Personalleasing: So werden Mitarbeiter ausgeliehen

Beim Personalleasing sind Sie bei einem Unternehmen angestellt, erbringen Ihre Arbeitsleistung aber für einen anderen Betrieb. Diese Leiharbeit hat einige Vorteile, aber auch Nachteile. Wir erklären, wie Personalleasing in der Praxis funktioniert und worauf Sie achten müssen…

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Alles auf einen Blick

  • Funktionsweise: Beim Personalleasing schließt der Arbeitnehmer einen festen Arbeitsvertrag mit einer Personalagentur (Verleiher), leistet die eigentliche Arbeit jedoch bei wechselnden Kundenunternehmen (Entleiher) vor Ort.
  • Arbeitsrecht: Es gelten dieselben gesetzlichen Schutzrechte für Arbeitnehmer wie in einem normalen Arbeitsverhältnis. Dazu zählen Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Vergütung: Die Bezahlung basiert in Deutschland auf Zeitarbeits-Tarifverträgen. Dabei gilt: Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes greift für Zeitarbeiter das gesetzliche Recht auf Equal Pay.
  • Höchstdauer: Die gesetzliche Grenze für das Überlassen an ein und denselben Kundenbetrieb liegt bei maximal 18 Monaten. Danach muss eine Festanstellung oder ein Einsatzwechsel erfolgen.
  • Klebeeffekt: Er beschreibt die hohe Wahrscheinlichkeit, über den Einsatz im Personalleasing dauerhaft vom Kundenunternehmen abgeworben und übernommen zu werden.
  • Zielgruppen: Das Modell eignet sich für Berufseinsteiger zum schnellen Sammeln von Praxiserfahrung, für Quereinsteiger sowie für Personen nach einer längeren beruflichen Pause.
  • Flexibilität: Arbeitnehmer profitieren von abwechslungsreichen Einblicken in unterschiedliche Unternehmenskulturen und Arbeitsweisen, ohne sich sofort langfristig an einen einzigen Arbeitgeber binden zu müssen.

Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sind in Deutschland etwa 622.000 Menschen über das Personalleasing sozialversicherungspflichtig beschäftigt – das entspricht etwa 1,8 % aller Erwerbstätigen. Die Chancen für Arbeitnehmer stehen dabei gut: Bis zu 40 % schaffen den direkten Sprung und werden vom Entleiher übernommen.

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Was ist Personalleasing genau?

Personalleasing (Synonym: Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder Leiharbeit) ist ein Beschäftigungsmodell, in dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Dritten gegen eine entsprechende Bezahlung ausgeliehen wird. Als Mitarbeiter werden Sie also nicht direkt bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern übernehmen Aufgaben bei einem anderen Betrieb. So ergibt sich ein typisches Dreiecksverhältnis im Personalleasing:

  1. Zeitarbeitnehmer (Sie)

    Sie schließen einen regulären, oft unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister ab. Sie sind dort fest angestellt, erhalten von dort Ihr Gehalt und dort liegt auch Ihre soziale Absicherung.

  2. Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher)

    Diese Agentur ist Ihr rechtmäßiger Arbeitgeber mit allen Pflichten. Sie besitzt die behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und leiht Sie als Arbeitskraft an andere Firmen aus.

  3. Kundenunternehmen (Entleiher)

    Das ist der Betrieb, in dem Sie tagtäglich Ihre tatsächliche Arbeitsleistung erbringen. Hier unterliegen Sie dem fachlichen Weisungsrecht der dortigen Vorgesetzten und nutzen deren Infrastruktur.

Ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Arbeitsverhältnis ist das sogenannte Beschäftigungsrisiko. Sollte das Kundenunternehmen den Einsatz beenden und die Agentur kurzfristig kein neues Projekt für Sie finden, darf Ihnen nicht einfach der Lohn gestrichen werden. Die Personalagentur trägt das wirtschaftliche Risiko und muss Sie auch in einsatzfreien Zeiten (Garantielohn) weiterbezahlen.

Vor- und Nachteile von Personalleasing

Aus Sicht des Entleihers sind die Vorteile von Personalleasing offensichtlich: Auftragsspitzen werden abgedeckt, die aufwendige und teure Suche nach geeignetem Personal entfällt und der Einsatz von ausgeliehenen Mitarbeitern ist flexibel – Arbeitnehmer können für Tage und Wochen oder für bis zu 18 Monate ausgeliehen werden. Auch Arbeitnehmer können profitieren, sie sollten aber sowohl die Vor- als auch die Nachteile kennen:

Vorteile

  • Schneller Jobeinstieg

    Unkomplizierte und schnelle Bewerbungsverfahren machen einen Einstieg teilweise schon innerhalb weniger Tage möglich.

  • Breiter Erfahrungsschatz

    Sie lernen in kurzer Zeit verschiedene Branchen, Arbeitgeber, Software-Tools und Unternehmenskulturen kennen.

  • Wichtige Beziehungen

    Sie bauen ein großes Netzwerk zu Arbeitgebern, Kollegen und Abteilungsleitern auf, die Sie sonst nie getroffen hätten.

  • Mögliche Übernahme

    Ein großer Vorteil ist die Chance auf eine direkte Übernahme. Sie überzeugen mit Leistung und empfehlen sich für eine folgende Festanstellung.

  • Geringe Einstiegshürden

    Die Anforderungen sind oftmals geringer und es wird weniger Berufserfahrung vorausgesetzt. Das öffnet Chancen, wenn es auf dem Arbeitsmarkt schwierig ist.

Nachteile

  • Häufige Wechsel

    Ständige Einarbeitungen in neue Teams, Systeme und Arbeitsumgebungen sind herausfordernd und anstrengend.

  • Fehlende Zugehörigkeit

    In manchen Stammbelegschaften existieren leider immer noch Vorurteile gegenüber Leasingkräften. Sie werden wie Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt.

  • Anfängliche Lohngefälle

    In den ersten Monaten liegt das Gehalt laut Tarifvertrag oft unter dem der festangestellten Kollegen. Trotz gleicher Arbeit können Sie weniger verdienen.

  • Geringere Bindung

    Es entsteht selten echte Loyalität zum Betrieb, in dem Sie arbeiten. Gerade bei kürzeren Einsätzen fühlen Sie sich als externer Dienstleister.

  • Mögliche Entfernungen

    Nicht immer liegt Ihr Einsatzort direkt am Wohnort. Bei einem neuen Entleiher müssen Sie vielleicht längere Anfahrtswege in Kauf nehmen.

Auch für Entleiher können Nachteile entstehen. Durch das Personalleasing müssen Mitarbeiter immer wieder neu eingearbeitet werden. Das kostet Zeit und bringt anfangs weniger Leistung. Zudem bleiben Leiharbeiter nur für eine begrenzte Zeit und nehmen das Know-how dann mit zu einem anderen Arbeitgeber.

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Gesetz gegen Missbrauch bei Personalleasing

In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme und Missbrauch beim Personalleasing: Mitarbeiter aus der Stammbelegtschaft wurden gekündigt, dafür günstigere Leiharbeiter für die gleiche Arbeit eingestellt – mit Konditionen, die für das Unternehmen vorteilhaft waren. Ausgeliehene Mitarbeiter konnten schnell wieder entlassen werden und auch die Bezahlung war teilweise deutlich geringer. Dies ist inzwischen nicht mehr möglich und gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Hier einige der wichtigsten Punkte zum Schutz beim Personalleasing:

  • Höchstüberlassungsdauer

    Durch das AÜG dürfen Arbeitnehmer nur noch maximal 18 Monate in Folge beim selben Entleiher beschäftigt sein. Ausnahme: Die Tätigkeit wird für mindestens 3 Monate unterbrochen. Unterbrechungen durch Krankheit oder Urlaub zählen nicht dazu.

  • Equal Pay

    Die Personalleasing-Firma muss ihren Mitarbeitern den gleichen Lohn zahlen wie Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen – allerdings erst nach 9 Monaten. Das beinhaltet aber nicht nur das normale Gehalt, sondern auch Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen.

  • Kettenverleih

    Das AÜG schließt ausdrücklich Kettenverleih aus. Heißt: Wird ein Mitarbeiter über Personalleasing ausgeliehen, darf er nicht einfach an ein anderes Unternehmen weiterverliehen werden. Die Arbeitnehmerüberlassung ist nur vom tatsächlichen Arbeitgeber (also dem ursprünglichen Verleiher) möglich.

  • Streik

    Wird ein Unternehmen bestreikt, kann es nicht durch Personalleasing Arbeitnehmer ausleihen, die für die streikende Belegschaft eingesetzt werden: Diese würden dann als Streikbrecher gewertet, was nicht erlaubt ist. Ausnahme: Leiharbeiter dürfen während eines Streiks eingesetzt werden, wenn sie eine völlig andere Tätigkeit übernehmen, die nicht in den bestreikten Bereich fällt.

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Worauf sollten Arbeitnehmer achten?

In Deutschland gibt es mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen, die als Arbeitgeber Mitarbeiter an andere Betriebe ausleihen. Wie sollen Sie da eine passende Agentur finden? Wir zeigen, auf welche Kriterien Sie achten sollten:

Lizenzierung

Personalleasing muss von der Agentur für Arbeit lizenziert sein. Ein seriöses Unternehmen hat eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Hat ein Anbieter keine Lizenz, darf er offiziell keine Mitarbeiter ausleihen – lassen Sie unbedingt die Finger davon!

Verband

Achten Sie darauf, dass die Agentur an einen großen Arbeitgeberverband (wie den iGZ oder BAP) gebunden ist. Das bedeutet, dass sie nach festen Tarifverträgen bezahlt und beschäftigt werden.

Erfahrung

Ein Indiz für gutes Personalleasing ist die Erfahrung des Betriebs und der Recruiter. Ein neu gegründetes Unternehmen ist nicht unbedingt schlecht, hält sich die Firma aber bereits seit Jahren erfolgreich am Markt, ist dies ein starkes Argument.

Auftreten

Im persönlichen Kontakt lernen Sie viel über die Personalleasing-Firma: Wie begegnet man Ihnen im Vorstellungsgespräch? Ist es eine professionelle Atmosphäre? Werden Sie respektvoll behandelt? Seriöse Agenturen erkennen Sie auch daran, dass sich der Recruiter Zeit nimmt. Er lernt Sie, Ihre Fähigkeiten und auch Ihre Karriereziele kennen.

Medienpräsenz

Informieren Sie sich in verschiedenen Medien über den potenziellen Arbeitgeber: Wie tritt die Personalleasing-Firma in Social-Media-Kanälen auf? Auch Bewertungen in Arbeitgeberportalen oder der eigene Bekanntenkreis können wertvolle Hinweise liefern. Umgekehrt gilt: Taucht ein und dieselbe Stellenanzeige eines Verleihers immer wieder auf, spricht das für Vermittlungsschwierigkeiten.


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