Das Wichtigste auf einen Blick
- Definition: Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen dürfen, ohne dass feste Kontrollen durch den Arbeitgeber stattfinden.
- Arbeitszeitgesetz: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit gelten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (8-10 Stunden) und Ruhezeiten (11 Stunden) gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich dafür, dass hierdurch keine Überlastung oder gesundheitliche Gefährdung entsteht.
- Zeiterfassungspflicht: Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dabei müssen Überstunden ebenso wie Minusstunden dokumentiert und je nach Vereinbarung vergütet oder ausgeglichen werden.
- Kontrollrecht: Trotz grundsätzlichem Vertrauen darf der Arbeitgeber stichprobenartig die Arbeitszeiten kontrollieren – nicht zuletzt, um zu prüfen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Ist Vertrauensarbeitszeit noch zulässig oder schon abgeschafft?
Die Vertrauensarbeitszeit ist nicht abgeschafft. Sie ist nach wie vor zulässig, hat sich jedoch in ihrer praktischen Umsetzung grundlegend gewandelt: Durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in den Jahren 2022 („Stechuhr-Urteil“) sind Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen – Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit müssen heute zwingend aufgezeichnet werden (§ 16 ArbZG).
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung sind dennoch kein Widerspruch. Allerdings definiert sich Vertrauensarbeitszeit heute primär über die inhaltliche Souveränität: Solange die vereinbarten Aufgaben erledigt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten) eingehalten werden, können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten frei wählen. Die Pflicht zur Aufzeichnung dient vorrangig dem Arbeitnehmerschutz, um unbezahlte Überstunden, Überlastung und Selbstausbeutung – etwa im Homeoffice – zu verhindern.
Kann Vertrauensarbeitszeit kontrolliert werden?
Vertrauen ist gut, Kontrolle teils besser. Auch bei Vertrauensarbeitszeit darf der Arbeitgeber kontrollieren, ob die vereinbarten Kernarbeitszeiten oder gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Kontrolle erfolgt in der Praxis meist stichprobenartig oder über entsprechende Zeiterfassungssysteme und nicht durch eine dauerhafte Überwachung. Dabei müssen gleichzeitig Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten beachtet werden.
Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit?
Gilt eine Kernarbeitszeit gibt der Arbeitgeber einen festen Zeitraum oder Zeitblöcke vor, in denen alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Kernzeiten umfassen meist einige Stunden am Tag (etwa von 10 bis 14 Uhr). In dieser Zeit herrscht Anwesenheitspflicht für die Beschäftigten. Oft für wichtige Meetings oder Teambesprechungen oder um für Kunden und Lieferanten erreichbar zu sein. Davor oder danach können die Mitarbeitenden jedoch wieder frei und flexibel entscheiden, wann und wie lange sie arbeiten.
Habe ich einen Anspruch auf Vertrauensarbeitszeit?
Kurz: Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung oder einen allgemeinen Anspruch auf Vertrauensarbeitszeit. Diese muss entweder schriftlich im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine mündliche Information durch den Arbeitgeber (z.B. „In unserem Unternehmen herrscht eine Vertrauensarbeitszeit.“) ist hierfür aber ausreichend.
Was passiert mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?
Entstehen Überstunden, muss die Mehrarbeit grundsätzlich berücksichtigt werden und ist entweder durch Freizeitausgleich oder durch entsprechend mehr Gehalt zu vergüten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber zuvor angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden.
Trotz der eigenverantwortlichen Zeiteinteilung bleiben Arbeitgeber aber verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz sicherzustellen und übermäßige Mehrarbeit zu vermeiden.
Welche Arbeitzeiten gelten laut ArbZG?
Regelung |
Erklärung |
| Regel-Arbeitszeit: 8 Stunden täglich |
Gilt für alle Werktage (Montag bis Samstag) und 5-Tage-Woche |
| Maximale Arbeitszeit: 10 Stunden täglich |
Nur zulässig, wenn die Mehrarbeit ausgeglichen wird (§ 3 ArbZG) |
| Ausgleichszeitraum: Binnen 6 Monaten |
Der Durchschnitt muss nach max. 24 Wochen wieder bei 8 Std./Tag liegen |
| Ruhepause: 30 bis 45 Minuten |
30 Min. ab 6 Std. Arbeit; 45 Min. ab 9 Std. Arbeit (§ 4 ArbZG) |
| Ruhezeit: 11 Stunden |
Mindestzeitraum zwischen Feierabend und erneutem Arbeitsbeginn |
Falls vorhanden, hat der Betriebsrat bei Einführung und Gestaltung von Arbeitszeitkonten ein Mitspracherecht.
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer bei Vertrauensarbeitszeit?
Trotz des hohen Vertrauens vonseiten des Arbeitgebers bestehen für Arbeitnehmer weiterhin einige Pflichten. Dazu gehören:
-
Aufgaben erledigen
Die Erfüllungspflicht der arbeitsvertraglichen Pflichten bleibt natürlich weiterhin bestehen. Bedeutet: Arbeitnehmer müssen ihre Aufgaben in der vorgegebenen Zeit erledigen und z.B. Deadlines einhalten. Auch darf die Qualität der Leistung nicht unter der freien Zeiteinteilung leiden.
-
Vorgaben einhalten
Wenn das Unternehmen weniger kontrolliert, müssen dafür umso mehr die Mitarbeiter darauf achten, dass sie gesetzliche Regelungen – etwa zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten – einhalten. Auch sollte das Vertrauen nicht missbraucht werden, um Minusstunden anzuhäufen.
Der Erfolg einer funktionierenden Vertrauensarbeitszeit hängt damit maßgeblich vom Selbstmanagement und der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden ab.
Was sind die Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit?
Viele Arbeitnehmer wünschen sich Vertrauensarbeitszeit. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass Mitarbeiter zufriedener sind, wenn Kontrollen auf der Arbeit sinken. Gleichzeitig arbeiten die Deutschen immer länger, wie Studien des Statistischen Bundesamts zur „Qualität der Arbeit“ zeigen. Gerade weil die Grenzen zwischen Job und Freizeit verschwimmen (siehe: Work-Life-Blending), hat Vertrauensarbeitszeit nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile. Hier eine Übersicht:
Vertrauensarbeitszeit Vorteile
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
| Freie Zeiteinteilung | Höhere Mitarbeiterzufriedenheit |
| Mehr Selbstbestimmung | Besseres Betriebsklima |
| Klare Zielvereinbarung | Höhere Produktivität |
| Höhere Motivation | Starke Mitarbeiterbindung |
| Bessere Work-Life-Balance | Echte Vertrauenskultur |
Vertrauensarbeitszeit Nachteile
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
| Eigenes Zeitmanagement | Missbrauchspotenzial |
| Hoher Abstimmungsbedarf | Kontrollverlust |
| Selbstausbeutungs-Gefahr | Potenzielle Überlastung |
| Work-Life-Blending | Unstete Erreichbarkeit |
Für wen eignet sich die Vertrauensarbeitszeit?
Besonders geeignet für Vertrauensarbeitszeit sind der Dienstleistungssektor, die IT- und Telekommunikationsbranche sowie Redaktionen und kreative Berufe. Auch Beschäftigte ohne festen Kundenkontakt, die hauptsächlich autonom arbeiten, profitieren hiervon. Beispiele sind Außendienstmitarbeiter oder Verwaltungsstellen. Bei Arbeitsplätzen in der Produktion, in Ladengeschäften sowie im Callcenter, Sekretariat oder Krankenhaus ist eine Vertrauensarbeitszeit dagegen unmöglich.
Voraussetzung ist in allen Fällen eine funktionierende Vertrauenskultur im Unternehmen, sowie Führungsstile und Spielregeln, die die Mitarbeiter zur Selbstorganisation ermutigen und zugleich vor Überlastung schützen. Instrumente hierfür können Zielvereinbarungen oder Zeitmanagement-Workshops sein.
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