Was ist eine Probezeitkündigung?
Eine Probezeitkündigung ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der gegenseitigen Testphase, die für bis zu 6 Monate im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in dieser Phase die Zusammenarbeit ausprobieren und mit besonderen Regelungen kündigen. Die wichtigsten Punkte einer Probezeitkündigung:
Frist bei einer Probezeitkündigung
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen. Das Arbeitsverhältnis endet dann exakt 2 Wochen nach der wirksamen Kündigung. Es muss nicht „zum 15. eines Monats…“ oder „zum Monatsende…“ gekündigt werden.
Eine kürzere Frist ist durch Tarifvertrag oder bei einem vorübergehenden Aushilfsarbeitsverhältnis möglich. Die Probezeitkündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen!
Gründe für eine Probezeitkündigung
Für die Probezeitkündigung müssen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Kündigungsgründe nennen. Für eine ordentliche Kündigung durch das Unternehmen müssen keine betriebsbedingten, personenbedingten, krankheitsbedingten oder verhaltensbedingten Gründe vorliegen.
Da in der Probezeit noch kein Kündigungsschutz besteht, ist eine Kündigung ohne Grund rechtens und wirksam. Stellt sich heraus, dass es nicht passt, können beide Seiten kurzfristig die Zusammenarbeit beenden. Laut Statistik scheitern bis zu 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse bereits in der Probezeit.
Form der Probezeitkündigung
Trotz der Besonderheiten bei Fristen und Gründen muss eine Probezeitkündigung immer schriftlich erfolgen. Dazu reicht ein einfaches Kündigungsschreiben. Mündliche Kündigungen sind unwirksam – ebenso wie elektronische Kündigungen per Mail oder Whatsapp.
Für Arbeitgeber gilt: Auch bei der Probezeitkündigung muss laut § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Betriebsrat (falls vorhanden) vorher angehört werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von nur 3 Monaten vereinbart, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Für den gesetzlichen Kündigungsschutz ist die Wartezeit, nicht die vereinbarte Probezeit ausschlaggebend. Die Wartezeit dauert immer 6 Monate. Bedeutet: Arbeitnehmer, die eine kürzere Probezeit schon bestanden haben, können immer noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – bis zum Ende der Wartezeit.
Beispiel: Sie haben die Probezeit von 3 Monaten erfolgreich überstanden, erhalten aber im fünften Monat eine Kündigung, in der keine Gründe genannt werden. Das ist rechtens und wirksam, weil Sie die Wartezeit für den Kündigungsschutz noch nicht erfüllt haben. Aber: Anders als bei der Probezeitkündigung muss bei der Wartezeitkündigung die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Probezeitkündigung: Vorlage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für eine Probezeitkündigung reicht ein kurzes Schreiben, das die Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Wir haben eine Vorlage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erstellt, wie die schriftliche Kündigung in der Probezeit aussehen kann:
Vorlage: Probezeitkündigung durch Arbeitnehmer
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Kündigung meines Arbeitsvertrages
Sehr geehrter Herr Personaler,
hiermit kündige ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht innerhalb der Probezeit und mit einer Frist von zwei Wochen zum TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum.
Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
Download: Vorlage Probezeitkündigung Arbeitnehmer
Vorlage: Probezeitkündigung durch Arbeitgeber
Hauptstraße 20
12345 Musterstadt
Volker Vorlage
Seeweg 50
12345 Musterstadt
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Unternehmer GmbH
Sehr geehrter Herr Vorlage,
hiermit kündigen wir das am TT.MM.JJJJ geschlossene Arbeitsverhältnis. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, erfolgt die Kündigung fristgerecht zum TT.MM.JJJJ und somit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Ihrem eigenen Interesse umgehend arbeitssuchend melden, um nicht etwaige Ansprüche zu verlieren. Des Weiteren sind Sie zur aktiven Suche nach einer Beschäftigung verpflichtet.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
Download: Vorlage Probezeitkündigung Arbeitgeber
Gibt es eine fristlose Probezeitkündigung?
Innerhalb der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich. Auch durch den Arbeitnehmer. Dazu braucht es aber einen „wichtigen Grund“. Liegt dieser vor, gilt auch die verkürzte Frist von 2 Wochen nicht mehr.
Übersicht Arbeitgeber-Kündigungsgründe
Kündigt der Arbeitgeber fristlos, kann er das bei besonders schwerem Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit sofortiger Wirkung.
Im Falle der Eigenkündigung können Arbeitnehmer bei folgenden Härtefällen fristlos kündigen:
- Anhaltend, unzumutbare Überstunden
- Aufforderung zu Straftaten (Bestechung, Betrug…)
- Missachtung von Arbeitsschutz oder Gesundheitsgefährdung
- Sexuelle Belästigung oder Gewaltandrohung
- Permanente Beleidigung, Diskriminierung, Mobbing
- Fehlende Gehaltszahlung (trotz Erinnerungen)
- Schwere Krankheit, die eine Weiterarbeit unmöglich macht
Ausnahmen: Für wen gelten Sonderregelungen in der Probezeit?
Arbeitgeber dürfen auch in der Probezeit nicht willkürlich kündigen. Zum Beispiel aus Rache oder wegen persönlicher Abneigung. Eine Diskriminierung wegen sexueller, politischer oder gewerkschaftlicher Interessen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der Praxis ist es aber schwierig, die Hintergründe einer Kündigung in der Probezeit nachzuweisen, weil keine Begründung nötig ist.
Trotzdem gibt es ein Sonderregelungen für Personen, die auch während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu gehören:
- Schwangere
Schwangere dürfen generell nicht entlassen werden – unabhängig von der Probezeit. - Betriebsratsmitglieder
Wer schon in den Betriebsrat gewählt wurde, kann nicht gekündigt werden. - Schwerbehinderte
Schwerbehinderte fallen unter den Sonderkündigungsschutz. Ihre geplante Kündigung muss der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von vier Tagen beim Integrationsamt anzeigen.
Was tun nach einer Probezeitkündigung?
Falls Sie von der Kündigung in der Probezeit überrascht werden, sollten Sie richtig und professionell reagieren:
- Kündigung prüfen
Prüfen Sie, ob die Kündigung formal korrekt und damit wirksam ist. Falls Sie Fehler entdecken, können Sie der Kündigung binnen 3 Wochen widersprechen. Das wird das Beschäftigungsverhältnis zwar nur etwas verlängern. Ein paar Tage mehr Gehalt können aber manchmal nützlich sein. - Souverän bleiben
Sie sind wütend oder traurig, trotzdem gilt: Bleiben Sie Profi! Lästern Sie nicht. Machen Sie nicht blau, sondern erledigen Sie Ihren Job regulär noch 2 Wochen lang. Ab jetzt arbeiten Sie für Ihren guten Ruf und einen tadellosen Lebenslauf. - Gespräch suchen
Auch, wenn es offiziell keine Begründung gibt: Suchen Sie das Gespräch mit dem Chef und bitten Sie ihn um Feedback. Falls er sich darauf einlässt, können Sie daraus nur lernen. - Gründe analysieren
Gehen Sie die Probezeit Schritt für Schritt durch, selbst wenn es unbequem wird: Haben Sie Fehler gemacht? Welche? Was können Sie künftig besser machen? Umso besser gelingt der nächste Jobwechsel. - Arbeitszeugnis beantragen
Sobald das Arbeitsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bitten Sie bei einer Kündigung daher immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sie brauchen es für künftige Bewerbungen. - Bewerbung begründen
Falls sie überraschend entlassen wurden, fällt vielen die Bewerbung nach einer Kündigung schwer. Wir empfehlen, damit offen und konstruktiv im Bewerbungsgespräch umzugehen. Schuldzuweisungen und schlecht über bisherige Arbeitgeber reden, ist tabu. Räumen Sie lieber Fehler ein und sagen Sie, was Sie daraus gelernt haben. Das Wichtigste ist jetzt eine Hin-Zu-Motivation.
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Probezeitkündigung: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Um nach einer Probezeitkündigung Arbeitslosengeld zu erhalten, sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Ob Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt zudem von weiteren Voraussetzungen ab:
- Sie haben nicht selbst gekündigt
Sprechen Sie selbst die Probezeitkündigung aus, erhalten Sie in der Regel eine Sperre vom Arbeitsamt. In diesem Fall haben Sie die Arbeitslosigkeit selbst verursacht. - Sie haben ausreichend eingezahlt
Für Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung für mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – Sie waren also ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt. Diese sogenannte Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. - Sie wurden nicht fristlos gekündigt
Bei einer fristlosen Probezeitkündigung haben Sie zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier argumentiert die Bundesagentur für Arbeit mit versicherungswidrigem Verhalten.
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