Umzug für den Job: Bewerbung, Steuer, Kosten: Wer zahlt?

Für den Job wegziehen? In eine andere Stadt oder gar ins Ausland? Es gibt durchaus gute Gründe für den beruflichen Neustart woanders. Allerdings sollten Sie dabei auf einige Punkte achten – bei der Bewerbung genauso wie bei den Kosten. Zum Beispiel: Wann zahlt der Arbeitgeber den Umzug? Oder welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen? Alles, was Sie dazu wissen müssen…

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Umzug wegen der Arbeit: Lohnt sich das?

Ein Umzug für den Job bietet meist Aufstiegschancen. Aber lohnt sich der Ortswechsel deswegen automatisch? Es gibt durchaus einige gute Gründe, die dafür sprechen:

  • Mehr Gehalt

    Das Gehalt ist einer der häufigsten Gründe für einen Jobwechsel und Umzug. Beachten Sie dabei aber bitte stets die Lebenshaltungskosten: So wird zum Beispiel in München oft mehr gezahlt – die Mieten und Preise in der Bayern-Hauptstadt sind aber zugleich extrem hoch.

  • Bessere Jobchancen

    Aus unserer Sicht der beste Grund: die beruflichen Perspektiven. Wenn Sie merken, dass Sie sich in der jetzigen Position und beim aktuellen Unternehmen und Arbeitgeber nicht weiterentwickeln können, ist das ein guter Anlass zu wechseln. Oft lohnt sich der Umzug für den Job von ländlichen Gegenden in eine Stadt, weil es dort bessere Konditionen und Karrierechancen gibt.

  • Bessere Work-Life-Balance

    Zur Arbeit zu pendeln, kostet extrem viel Lebenszeit. Manche fahren gar eine Stunde zu Arbeit – pro Strecke. Auch die Work-Life-Balance bleibt dabei auf der Strecke. Für einen deutlich kürzeren Arbeitsweg lohnt sich der Umzug schon deshalb, weil Sie dadurch Freizeit zurückgewinnen und Stress reduzieren.

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Umzug für Job – auch für Trennung von der Familie?

Manche Paare gehen für die Karriere auch schon mal getrennte Wege, ziehen in unterschiedliche Orte und führen solange eine Fernbeziehung. Wägen Sie in dem Fall gut ab, ob sich der Umzug lohnt, wenn Sie dafür ihr soziales Umfeld – Partner, Freunde – verlassen müssen. Das geht eine zeitlang, kann aber zur Belastung für die Beziehung werden – Traumjob hin oder her: Was ist wichtiger?

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Umzugskosten bei Jobwechsel: Wer zahlt?

Ein Umzug für den Job kostet oft viel Geld. Prüfen Sie daher unbedingt vor dem Jobwechsel in einen anderen Ort und bei der Bewerbung, ob zum Beispiel der neue Arbeitgeber die Kosten (teilweise) übernimmt.

Aber schauen wir uns das im Detail an…

Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Grundsätzlich muss der neue Arbeitgeber die Umzugskosten nicht bezahlen. Umzugskostenzuschüsse sind vor allem eines: Verhandlungssache. Entscheidend ist dabei vor allem, ob Sie sich beworben haben – oder vom Zielunternehmen (oder einem Headhunter) angesprochen und abgeworben wurden. Im zweiten Fall steigen die Chancen auf eine Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber. Dasselbe gilt für Fach- und Führungskräfte gegenüber Berufseinsteigern.

Fragen Sie im Bewerbungsgespräch (vorsichtig) nach, ob und welche Unterstützung ihr künftiger Arbeitgeber beim Umzug anbietet. Besonders großzügige Arbeitgeber tragen die Kosten für ein Hotelzimmer am neuen Arbeitsort für die Zeit der Wohnungssuche.

Ausnahmen bei Versetzung

Etwas anderes gilt, falls der Umzug wegen einer internen Versetzung sein muss. Ebenso kann es sein, dass es Ihre Tätigkeit erfordert, dass Sie nahe am Arbeitsplatz wohnen, um diesen schneller zu erreichen oder jederzeit einsatzbereit zu sein (Beispiel: Feuerwehr, Soldaten, Pfarrer, Notärzte). Ist der Umzug für den Job vom Arbeitgeber veranlasst, muss sich dieser auch an den Kosten beteiligen.


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Welche Umzugskosten kann ich steuerlich absetzen?

Selbst wenn sich der neue Arbeitgeber nicht an den Kosten für einen Umzug beteiligt, können Sie diese reduzieren – indem Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen oder sogar Fördergelder beantragen. Ist der Umzug beruflich veranlasst, dürfen Sie einige Ausgaben als „Werbungskosten“ steuerlich geltend machen.

Diese Kosten können Sie absetzen:

  1. Transportkosten
    Dazu zählen alle Kosten für eine Umzugsfirma, die Miete für einen Transporter oder Anhänger sowie Verpackungsmaterial. Müssen Sie Möbel zwischenlagern, sind diese Kosten leider nicht absetzbar.
  2. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
    Die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung (max. 2 Tage pro Reise) oder am Umzugstag selbst können Sie ebenfalls absetzen. Sind Sie mehr als 8 Stunden unterwegs, gewährt das Finanzamt noch eine Verpflegungspauschale. Fallen zusätzlich Übernachtungskosten an, können Sie das zusätzlich in der Steuererklärung angeben, müssen die Kosten aber mit einer Rechnung des Hotels oder der Pension nachweisen.
  3. Doppelte Mietzahlungen
    In den meisten Fällen beginnt der Mietvertrag für die neue Wohnung bevor der für die alte Wohnung endet. Weil dadurch doppelte Mietzahlungen anfallen, dürfen Sie diese absetzen – aber nur die Miete für die Wohnung, die Sie nicht nutzen. Nicht alle beide!
  4. Maklergebühren
    Will die Wohnungssuche alleine nicht klappen, kann oft ein Makler helfen. Das hat seinen Preis – aber auch den können Sie bei einem Umzug von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nur für Mietwohnungen, nicht für eine Eigentumswohnung.

Bitte beachten Sie: Erstattet Ihnen der Arbeitgeber die Umzugskosten ganz oder zum Teil, dürfen Sie nur die nicht erstatteten Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

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Vorsicht Rückerstattungs-Falle!

Ist der Umzug für den Job geschafft und war der neue Arbeitgeber großzügig, sollten Sie dennoch vorsichtig sein: Noch ist die Probezeit nicht bestanden. Wird Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt, kann der Arbeitgeber Teile der Umzugskosten zurückverlangen!

Zulässige Gründe für eine Rückzahlungspflicht sind:

Als Faustregel gilt: Informieren Sie sich bei der Bewerbung nicht nur über eine mögliche finanzielle Unterstützung bei Umzug, sondern halten Sie auch etwaige Rückzahlungspflichten schriftlich fest.

Gut überlegt: Umzug für eine neue Arbeitsstelle?

Wenn Sie für Ihren neuen Job den alten Wohnort verlassen und umziehen, sollten Sie nicht nur die Umzugskosten im Blick behalten. Beachten Sie zusätzlich stets die beruflichen Perspektiven im neuen Job sowie das neue Gehalt bzw. die Lebenshaltungskosten und Lebensqualität am neuen Ort. Unter dem Strich muss sich der Jobwechsel rechnen – erst recht, falls Sie zum Beispiel zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten (siehe: Checkliste)…

Ein Umzug für den Job hat nicht nur kurzfristige, sondern meist auch langfristige Auswirkungen auf die Karriere und Ihre Finanzen. Wenn Sie die genannten Punkte und Gründe bedenken, treffen Sie auf jeden Fall eine bessere Entscheidung.


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