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Beleidigung: Definition, Konsequenzen, Reaktion

„Herr Präsident, mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch!“ – Eine solche Beleidigung hört man sogar im Bundestag. Zum Beispiel von Joschka Fischer. Der Arbeitsplatz bildet hierbei keine Ausnahme. Beleidigungen sind leider auch hier keine Seltenheit. Mal sind es Kollegen, die beleidigt werden, mal wird der Chef mit bösen Worten bedacht. Dass die Gemüter hoch kochen, ist verständlich. Kommt es im Job aber zu einer groben Beleidigung, drohen ernste Konsequenzen: Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung können die Folge sein. Was aber zählt schon als Beleidigung? Wie können Sie sich verhalten, wenn es im Job zu einer Beleidigung kommt? Hier die Antworten…



Beleidigung: Definition, Konsequenzen, Reaktion

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Was ist eine Beleidigung?

Nicht jede unverschämte Bemerkung muss gleich eine Beleidigung sein. Selbst wenn Sie sich von einer Aussage beleidigt fühlen, rechtfertigt das nicht zwangsläufig den Gang vor ein Gericht. Auch im Job sollten Sie sich deshalb zunächst überlegen, ob es sich tatsächlich um eine echte Beleidigung handelt. Dafür ist eine möglichst genaue Definition hilfreich.


Als Beleidigung verstehen die Gerichte regelmäßig eine Äußerung oder ein Verhalten, das die Ehre eines anderen angreifen oder verletzen kann.



Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Objektivität. Ein unbeteiligter Zuhörer oder Zuschauer sollte das Verhalten oder den Kommentar als Ehrverletzung werten. Ein rein subjektives Gefühl reicht hingegen nicht aus. Rechtliche Regelungen dazu findet sich an mehreren Stellen im Strafgesetzbuch (StGB). So wird unterschieden zwischen:

Beleidigung

Das Strafgesetz sieht eine Beleidigung gegeben, wenn die Ehre eines anderen durch Worte, Taten oder auch Gesten verletzt wird. Wichtig ist zudem die sogenannte Kundgabe. Diese bedeutet, dass die Beleidigung tatsächlich wahrgenommen werden kann. Strittig sind somit beispielsweise Fälle, in denen eine andere Sprache gesprochen wird. Handelt es sich um eine Beleidigung, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Paragraph 185 StGB sieht bei einer Beleidigung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe vor, in Verbindung mit einer „Tätlichkeit“ wie Anspucken können sogar zwei Jahre Freiheitsentzug drohen. Im Gegensatz zu den folgenden Formen erfolgt die Beleidigung direkt gegenüber dem Betroffenen.

Üble Nachrede

Paragraph 186 StGB sieht ein ähnliches Strafmaß vor für Fälle, in denen Menschen nachweislich die Unwahrheit über andere Personen erzählen, um diese „verächtlich“ zu machen. Üble Nachrede kann ein Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe bedeuten, wenn sie im kleinen Kreis geschieht. Werden Schriften verbreitet oder passiert sie in öffentlichen Netzwerken, können bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug drohen.

Verleumdung

Paragraph 187 StGB verdoppelt das Strafmaß, wenn jemand wissentlich Lügen über eine Person verbreitet, die dazu geeignet sind, diese zu diskreditieren. Hier kann ein Verurteilter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Kommt es zur Verbreitung beziehungsweise Veröffentlichung dieser Unwahrheiten, können bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug die Folge sein.

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Wann ist eine Beleidigung strafbar?

Einerseits lässt sich der genaue Schaden im Falle von Beleidigungen objektiv nur schwer einschätzen. Klar sind Beleidigungen meist dann, wenn eindeutige Schimpfwörter benutzt werden, die den Empfänger direkt in seiner Ehre verletzen. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Beispiele, die vom Antidiskriminierungsgesetz abgedeckt werden. Strafbar sind demnach Beleidigungen, …

  • die auf die Herkunft abzielen.
  • die auf die sexuelle Identität abzielen.
  • die auf eine Behinderung abzielen.
  • die auf die (vermeintliche) politische Gesinnung abzielen.

Was viele Menschen fälschlicherweise unter freier Meinungsäußerung verbuchen, verstößt gegen die Menschenwürde, wenn jemand den Beschimpften gezielt herabwürdigen will. Strafbar sind daher nicht nur Ausdrücke aus der Fäkalsprache, sondern auch Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger oder das „Vogel zeigen“.

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Wichtige Faktoren für Beleidigungen im Job

Im Berufsleben fallen manchmal böse Worte. Man könnte sagen, dass dies im Eifer des Gefechts geschieht, doch haben Beleidigungen im Job keinen Platz. Allerdings gibt es hier verschiedene Faktoren, die bei der Bewertung einer Beleidigung im Job eine Rolle spielen:

  • Umgangston
    Wie wird generell in der jeweiligen Branche und im Team miteinander umgegangen? Auf dem Bau herrschen sicherlich andere Sitten als in einer Bank. Was hier als derber Umgangston gewertet wird, ist auf einer Baustelle vielleicht eine ganz normale Unterhaltung.
  • Vorgeschichte
    Haben die beteiligten Mitarbeiter immer mal wieder Reibereien oder provozierte ein Kollege den anderen, bevor die Beleidigung ausgesprochen wurde? Das rechtfertigt natürlich keine Beleidigung, erklärt aber die Umstände besser.
  • Form
    Gibt es Beweise für die Beleidigung? Wurde sie als E-Mail, SMS oder in anderer Weise niedergeschrieben oder fanden die Kränkungen im Job mündlich statt?
  • Zeugen
    Gibt es Personen, die die Beleidigung bezeugen können oder fand sie in einem 4-Augen-Gespräch statt? Hat niemand anderes die Beleidigung gehört, ist es im Nachhinein schwierig bis unmöglich, diese zu beweisen.
  • Häufigkeit
    War die Beleidigung der erste Vorfall dieser Art oder ist der Mitarbeiter schon einmal durch ähnliches Verhalten aufgefallen? Ein einmaliger Vorfall kann bereits Konsequenzen haben, doch spätestens wenn es zur Wiederholung kommt, scheint sich der Kollege eindeutig nicht kontrollieren zu können.

Im Einzelfall müssen immer die genauen Umstände betrachtet werden. Einzelne Beleidigungen wie beispielsweise „Arschloch“ rechtfertigen nach Ansicht von Gerichten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, AZ 4 Sa 474/09 und Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, AZ 2 Sa 232/11) noch keine Kündigung, während die Kombination aus verbaler Beleidigung und dem Zeigen des Mittelfingers eine Kündigung rechtfertigen kann.

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Konsequenzen einer Beleidigung

Wenn ein Kollege den anderen am Arbeitsplatz beleidigt, kann das den Betriebsfrieden erheblich und nachhaltig stören. Vorgesetzte sind ganz besonders angehalten, gegen ein derartiges Verhalten einzelner Mitarbeiter vorzugehen, sobald ihnen das zu Ohren kommt – und das gleich aus mehreren Gründen. Darf der Mitarbeiter seine Kollegen ungestört weiter beleidigen, könnte er sich in seinem Verhalten bestätigt fühlen und es nur noch bunter treiben. Daneben hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss schon deshalb darum bemüht sein, dass die Beleidigungen am Arbeitsplatz sofort beendet werden.

Aber welche Konsequenzen kann eine Beleidigung am Arbeitsplatz aus arbeitsrechtlicher Sicht haben? Hier gibt es vor allem zwei Möglichkeiten, um gegen die Beleidigung eines Mitarbeiters vorzugehen:

Abmahnung

Eine Beleidigung im Job ist immer ein Grund zur Abmahnung des Mitarbeiters. Damit sagt der Chef ganz klar: In unserem Team wird ein solches Verhalten nicht weiter geduldet und das Verhalten war ein einmaliger Ausrutscher – ansonsten folgen im Falle einer erneuten Beleidigung weitere arbeitsrechtliche Schritte.

Fristlose Kündigung

Beleidigungen sind immer auch ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, weshalb diese in besonders schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung bedeuten können. Diese ist laut Gesetz möglich, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Genau dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. Sehr schwere Beleidigungen oder (belegbar) häufige Wiederholungen von Beleidigungen können eine fristlose Kündigung oftmals rechtfertigen. DAs entschied beispielsweise auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil Az.: 4 Sa 350/15).

Was kann ich bei einer Beleidigung tun?

Wenn es in Ihrer Firma einen Kollegen gibt, der Sie und/oder andere Mitarbeiter immer wieder beleidigt, sollten Sie sich dagegen wehren. Derjenige, der die Beleidigungen ausspricht, muss merken, dass er nicht ohne weiteres so weitermachen kann. Aber wie? Wir haben einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  • Suchen Sie den Dialog
    Nach einer Beleidigung scheint das schwer, doch im ersten Schritt sollten Sie versuchen, ein ruhiges Gespräch zu suchen. Manchmal ist eine Beleidigung zwar ausgesprochen, aber weniger böse gemeint. Teilweise ist sich der Kollege auch nicht bewusst, dass seine Worte eine Beleidigung dargestellt haben. Erklären Sie Ihre Sicht der Dinge und fragen Sie nach, warum der Kollege Ihnen gegenüber eine Beleidigung geäußert hat. Einige Konflikte lassen sich so bereits klären.
  • Gehen Sie auf Abstand
    Bringen die Bemühungen Sie nicht weiter und die Situation droht sogar noch zu eskalieren, sollten Sie dem Kollegen so gut wie möglich aus dem Weg gehen. Offene Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz und Teamkonflikte sind nur selten erfolgsversprechend. Vermutlich werden Sie es hin und wieder nicht vermeiden können, mit dem Kollegen zusammenzuarbeiten. Aber auch in der Projektgruppe gibt es Mittel und Wege, um dem beleidigenden Kollegen zu entgehen. Wählen Sie ein anderes Team oder suchen Sie sich eine Aufgabe aus, die mit seiner in keinem direkten Zusammenhang steht. So müssen Sie wenigstens nicht Hand in Hand arbeiten.
  • Führen Sie Buch
    Notieren Sie möglichst genau wann und mit welchen Worten Sie der Kollege beleidigt hat. Sollten Zeugen dabei gewesen sein, führen Sie diese unbedingt auf. Mit einer gut geführten Dokumentation haben Sie klare Argumente, um sich bei Ihrem Vorgesetzten über das Verhalten des Mitarbeiters zu beschweren. Und sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist das Mobbingtagebuch ebenfalls nützlich.
  • Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten
    Was auch immer Sie tun, die Beleidigungen durch den Kollegen werden nicht weniger. Dann gibt es nur noch einen Ausweg: Sie müssen sich an den Vorgesetzten wenden. Gehen Sie aber nicht unvorbereitet in dieses Gespräch. Sammeln Sie Beweise (Ihre Aufzeichnungen von oben) und wenn möglich auch Zeugen oder andere Betroffene, die die Beleidigungen bestätigen können. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, können Sie auch diesen über das Verhalten des Mitarbeiters informieren. Unter Umständen kann der Betriebsrat vermitteln, bevor es zu einer weiteren Konflikteskalation kommt.

Kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nach und geht nicht gegen die Beleidigung des Kollegen vor, kann daraus für Sie sogar ein Anspruch auf Schadensersatz für Sie entstehen. Zudem haben auch Sie Ihrerseits das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, um der Situation zu entkommen.

Smarte und lustige Beleidigungen und Sprüche

Zum Abschluss haben wir noch einige eher lustige Beleidigungen aufgelistet. Verstehen Sie diese aber bitte nicht als Aufforderung, im Job mit Beleidigungen um sich zu werfen. Vielmehr sollten diese mit einem kleinen Augenzwinkern betrachtet werden.

  • Es war mir eine Lehre, Sie kennengelernt zu haben.
  • Ich finde es gut, dass Sie sich nichts aus Mode machen.
  • SIE können das tragen!
  • Sie sind einzigartig – jedenfalls hoffen wir das alle.
  • Ich könnte Ihnen jetzt Recht geben, aber dann lägen wir beide falsch.
  • Wir werden Sie vermutlich vermissen. Trotzdem würden wir es gerne herausfinden.
  • Ein bisschen Ahnung würde Ihrer Meinung gut tun.
  • Kommen Sie auf mein Niveau – oder soll ich runterkommen?
  • Kommen Sie bitte nochmal wieder, wenn Sie weniger Zeit haben.
  • Sie sind nicht dumm. Sie haben nur Pech beim Denken.
  • Mit leerem Hirn spricht man nicht!
  • Einer von uns beiden ist klüger als Sie.
  • Darf ich Ihnen das „Tschüss“ anbieten?
  • Ich hab weder die Zeit, noch die Buntstifte, um Ihnen das zu erklären.
  • Sie verwechseln mich mit jemandem, den das interessiert.


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[Bildnachweis: Doppelganger4 by Shutterstock.com]

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