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Rufbereitschaft: Vergütung, Arbeitszeit – wie oft?

In der Rufbereitschaft müssen Mitarbeiter erreichbar und einsatzbereit sein. Sie warten auf einen möglichen Anruf des Arbeitgebers oder eines Kunden, um bei Bedarf sofort loslegen zu können. Aber zählt die Rufbereitschaft zur Arbeitszeit und wie ist die Vergütung bei diesem Arbeitsmodell? Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Rufbereitschaft wissen müssen…



Rufbereitschaft: Vergütung, Arbeitszeit - wie oft?

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Definition: Was ist Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft ist eine Form der Bereitschaft, bei der Mitarbeiter sich für einen möglichen Einsatz bereithält, erreichbar sein müssen und bei Bedarf kurzfristig tätig werden können. Der Arbeitgeber legt dabei keinen Ort fest. Während der Rufbereitschaft darf ein Arbeitnehmer zuhause sein und auf einen möglichen Anruf warten. Wichtig ist, dass er in dem vorher festgelegten Zeitraum erreichbar ist und schnell seine Arbeit aufnehmen kann.

Wie die Bereitschaftszeit verbracht wird, bleibt Ihnen überlassen: Schlafen, essen, lesen, fernsehen – grundsätzlich ist fast alles erlaubt. Verboten sind Drogen- oder Alkoholkonsum, da Sie auf Abruf voll einsatzfähig sein müssen.

Unterschied zum Bereitschaftsdienst

Bei einem Bereitschaftsdienst legt der Arbeitgeber vorher einen Ort fest – meist direkt im Betrieb – an dem der Mitarbeiter sich aufhalten muss. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es mutmaßlich auf jede Minute ankommt. Ärzte in Kliniken sind ein klassisches Beispiel.

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Wie verbreitet ist Rufbereitschaft?

Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten sechs Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Rufbereitschaft. Das sind insgesamt 2,4 Millionen Beschäftigte. Bereitschaftsdienste betreffen 5,5 Prozent der Beschäftigten, das entspricht 2,2 Millionen Personen.

Besonders häufig kommt Rufbereitschaft in diesen Branchen vor:

  • Sicherheitsberufe
  • Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe
  • Bau- und Ausbauberufe
  • IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe
  • Fertigungstechnische Berufe
  • Land- , Forst- und Gartenbauberufe
  • Verkehrs- und Logistikberufe
  • Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe

Zudem betrifft Rufbereitschaft in erster Linie Vollzeitbeschäftigte. Minijobber und Teilzeitkräfte werden selten in Bereitschaft eingesetzt.

Unterschiede gibt es auch bei den Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2.000 Mitarbeitern setzen sehr viel häufiger Rufbereitschaft ein als etwa Kleinbetriebe. Hintergrund: Große Unternehmen stellen dadurch eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sicher. Das gilt für Versorgungsunternehmen genauso wie für Krankenhäuser.


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Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Rufbereitschaften zählen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist Ruhezeit, die von einer Arbeitszeit unterbrochen werden kann. Das besagt auch Arbeitszeitgesetz. Zur Arbeitszeit zählt demnach nur die Zeit, die während ei­ner Rufbereitschaft tatsächlich gearbeitet wird.

Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn Arbeitnehmer die Zeit nicht frei einteilen können. Im konkreten Fall musste ein Feuerwehrmann bei einem Anruf in wenigen Minuten am Arbeitsplatz sein und konnte deshalb seine Zeit nicht frei gestalten. Er klagte auf Vergütung der eigentlichen Ruhezeit.

Passive Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Das Gericht stimmte dem zu. Passive Rufbereitschaft ist Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie, sofern der Arbeitgeber zeitliche oder geografische Vorgaben macht, die den Arbeitnehmer in seiner Freizeitgestaltung einschränken.

Ruhezeit liegt also nur dann vor, wenn der Mitarbeiter – in gewissen Grenzen – frei über seinen Aufenthaltsort und die Tätigkeit in dieser Zeit entscheiden kann.

Reaktionszeit: Wie schnell muss ich am Arbeitsplatz sein?

Wird die Leistung benötigt, sollen Arbeitnehmer möglichst schnell am Arbeitsplatz und einsatzbereit sein. Aber wie schnell ist das? Dazu macht das Arbeitsrecht keine eindeutigen Angaben. Richtlinien lassen sich jedoch aus den Urteilen der Arbeitsgerichte festlegen.

So entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein Zeitraum von 20 Minuten zu knapp sein kann – allerdings handelte es sich dabei um einen Feuerwehrmann, bei dem schnelle Reaktion besonders wichtig ist. Das Bundesarbeitsgericht verkündete in einem Urteil, dass es für Arbeitgeber akzeptabel sei, wenn Mitarbeiter in einer Zeitspanne von 45 Minuten am Arbeitsplatz sind.


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Vergütung: Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?

Bei einer Rufbereitschaft muss die Arbeitszeit vergütet werden. Für die Ruhezeiten steht Arbeitnehmern hingegen kein Gehalt zu, diese zählen zur Freizeit, da sowohl der Ort als auch die Beschäftigung selbst gewählt werden können.

In der Praxis kommen zwei Modelle für die Vergütung zum Einsatz:

  • Stundenlohn

    Die Arbeit während der Rufbereitschaft kann mit dem üblichen Stundenlohn bezahlt werden, den ein Mitarbeiter auch in seiner normalen Arbeitszeit erhält. Wer beispielsweise im Zeitraum seiner Bereitschaft zwei Stunden arbeitet, bekommt dann für diese den Stundenlohn. Hinzu können Zuschläge für Nacht– oder Feiertagsarbeit kommen.

  • Pauschale

    Ein Großteil der Arbeitgeber entscheidet sich für eine pauschale Vergütung. Statt einzelne Stunden zu bezahlen, wird etwa die gesamte Nacht mit einer vorher vereinbarten Pauschale entlohnt.

Bei einem Bereitschaftsdienst zählt die gesamte Zeit als Arbeitszeit, da der Arbeitgeber den Ort vorgibt. Allerdings wird von einer geringeren Arbeitsbelastung ausgegangen, da nicht die gesamte Zeit gearbeitet werden muss. So kann auch die Bezahlung im Bereitschaftsdienst geringer sein. Möglich ist auch hier eine Pauschale, ansonsten kommt es auf die Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an.

Rufbereitschaft TVÖD: Beispiel

Wie die Vergütung in der Praxis geregelt sein kann, zeigt das Beispiel der Rufbereitschaft im TVÖD. Laut dem Tarifvertrag gilt: Bereitschaftszeiten von mehr als 12 Stunden werden nach einer pauschalen Rufbereitschaftsvergütung bezahlt. Dauert die Rufbereitschaft weniger als 12 Stunden, wird die Vergütung stundengenau abgerechnet.

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Darf ich die Bereitschaft ablehnen?

Gibt es eine klare Regelung – in Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag oder einer gültigen Betriebsvereinbarung – sind Mitarbeiter zur Rufbereitschaft verpflichtet. Auch wenn dieser Teil des Jobs Ihnen wenig Spaß macht, können Sie dann nicht ablehnen oder die Bereitschaft verweigern. Der Arbeitgeber könnte dann sogar aufgrund einer Arbeitsverweigerung eine Abmahnung oder bei Wiederholung eine Kündigung aussprechen.

Rufbereitschaft Altersgrenze

Oft wird die Frage nach einer Altersgrenze für die Rufbereitschaft gestellt. Klare Antwort: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für die Arbeit in Rufbereitschaft. Das Arbeitsmodell kann somit altersunabhängig eingesetzt werden, wenn es ein Arbeitgeber für sinnvoll erachtet oder eine Aufgabe es erforderlich macht.

Rufbereitschaft: Wie oft ist sie erlaubt?

Es gibt keine klaren Vorgaben aus dem Arbeitsrecht, wie häufig ein Mitarbeiter für die Bereitschaft eingeteilt werden kann. Grundsätzlich sollte eine möglichst faire Verteilung gefunden werden, bei der kein Mitarbeiter benachteiligt wird. So kann es für Arbeitgeber schwierig sein, wenn immer nur ein und derselbe Mitarbeiter in Rufbereitschaft ist, obwohl andere Kollegen die gleichen Qualifikationen mitbringen und bei einem Notfall in der Nacht einspringen könnten.

Allerdings sollten auch individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Wohnt ein Mitarbeiter beispielsweise mehr als eine Stunde weit weg, die anderen sind hingegen nur zehn Minuten vom Arbeitsplatz entfernt, sollte dies in die Planung einfließen. Unternehmen beschließen aber durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung teilweise ein generelles System für die Einteilung der Bereitschaft.


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[Bildnachweis: Golden Sikorka by Shutterstock.com]