn der Leiharbeiter konnte man sich schnell entledigen und die Bezahlung war oft deutlich geringer.

Um derartigem Missbrauch Einhalt zu gebieten, gibt es mittlerweile diverse Auflagen fürs Personalleasing, festgehalten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG):

  • Höchstüberlassungdauer

    Durch das AÜG dürfen Arbeitnehmer nur noch maximal 18 Monate in Folge beim selben Entleiher beschäftigt sein. Ausnahme: Die Tätigkeit wird für mindestens drei Monate unterbrochen. Unterbrechungen durch Krankheit oder Urlaub zählen nicht dazu.

  • Equal Pay

    Die Personalleasing Firma ist angehalten, ihren Mitarbeitern den gleichen Lohn zu zahlen wie ihn Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen erhalten – allerdings erst nach neun Monaten. Eine andere Möglichkeit sieht vor, einen Tarifvertrag abzuschließen. In der Regel entscheiden sich Personalleasing-Agenturen für die letztere Variante, da die tariflichen Bestimmungen häufig ein geringeres Gehalt als das der Stammbelegschaft bedeuten.

  • Kettenverleih

    Das AÜG schließt ausdrücklich Kettenverleih aus – der liegt vor, wenn eine Personalleasing Firma den Bedarf an Personal nicht selbst decken kann und bei einem Subunternehmen Personal entleiht. Für ordnungsgemäßes Leasing von Personal muss jedoch der Arbeitsvertrag direkt zwischen Verleiherunternehmen und dem Leiharbeitnehmer bestehen.

  • Streik

    Wird ein Unternehmen bestreikt, kann es nicht mittels Personalleasing Arbeitnehmer anstelle der streikenden Belegschaft einsetzen: Die würden dann als Streikbrecher gewertet und das ist nicht erlaubt. Ausnahme hier: Leiharbeiter dürfen während eines Streiks eingesetzt werden, wenn sie eine völlig andere Tätigkeit übernehmen, die nicht von den Streikenden ausgeübt wurde.

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Pro und Kontra bei Personalleasing

Aus Sicht des entleihenden Unternehmens sind die Vorteile von Personalleasing offensichtlich: Auftragsspitzen können abgedeckt werden und die lästige – weil aufwändige – Suche nach geeignetem Personal entfällt, das übernimmt der Verleiher. Dazu kommt die unwahrscheinlich hohe Flexibilität, es gibt keine Mindestdauer für Personalleasing. Das entleihende Unternehmen kann einen Leiharbeitnehmer für nur einen Tag, aber ebenso gut für 18 Monate beschäftigen. Da es sich bei Personalleasing um ein Reizthema handelt, stellen wir hier für Sie Pro und Kontra im Überblick dar:

Pro Personalleasing

  • Hohe Eintrittshürden fallen weg, da die Anforderungen bei einer Bewerbung oft geringer sind.
  • Fehlt die erforderliche Berufserfahrung, kann Personalleasing eine Möglichkeit sein, in einem Job Fuß zu fassen. Das gilt für Absolventen, Umschüler oder auch Langzeitarbeitslose.
  • Besonders Hilfsarbeiter haben es schwer, eine längerfristige Anstellung zu finden – Personalleasing ist eine Chance für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung.
  • Tatsächlich können sogar häufigere Beschäftigungsverhältnisse über Personalleasing vorteilhaft sein: Als Arbeitnehmer können Sie so Ihr Netzwerk erweitern.
  • Personalleasing ermöglicht dem Arbeitnehmer, Einblicke in verschiedene Unternehmen zu erhalten, ohne den Arbeitgeber (Verleiher) zu wechseln.
  • Hat das entleihende Unternehmen keinen Bedarf mehr, laufen Leistungen wie Gehalt, Lohnfortzahlung und Urlaub weiterhin über die Personalleasing Firma.
  • Last not least: Durch das Personalleasing bekommen Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich im entleihenden Unternehmen zu bewähren: Die Rede ist vom Klebeeffekt, wenn eine Leiharbeit in einer Festanstellung mündet.

Kontra Personalleasing

  • Nicht immer liegt Ihr Einsatzort am Wohnort, so dass Sie längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen.
  • Zwar sind alle Branchen vertreten, dennoch bestehen etliche Jobs aus Anlerntätigkeiten.
  • Trotz AÜG gibt es Möglichkeiten, Equal Pay zu umgehen – als Mitarbeiter einer Personalleasing Firma verdienen Sie meist weniger als Ihre Kollegen vom Entleiher.
  • Der Verleiher bietet seinen Mitarbeitern häufig nur geringe Weiterbildungsmöglichkeiten. Aufgrund geringer Qualifikation kommt es zu Beschäftigungsmangel und infolgedessen zu Kündigungen.
  • Durch die meist kurzfristigen Arbeitsverhältnisse gibt es keinen festen Kollegenkreis, es kann kein Zugehörigkeitsgefühl entstehen.

Nicht verschwiegen werden soll, dass es auch für den Entleiher Nachteile beim Personalleasing gibt. Leiharbeiter müssen immer wieder neu eingearbeitet werden, bleiben aber nur begrenzte Zeit. Die Folge: Wissensverlust.

Und ganz umsonst ist der Leiharbeiter auch nicht: Zu den Kosten für eine Vermittlungsgebühr kommt meist eine geringere Leistung, weil der Leiharbeiter in der kurzen Zeit nicht sein ganzes Können entfalten kann. So kommt Personalleasing am Ende den Verleiher teurer zu stehen als die Personalkosten durch die eigene Stammbelegschaft.

Dazu kommt, dass die hohe Fluktuation sich aufs Betriebsklima auswirkt – Leiharbeiter empfinden nur bedingt Loyalität zum verleihenden Unternehmen, das Kollegium tut sich schwer, den Leiharbeiter voll und ganz als einen der ihren zu akzeptieren.

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Worauf sollten Arbeitnehmer achten?

Personalleasing boomt – lag die Zahl der Leiharbeitnehmer 1990 im Jahresdurchschnitt noch bei gut 100.000, ist sie derzeit bei fast 900.000. Gemäß Auskunft der Arbeitsagentur gibt es weit über 50.000 Verleihbetriebe, unter denen Arbeitnehmer wählen können. Wie da den richtigen finden? Auf folgende Kriterien sollten Sie achten:

Lizenzierung

Personalleasing sollte von der Agentur für Arbeit lizenziert sein. Ein seriöses Unternehmen hat daher eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Es wird sich somit an Mindestlohnvereinbarungen und Vorschriften zu Gleichstellung, Urlaub und Versicherungen halten. Hinweise auf eingehaltene Qualitätsstandards können ein ISO-Zertifikat und die Mitgliedschaft in einem Verband sein, zum Beispiel Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) oder im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP).

Transparenz

Wird der Leiharbeitnehmer auf Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses im Personalleasing hingewiesen? Wird der Vertrag im Einzelnen dargelegt?

Erfahrung

Ein Indiz für gutes Personalleasing ist, wenn ein Unternehmen über Erfahrung verfügt, sich also bereits mehrere Jahre am Markt hält.

Auftreten

Wie begegnet man Ihnen beim Vorstellungsgespräch? Nimmt sich das Unternehmen Zeit, Sie kennenzulernen? Werden Sie freundlich und respektvoll behandelt? Eine seriöse Personalleasing Firma wird zudem keine unbezahlte Probearbeit von Ihnen erwarten.

Entlohnung

Wird ein Tarifvertrag abgeschlossen, ist in jedem Fall der Mindestlohn garantiert. Eine Stufe besser sind Personalleasing Agenturen, die Equal Pay anbieten. Einige gehen noch einen Schritt weiter und bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge und Weiterbildungen an.

Medienpräsenz

Informieren Sie sich in verschiedene Medien über den potenziellen Arbeitgeber: Wie tritt die Personalleasing Firma in Social Media Kanälen auf? Auch Bewertungen in Arbeitgeberportalen oder der eigene Bekanntenkreis können wertvolle Hinweise liefern. Umgekehrt gilt: Taucht ein und dieselbe Stellenanzeige eines Verleihers immer wieder auf, spricht das für Vermittlungsschwierigkeiten.

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