Lohndumping: Definition, wann ist es strafbar?

Trotz Mindestlohn gibt es in Deutschland weiterhin Lohndumping – also Tarifflucht und unangemessen niedrige Löhne. In einigen Branchen und Berufen grenzt die Lohndrückerei bereits an Ausbeutung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Lohndumping definiert ist, welche Strafen drohen, und was Sie dagegen tun können…

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Definition: Lohndumping bezeichnet die Zahlung unangemessen niedriger Löhne, die unter Tarifverträgen, ortsüblichen Gehältern oder dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, um Produktionskosten zu senken.
  • Verbot: Lohndumping ist illegal und strafbar, wenn der gesetzliche Mindestlohn oder tariflich vorgeschriebene Löhne unterschritten werden.
  • Formen: Beim Lohndumping gibt es nicht nur zu niedrige Löhne. Arbeitgeber tricksen ebenso bei der Ermittlung der Arbeitszeit oder Anrechnung von Trinkgeld.
  • Branchen: Besonders betroffen von Dumpinglöhnen sind Gastronomie, Logistik, das Reinigungsgewerbe und Callcenter.
  • Folgen: Verstöße können zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. Betroffene Arbeitnehmer können den Differenzbetrag rückwirkend einklagen.

Rund 16 % der Jobs in Deutschland liegen im Niedriglohnsektor. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei nicht immer um Lohndumping. Allerdings sind davon vorwiegend junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren (40 %) und Arbeitskräfte ohne Ausbildung (37 %) besonders betroffen.

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Was ist Lohndumping genau?

Lohndumping bezeichnet Löhne und Gehälter, die unterhalb des Mindestlohns oder im Tarifvertrag vereinbarten Bezahlung liegen. Auch eine Unterschreitung des ortsüblichen Lohnes gilt als „Dumping“. Der englische Begriff bedeutet übersetzt „Preisunterbietung“ – gemeint ist, dass die Preise für eine Arbeitsleistung bewusst gedrückt werden. „Tarifflucht“ wiederum beschreibt Unternehmen, die sich bewusst Tarifverträgen entziehen, um niedrigere Löhne zu zahlen.

Lohndumping Synonym

Synonyme für Lohndumping (englisch: wage dumping) sind: Lohndrückerei, Unterentlohnung Niedriglohn, Hungerlohn oder Billiglohn. Arbeitgeber werden in dem Zusammenhang auch als Ausbeuter, Sklaventreiber oder Leuteschinder bezeichnet.

Was sind die Auswirkungen von Lohndumping?

Durch Lohndumping leben betroffene Arbeitnehmer oft am Existenzminimum, sind armutsgefährdet oder auf finanzielle Unterstützung und Sozialleistungen angewiesen. In schweren Fällen reicht das Einkommen für lebensnotwendige Dinge nicht aus – Miete, Strom, Kleidung und Lebensmittel können nicht bezahlt werden. Im vergangenen Jahr waren 16,6 % der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet. Die Schwellenwerte liegen bei folgenden Einkommen:

Armutsgefährdungsgrenzen in Deutschland

Wer diese monatlichen Netto-Einkommen in Deutschland unterschreitet, dem droht laut Statistischem Bundesamt Armut:

Haushalt

Grenze

Alleinlebende 1.446 Euro
Alleinerziehend + 1 Kind 1.622 Euro
2 Erwachsene ohne Kind 1.871 Euro
2 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14 Jahren) 3.036 Euro

Die Werte berücksichtigen bereits gesetzliche Transferleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Wird die Arbeit nicht ausreichend bezahlt, drohen gerade Familien in die Armut abzurutschen.

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Lohndumping in Deutschland: Welche Branchen sind betroffen?

Manche Branchen und Berufe zählen bereits zum Niedriglohnsektor. Hier ist das Durchschnittsgehalt teilweise deutlich geringer als in anderen Bereichen. Deswegen muss jedoch noch kein „Dumpinglohn“ gezahlt werden. Passen Ausbildung und Bezahlung nicht zusammen, wird dies oft schon als Lohndumping wahrgenommen. Besonders häufig ist das in diesen Branchen der Fall:

  • Bäckergewerbe
  • Bauhilfsgewerbe
  • Callcenter
  • Friseure
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Logistikunternehmen
  • Lieferdienste
  • Pflegedienste
  • Reinigungsbranche
  • Sicherheitsdienste
  • Taxigewerbe
  • Welche Arbeitnehmer sind besonders betroffen?

    In der Vergangenheit waren vorwiegend Minijobber von Lohndumping betroffen. Die Einführung des Mindestlohns hat das verbessert. Gleichzeitig gibt es Personengruppen, die immer noch häufig von Lohndumping betroffen sind. Dazu gehören:

  • Geringqualifizierte
  • Hilfsarbeiter
  • Migranten
  • Berufsanfänger
  • Arbeitnehmer in Zeitarbeitsfirmen
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildung
  • Freiberufler
  • Frauen

Lohndumping und Schwarzarbeit

Gerade bei Subunternehmern besteht die Gefahr von Lohndumping, oft in Verbindung mit Schwarzarbeit. Billige Arbeitskräfte – im Baugewerbe meist aus Osteuropa – bekommen Stundenlöhne deutlich unter dem Mindestlohn. Gesetzliche Bestimmungen zu Tariflöhnen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und zur sozialen Absicherung werden hierbei unterlaufen.

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Wie betreiben Arbeitgeber Lohndumping?

Um die Löhne zu drücken und Tarif- und Mindestlöhne zu unterschreiten, wenden Arbeitgeber unterschiedliche Methoden an. Zu den fiesesten Maschen zählen:

  • Zeiterfassung

    Mindestlöhne werden unterwandert, indem die Zeit zum Umziehen aufwendiger Arbeitskleidung oder Überstunden nicht angerechnet werden.

  • Lohnabzug

    Manche Arbeitgeber stellen Werkwohnungen zur Verfügung. Bei einer Krankmeldung des Mitarbeiters über 2 Tage wird dann eine Extra-Mietzahlung erwartet.

  • Anrechnung

    Besonders beliebt in der Gastronomie: Die zu erwartenden Trinkgelder werden auf den Stundenlohn angerechnet, der Mindestlohn somit umgangen.

  • Betriebskosten

    Einige Arbeitgeber ziehen Kosten für Arbeitskleidung, Werkzeug oder sogar Reinigung vom Lohn ab, sodass unter dem Strich weniger als der Mindestlohn bleibt. Unternehmen legen hierbei die Betriebskosten auf Angestellte um und versuchen dadurch, das Gehalt zu drücken.

  • Naturalien

    Statt des Mindestlohns wird die Differenz zum Lohn in Form von Gutscheinen für den eigenen Betrieb ausgezahlt. Oder es darf in Bäckereien das übrig gebliebene Brot mitgenommen werden. Das ist laut der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten nicht zulässig.

  • Dokumentation

    Arbeitszeiten müssen in Deutschland heute aufgezeichnet und dokumentiert werden. Um Lohndumping zu ermöglichen, verstoßen manche Arbeitgeber bewusst gegen diese Vorgaben und führen keine entsprechenden Listen oder Zeiterfassungssysteme ein.

Direktes und indirektes Lohndumping

Die Beispiele zeigen vor allem zwei Arten des Lohndumpings – das direkte, bei dem bewusst der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird – und das indirekte Lohndumping, durch unbezahlte Arbeitszeit. Die zweite Form ist deutlich häufiger, weil sie auch schwieriger nachzuweisen ist. Im ersten Fall können Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung einklagen, Arbeitgeber wiederum müssen mit Bußgeldern und Strafen rechnen.

Lohndumping: Vor- und Nachteile

Vorteile beim Lohndumping gibt es nur für Arbeitgeber, die billige Arbeitskräfte beschäftigen und dadurch Personalkosten sparen. Natürlich ist das Ausbeutung. In wirtschaftlichen Krisen kann das aber eine Rettung des Betriebs sein, um eine Insolvenz abzuwenden. Dann sollte es aber später einen entsprechenden Ausgleich geben. Dumpinglöhne gehen dagegen immer zulasten der Arbeitnehmer, sie tragen alle Nachteile: Die Bezahlung liegt deutlich unterhalb ihrer Qualifikation und Arbeitsleistung. Zudem knapsen viele am Existenzminimum oder sind von akuter oder späterer (Alters-)Armut bedroht.

Maßnahmen: Was tun gegen Lohndumping?

Viele Arbeitnehmer fühlen sich bei Lohndumping hilflos. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die dagegen helfen und mit denen Sie sich wehren können:

  • Sammeln Sie Informationen

    Vergleichen Sie zunächst Ihre Bezahlung mit Tariflöhnen in Ihrer Branche und für Ihren Beruf. Auch ein Blick in Gehaltstabellen gibt Aufschluss, ob Sie zu niedrig bezahlt werden.

  • Dokumentieren Sie Arbeitsleistungen

    Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Ihre geleistete Arbeit und Ihr Einkommen. Bewahren Sie Kopien aller relevanten Dokumente wie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen auf.

  • Kontaktieren Sie Gewerkschaften

    Fragen Sie bei Gewerkschaften oder Verbänden Ihrer Branche nach. Nutzen Sie deren Unterstützung bei der Aufklärung von Lohndumping-Fällen.

  • Erwägen Sie rechtliche Schritte

    Wenn Sie Lohndumping vermuten, können Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser berät Sie zu möglichen rechtlichen Schritten.

  • Organisieren Sie Kollegengruppen

    Organisieren Sie sich mit Kollegen, um gemeinsam gegen die ungerechte Bezahlung vorzugehen. Gründen Sie gegebenenfalls einen Betriebsrat oder treten Sie einem Betriebsrat bei.

  • Verweigern Sie Niedriglohnarbeit

    Weigern Sie sich, unterbezahlte Arbeit anzunehmen. Setzen Sie klare Grenzen und fordern Sie Ihren Arbeitgeber zur Korrektur auf.

  • Informieren Sie Behörden

    Kooperieren Sie mit den zuständigen Kontrollorganen und informieren Sie die Behörden. Auch diese können Anzeige bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erstatten, wenn Mindestlöhne umgangen werden. Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung, denn Lohndumping führt auch zu geringeren Sozialbeiträgen.

Haben Sie Angst vor dem Jobverlust?

Die Angst vor einer Kündigung ist der häufigste Grund, warum Lohndumping trotzdem funktioniert. Betroffene sind auf ihren Job und das (geringe) Einkommen angewiesen und wehren sich deshalb nicht gegen die Ausbeutung. Machen Sie sich aber bewusst: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn darauf basiert, dass Sie den Mindestlohn einfordern! Sie müssen in solchen Fällen weiterhin beschäftigt sowie angemessen bezahlt werden. Gleichzeitig gilt: Ist ein Unternehmen zum Lohndumping bereit, spricht das gegen einen seriösen Arbeitgeber. Schauen Sie sich in solchen Fällen besser gleich nach einer anderen Stelle um und lassen Sie sich das nicht gefallen.


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