Lohndumping: Was Sie wissen müssen

Trotz Mindestlohn gibt es weiterhin Lohndumping und schlecht bezahlte Arbeit. Welche Branchen und Berufe sind betroffen? Wir klären auf, was Lohndumping bedeutet, wo es auftritt und was Sie dagegen tun können…

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Was ist Lohndumping?

Lohndumping (Englisch: wage dumping) bezeichnet Gehälter, die unterhalb der in einem Tarifvertrag vereinbarten Bezahlung liegen. Nach der Definition des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) wird von Lohndumping gesprochen, wenn für eine Vollzeitbeschäftigung Löhne vereinbart werden, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Auch Entgelte unterhalb des ortsüblichen Lohnes gelten als Dumping.

Der Begriff setzt sich zusammen aus Lohn (= Bruttoeinkommen) und dem englischen Wort „dumping“ (= Preisunterbietung). Gemeint ist, dass die Preise für Arbeitsleistung bewusst nach unten gedrückt werden.

Lohndumping Synonym

Synonym zum Lohndumping wird auch von Lohndrückerei, Niedriglohn, Hungerlohn oder Billiglohn gesprochen. Arbeitgeber werden in diesem Zusammenhang als Ausbeuter oder Leuteschinder bezeichnet.

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Auswirkungen von Lohndumping

Durch Lohndumping leben betroffene Arbeitnehmer oft am Existenzminimum, sind armutsgefährdet oder sind auf finanzielle Unterstützung und Sozialleistungen angewiesen. In schweren Fällen reicht das Einkommen für lebensnotwendige Dinge nicht aus – Miete, Strom, Kleidung und Lebensmittel können nicht bezahlt werden.

Im vergangenen Jahr waren 16,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet. Die Schwellenwerte liegen bei folgenden Einkommen:

Haushalt Armutsgefährdungsgrenze
Alleinlebende 1.314 Euro
Alleinerziehend + 1 Kind 1.622 Euro
2 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14 Jahren) 2.759 Euro
2 Erwachsene ohne Kind 1.871 Euro

Die Werte berücksichtigen bereits gesetzliche Transferleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld.

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Lohndumping Deutschland: Welche Branche ist betroffen?

Manche Branchen und Berufe zählen zum Niedriglohnsektor. Hier ist das Durchschnittsgehalt teilweise deutlich geringer als in anderen Bereichen – es ist jedoch kein Dumpinglohn im eigentlichen Sinne, sondern lediglich ein geringes Gehalt. Im Sprachgebrauch verschwimmen die Begrifflichkeiten jedoch.

Passen Bezahlung und Ausbildung nicht zusammen, wird es als Lohndumping wahrgenommen. Besonders häufig ist das in diesen Branchen der Fall:

  • Bäckergewerbe
  • Bauhilfsgewerbe
  • Callcenter
  • Friseure
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Logistikunternehmen
  • Lieferdienste
  • Pflegedienste
  • Reinigungsbranche
  • Sicherheitsdienste
  • Taxigewerbe

Welche Arbeitnehmer sind besonders betroffen?

In der Vergangenheit waren vor allem Minijobber von Lohndumping betroffen. Die Einführung des Mindestlohns (12,41 Euro, Stand: 2024) hat diese Gruppe entlastet. Gleichzeitig gibt es Personengruppen, die häufig von Lohndumping betroffen sind:

Lohndumping und Schwarzarbeit

Gerade bei Subunternehmern besteht die Gefahr von Lohndumping, oft in Verbindung mit Schwarzarbeit. Billige Arbeitskräfte – im Baugewerbe meist aus Osteuropa – bekommen Stundenlöhne deutlich unter dem Mindestlohn. Bestimmungen zu Tariflöhnen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und zur sozialen Absicherung werden unterlaufen.

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Wie betreiben Arbeitgeber Lohndumping?

Um die Löhne zu drücken und Mindestlöhne zu unterschreiten, wenden Arbeitgeber kreative Methoden an:

  • Zeiterfassung

    Mindestlöhne werden unterwandert, indem zum Beispiel die Zeit zum Umziehen aufwändiger Arbeitskleidung oder Überstunden nicht angerechnet werden.

  • Lohnabzug

    Manche Arbeitgeber stellen Werkwohnungen zur Verfügung. Bei Krankmeldung des Mitarbeiters über zwei Tage hinaus wird aber eine Extrazahlung in Form von Miete erwartet.

  • Anrechnung

    Besonders in der Gastronomie häufig: Die zu erwartenden Trinkgelder werden auf den Stundenlohn angerechnet, der Mindestlohn somit umgangen.

  • Naturalien

    Statt des Mindestlohns wird die Differenz zum Lohn in Form von Gutscheinen für den eigenen Betrieb ausgezahlt. Oder es darf in Bäckereien das übrig gebliebene Brot mitgenommen werden. Das ist laut der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten nicht zulässig.

  • Dokumentation

    Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet und dokumentiert werden. Um Lohndumping zu ermöglichen, verstoßen manche Arbeitgeber bewusst gegen diese Vorgaben und führen keine entsprechenden Listen oder Systeme.

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Lohndumping: Vor- und Nachteile

Vorteile beim Lohndumping gibt es nur für Arbeitgeber, die sich billige Arbeitskraft einkaufen. Oftmals ist das Ausbeutung, bei wirtschaftlichen Problemen des Betriebs kann es aber eine Rettung sein. Um eine Insolvenz abzuwenden, werden Mitarbeiter vorübergehend geringer bezahlt. Hier braucht es jedoch einen entsprechenden Ausgleich.

Dumpinglöhne gehen zulasten von Arbeitnehmern. Sie tragen letztlich alle Nachteile: Die Bezahlung liegt deutlich unterhalb ihrer Qualifikation und Arbeitskraft, es kommt zu finanziellen Schwierigkeiten trotz voller Leistung. Betroffene leiden zudem unter Unzufriedenheit, Frust und einem Gefühl mangelnder Anerkennung.

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Maßnahmen: Was tun bei Lohndumping?

Mitarbeiter fühlen sich bei Lohndumping oftmals hilflos. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten und Maßnahmen, die helfen können:

  • Sammeln Sie Informationen
    Vergleichen Sie Ihre Bezahlung mit Tarifverträgen in Ihrer Branche und für Ihren Beruf. Auch ein Blick in Gehaltstabellen gibt Aufschluss, ob Sie zu niedrig bezahlt werden.
  • Dokumentieren Sie Arbeitsleistungen
    Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Ihre geleistete Arbeit und Ihr Einkommen. Bewahren Sie Kopien aller relevanten Dokumente wie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen auf.
  • Kontaktieren Sie Gewerkschaften
    Suchen Sie Kontakt zu Gewerkschaften oder Verbänden Ihrer Branche. Nutzen Sie deren Unterstützung bei der Klärung von Lohndumping-Fällen.
  • Erwägen Sie rechtliche Schritte
    Wenn Sie Lohndumping vermuten, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Dieser berät Sie zu möglichen rechtlichen Schritten.
  • Organisieren Sie Kollegengruppen
    Organisieren Sie sich mit Kollegen, um gemeinsam gegen die ungerechte Bezahlung vorzugehen. Gründen Sie gegebenenfalls eine Betriebsrat-Initiative oder treten Sie einem Betriebsrat bei.
  • Verweigern Sie Niedriglohnarbeit
    Weigern Sie sich, unterbezahlte Arbeit anzunehmen. Setzen Sie klare Grenzen und fordern Sie Ihren Arbeitgeber zur Korrektur auf.
  • Informieren Sie Behörden
    Kooperieren Sie mit den zuständigen Kontrollorganen und informieren Sie die Behörden. Auch können Sie Anzeige bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erstatten, wenn Mindestlöhne umgangen werden. Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung, denn Lohndumping führt auch zu geringeren Sozialbeiträgen.

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