Das Wichtigste auf einen Blick
- Definition: Freizeitausgleich bedeutet, dass Überstunden durch bezahlte Freizeit statt durch Geld ausgeglichen werden. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein Mitspracherecht bei Regelungen zum Freizeitausgleich.
- Voraussetzung: Ein Anspruch besteht meist nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
- Gleichwertigkeit: Die freie Zeit muss grundsätzlich dem Umfang der geleisteten Überstunden entsprechen.
- Ausnahme: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, müssen die Überstunden ausgezahlt werden.
- Zeitpunkt: Der Arbeitgeber darf mitbestimmen, wann der Freizeitausgleich genommen wird. Er muss hierbei aber die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.
- Verjährung: Ansprüche auf Freizeitausgleich können gemäß § 195 BGB nach 3 Jahren verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig genommen oder geltend gemacht werden.
Laut IAB-Studien und Daten des Statistischen Bundesamtes leisten 13 % aller abhängig Beschäftigten in Deutschland regelmäßig Mehrarbeit. Bei 15 % der Arbeitnehmer sind es mehr als 15 Überstunden pro Woche, 45 % machen weniger als 5 Überstunden pro Woche.
Was bedeutet Freizeitausgleich?
Freizeitausgleich bedeutet, dass sich Arbeitnehmer geleistete Überstunden nicht zusätzlich bezahlen lassen, sondern diese als Freizeit abbummeln. Diese können z.B. zuvor auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt werden.
Unterschieden werden hierbei der rechtliche Freizeitausgleich und echte Erholung: Der gesetzliche Freizeitausgleich bezieht sich auf die Arbeitszeit und sorgt dafür, dass Mehrarbeit ausgeglichen wird. Qualitative Erholung geht darüber hinaus und beschreibt, wie gut man sich in dieser freien Zeit tatsächlich regeneriert – also ob Sie etwa wirklich abschalten und neue Energie tanken.
Wird Freizeitausgleich bezahlt?
Kurze Antwort: Ja. Das „Abbummeln“ oder „Abfeiern“ ist bezahlte Freizeit. Bei dieser Form werden geleistete Überstunden lediglich in freie Zeit umgewandelt, wobei das reguläre Gehalt weitergezahlt wird.
Warum „Nichtstun“ häufig unterschätzt wird
Nichtstun hat in unserer Leistungsgesellschaft einen schlechten Ruf und wird oft mit Faulheit gleichgesetzt. Wissenschaftlich ist das Gegenteil der Fall: Wenn wir buchstäblich abschalten, aktiviert das Gehirn das Default Mode Network (Ruhezustandsnetzwerk), verknüpft Informationen und verarbeitet Erfahrungen. Effekt: Wir werden kreativer und produktiver! Studien der Stanford University zeigen umgekehrt, dass die Produktivität drastisch sinkt, sobald die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Wer 70 Stunden arbeitet, schafft faktisch kaum mehr als jemand, der 55 Stunden arbeitet.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu Überstunden?
Laut § 3 ArbZG liegt die tägliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer bei maximal 8 Stunden. Bei einer 6-Tage-Woche liegt die Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit somit bei 48 Stunden, bei einer 5-Tage-Woche entsprechend bei 40 Stunden. In Ausnahmen dürfen es auch 10 Stunden täglich sein, wenn die Extraarbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird. Dadurch kann sich die maximale Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erhöhen. Gleichzeitig muss gemäß § 5 ArbZG zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.
Überstunden verpflichtend anordnen darf der Chef aber nur, wenn es dazu eine rechtliche Grundlage gibt – etwa durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Überstunden nur in betrieblichen Notfällen gemacht werden. Ein plötzlich erhöhtes Auftragsaufkommen oder Personalknappheit durch Krankheit sind keine zulässigen Gründe. Überdies muss der Betriebsrat – falls vorhanden – angeordneten Überstunden zustimmen. Dabei ist unerheblich, ob diese nur einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen.
Wann habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich?
Ein Anspruch auf Ausgleich oder Vergütung von Überstunden entsteht nur, wenn der Vorgesetzte diese zuvor angeordnet oder stillschweigend akzeptiert (geduldet) hat. Nach § 612 BGB entsteht hierdurch automatisch ein Ausgleichsanspruch. Bei Sonn- und Feiertagsarbeit besteht gemäß § 11 ArbZG jedoch immer ein Anspruch auf Freizeitausgleich. Auch wenn Mitarbeiter an einer vom Arbeitgeber gewünschten Fortbildung teilnehmen, wird dies als Arbeitszeit gewertet. Wer hingegen freiwillig und ohne Notwendigkeit mehr leistet, riskiert, dafür keinen Ausgleich zu erhalten.
Überdies muss der Freizeitausgleich vom Arbeitgeber genehmigt werden, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen vorliegen. Arbeitnehmer dürfen also nicht einfach so ohne Absprache freinehmen. Mehr noch: Die sogenannte Selbstbeurlaubung ohne genehmigten Urlaubsantrag ist ein veritabler Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung.
Darf der Arbeitgeber Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten?
Die Pauschalklausel „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist rechtlich unwirksam. Anders sieht es jedoch bei konkreten Stundenzahlen aus. Steht im Arbeitsvertrag: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten“, ist das zulässig (5 AZR 331/11). Diese Zusatzarbeit muss dann nicht bezahlt werden. Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass Abgeltungsklauseln von bis zu 10 % der vertraglichen Arbeitszeit angemessen und zulässig sind. Damit können bis zu 10 Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, Az 19 Sa 1720/11).
Kann ich mir Überstunden auch auszahlen lassen?
Können Sie – etwa aus betrieblichen Gründen – die Überstunden nicht einfach abfeiern oder Urlaub nehmen, müssen diese ausgezahlt werden. Gerade in Unternehmen, die auf Stundenlohnbasis beschäftigen, ist das häufig der Fall. Auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist der Freizeitausgleich die Regel, die Vergütung von Überstunden die Ausnahme. Einen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit haben Arbeitnehmer nicht. Ausschlaggebend hierfür sind immer die Regelungen zum Überstundenausgleich im Arbeitsvertrag. Die meisten Formulierungen in Arbeits- und Tarifverträgen sehen einen Ausgleich durch Freizeit vor. Ist beides erlaubt, ist auch eine Kombination aus Freizeitausgleich und Auszahlung möglich.
Vor- und Nachteile von Abbauen oder Auszahlen – Übersicht
Variante |
Vorteile |
Nachteile |
| Abbauen | Mehr Freizeit | Weniger Geld |
| Bessere Work-Life-Balance | Absprache mit Kollegen | |
| Abbauen | Extra-Einkommen | Weniger Erholung |
| Finanzielle Flexibilität | Burnout-Gefahr |
Krank im Freizeitausgleich: Was gilt?
Wird ein Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs krank, bekommt er – anders als bei Krankheit im Urlaub – die freien Tage nicht zurück. Im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaubsanspruch diene der Freizeitausgleich laut Bundesarbeitsgericht nicht der Erholung, sondern nur dem Abbau von Überstunden und der Einhaltung von Ruhezeiten. Deshalb trägt der Arbeitnehmer das Risiko einer Erkrankung selbst – die Überstunden gelten trotzdem als ausgeglichen und verfallen.
Können Überstunden auch verfallen?
Ja, Überstunden können verfallen, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen oder Verfallklauseln vereinbart sind. Häufige Regelungen sind, dass Überstunden nach 6 Monaten oder einem Jahr geltend gemacht oder abgefeiert werden müssen. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich verloren gehen. Wichtig: Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seine Überstunden innerhalb der Frist einzureichen. Allgemein gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungs- und Verfallsfrist von 3 Jahren (jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres).
Hinweis: Seit 2023 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Danach müssen Beginn und Ende der Arbeitszeiten (= Dauer der Arbeitszeit), Pausenzeiten und Überstunden vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden – idealerweise digital.
Welche Vor- und Nachteile hat der Freizeitausgleich?
Der Freizeitausgleich bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen. Er hat aber auch einige Nachteile:
Vorteile
-
Mehr Erholung
Sie bekommen echte Freizeit zurück – ideal, um Stress abzubauen oder mehr Zeit für Familie, Hobbys oder Reisen zu haben.
-
Bessere Work-Life-Balance
Gerade wenn Sie viel arbeiten, hilft der Freizeitausgleich dabei, wieder ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben herzustellen.
-
Weniger Steuern
Im Gegensatz zur Auszahlung von Überstunden müssen Sie auf freie Zeit natürlich keine Steuern zahlen.
-
Hohe Flexibilität
Sie können in den meisten Fällen selbst entscheiden, wann Sie die freien Tage nehmen und Überstunden abbummeln – z.B. an Brückentagen für verlängerte Wochenenden.
Nachteile
-
Kein Extra-Geld
Wenn Sie sich Überstunden auszahlen lassen, steigt Ihr Einkommen. Damit könnten Sie dann z.B. wichtige Anschaffungen finanzieren.
-
Eingeschränkte Planung
In manchen Jobs kann es schwer sein, die freien Tage wirklich zu nehmen – insbesondere in Hochphasen wie während der Weihnachtszeit im Einzelhandel.
-
Ausgleich kann verfallen
Werden Sie ausgerechnet krank, während Sie die Überstunden abfeiern, ist die Freizeit verloren und wird nicht wieder gutgeschrieben.
-
Risiko für Karriere
In manchen Unternehmen wird häufiges Abbummeln (leider) negativ gesehen, auch wenn es Ihr gutes Recht ist.
Wann lohnt sich Freizeitausgleich besonders?
Unserer Erfahrung nach sollten Sie sich immer für den Freizeitausgleich entscheiden, wenn Sie viel Stress im Job haben und echte Erholung brauchen. Mehr Geld ist schön, die Gesundheit ist aber wichtiger.
FAQ – Häufige Fragen zum Freizeitausgleich
Kann ich ganze Tage Freizeitausgleich nehmen?
Freizeitausgleich kann auch in ganzen Tagen genommen werden, wenn es betrieblich passt. Wer etwa 16 Überstunden angesammelt hat, kann dafür 2 Tage (à 8 Stunden) freinehmen. Die genaue Regelung hängt aber vom Arbeitsvertrag oder einer internen Vereinbarung ab.
Ist der Freizeitausgleich steuerfrei?
Für Freizeit für bereits geleistete Arbeit fällt grundsätzlich keine zusätzliche Steuer an, auch keine Sozialabgaben. Es wird schließlich kein Extra-Gehalt ausgezahlt.
Ist Freizeitausgleich wie Urlaub?
Ähnlich, aber nicht gleich! Freizeitausgleich dient dem Abbau von Überstunden, Urlaub der Erholung. Urlaubstage sind gesetzlich geregelt, Freizeitausgleich basiert auf geleisteter Mehrarbeit. Wer in der Zeit krank wird, bekommt die Tage nicht zurück – ähnlich wie bei Krankheit am Wochenende.
Muss ich im Freizeitausgleich erreichbar bleiben?
In den meisten Fällen ist Freizeitausgleich echte Freizeit und es besteht keine Pflicht zur Erreichbarkeit. Es kann aber im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden, da es sich nicht um Urlaub handelt.
Kann man aus dem Freizeitausgleich geholt werden?
Im Gegensatz zum Urlaub unterliegt der Freizeitausgleich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Es sollte zwar nicht passieren, in Ausnahmefällen (z.B. Notfall im Betrieb) kann der geplante Freizeitausgleich jederzeit widerrufen werden.
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