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Homeoffice: Darf der Chef mich einfach so besuchen?

Spätestens seit den Regelungen durch Corona erfreuen sich viele Angestellte über Arbeit im Homeoffice. Mit der neu gewonnenen Freiheit stellt sich die Frage: Darf der Chef mich im Homeoffice besuchen? Während Sie in Jogginghose vor dem Laptop sitzen, wollen Sie nur ungern den Vorgesetzten reinlassen. Tatsächlich können Arbeitgeber das Homeoffice kontrollieren – aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Wir erklären, wann der Chef Sie im Homeoffice besuchen darf…



Homeoffice: Darf der Chef mich einfach so besuchen?

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Darf der Chef mich im Homeoffice besuchen?

Arbeitnehmer mag die Antwort überraschen, aber: Ja, der Chef darf Sie im Homeoffice besuchen und sich ein Bild der Gegebenheiten machen. Genau genommen muss er das sogar. Auch ein heimischer Arbeitsplatz ist im Sinne des Arbeitsrechts ein Teil des Betriebs. Damit liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers zu kontrollieren, ob Vorschriften und Bedingungen – vor allem zu Sicherheit und Gesundheit – eingehalten werden.

Ein Besuch im Homeoffice dient dem Arbeitsschutz. Dabei geht es weniger um herabfallende Gegenstände oder gefährliche Stoffe – mit diesen hantieren Sie zuhause nicht. Doch auch andere Faktoren können der Gesundheit schaden und können vom Chef kontrolliert werden:

  • Zu kleiner Monitor
  • Schlechte Beleuchtung ohne Tageslicht
  • Übermäßige Belastung des Rückens durch schlechten (oder kaputten) Schreibtischstuhl
  • Kein geeigneter Arbeitsplatz

Auch die Einhaltung des Datenschutzes kann geprüft werden. Betriebsgeheimnisse, interne Informationen und personenbezogene Daten müssen auch bei der Arbeit im Homeoffice geschützt sein.

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Voraussetzungen: Wann darf der Chef vorbeikommen?

Ein Besuch vom Chef im Homeoffice ist grundsätzlich erlaubt, doch ist dieser an Voraussetzungen geknüpft. Der Schutz der eigenen Wohnung und Privatsphäre ist in Deutschland ein hohes Gut und im Grundgesetz (Artikel 13) verankert. Arbeitgeber dürfen sich nicht einfach Zutritt verschaffen. Wenn Sie ihn nicht einladen, kann der Chef Sie nur unter zwei Bedingungen im Homeoffice besuchen:

1. Gefahrenbeurteilung

Der Besuch muss im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Heißt: Der Arbeitgeber will sich vergewissern, dass Richtlinien zum Arbeitsschutz eingehalten werden und die Gesundheit des Mitarbeiters in seinem eigenen Büro nicht gefährdet wird. Eine solche Beurteilung im Rahmen des Arbeits- und Mitarbeiterschutzes ist gerechtfertigt und kann sogar erforderlich sein, damit Unternehmen ihren Arbeitgeberpflichten nachkommen.

2. Zustimmung

Ihr Chef darf nicht ungefragt und ohne Zustimmung in Ihre Wohnung. Sie müssen dem Besuch ausdrücklich zustimmen. Arbeitgeber können lediglich fragen, ob Sie einem Besuch im Homeoffice zustimmen.

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Muss ich dem Besuch im Homeoffice zustimmen?

Da es eine Zustimmung braucht, stehen Mitarbeiter vor der Wahl: Wollen Sie den Chef reinlassen oder den Besuch ablehnen und sich auf Ihre geschützte Privatsphäre berufen? Grundsätzlich haben Sie das Recht, dem Chef den Eintritt zu verwehren und einen Besuch abzulehnen. Vor der Entscheidung sollten Sie aber über die Konsequenzen für das Betriebsklima und auch Ihre flexible Arbeitsweise nachdenken.

Gibt es keine Zustimmung zum Besuch, kann der Chef möglicherweise anordnen, dass Sie ausschließlich am Arbeitsplatz im Büro arbeiten. Denkbare Begründung: Der Arbeitsschutz im Homeoffice kann nicht kontrolliert werden.

Klare Absprachen zu Zutrittsberechtigungen

Wir empfehlen eine schriftliche Homeoffice-Regelung mit dem Arbeitgeber. Hier können Sie nicht nur die genauen Rahmenbedingungen der Arbeit von zuhause festhalten: Auch Absprache zur Zugangsberechtigung für den Arbeitgeber können vereinbart werden. Wichtige Fragen sind beispielsweise:

  • Wie lange im Voraus muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice ankündigen?
  • Wann und wie oft soll ein solcher Besuch durchgeführt werden?
  • Aus welchen Gründen kann der Mitarbeiter ablehnen?

Besuch im Homeoffice: Telearbeit oder mobiles Arbeiten?

Ob der Arbeitgeber Sie im Homeoffice besuchen darf, hängt von der konkreten Arbeitsform ab. Telearbeit ist der feste Arbeitsplatz zuhause – mobiles Arbeiten ist überall möglich, auch unterwegs im Zug oder in einem Café. Die Arbeitsstättenverordnung und damit die Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung gilt nur für Telearbeit. Haben Sie mobile Arbeit mit dem Chef vereinbart, gibt es kein Recht auf den Besuch im Homeoffice.


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Alternativen zum Besuch im Homeoffice

Wollen Sie dem Chef keinen Zutritt gewähren, kann es sinnvoll sein, alternative Möglichkeiten zur Beurteilung des Arbeitsplatzes zu nutzen. Dies können Sie als Kompromiss nutzen: Der Chef kann sich ein Bild der Arbeitssituation machen, muss aber nicht in die eigenen vier Wände gelassen werden. Eine Möglichkeit sind Bilder und Fotos, die Sie dem Vorgesetzten zur Verfügung stellen. So sieht er mit eigenen Augen, dass Sie im Homeoffice die Vorgaben zum Arbeitsschutz einhalten.

Ergänzend können Fragebögen genutzt werden, in denen Mitarbeiter Angaben zu den Gegebenheiten am heimischen Arbeitsplatz machen.

Kann der Arbeitgeber Homeoffice kontrollieren?

Arbeitnehmer schätzen vor allem die Freiheit und Flexibilität bei einer Homeoffice-Regelung. Die Arbeitszeit besser einteilen, manche Aufgabe entspannt auf der Couch erledigen oder in der Pause mit dem Partner einen Kaffee trinken. Chefs fürchten auf der anderen Seite, dass Mitarbeiter vor dem Fernseher sitzen, den Haushalt erledigen oder Einkaufen, statt zu arbeiten.

Kontrollbesuche sind allerdings nicht erlaubt. Vorgesetzte dürfen nicht einfach bei Ihnen vor der Tür stehen und Eintritt verlangen. Auch nicht um zu überprüfen, ob Sie gerade wirklich arbeiten.

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[Bildnachweis: Miceking by Shutterstock.com]