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Aushangpflichtige Gesetze: Liste + Regeln für Arbeitgeber

Aushangpflichtige Gesetze sind Gesetze, die für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden müssen. Meist geht es dabei um Gesetze, die die Arbeitssicherheit betreffen. Kommen Arbeitgeber der Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Hier erfahren Sie, für wen die Aushangspflicht gilt, in welcher Form die Gesetze vorliegen müssen und welche aushangpflichtige Gesetzte es gibt…



Aushangpflichtige Gesetze: Liste + Regeln für Arbeitgeber

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Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Jedes Unternehmen ist unabhängig von der Anzahl seiner Mitarbeiter verpflichtet, bestimmte Gesetze im Betrieb auszuhängen oder diese intern den Mitarbeitern zugänglich zu machen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich aus dem Gesetz für den jeweiligen Betrieb konkrete Vorschriften ergeben (beispielsweise Vorschriften zum Strahlen- oder Röntgenschutz). Aushangpflichtige Gesetzte müssen deshalb an geeigneter Stelle ausgelegt oder ausgehangen werden.

Wichtig sind etwa Vorschriften zum Arbeitsschutz oder das Mutterschutzgesetz Dabei müssen die aushangpflichtigen Gesetze immer auf dem aktuellen Stand sein. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, dass stets die aktuelle Version im Betrieb aushängt wird.

Warum sind Gesetze aushangpflichtig?

Durch aushangpflichtige Gesetzte soll sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer schnell und unkompliziert über Gesetzte, Regelungen und damit auch eigene Rechte am Arbeitsplatz informieren können. Gibt es beispielsweise geltende Arbeitsschutzrichtlinien für den eigenen Arbeitsplatz, kann jeder Mitarbeiter nachschauen, ob diese eingehalten werden.

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Aushangpflichtige Gesetze: Liste und Übersicht

Welche Aushangpflicht für Ihren Betrieb besteht, kann unterschiedlich sein. Wer auf der sicheren Seite sein will, macht lieber mehr als zu wenige aushangpflichtige Gesetze zugänglich, um die Fürsorgepflicht nicht zu verletzen. Sollte es einen Betriebsrat geben, informieren Sie diesen über den Aushang.

Folgende Gesetze sind branchenübergreifend aushangpflichtig:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, muss grundsätzlich in allen Betrieben aushängen.

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  • Arbeitszeitgesetz

    Das Arbeitszeitgesetz muss in allen Betrieben als Aushang für die Mitarbeiter einsehbar sein. Sollte es einen abweichenden Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geben, muss diese ausgehängt werden.

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  • Arbeitsgerichtsgesetz

    Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) muss als Auszug vorliegen, sobald regelmäßig mehr als fünf Mitarbeiter angestellt sind.

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  • Jugendarbeitsschutzgesetz

    In Betrieben, in denen es mindestens einen jungendlichen Beschäftigten gibt, muss dieses Gesetz an geeigneter Stelle aushängen. Zusätzlich zum Gesetzestext muss außerdem die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde einsehbar sein. In Betrieben, in denen mehr als zwei Jugendliche arbeiten, müssen außerdem der Beginn und das Ende der Arbeitszeit, die Pausenregelung und die Ausnahmebewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde aushängen.

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  • Mutterschutzgesetz

    Werden in einem Betrieb mehr als drei Frauen beschäftigt, zählt das Mutterschutzgesetz zu den aushangpflichtigen Gesetzen. Das gilt übrigens dann, wenn die Mitarbeiterinnen im Homeoffice arbeiten.

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Aushangpflichtige Verordnungen

Zusätzlich gibt es weitere wichtige Gesetze und Verordnungen, die je nach Gegebenheit aushangpflichtig sind:

  • Kinderarbeitsschutzverordnung

    Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) regelt leichte Tätigkeiten wie Hausarbeit, Einkäufe und Botengänge für Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche. Sofern ein Unternehmen Kinder dieser Altersstufe beschäftigt, muss die Verordnung zugänglich sein.

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  • Arbeitsschutzvorschriften

    Je nach Branche müssen Arbeitgeber unterschiedliche Vorschriften zum Arbeitsschutz für ihre Arbeitnehmer aushängen. Dazu gehören die Arbeitsstättenverordnung und bestimmte Verordnung für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Strahlung.

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  • Betriebsvereinbarungen

    Alle Betriebe, in denen eine Betriebsvereinbarung gilt, müssen diese den Mitarbeitern zugänglich machen. Das geschieht dadurch, dass die unterzeichnete Vereinbarung an geeigneter Stelle ausgelegt oder ausgehängt wird.

  • Heimarbeitsgesetz

    Personen, die andere als Heimarbeiter beschäftigen oder von denen Heimarbeit abnehmen, müssen das Heimarbeitsgesetz (HAG) aushängen beziehungsweise zugänglich machen. Der Aushang enthält Entgeltverzeichnisse sowie Vertragsbedingungen und kann in den Ausgaberäumen oder der zuständigen Arbeitsbehörde hängen.

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  • Ladenschlussgesetz

    Das Ladenschlussgesetz zählt zu den aushangpflichtigen Gesetzen in Verkaufsstellen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Hierbei muss der Arbeitgeber den Gesetzestext sowie alle Rechtsverordnungen auslegen, die seinen Laden betreffen. Vorschriften, die nur für andere Verkaufsstellen gelten, muss er nicht zugänglich machen.

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  • Tarifvertragsgesetz

    Gilt in der entsprechenden Branche ein Tarifvertrag, muss dieser zugänglich gemacht werden. So können sich Beschäftigte jederzeit über die gültigen tariflichen Regelungen informieren.

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  • Unfallverhütungsvorschriften

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer über das Vorhandensein der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu informieren und ihnen Hinweise und Erläuterungen zu deren Einhaltung zu geben. Für die unterschiedlichen Betriebe zählen die jeweils geltenden UVV zu den aushangpflichtigen Gesetzen.

  • Fünftes Vermögensbildungsgesetz

    Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen anbieten, gehört dieses Gesetz zu den aushangpflichtigen Gesetzen. Und zwar dann, wenn für die einmalige Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ein konkreter Termin bestimmt wird. Arbeitgeber müssen jedes Jahr den Termin bekannt geben. Auch dann, wenn er jedes Jahr gleich bleibt.

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  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen

    In Betrieben, die an Sonn- und Feiertagen Waren verkaufen (zum Beispiel Bäckereien), gehört diese Vorschrift zu den aushangpflichtigen Gesetzen.

    Gesetzestext herunterladen

  • Wahlen

    Betriebe, in denen Wahlen zum Betriebsrat, einer Schwerbehindertenvertretung oder einem Sprecherausschuss stattfinden, müssen das Wählerverzeichnis, Wahlvorschläge, den Wahlvorstand und die Wahlergebnisse öffentlich bekannt geben.

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Zum Aushang empfehlenswerte Verordnungen

Oben aufgeführte Vorschriften und Gesetze gehören zu den zwingend aushangpflichtigen Gesetzen. Darüber hinaus sind folgende Verordnungen zum Aushang empfehlenswert:

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Wo können Unternehmen die Gesetze bekommen?

Die für Sie geltenden Gesetze können Sie ganz einfach bekommen: Zum einen können Sie sich den Gesetzestext aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Oben im Artikel haben wir die Gesetzestexte deshalb für Sie verlinkt. Dort finden Sie aushangpflichtige Gesetze kostenlos und können diese digital oder ausgedruckt bereitstellen.

Eine weitere Möglichkeit bieten verschiedene Verlage, die sich auf die Sammlung aushangpflichtiger Gesetze spezialisiert haben. Hier können Sie ein Mal pro Jahr eine aktualisierte Fassung der jeweils geltenden Gesetze bekommen. Der Preis liegt durchschnittlich zwischen 10 und 25 Euro.

Aushangpflichtige Gesetze: Wie aushängen?

Entscheidend ist, dass die Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit jederzeit und ohne Hilfe von Dritten Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzten haben. Sofern keine abweichende Regelung gilt, können Arbeitgeber diese an einer beliebigen Stelle in beliebiger Form zur Verfügung stellen. Die Bezeichnung kann wörtlich genommen werden und die Gesetze als Aushang – beispielsweise am Schwarzen Brett – erfolgen. Nicht zulässig hingegen ist, seine Mitarbeiter auf die Personalabteilung zu verweisen.

Auch müssen Mitarbeiter nicht erst um Erlaubnis fragen, bevor sie die aushangpflichtigen Gesetze einsehen können. In Zeiten des papierlosen Büros mag das Intranet als Alternative in den Sinn kommen. Aushangpflichtige Gesetze können auch digital zur Verfügung gestellt werden. Sollten sich Arbeitgeber allerdings für das Intranet als „Aushangort“ entscheiden, müssen sie Folgendes beachten:

  • Die Dokumente dürfen nicht verändert werden können.
  • Es muss eine Zugänglichkeit für alle Mitarbeiter, also auch Fahrern oder Reinigungskräften, gewährleistet sein. Daher muss zusätzlich zur digitalen eine gedruckte Ausgabe bereitgestellt werden.
  • Es darf nicht kontrolliert werden, wer zu welchem Zeitpunkt auf die aushangpflichtige Gesetze zugreift (Datenschutz!).

Aushangpflichtige Gesetze: Das müssen Arbeitgeber beachten

Im Folgenden haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, wie Sie aushangpflichtige Gesetze richtig aushängen. Dies Liste zeigt Ihnen übersichtlich, was Sie beachten müssen, um den Anforderungen an aushangpflichtige Vorschriften gerecht zu werden.

Zugänglichkeit

Aushangpflichtige Gesetze müssen im Betrieb für alle Mitarbeiter leicht zugänglich und einsehbar sein. Gute Stellen sind zum Beispiel:

  • Aufenthaltsraum
  • Arbeitsraum
  • Pausenraum
  • Schwarze Brett
  • Betriebsratbüro
  • Kantine

Unter Umständen wird der Ort, an dem das Gesetz ausgehängt werden soll, vom Gesetzgeber vorgegeben. Sollte sich der Betrieb über mehrere Stockwerke erstrecken, müssen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auf jedem Stockwerk die aushangpflichtigen Gesetze einzusehen.

Leserlichkeit

Die Gesetze müssen in einer Form vorliegen, die für die Mitarbeiter leicht zu lesen ist. Achten Sie daher auf eine ausreichende Schriftgröße.

Aktualität

Aushangpflichtige Gesetze müssen in der aktuell gültigen Version vorliegen. Sollten Gesetzestexte angepasst, aktualisiert und verändert werden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die neueste Fassung im Unternehmen ausgehangen wird.

Formvorschrift

Aushangpflichtige Gesetze müssen nicht zwingend ausgedruckt und im Betrieb ausgehängt werden. Auch die Möglichkeit, digital auf die Gesetze zuzugreifen, erfüllt die Aushangpflicht. Arbeitgeber müssen dabei zusätzlich darauf achten, dass der Gesetzestext nicht manipuliert werden kann.

Zum Download der Checkliste

Aushangpflichtige Gesetze: Wie oft aktualisieren?

Gesetze und Vorschriften ändern sich regelmäßig und so sind veraltete Aushänge möglicherweise längst überholt und enthalten falsche Informationen. Als Richtlinie gilt deshalb: Einmal im Jahr müssen Arbeitgeber aushangpflichtige Gesetze aktualisieren. Gibt es eine neue Fassung, muss der alte Text ausgetauscht werden.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Aushangpflicht

Arbeitgeber, die gegen die Pflicht verstoßen, aushangpflichtige Gesetze ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden. Daneben drohen weitere Konsequenzen: Unter Umständen können Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber haben. Und zwar dann, wenn ihnen ein Schaden entsteht, der nicht entstanden wäre, wenn diese Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehabt hätten.

Sollte der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht verstoßen, kann der Arbeitnehmer als letzten Schritt die Arbeit verweigern, ohne dabei seinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt zu verlieren. Dafür muss allerdings eine erhebliche Gefahr für den Arbeitnehmer bestehen, die nur durch die Arbeitsverweigerung abgewendet werden kann. Außerdem dürfen andere (gesetzliche) Pflichten der Verweigerung nicht entgegen stehen. Zuständig für die Überwachung der Aushangpflicht sind in der Regel die Ämter für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsichtsämter.

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