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Probezeitkündigung: Was Arbeitnehmer jetzt tun müssen

Entpuppt sich der neue Traumjob nach kurzer Zeit als Fehlgriff, bleibt nur die Probezeitkündigung. Die ist nicht kompliziert. In der Probezeit (maximal 6 Monate) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach § 622 BGB binnen zwei Wochen kündigen – ohne Angabe von Gründen. Denn in der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. Wie funktioniert die Probezeitkündigung? Was müssen Sie dabei beachten – und wie verhalten Sie sich, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht? Hier die Antworten und Tipps…



Probezeitkündigung: Was Arbeitnehmer jetzt tun müssen

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Was ist eine Probezeitkündigung?

Laut Statistik scheitern bis zu 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse noch innerhalb der Probezeit. Finden beide Parteien – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – in der Bewährungszeit und gegenseitigen Testphase heraus, dass es nicht passt, können sie jederzeit kündigen. Dazu reicht ein einfaches Kündigungsschreiben.

Kündigungsgründe müssen keine genannt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal zwei Wochen. Das Arbeitsverhältnis endet dann exakt zwei Wochen nach der wirksamen Kündigung. Eine kürzere Kündigungsfrist ist durch Tarifvertrag oder bei einem vorübergehenden Aushilfsarbeitsverhältnis möglich. Die Probezeitkündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen!

Kündigungsschreiben Vorlage & Beispiel


Max Muster
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrter Herr Personaler,

hiermit kündige ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht innerhalb der Probezeit und mit einer Frist von zwei Wochen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum. Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT


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Probezeitkündigung: Muster für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Falls Sie das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden wollen, können Sie zur Probezeitkündigung diese weiteren Kündigungsschreiben Muster nutzen. Achten Sie nur bitte darauf, die für Sie zutreffenden Fristen anzupassen:

Probezeitkündigung durch Arbeitnehmer

Probezeitkündigung durch Arbeitgeber

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Wartezeit oder Probezeit: Was ist der Unterschied?

Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von nur drei Monaten vereinbart, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Für den gesetzlichen Kündigungsschutz ist die „Wartezeit“, nicht die vereinbarte „Probezeit“ ausschlaggebend. Die Wartezeit dauert immer sechs Monate. Bedeutet: Arbeitnehmer, die eine kürzere Probezeit schon bestanden haben, können immer noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – bis zum Ende der Wartezeit.

Ist eine Probezeitkündigung wegen Krankheit möglich?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist unter anderem eine „negative Gesundheitsprognose“. Heißt: Zum Zeitpunkt der Kündigung ist nicht damit zu rechnen, dass der Mitarbeiter in Zukunft seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Zum Beispiel wegen eines schweren Unfalls. Weil während der Probezeit der Kündigungsschutz entfällt, muss der Arbeitgeber die Kündigung aber gar nicht mit der Krankheit begründen. Sie ist vielleicht nur der heimliche Anlass.

Muss der Betriebsrat vorher angehört werden?

Auch bei der Probezeitkündigung muss laut § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Betriebsrat – falls vorhanden – vorher angehört werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen und einer Sozialauswahl trifft es die Mitarbeiter in der Probezeit meist zuerst.

Kann ich auch einen befristeten Vertrag kündigen?

Nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für eine vorher festgelegte Zeit geschlossen. Oft für ein oder zwei Jahre. Dafür gibt es sogenannte Sachgründe (Schwangerschaftsvertretung, Urlaubsvertretung, etc.). Durch die Befristung entfällt die Probezeit, und der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Das ist nur „außerordentlich“, also fristlos möglich. Werden im befristeten Arbeitsvertrag keine Regelungen für eine Kündigung getroffen, gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer KEINE Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung.

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Gibt es eine fristlose Probezeitkündigung?

Innerhalb der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich. Auch durch den Arbeitnehmer. Dazu braucht es aber einen „wichtigen Grund“.

Übersicht Arbeitgeber-Kündigungsgründe

Kündigungsgründe Arbeitsrecht Übersicht
Kündigt der Arbeitgeber fristlos, kann er das bei besonders schwerem Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit sofortiger Wirkung.

Im Falle der Eigenkündigung können Arbeitnehmer bei folgenden Härtefällen fristlos kündigen:

  • Anhaltend, unzumutbare Überstunden
  • Aufforderung zu Straftaten (Bestechung, Betrug, etc.)
  • Missachtung von Arbeitsschutz oder Gesundheitsgefährdung
  • Sexuelle Belästigung oder Gewaltandrohung
  • Permanente Beleidigung, Diskrimminierung, Mobbing
  • Fehlende Gehaltszahlung (trotz Erinnerungen)
  • Schwere Krankheit, die die Weiterarbeit unmöglich macht

Ausnahmen: Für wen gelten Sonderregelungen in der Probezeit?

Arbeitgeber dürfen auch in der Probezeit nicht willkürlich kündigen. Zum Beispiel aus Rache oder wegen persönlicher Abneigung. Eine Diskriminierung wegen sexueller, politischer oder gewerkschaftlicher Interessen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wobei es schwierig werden dürfte, das im Einzelfall nachzuweisen, weil die Kündigung in der Probezeit keine Begründung benötigt.

Trotzdem gibt es ein paar Sonderregelungen für Personen, die auch während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu gehören:

  • Schwangere
    Schwangere dürfen generell nicht entlassen werden – unabhängig von der Probezeit.
  • Betriebsratmitglieder
    Wer schon in den Betriebsrat gewählt wurde, kann nicht gekündigt werden.
  • Schwerbehinderte
    Schwerbehinderte fallen unter den Sonderkündigungsschutz. Ihre geplante Kündigung muss der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von vier Tagen beim Integrationsamt anzeigen.
  • Auszubildende
    Wer wiederum eine Ausbildung macht, kann in der Probezeit nicht gekündigt werden. Die Azubi-Probezeit ist ohnehin auf mindestens einen Monat und höchstens vier Monate begrenzt. Die Zeit dient der Berufsorientierung und ist daher besonders geschützt.

Was tun nach einer Probezeitkündigung?

Falls Sie von der Kündigung in der Probezeit überrascht werden, sollten Sie richtig und professionell reagieren:

  1. Kündigung prüfen
    Prüfen Sie, ob die Kündigung formal korrekt und damit wirksam ist. Eventuell muss auch zunächst eine Abmahnung erfolgen. Falls Sie Fehler entdecken, können Sie der Kündigung binnen drei Wochen widersprechen. Das wird das Beschäftigungsverhältnis zwar nur etwas verlängern. Ein paar Tage mehr Gehalt können aber manchmal nützlich sein.
  2. Souverän bleiben
    Auch wenn Sie wütend oder traurig sind: Bleiben Sie Profi! Lästern Sie nicht. Machen Sie nicht blau, sondern erledigen Sie Ihren Job regulär noch zwei Wochen lang. Ab jetzt arbeiten Sie für Ihren guten Ruf und einen tadellosen Lebenslauf.
  3. Gespräch suchen
    Auch wenn es offiziell keine Begründung gibt: Suchen Sie das Gespräch mit dem Chef und bitten Sie ihn um Feedback. Falls er sich darauf einlässt, können Sie daraus nur lernen.
  4. Gründe analysieren
    Gehen Sie die Probezeit Schritt für Schritt durch, selbst wenn es unbequem wird: Haben Sie Fehler gemacht? Welche? Was können Sie künftig besser machen? Umso besser gelingt der nächste Jobwechsel.
  5. Arbeitszeugnis beantragen
    Sobald das Arbeitsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bitten Sie bei einer Kündigung daher IMMER um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sie brauchen es für künftige Bewerbungen.
  6. Bewerbung begründen
    Falls sie überraschend entlassen wurden, fällt vielen die Bewerbung nach einer Kündigung schwer. Wir empfehlen, damit offen und konstruktiv im Bewerbungsgespräch umzugehen. Schuldzuweisungen und schlecht über bisherige Arbeitgeber reden, ist tabu. Räumen Sie lieber Fehler ein und sagen Sie, was Sie daraus gelernt haben. Das Wichtigste ist jetzt sowieso eine „Hin-Zu-Motivation“ (siehe Video-Tipp).

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Tipp: Sofort arbeitslos melden!

Um nach einer Probezeitkündigung möglichst schnell Arbeitslosengeld (ALG 1) zu erhalten, sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur als „arbeitssuchend“ melden. Darüber hinaus müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • In den vergangenen zwei Jahren waren Sie wenigstens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Sie haben den Arbeitsvertrag nicht selbst gekündigt.
  • Sie haben keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
  • Ihnen wurde nicht fristlos gekündigt.

Wer schon vor der Probezeit längere Zeit arbeitslos war, erhält ALG 2 (umgangssprachlich: „Hartz IV“) und fällt in die Zuständigkeit des Jobcenters.

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[Bildnachweis: fizkes by Shutterstock.com]