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Arbeitszeitbetrug: Hier droht die fristlose Kündigung!

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Bei bewusstem Zuwiderhandeln gegen Zeitvorgaben oder Manipulation zum eigenen Vorteil droht mitunter die fristlose Kündigung. Fatal daran: Nicht jedem Arbeitnehmer ist bewusst, dass er gerade Arbeitszeitbetrug begeht. Dummerweise schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Deshalb erfahren Sie hier alles, was Sie über Arbeitszeitbetrug und Ihre Pflichten im Job wissen müssen…



Arbeitszeitbetrug: Hier droht die fristlose Kündigung!

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Arbeitszeitbetrug Definition

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn ein Mitarbeiter seine vereinbarte Arbeitszeit nicht erfüllt und trotzdem volles Gehalt erhält. Durch die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag erklären sich beide Seiten mit den Konditionen einverstanden und sind an die darin geregelten Pflichten gebunden.

Absichtliche Missachtung der vertraglichen Pflichten von Arbeitnehmern ist ein Arbeitszeitbetrug. Die geschuldete Arbeitszeit wird nicht erbracht und so der Arbeitgeber um die bezahlte Leistung betrogen.

Nicht jede Kleinigkeit ist sofort ein ausgewachsener Arbeitszeitbetrug. Sie müssen nicht gleich arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn Sie einmal ein paar Minuten zu spät kommen oder für 2 Minuten während der Arbeitszeit von einer privaten Angelegenheit abgelenkt sind. Sie können eine Tasse Kaffee holen oder ein Gespräch ohne Arbeitsbezug mit Kollegen führen, ohne Arbeitszeitbetrug zu begehen und Strafen zu fürchten.

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Faktoren für Arbeitszeitbetrug

Entscheidend für die Bezeichnung Arbeitszeitbetrug sind zwei Faktoren: Die Intention hinter der Handlung und die Schwere des Vorfalls:

Arbeitszeitverstoß

Als Arbeitszeitverstoß wird grundsätzlich jede Zuwiderhandlung gegen die arbeitsvertraglichen Bestimmungen gewertet. Mit anderen Worten: Haben Sie morgens verschlafen und erscheinen deshalb eine halbe Stunde zu spät auf der Arbeit, haben Sie einen Arbeitszeitverstoß begangen. Üblicherweise wird so ein einmaliges Vorkommnis keinerlei Konsequenzen haben. Erst recht nicht, wenn Sie ansonsten als zuverlässiger Mitarbeiter bekannt sind.

Bei kleineren Arbeitszeitverstößen und einmaligen Situationen gehen Arbeitgeber in der Regel darüber hinweg oder weisen nur kurz mündlich darauf hin.

Arbeitszeitbetrug

Ausschlaggebend ist hier Mutwilligkeit oder gar Absicht. Ein Mitarbeiter, der gezielt gegen die festgelegten Arbeitszeiten verstößt oder diese manipuliert, begeht Arbeitszeitbetrug. Es geht darum, den Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit bezahlen zu lassen, obwohl bewusst nicht die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird.

Auch regelmäßiges Zuspätkommen (beispielsweise zu Stoßzeiten im Straßenverkehr) fällt unter Arbeitszeitbetrug, denn der Arbeitnehmer trifft offensichtlich nicht die notwendigen Vorkehrungen, um sich an die vereinbarten Zeiten zu halten.

Zehn Minuten Kaffeepause: fristlose Kündigung!

Wie wenig Pardon Arbeitsrichter bei Arbeitszeitbetrug kennen, zeigt jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (AZ 13 Sa 1007/22): Eine Raumpflegerin ging während der Arbeitszeit einen Kaffee trinken – zuvor hatte sie sich allerdings dafür bei der elektronischen Zeiterfassung nicht ausgestempelt. Der Chef sah das, machte Handyfotos und sprach sie auf das Fehlverhalten an. Zunächst leugnete die Frau noch, dann gab sie die Tat zu. Folge: fristlose Kündigung – zu Recht. Eine Abmahnung sei hier entbehrlich gewesen, so die Richter, weil die Beschäftigte ihre Tat zunächst leugnete und verschleierte. Der Vertrauensbruch sei zudem enorm und ein vorsätzlicher Missbrauch der Stempeluhr. Das rechtfertige eine fristlose Kündigung.


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Konsequenzen eines Arbeitszeitbetrugs

Bei echtem Arbeitszeitbetrug reagieren Unternehmen sofort und ergreifen arbeitsrechtliche Schritte. Besteht der Verdacht, dass Sie Arbeitszeitbetrug begehen, gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Sie werden abgemahnt

    Eine Abmahnung ist wie ein Warnschuss. Der Arbeitgeber wird dann davon Gebrauch machen, wenn er davon ausgeht, dass Sie in Unkenntnis bestimmter Sachverhalte gehandelt haben und/oder abhängig von der Schwere des Delikts. In diese Kategorie fallen beispielsweise Zuspätkommen oder wenn ein Attest am ersten Krankheitstag versäumt wurde, weil der Mitarbeiter vom dritten Arbeitstag ausgegangen ist.

  • Ihnen wird gekündigt

    Bei schweren Formen des Arbeitszeitbetrugs ist mit einer verhaltensbedingte Kündigung zu rechnen. Davon wird sehr wahrscheinlich ausgegangen, wenn ein Mitarbeiter nachweislich den Anschein zu erwecken versucht, dass er eine bestimmte Arbeitsdauer erbracht habe. Auch wenn zuvor bereits eine Abmahnung ergangen ist und der Angestellte dennoch sein arbeitsvertragswidriges Verhalten beibehält, ist mit einer Kündigung zu rechnen.

    Arbeitgebern, die nicht mit letzter Sicherheit den Arbeitszeitbetrug nachweisen können, steht die Möglichkeit zur Verdachtskündigung offen.

Bei Arbeitszeitbetrug wird oft fristlos gekündigt, so kommt meist das Arbeitsgericht ins Spiel. Hier werden Entscheidungen abhängig vom Einzelfall getroffen. Maßgeblich für die Rechtsprechung sind vorliegende Beweise und die Einschätzung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist. Hier kann im Zweifel auch die lange Betriebszugehörigkeit nicht milde stimmen.

Eindeutig war der Fall eines Mitarbeiters einer Metzgerei (Az.: 16 Sa 1299/13), der über 25 Jahre dort angestellt war. Dieser erschlich sich durch Manipulation des Zeiterfassungsgerätes in einem Zeitraum von anderthalb Monaten mehr als dreieinhalb Stunden, indem er das Zeiterfassungsgerät nachweislich umging.

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Beispiele: Was gilt als Arbeitszeitbetrug?

Nicht jedes Fehlverhalten bei der Arbeitszeit ist automatisch ein Arbeitszeitbetrug. Trotzdem sollten Sie vorsichtig sein und sich stets daran erinnern, wofür – und für welchen Zeitraum – Sie bezahlt werden. Arbeitszeitbetrug in seinen verschiedenen Formen kommt häufiger vor, als vielen bewusst ist. Ihr Arbeitgeber verfügt durch den Arbeitsvertrag über das sogenannte Weisungsrecht. Dementsprechend überträgt er Ihnen Tätigkeiten, die gemäß Ihrer Abmachungen in Ihren Aufgabenbereich fallen.

Zugespitzt könnte man sagen: Alles, was nicht auf Anweisung Ihres Chefs geschieht beziehungsweise nicht von dem Weisungsrecht gedeckt ist und dennoch während der Arbeitszeit erledigt wird, kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.

Vorsichtig sein sollten Sie bei den folgenden Punkten, die einen Arbeitszeitbetrug darstellen können:

Freizeittätigkeiten

Wer nicht arbeitet, hat Freizeit – zumindest aus Arbeitgebersicht. Daher müssen Sie Tätigkeiten unterlassen, die ganz klar der persönlichen Freizeitsphäre zuzuordnen sind. Dazu zählt privates Surfen im Internet, Kurznachrichten verschicken, private Chats in den sozialen Medien, aber auch Telefonate mit der Familie oder Zeitung lesen. All diese Aktivitäten gehören in den Bereich des Arbeitszeitbetrugs, weil Sie eines ganz klar nicht tun: arbeiten.

Mehr dazu lesen Sie hier: Dienstrechner: Was ist darauf erlaubt?

Wiederholte Unpünktlichkeit

Jeder kann sich mal ein paar Minuten verspäten, doch wenn Sie regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheinen, kann es sich um einen ernsthaften Arbeitszeitbetrug handeln. Die Zeiten addieren sich schnell auf, mal sind es nur fünf, mal 15 Minuten – auf mehrere Wochen gerechnet verliert Ihr Arbeitgeber mehrere Stunden bezahlte Arbeitszeit. Ausreden wie Stau oder verspätete öffentliche Verkehrsmittel zählen dabei nicht. Sie tragen als Mitarbeiter das Wegerisiko und sind dafür verantwortlich, pünktlich zu sein.

Mehr dazu lesen Sie hier: Pünktlichkeit: Unpünktlichkeit ist gelebte Arroganz

Pausen überziehen

Pausen sind leider knapp bemessen, doch müssen Sie die Zeiten einhalten. Wer seine Pause überzieht und einfach länger der Arbeit fernbleibt, begeht Arbeitszeitbetrug. Dazu zählen auch nicht genehmigte Pausen wie eine Raucherpause. Arbeitgeber können verlangen, dass die aufgewandte Zeit entweder nachgearbeitet wird oder nur in den offiziellen Pausen geraucht wird.

Mehr dazu lesen Sie hier: Pausenregelung: Was ist erlaubt, was nicht?

Buddy Punching

Bei diesem Phänomen handelt es sich um die gezielte Manipulation von Stechuhren beziehungsweise Zeiterfassungssystemen. Dafür braucht es immer zwei, nämlich einen, der nicht vor Ort ist und einen, der für den Abwesenden stellvertretend stempelt. Kurvt der Kollege also draußen noch auf der Suche nach einem Parkplatz herum, während Sie für ihn bereits einstempeln, begeht er nicht nur Arbeitszeitbetrug, sondern Sie machen sich auch noch der Komplizenschaft schuldig. Dasselbe gilt, wenn Sie bereits früher den Arbeitsplatz verlassen und Ihrem Kollegen die Karte geben, um so offiziell den Anschein zu erwecken, Sie wären bis zum Feierabend im Betrieb gewesen.

Mehr dazu lesen Sie hier: Buddy Punching: Wenn der Kollege zweimal stempelt

Überstunden herausschinden

Eigentlich sollten beide Vertragsparteien bemüht sein, Überstunden zu verhindern. Einige Mitarbeiter versuchen aber gezielt, Überstunden zu machen – ohne dabei wirklich zu arbeiten. Das simuliert Engagement und hat den Vorteil, dass die Überstunde später wieder ausgeglichen oder entlohnt werden muss. Also wird die Stunde zwischen dem offiziellen Feierabend und der Verabredung in der Stadt der Schreibtisch besonders gründlich aufgeräumt oder die Zeit sonst wie totgeschlagen.

Mehr dazu lesen Sie hier: Überstunden: Was Sie über Mehrarbeit wissen müssen

Arbeitszeitbetrug nachweisen

Wollen Unternehmen aufgrund von Pflichtverletzungen der Arbeitszeit eine Kündigung aussprechen, müssen Sie den Arbeitszeitbetrug nachweisen. In der Theorie scheint dies leicht zu sein, in der Praxis gestaltet sich ein solcher Nachweis aber oft schwierig. Mitarbeiter sind um keine Ausrede verlegen. Von defekten Zeiterfassungssystemen bis zu einem unabsichtlichen Vergessen haben Arbeitgeber schon alles gehört und erlebt.

Ein wirklicher Nachweis ist meist nur möglich, wenn ein Mitarbeiter direkt beim Arbeitszeitbetrug erwischt wird. Beispielsweise wenn der Chef den Angestellten beim privaten Telefonat antrifft oder sieht, wie die Arbeitszeiterfassung für einen anderen Kollegen übernommen wird. Doch selbst das rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung.

Urteil zum Arbeitszeitbetrug

Das sahen auch die Richter so in einem Fall, in dem ein Arbeitgeber gegen einen Angestellten klagte. Dieser war zwei Mal erwischt worden, wie er im Pausenraum fest geschlafen hatte, obwohl es sich im fraglichen Zeitraum um seine Arbeitszeit handelte.

Der Arbeitgeber wollte wegen Arbeitszeitbetrugs kündigen und verlangte vom Betriebsrat die Zustimmung in dieser Angelegenheit, die ihm jedoch verwehrt wurde. Nach Meinung der Richter stellte eine fristlose Kündigung – vor allem angesichts der langen Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren – eine überzogen harte Entscheidung dar. Eine Nichteinhaltung der Pausenzeit kann nicht automatisch als Arbeitszeitbetrug gewertet werden (Arbeitsgericht Siegburg, 4 BV 56/16 G).

Unternehmen sollten daher immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, wenn es um den Arbeitszeitbetrug eines Arbeitnehmers geht.

Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber

Leider kommt auch das vor: Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber. Dies ist etwa der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht die gesamte Arbeitszeit vergütet. Als nicht vergütet gilt die Arbeitszeit, wenn es auch keinen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden gibt. Einige Arbeitsverträge enthalten Klauseln zur automatischen Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt. Das ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Anzahl der Stunden sich im Rahmen hält und schriftlich fixiert wurde.

Ansonsten ist eine automatische Abgeltung mit dem Gehalt nur bei Führungspersonal mit entsprechend hohem Einkommen erlaubt. Eine manuelle Verkürzung der Arbeitszeit im Zeiterfassungssystem ist nicht erlaubt, sofern die Mitarbeiter noch ihrer Arbeit nachgehen. In solchen Fällen sollten Sie den Betriebsrat einschalten.


Arbeitszeitbetrug Verdacht: Das können Sie tun

Hat Ihr Arbeitgeber Sie im Verdacht für Arbeitszeitbetrug, haben Sie einen schweren Stand im Job. Wie können Sie reagieren und was können Sie tun, wenn der Verdacht des Arbeitszeitbetrugs geäußert wird? Die Antwort richtet sich danach, inwieweit der Vorwurf berechtigt ist: Ist etwas dran, sollten Sie sich in jedem Fall entschuldigen. Sie können eine kurze Erklärung liefern, sparen Sie sich aber lange Rechtfertigungen. Lange Ausflüchte lassen Sie nicht glaubwürdiger klingen.

Ist der Verdacht eines Arbeitszeitbetrugs unbegründet, können Sie das Gespräch mit dem Chef suchen. Schildern Sie Ihre Sicht der Dinge und hören Sie sich an, wie der Verdacht zustande gekommen ist. Sollte es sich um ein Missverständnis handeln, lässt sich dieses so oft aus der Welt schaffen. Stellt sich heraus, dass sie (unbeabsichtigt) doch etwas falsch gemacht haben, ist erneut eine Entschuldigung angebracht und natürlich Besserung für die Zukunft.

Werden Sie hingegen vollkommen zu Unrecht verdächtigt – oder handelt es sich sogar um Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber – können Sie möglichst genau Buch über Ihre Arbeitszeiten führen. Dokumentieren Sie diese täglich. So können Sie im Falle eines Vorwurfs umgehend nachweisen, wann Sie woran gearbeitet haben.


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[Bildnachweis: Overearth by Shutterstock.com]

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