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Überstundenausgleich: Das müssen Sie wissen

Sie arbeiten, arbeiten und arbeiten… Ein großes Projekt, das Sie seit Monaten betreuen, befindet sich in den letzten Zügen und es muss alles fertig werden. Oder vielleicht ist die Auftragslage bei Ihrem Arbeitgeber gerade besonders groß und Sie müssen täglich länger bleiben, damit alles geschafft werden kann. Kurz: Sie arbeiten mehr, als Sie eigentlich müssten. Für viele Arbeitnehmer erst einmal kein Problem, wenn im weiteren Verlauf der Überstundenausgleich stimmt. Zu diesem Thema gibt es jedoch einige Fragen und häufige Verunsicherung. Welcher Anspruch besteht wirklich? Wie müssen zusätzliche Arbeitsstunden ausgeglichen werden? Kann sich der Arbeitgeber davor drücken, die Überstunden von Mitarbeitern zu entlohnen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen, was Sie zum Überstundenausgleich wissen müssen…



Überstundenausgleich: Das müssen Sie wissen

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Überstundenausgleich: Wann kommt er zum Einsatz?

Der Überstundenausgleich soll gewährleisten, dass Mitarbeiter nicht umsonst länger schuften. Arbeitgeber können Angestellte nicht ausnutzen, da diese ein Anrecht darauf haben, dass ihre Überstunden entsprechend berücksichtigt und vergolten werden.

Bereits hier stellt sich jedoch die erste wichtige Frage: Ab wann steht Ihnen als Arbeitnehmer ein solcher Überstundenausgleich zu? Entscheidend dafür ist, was tatsächlich als Überstunden gilt. Generell ist damit die Arbeitszeit gemeint, die Sie zusätzlich über die Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsvertrag heraus leisten – und die demnach nicht von Ihrem vereinbarten Gehalt durch das Unternehmen abgegolten ist.

Somit steht Ihnen bereits ab der ersten Überstunde ein Ausgleich zu. Zu dieser Regelung gibt es aber einige Ergänzungen und Ausnahmen, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. In jedem Fall sollten Sie dabei einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder einen für Sie gültigen Tarifvertrag werfen.

Hier werden oftmals Klauseln festgehalten, nach denen eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits mit dem Gehalt vergolten ist, etwa Mit der in diesem Vertrag genannten Vergütung sind bis zu zehn Überstunden des Arbeitnehmers im Monat abgegolten. Eine solche Regelung ist rechtens und wirksam, wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Unwirksam ist es jedoch, wenn ein Arbeitgeber alle Überstunden als bereits vergolten ausschließen will.

Für den Überstundenausgleich ist es außerdem erforderlich, dass Ihr Chef die Mehrarbeit anordnet oder wenigstens über diese informiert ist. Wenn Sie für sich entscheiden, noch ein paar Stunden dran zu hängen, obwohl der Chef Sie schon in den Feierabend geschickt hat, selbst nach Hause gegangen ist und es keine Veranlassung für die zusätzliche Arbeit gibt, können Sie nicht fordern, dass diese Überstunden ausgeglichen werden.

Zudem können Sie keinen Überstundenausgleich verlangen, wenn Ihr Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. Für das Jahr 2018 liegt diese bei 78.000 Euro (West) beziehungsweise 69.600 Euro (Ost).

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Diese 2 Optionen zum Überstundenausgleich haben Sie

Sie haben mehr Stunden gearbeitet, als vertraglich vereinbart und nun steht Ihnen ein Überstundenausgleich zu. Erst einmal gut, doch wie genau sieht dieser überhaupt aus? Für den Ausgleich von angesammelten Überstunden gibt es grundsätzlich zwei Varianten:

  • Überstundenausgleich durch Auszahlung

    Wer mehr arbeitet, sollte auch mehr verdienen. Nach diesem Grundsatz orientiert sich die Auszahlung von Überstunden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, Sie haben de facto aber einen Monat lang 45 Stunden pro Woche gearbeitet, werden die 20 Überstunden mit der Abrechnung ausbezahlt und auf Ihr Gehalt angerechnet.

  • Überstundenausgleich durch Freizeit

    Das Motto hier lautet: Sie sind länger geblieben, dann können Sie beim nächsten Mal früher gehen. Oder vielleicht sogar ganz zuhause bleiben. Der Freizeitausgleich ermöglicht es Ihnen, Überstunden abzufeiern und beispielsweise in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Haben Sie also 20 Stunden zu viel gearbeitet, können Sie 2,5 Tage frei machen – allerdings nur in Ansprache mit dem Arbeitgeber oder sogar auf dessen Anweisung, wenn Überstunden abgebaut werden müssen.

Wie hoch wird Mehrarbeit beim Überstundenausgleich vergütet?

Normalerweise berechnet sich der Überstundenausgleich nach Ihrem Stundenlohn. Soll heißen: Für eine Überstunde verdienen Sie so viel, wie Sie für eine Stunde vertraglich vereinbarter Arbeit auch erhalten hätten. Sollten Sie Ihren Stundenlohn nicht kennen, lässt sich dieser nach einer recht simplen Formel berechnen: (Bruttolohn mal 3) geteilt durch 13 geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und 40 Arbeitsstunden pro Woche wäre die Rechnung demnach (3.000 Euro * 3) geteilt durch 13 geteilt durch 40. Heraus kommt ein Stundenlohn von 17,31 Euro. Ein Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden verjährt spätestens nach drei Jahren, im Arbeitsvertrag können jedoch andere Regelungen getroffen werden, wodurch die Frist, in der Überstunden ausbezahlt werden, auf drei Monate verkürzt werden kann.

Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann zusätzlich ein Überstundenzuschlag vereinbart werden. Dieser liegt in der Regel bei 25 Prozent, wodurch Sie für Ihre Überstunden entsprechend mehr verdienen. Erhalten Sie für die normale Arbeitszeit beispielsweise einen Stundenlohn von 16 Euro, würde ein Überstundenzuschlag von 25 Prozent dazu führen, dass Sie 20 Euro pro Überstunde erhalten.

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Überstundenausgleich: Auszahlen oder lieber abfeiern?

Ob Sie sich den Überstundenausgleich finanziell auszahlen lassen oder die Zeit abfeiern können, hängt von den geltenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Die Mehrheit der Verträge sieht dabei einen Freizeitausgleich vor, es ist aber in einigen Branchen und Jobs auch üblich, dass ein rein finanzieller Ausgleich geregelt wird.

Ein besser oder schlechter der beiden Alternativen lässt sich dabei nicht grundsätzlich ausmachen. Natürlich kann ein zusätzlicher Verdienst die finanzielle Situation aufbessern, wenn Sie mehrere Hundert Euro zusätzlich verdienen. Auf der anderen Seite brauchen Sie Zeit für sich, die Familie, Hobbys und Erholung – gerade nach einer Zeit mit Überstunden ist das besonders wichtig und wird von vielen Arbeitnehmern gerne angenommen.

Hinzu kommt, dass ein finanzieller Überstundenausgleich nicht steuerfrei ist. Der zusätzliche Verdienst muss voll als Arbeitslohn versteuert werden, wodurch möglicherweise in der Steuererklärung ein höherer Steuersatz für Sie fällig wird. Im schlimmsten Fall zahlen Sie so am Ende mehr Steuern, als Sie durch den Überstundenausgleich erhalten haben.

Auf der anderen Seite ist ein Überstundenausgleich durch Freizeit auch nicht automatisch wie ein geplanter Urlaub. So kann der Chef beispielsweise anordnen, dass Überstunden in einer Zeit mit wenig Aufträgen abgebaut werden müssen – ob Ihnen das dann gerade passt oder nicht. Auch hier gilt, dass Sie nur dann ein Recht haben, die Überstunden zu einem gewünschten Zeitpunkt in Freizeit zu verwandeln, wenn eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag enthalten ist.

[Bildnachweis: Stokkete by Shutterstock.com]

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