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Vertrauensarbeitszeit: Definition, Vor- + Nachteile, Zeiterfassung

Flexible Arbeitszeitmodelle stehen bei Mitarbeitern hoch im Kurs. Die Vertrauensarbeitszeit ermöglicht größere Eigenverantwortung und freiere Zeiteinteilung für berufliche Aufgaben. Das Vertrauen basiert darin, dass Arbeitgeber auf Kontrolle verzichten. Vertrauensarbeitszeit bedeutet aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Verantwortung. Wir erklären, wie die Vertrauensarbeitszeit funktioniert, welche Vor- und Nachteile das Modell hat und ob diese nach einem Urteil des EuGH überhaupt zulässig ist…



Vertrauensarbeitszeit: Definition, Vor- + Nachteile, Zeiterfassung

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Definition: Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Mitarbeiter die eigene Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen und gestalten. Es gibt vom Arbeitgeber keine vorgeschriebenen Zeiten für den Arbeitsbeginn und das Ende des Arbeitstages. Auf eine Kontrolle der Zeiten wird ebenfalls verzichtet. Arbeitnehmer tragen somit auch selbst die Verantwortung für die Erfassung ihrer Arbeitszeit und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen.

Im Fokus steht die Erledigung der vereinbarten Aufgaben, nicht eine feste tägliche Arbeitszeit. Lediglich die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten – etwa 40 Stunden pro Woche – sind einzuhalten. Das wird aber nicht in jedem Unternehmen strikt kontrolliert, solange die Ergebnisse des Mitarbeiters stimmen.

Anspruch auf Vertrauensarbeitszeit

Es gibt keine gesetzliche Regelung oder allgemeinen Anspruch auf Vertrauensarbeitszeit. Dieser kann entweder schriftlich im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart oder durch eine Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

EuGH: Ist Vertrauensarbeitszeit zulässig oder verboten?

Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter lückenlos dokumentieren. So soll kontrolliert werden, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Mitarbeiter sollen ihre Rechte und Ansprüche besser durchsetzen können. Vertrauensarbeitszeit wird dadurch nicht verboten und ist weiterhin zulässig. Auch wurde die Entscheidung bisher noch nicht im deutschen Arbeitsrecht umgesetzt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitgeber den Dokumentationspflichten nachkommen.

So müssen Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit ihre Arbeitszeiten festhalten und Beginn und Ende ihres Arbeitstages dokumentieren. Für die Zeiterfassung stellen Arbeitgeber die nötigen Systeme bereit.


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Vertrauensarbeitszeit: Umsetzung in der Praxis

Gilt im Betrieb Vertrauensarbeitszeit können Arbeitnehmer im Prinzip arbeiten, wann sie wollen. Mitarbeiter können beispielsweise von 6 bis 15 Uhr, von 8 bis 17 Uhr oder auch von 12 bis 21 Uhr arbeiten. Es müssen auch nicht jeden Tag acht Stunden gearbeitet werden. Wer will, kann mittags Feierabend machen, muss dann allerdings an einem anderen Arbeitstag nacharbeiten.

Die Umsetzung erfordert entsprechend große Flexibilität. Im Unternehmen muss die Arbeitsorganisation angepasst werden. Weg vom Denken in Zeiteinheiten, hin zum Fokus auf das Erreichen von Zielen und vereinbarte Leistungen.

Herrscht Vertrauensarbeitszeit müssen Angestellte ihre Arbeitszeiten nicht mit dem Chef abstimmen. Ist eine solche Vereinbarung einmal getroffen, müssen Mitarbeiter lediglich die Grenzen des Arbeitsrechts beachten und einhalten.

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Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit

Auch bei der Vertrauensarbeitszeit können sich Überstunden ergeben. Sie schaffen die vereinbarten Aufgaben nicht in der vorgesehenen Arbeitszeit und müssen ein paar zusätzliche Stunden dranhängen. Aber können Sie diese Mehrarbeit beim Arbeitgeber angeben und bezahlt bekommen? Grundsätzlich gilt: Überstunden werden bezahlt, wenn der Arbeitgeber sie anordnet oder zumindest davon Kenntnis hat.

Genau das ist bei Vertrauensarbeitszeit aber selten der Fall. Überstunden werden hier mehr oder weniger freiwillig und aus Notwendigkeit gemacht, um Aufgaben fertigzustellen. Laut Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber Mehrarbeit dokumentieren, können die Aufzeichnungspflicht aber an Mitarbeiter delegieren. Wenn Sie mehr als acht Stunden täglich arbeiten, muss das festgehalten werden.

Wie Überstunden abgebaut werden, sollte bei Einführung des Arbeitszeitmodells konkret geregelt werden. Möglich ist beispielsweise ein Arbeitszeitkontos, um zu viel geleistete Stunden zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeit nutzen zu können.

Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit

Sowohl die Entscheidung des EuGH als auch mögliche Überstunden zeigen: Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit ist ein wichtiger Punkt. Nur so kann trotz freier Einteilung der Arbeitszeit überprüft werden, wer wie viel arbeitet und ob sowohl arbeitsvertragliche als auch gesetzliche Regelungen eingehalten werden.

Es ist deshalb im Interesse beider Seiten, die Arbeitszeiten zu erfassen. Dabei geht es nicht um fehlendes Vertrauen, sondern um Absicherung und gesetzliche Pflichten. Die Zeiterfassung kann klassisch per Stechuhr oder über eine App erfolgen. Erfolgt die Zeiterfassung durch den Mitarbeiter, schreibt das Arbeitszeitgesetz eine stichprobenartige Kontrolle vor – um der Fürsorgepflicht nachzukommen und Überlastung der Mitarbeiter vorzubeugen.

Was ist Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit?

Bei Kernarbeitszeiten regelt der Arbeitgeber einen Zeitraum oder Zeitblöcke, in denen alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Kernzeiten umfassen meist einige Stunden am Tag (etwa von 11 bis 14 Uhr). In dieser Zeit herrscht Anwesenheitspflicht für die Beschäftigten. Oft für wichtige Meetings oder Teambesprechungen oder um für Kunden und Lieferanten erreichbar zu sein.

Kernzeiten können auch das Teambuilding und die Unternehmenskultur fördern. Es wird garantiert, dass alle Kollegen zu einer gemeinsamen Zeit anwesend sind. Eine Vertrauensarbeitszeit-Regelung in Reinform ist das allerdings nicht mehr. Schließlich müssen Mitarbeiter ihre Arbeitstage um diese Kernzeit herum planen und sind somit weniger frei in der Gestaltung.


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Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Viele Arbeitnehmer wünschen sich Vertrauensarbeitszeit. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass Mitarbeiter zufriedener sind, wenn die Kontrollen der Arbeit im Job sinken. Gleichzeitig arbeiten die Deutschen immer länger, wie Berichte des Statistischen Bundesamts („Qualität der Arbeit“) belegen. Gerade weil die Grenzen zwischen Job und Freizeit verschwimmen und abends weitergearbeitet wird.

Die Vertrauensarbeitszeit hat nicht nur Vor- sondern auch Nachteile. Diese sollten Sie genau abwägen:

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Freie Zeiteinteilung
  • Hohe Selbstbestimmung
  • Kein Leerlauf
  • Keine Kontrolle
  • Klare Zielvereinbarung
  • Bessere Freizeitgestaltung
  • Höhere Motivation

Nachteile

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Vorteile

  • Vertrauenskultur
  • Besseres Betriebsklima
  • Ergebnisorientierung
  • Mitarbeiterzufriedenheit
  • Geringer Krankenstand
  • Höhere Produktivität
  • Mehr Unternehmertum

Nachteile

  • Kontrollverlust
  • Missbrauchspotenzial
  • Unstete Erreichbarkeit
  • Koordinationsaufwand
  • Mehr Konflikte
  • Kompetenzerfordernis
  • Potenzielle Überlastung

Für wen eignet sich die Vertrauensarbeitszeit?

Besonders geeignet für Vertrauensarbeitszeit ist der Dienstleistungssektor, die Softwareentwicklung, Telekommunikation, Redaktionsarbeit sowie kreative Berufe. Auch Beschäftigte ohne festen Kundenkontakt, die hauptsächlich autonom arbeiten, profitieren. Beispiele sind der Außendienst oder Verwaltungsstellen. Das Arbeitsergebnis ist in diesen Jobs und Branchen wichtiger als die Anwesenheit. Bei Arbeitsplätzen in der Produktion, in Ladengeschäften sowie in Präsenzjobs wie beispielsweise im Callcenter, im Sekretariat oder im Krankenhaus ist eine Vertrauensarbeitszeit dagegen unmöglich.

Voraussetzung ist in beiden Fällen eine funktionierende Vertrauenskultur im Unternehmen, sowie Führungsstile, Spielregeln und Management-Modelle, die die Mitarbeiter zur Selbstorganisation anregen und zugleich vor Überlastung schützen. Instrumente dafür können Zielvereinbarungen oder Zeitmanagement-Workshops sein.

Vertrauensarbeitszeit: Rechte und Pflichten

Trotz vieler Freiheiten: Arbeitnehmer haben während der Vertrauensarbeitszeit nicht nur Rechte, sondern ebenso Pflichten. Zwar bringt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber großes Vertrauen auf. Er muss sich umgekehrt aber auch darauf verlassen können, dass dieses nicht ausgenutzt wird. Sonst droht ein wirtschaftlicher Schaden.

Die genauen Regelungen variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Einige Arbeitgeber verzichten gänzlich auf zeitliche Vorgaben für die Erledigung der Aufgaben. Andere räumen dazu die Möglichkeit ein, einen Teil der Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Dennoch müssen dabei Rechte von Beschäftigten gewahrt bleiben:

Arbeitnehmer-Rechte in der Vertrauensarbeitszeit

  • Arbeitszeiten

    Laut Arbeitszeitgesetz (§3 Satz 1 ArbZG) darf die Arbeitszeit pro Werktag 8 Stunden nicht überschreiten. Bei hohem Arbeitsvolumen darf für kurze Zeit pro Tag 10 Stunden gearbeitet werden, dann muss es jedoch einen Ausgleich geben. So darf die maximale Arbeitsbelastung über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht höher als durchschnittlich acht Stunden am Tag sein. Anders ausgedrückt: Wenn Sie mehrere Wochen 10 Stunden täglich arbeiten, muss im Anschluss eine geringere Arbeitszeit zum Ausgleich genutzt werden.

  • Ruhezeiten

    Arbeitgeber haben trotz Vertrauensarbeitszeit weiterhin eine Fürsorgepflicht. Die Arbeit darf die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährden. Zwischen zwei Arbeitstagen haben sie daher das Recht auf Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden (§5 ArbZG). Diese dienen der Erholung von der Arbeit. Halten sich Betriebe nicht an diese Vorschrift, können Aufsichtsbehörden ein Bußgeld von verhängen (§22 ArbZG). Zudem dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten.

  • Betriebsrat

    Laut §87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht was Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit anbelangt, einschließlich Pausenregelung und Arbeitszeitverteilung auf die jeweiligen Wochentage. Daraus ergibt sich auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Vertrauensarbeitszeit. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Auskunft über mögliche Überschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erteilen beziehungsweise diese unterbinden.

Arbeitnehmer-Pflichten in der Vertrauensarbeitszeit

  • Erledigung der Aufgaben

    Im Arbeitsvertrag sind die Aufgaben und zu erbringenden Leistungen des Arbeitnehmers klar geregelt. Diese Erfüllungspflicht bleibt trotz entgegengebrachtem Vertrauen und fehlender Kontrolle bestehen. Heißt konkret: Die Arbeit muss auch weiterhin rechtzeitig und sorgfältig (!) erledigt werden. Die Qualität der Leistung darf nicht unter der freien Zeiteinteilung leiden.

  • Gesetzliche Vorgaben einhalten

    Das Vertrauen von Arbeitgebern beinhaltet die Pflicht für Mitarbeiter, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Achten Sie selbst auf Ihre Arbeitszeiten und die nötigen Ruhepausen. Die Regelung kann nicht funktionieren, wenn der Chef doch jeden Tag kontrollieren muss, ob die Mitarbeiter nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

  • Selbstmanagement verbessern

    Vertrauensarbeitszeit funktioniert nur, wenn Mitarbeiter ihre Aufgaben und Projekte selbstständig organisieren, die benötigte Arbeitszeit abschätzen und die Arbeit strukturieren. Sollten Sie in diesen Bereichen Schwierigkeiten haben, liegt es auch in Ihrer Verantwortung, das Selbstmanagement zu verbessern. Natürlich kann der Chef hierzu auch Fortbildungen anbieten. Mit dem Vertrauen überträgt er aber eben auch Eigenverantwortung.

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[Bildnachweis: hvostik by Shutterstock.com]

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