Bedeutung: Was ist die Nachtschicht?
Als Nachtschicht (im öffentlichen Dienst auch: Nachtdienst) werden Arbeitszeiten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bezeichnet. Für Bäckereien gilt laut Arbeitszeitgesetz die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Es gilt als Nachtarbeit, wenn mindestens 2 Stunden der Arbeitszeit in diesen Zeitraum fallen.
Laut Gesetz gilt als Nachtarbeitnehmer, wer Nachtarbeit in Wechselschicht übernimmt oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet.
Wer arbeitet in Nachtschicht?
Laut Statistischem Bundesamt arbeiten in Deutschland etwa 4,6 Prozent der Erwerbstätigen in Nachtschichten. Der Anteil von Männern ist dabei doppelt so hoch wie der von Frauen. Nachtschicht gibt es vor allem in diesen Jobs und Bereichen:
- Angestellte bei Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Justizvollzug und Rettungsdienst
- Personal in Krankenhäusern, Apotheken und wichtigen Pflegediensten
- Angestellte von Energieversorgern und wichtigen Entsorgungs-Betrieben
- Personal im Verkehrswesen, beispielsweise in Bussen, Bahnen oder Flugzeugen
- Angestellte von Industriebetrieben, vor allem aus dem Bereich Stahl, Papier, Chemie
- Angestellte in Funk- und Zeitdiensten, meteorologischen Wetterdiensten
- Angestellte im Securitybereich, Hotellerie, Gastronomie, ebenso Nachtclubs, Diskotheken
Nachtschicht: Rechte für Arbeitnehmer
Wenn Sie in Nachtschicht arbeiten, haben Sie als Arbeitnehmer einige Rechte. Zunächst darf auch bei Nachtarbeit die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden nicht dauerhaft überschritten werden. Kurzfristig längere Arbeitszeiten sind nur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein entsprechender Ausgleich stattfindet. Weitere Rechte in der Nachtschicht:
- Pausen und Ruhezeiten
Spätestens bei mehr als 6 Stunden Arbeit haben Sie Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Nach mehr als 9 Stunden stehen Ihnen mindestens 45 Minuten Pause zu. Zwischen 2 Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährleistet sein. Ein direkter Wechsel von Nachtschicht auf Frühschicht ist nicht erlaubt. - Untersuchungen
Bevor Sie mit einer Beschäftigung in Nachtschicht beginnen, haben Sie das Recht, sich auf Kosten des Arbeitgebers untersuchen zu lassen. Zusätzlich können Sie Ihre Gesundheit alle 3 Jahre kontrollieren lassen. Arbeitnehmer über 50 Jahren haben sogar Anspruch auf jährliche Untersuchungen. - Weiterbildungen
Die Nachtschicht darf für Sie keine Benachteiligung gegenüber anderen Mitarbeitern sein. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dieselben Weiterbildungen und Aufstiegschancen ermöglichen, wie den Kollegen, die tagsüber arbeiten. - Kinderbetreuung
Wenn Sie alleine ein Kind betreuen, das noch keine 12 Jahre alt ist, haben Sie das Recht, in den Tagdienst versetzt zu werden. Das gilt auch bei der Pflege von Angehörigen. Ist eine Versetzung nicht möglich, müssen mit dem Betriebsrat Lösungen erarbeitet werden. - Schutz
Ein weiteres Recht für Mitarbeiter, die bisher im Tagdienst arbeiten: Sie können nicht einfach in die Nachtschicht versetzt werden, wenn dies nicht bereits eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt ist. Sie müssen einem solchen Wechsel nicht zustimmen.
Nachtschicht arbeiten: Vor- und Nachteile
Für viele Menschen ist die Arbeit in Nachtschicht unvorstellbar. Sie sehen nur Nachteile, doch dürfen die möglichen Vorteile nicht ignoriert werden. Wir stellen beide Seiten vor:
Nachteile der Nachtschicht
Das größte Problem ist das Ankämpfen gegen den eigenen Tag-Nacht-Rhythmus. Ihr Körper und Ihre Hormonproduktion sorgen für Müdigkeit in der Nacht und bei Dunkelheit – genau dann, wenn ihre Arbeitszeit beginnt. Häufig kommt es deshalb zu Schlafmangel und Schlafstörungen. Betroffene haben zudem Probleme damit, wieder in einen normalen Schlafrhythmus zu wechseln.
Die Belastung schadet der Gesundheit. Häufigere Beschwerden und Erkrankungen bei Arbeitnehmern in Nachtarbeit sind:
- Kopfschmerzen
- Magen-Darm-Erkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Übergewicht
- Depressionen
- Krebs
Vorteile der Nachtschicht
Grundsätzlich gilt: Nicht jeder ist dafür gemacht, in Nachtschicht arbeiten zu gehen. Wenn es Ihr Job erfordert und die Nacht Ihnen grundsätzlich liegt, kann es aber Vorteile haben:
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Flexibilität
Sie arbeiten nachts und schlafen bis mittags. Den restlichen Tag können Sie frei und flexibel gestalten. Sie sind zuhause, wenn die Kinder aus der Schule kommen oder können sich am Nachmittag mit Freunden treffen.
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Ruhe
Nachtarbeit ist ein anderes Arbeiten. Es sind kaum Kollegen da, das Telefon klingelt nur im Notfall, und insgesamt geht es ruhiger zu. Selbst der Weg zur Arbeit ist entspannter, weil niemand um diese Zeit unterwegs ist.
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Ausgleich
Wer in Nachtschicht arbeitet, erhält im Anschluss freie Tage, um die Mehrbelastung auszugleichen. Je nach Gestaltung der Arbeitszeit erhalten Sie beispielsweise nach einer Woche Nachtschicht mehrere freie Tage, die der persönlichen Erholung und Freizeit dienen. Manche Modelle bieten auch eine Woche Nachtschicht und dann eine freie Woche.
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Zuschläge
Der für viele größte Vorteil der Nachtschicht ist der Zuschlag zum Gehalt. In der Nachtarbeit bekommen Sie mehr als für die gleiche Arbeitszeit am Tag. Das kann das Gehalt deutlich aufbessern oder ermöglicht, bei gleichbleibender Bezahlung nachts weniger zu arbeiten.
Nachtschicht Zuschlag: Wie viel mehr gibt es?
Der Nachtschicht Zuschlag ist ein finanzieller Ausgleich für die größere Belastung. Für viele Arbeitnehmer in Nachtarbeit greifen dabei Tarifverträge, die den genauen Zuschlag festlegen. Fehlt eine tarifliche Regelung, garantiert das Gesetz einen „angemessenen Zuschlag“ auf das Bruttogehalt oder eine „angemessene Zahl bezahlter freier Tage“ als Ausgleich.
Genaue gesetzliche Vorgaben zu Höhe und Gestaltung des Nachtzuschlags gibt es nicht. In einem Urteil erklärte das Bundesarbeitsgericht für die Zeiten von 23 Uhr bis 6 Uhr einen Zuschlag von 25 Prozent für angemessen. Bei dauerhafter Nachtarbeit sind es sogar 30 Prozent. Dies sind jedoch nur Richtwerte, von denen in der Praxis abgewichen werden kann. Bereitschaftsdienste gelten zum Beispiel als weniger belastend und werden mit geringeren Zuschlägen vergütet.
Beispiel zum Nachtschicht Zuschlag
Sie arbeiten regelmäßig in Nachtschicht von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Von 1 Uhr bis 2 Uhr machen Sie eine Stunde Pause. Von den verbleibenden 8 Stunden Arbeitszeit liegen 6 in der Nachtarbeit (zwischen 23 Uhr und 6 Uhr). Bei einem Nachtzuschlag von 25 Prozent und einem Stundenlohn von 30 Euro erhalten Sie für die Nachtarbeit 37,50 Euro pro Stunde.
Ohne Nachtzuschlag erhalten Sie im Beispiel pro Schicht 240 Euro. Mit dem Zuschlag sind es 285 Euro. Bei 15 Arbeitstagen mit Nachtschicht ein monatlicher Unterschied von 675 Euro.
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