Fristgerechte Kündigung: Fristen, Datum & Beispiele

Eine fristgerechte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Doch welches Datum muss im Kündigungsschreiben stehen? Wann muss die Kündigung spätestens beim Arbeitgeber eingehen? Und was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wir erklären die Regeln mit konkreten Beispielen und zeigen, wie Sie richtig kündigen…

Fristgerechte Kuendigung Arbeitsrecht Fristen Arbeitnehmer Arbeitgeber

Was bedeutet fristgerechte Kündigung?

Eine fristgerechte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung, bei der die geltende Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Arbeitsverhältnis endet zum zulässigen Beendigungstermin. Die Zustimmung der anderen Vertragspartei ist dafür nicht erforderlich.

Das Gegenstück dazu ist die fristlose Kündigung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist und setzt einen wichtigen Grund voraus. Die rechtlichen Voraussetzungen erklären wir im Ratgeber zur außerordentlichen Kündigung.

Anzeige

Welche Frist gilt für eine fristgerechte Kündigung?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse stehen in § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt die Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Situation

Gesetzliche Kündigungsfrist

Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Bei Probezeit 2 Wochen zu jedem Tag, längstens während der ersten 6 Monate
Arbeitgeber Je nach Betriebszugehörigkeit 4 Wochen bis 7 Monate

Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag: Dort können längere Kündigungsfristen vereinbart sein. Auch ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen enthalten. Für Arbeitnehmer darf einzelvertraglich keine längere Kündigungsfrist gelten als für Arbeitgeber. Alle gesetzlichen Fristen, Ausnahmen und die vollständige Staffelung nach Betriebszugehörigkeit finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Kündigungsfrist.

Wie berechne ich den richtigen Kündigungstermin?

Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie zwei Termine unterscheiden: den letzten Tag, an dem das Kündigungsschreiben beim Empfänger eingehen muss, und den Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Gehen Sie bei der Berechnung so vor:

  1. Kündigungsfrist feststellen

    Prüfen Sie die gesetzliche, tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Achten Sie darauf, ob Sie nur zum 15., zum Monatsende oder zu jedem beliebigen Tag kündigen dürfen.

  2. Gewünschten Beendigungstermin bestimmen

    Legen Sie fest, wann Ihr Arbeitsverhältnis enden soll. Bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ist beispielsweise der 30. November ein zulässiger Beendigungstermin.

  3. Letzten Zugangstag berechnen

    Rechnen Sie die Kündigungsfrist vom gewünschten Beendigungstermin zurück. Bei 4 Wochen sind das 28 Kalendertage. Bis zu diesem Tag muss das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugehen.

  4. Rechtzeitig zustellen

    Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein. Eine Kündigung ist nicht schon deshalb rechtzeitig, weil Sie den Brief vor Ablauf der Frist abgeschickt haben.

Beispiele für die Berechnung

Gewünschtes Vertragsende

Spätester Zugang

31. Januar 3. Januar
30. April 2. April
31. August 3. August
30. November 2. November

Die Beispiele gelten für die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Fällt der letzte Zugangstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sollten Sie die Kündigung früher zustellen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich der Termin auf den nächsten Werktag verschiebt.

4 Wochen sind nicht 1 Monat!

Achtung: Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht 28 Kalendertagen. Eine Frist von einem Monat wird dagegen nach Kalendermonaten berechnet. Die Unterscheidung ist wichtig: Wer beide Angaben verwechselt, riskiert einen falschen Kündigungstermin.

Anzeige

Welches Datum gehört in die fristgerechte Kündigung?

Im Kündigungsschreiben sollten Sie den Tag nennen, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Das ist der Beendigungstermin – nicht der Tag, an dem Sie den Brief schreiben oder abschicken. Eine passende Formulierung lautet:

  • „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30. November JJJJ.“

Sind Sie unsicher, ob Sie die Kündigungsfrist richtig berechnet haben, empfiehlt sich der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“. Damit bringen Sie zum Ausdruck, dass die Kündigung auch dann gelten soll, wenn der genannte Beendigungstermin nicht zutrifft. Eine vollständige, direkt bearbeitbare Vorlage mit Word- und PDF-Downloads finden Sie in unserem Ratgeber zum Kündigungsschreiben mit Muster.

Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“?

Mit dieser Formulierung erklären Sie, dass das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen rechtlich zulässigen Termin enden soll. Sie ist sinnvoll, wenn vertragliche Kündigungsfristen unklar sind. Der Zusatz soll verhindern, dass Ihre Kündigung allein am falsch angegebenen Datum scheitert.

Anzeige

Wann gilt eine fristgerechte Kündigung als zugegangen?

Eine Kündigung wird erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam. Bei persönlicher Übergabe ist das regelmäßig der Zeitpunkt, an dem der Empfänger das Schreiben erhält. Bei einem Einwurf in den Briefkasten kommt es darauf an, wann unter gewöhnlichen Umständen mit der nächsten Leerung gerechnet werden kann. Beispiel: Sie werfen die Kündigung erst spätabends in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers. In den meisten Fällen gilt sie dadurch erst am folgenden Tag als zugegangen. Ist das bereits nach dem letzten zulässigen Zugangstag, verpassen Sie den gewünschten Kündigungstermin.

Für eine sichere Zustellung eignen sich insbesondere:

  • Persönliche Übergabe

    Lassen Sie sich den Empfang mit Datum schriftlich bestätigen.

  • Zustellung durch Boten

    Der Bote sollte den Inhalt des Schreibens kennen und den Einwurf oder die Übergabe bezeugen können.

  • Einwurf-Einschreiben

    Dokumentiert die Zustellung, beweist für sich genommen aber nicht, welches Schreiben im Umschlag lag.

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS genügt der gesetzlichen Schriftform nicht. Nach § 623 BGB muss das Kündigungsschreiben auf Papier vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Auch eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist verpasst wird?

Geht eine Kündigung zu spät zu, endet das Arbeitsverhältnis nicht zum ursprünglich gewünschten Termin. Je nach Wortlaut der Kündigung und den geltenden Vertragsbedingungen kommt eine Beendigung zum nächstmöglichen zulässigen Termin infrage.

Beispiel: Sie möchten zum 30. November kündigen, Ihre Kündigung mit 4 Wochen Frist geht aber erst am 5. November beim Arbeitgeber ein. Für eine Beendigung zum 30. November ist das zu spät. Bei der gesetzlichen Grundkündigungsfrist wäre der nächste mögliche Beendigungstermin der 15. Dezember. Ob eine Kündigung mit falsch angegebenem Datum als Kündigung zum nächstmöglichen Termin ausgelegt werden kann, hängt vom Inhalt des Schreibens ab. Auch dafür ist die „hilfsweise“ Formulierung sinnvoll.

Möchten Sie früher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, kommt eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber infrage. Bei einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten einen früheren Beendigungstermin festlegen. Beachten Sie dabei mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld.

Wie kündigen Arbeitnehmer fristgerecht?

Arbeitnehmer dürfen ihren unbefristeten Arbeitsvertrag in der Regel ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Sie müssen jedoch die Schriftform und die geltende Kündigungsfrist einhalten. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Wenn Sie selbst kündigen, sollten Sie den Beendigungstermin mit dem Beginn eines möglichen neuen Arbeitsverhältnisses abstimmen. Auch Resturlaub, Überstunden und die Übergabe Ihrer Aufgaben gehören zur Vorbereitung. Alle weiteren Schritte und Folgen erklären wir im Ratgeber zur Arbeitnehmerkündigung.

Fristgerechte Kündigung in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB für höchstens 6 Monate grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung ist zu jedem beliebigen Tag möglich. Sie muss nicht zum 15. oder zum Monatsende erfolgen. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch während der vereinbarten Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis darf aufgrund der zweiwöchigen Frist auch erst nach dem Ende der Probezeit auslaufen. Abweichende tarifvertragliche Regelungen sind möglich.

Fristgerechte Kündigung vor Arbeitsantritt

Auch vor dem ersten Arbeitstag ist eine ordentliche Kündigung möglich, sofern der Vertrag sie nicht wirksam ausschließt. Wann die Kündigungsfrist beginnt und ob Sie die neue Stelle überhaupt antreten müssen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Die Einzelheiten erklären wir im Ratgeber zur Kündigung vor Arbeitsantritt.

Was müssen Arbeitgeber bei einer fristgerechten Kündigung beachten?

Auch Arbeitgeber müssen die geltende Kündigungsfrist einhalten. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die gesetzliche Frist für Arbeitgeber stufenweise. Zusätzlich ist der Kündigungsschutz zu beachten: Greift das Kündigungsschutzgesetz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. In Betracht kommen betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Die Voraussetzungen und Unterschiede erklären wir im Ratgeber zu den Kündigungsgründen.

Ein bestehender Betriebsrat muss vor jeder Arbeitgeberkündigung angehört werden. Außerdem müssen Arbeitgeber besondere Schutzvorschriften beachten: Für bestimmte Beschäftigte gelten gesetzliche Kündigungsverbote oder zusätzliche Zustimmungserfordernisse. Eine fristgerecht zugestellte Kündigung ist deshalb nicht allein wegen der eingehaltenen Frist rechtmäßig.

FAQ – Häufige Fragen zur fristgerechten Kündigung

Ist eine fristgerechte Kündigung ohne Grund möglich?

Arbeitnehmer dürfen ordentlich und fristgerecht kündigen, ohne einen Grund anzugeben. Für Arbeitgeber gelten strengere Regeln, sobald der allgemeine Kündigungsschutz greift. Dann muss ein sozial gerechtfertigter Kündigungsgrund vorliegen. Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sind beispielsweise diskriminierende Kündigungen unzulässig.

Kann ich während einer Krankheit fristgerecht kündigen?

Arbeitnehmer dürfen auch während einer Krankheit fristgerecht kündigen. Ebenso ist eine Arbeitgeberkündigung während einer Arbeitsunfähigkeit nicht allein deshalb unwirksam. Für eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber gelten jedoch besondere Voraussetzungen.

Kann ich eine fristgerechte Kündigung widerrufen?

Eine bereits wirksam zugegangene Kündigung lässt sich grundsätzlich nicht einseitig zurücknehmen. Sie können mit der anderen Vertragspartei aber vereinbaren, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Kündigung widerrufen.

Bekomme ich bei fristgerechter Kündigung eine Abfindung?

Allein die Einhaltung der Kündigungsfrist begründet keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung kommt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder aufgrund einer Vereinbarung infrage.

Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Termin ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur möglich, wenn sie einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde.


Was andere dazu gelesen haben

0bdea0397e0a46fa890da70982d4609a