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Anstellungsvertrag: Unterschied, Inhalt, Muster

Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in einem Anstellungsvertrag festgehalten. In diesem Dokument müssen die zentralen Themen geklärt werden, um die gegenseitigen Pflichten, aber auch Rechte der beiden Seiten eindeutig zu bestimmen. Für Mitarbeiter ist es besonders wichtig, den Anstellungsvertrag genau zu lesen und zu verstehen. Wir erklären, was ein Anstellungsvertrag ist, welchen Inhalt er haben muss und zeigen Ihnen ein kostenloses Muster als Beispiel…



Anstellungsvertrag: Unterschied, Inhalt, Muster

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Was ist ein Anstellungsvertrag?

Der Anstellungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. In ihm verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Erbringung der vereinbarten Leistungen im vorgegebenen Zeitrahmen, als Gegenleistung zahlt das Unternehmen regelmäßig und in voller Höhe das ausgehandelte Gehalt. Aus dem Anstellungsvertrag ergeben sich für beide Vertragsparteien verschiedene Pflichten, aber auch Rechte. Aus juristischer Sicht wird dabei von einem schuldrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag gesprochen.

Gesetzliche Grundlagen für den Anstellungsvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 611 bis 630. Durch die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschluss, Inhalt und Form des Vertrages zwar grundsätzlich frei vereinbaren, unterliegen dabei aber den gesetzlichen Vorgaben oder auch gültigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Unterschied zwischen einem Anstellungsvertrag und Arbeitsvertrag

Die Begriffe Anstellungsvertrag und Arbeitsvertrag werden fast immer synonym verwendet. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist dies auch richtig, weshalb sich dieser Artikel auf diese Definition bezieht.

Unter Juristen und Steuerberatern wird ein Anstellungsvertrag hingegen explizit als Vertrag eines Geschäftsführers (Geschäftsführervertrag) oder als Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds bezeichnet.

Anstellungsvertrag für Geschäftsführer

Ein Anstellungsvertrag für Geschäftsführer (auch als Dienstvertrag bezeichnet) ist keine Pflicht. Trotzdem ist es ratsam, um Klarheit zu schaffen und offene Fragen zu beantworten. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die Frage: Was passiert mit dem bisherigen Arbeitsvertrag, wenn ein Mitarbeiter zum Geschäftsführer befördert wird? Zudem sollte der Dienstvertrag die Befugnisse genau beschreiben.

Da das Gesetz die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers definiert, kann gänzlich auf einen schriftlichen Anstellungsvertrag verzichtet werden. Gerade im Streitfall kann es aber zu Problemen kommen.

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Anstellungsvertrag Muster: So sieht der Vertrag aus


Anstellungsvertrag
Zwischen

Beispiel GmbH
Hauptstraße 1
98765 Musterstadt

– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –

und

Herrn
Max Muster
Fantasieweg 23
98765 Musterstadt

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt“ –

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ.

§ 2 Probezeit

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten sechs Monate der Zusammenarbeit werden als Probezeit vereinbart. In diesem Zeitraum der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als Einzelhandelskaufmann eingestellt und fortan beschäftigt. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich:

  • Beratung von Kunden zu unserem Sortiment
  • Planung des Warenbedarfs
  • Durchführung von Bestellungen
  • Qualitätskontrolle der Waren
  • Lagerung der Produkte
  • Auffüllen der Verkaufsflächen

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, stets sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten. Zudem verpfichtet er sich, weitere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, sofern es die betriebliche Situation erforderlich macht.

§ 4 Gehalt

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 2.300 Euro brutto. Das Gehalt wird zum Monatsende gezahlt und direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Zusätzliche Zahlungen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, sind freiwillige Leistungen, die jederzeit widerrufen werden können. Auch wiederholte Gewährung dieser freiwilligen Leistungen begründen keinen zukünftigen Rechtsanspruch.

§ 5 Arbeitszeit und -ort

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich, die auf sechs Tage in der Kalenderwoche zu verteilen sind. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Dem Arbeitnehmer wird rechtzeitig ein Dienstplan zur Verfügung gestellt.

Der Arbeitsort ist der in der Adresszeile dieses Anstellungsvertrags genannte Standort des Arbeitgebers: Beispiel GmbH, Hauptstraße 1 in 98765 Musterstadt.

§ 6 Krankheit und Arbeitsverhinderung

Im Falle einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage an, muss der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Bei Fortbestehen der Krankheit muss eine lückenlose Folgebescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Urlaubstage innerhalb eines Kalenderjahres. Der Urlaub ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu nehmen.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen verbleibenden Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist soweit wie möglich abzubauen.

§ 8 Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über jede entgeltliche Nebenbeschäftigung vor deren Beginn informieren. Eine solche Nebentätigkeit bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Arbeitgeber ist zu dieser Zustimmung verpflichtet, sofern kein berechtigtes Interesse entgegensteht.

Ein berechtigtes Interesse kann bestehen, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit den Arbeitnehmer in der Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt oder die Nebentätigkeit im Widerspruch zu den Zielen des Arbeitgebers steht. Der Arbeitgeber kann eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen, wenn einer der Gründe zu einem späteren Zeitpunkt eintritt.

§ 9 Kündigung

Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt dabei in gleicher Weise auch für den Arbeitnehmer.

Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform. Beide Parteien sind verpflichtet, Adressänderungen sofort gegenseitig mitzuteilen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

§ 10 Zusätzliche Vereinbarungen

Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Anstellungesvertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.

Musterstadt, TT.MM.JJJJ

______________________
Unterschrift Beispiel GmbH

______________________
Unterschrift Max Muster


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Inhalt: Was muss in einen Anstellungsvertrag?

Der Inhalt eines Anstellungsvertrages sollte eindeutig alle wichtigen Rahmenbedingungen und Konditionen des Arbeitsverhältnisses klären. Sollte es später zu Streitigkeiten kommen, ist der Vertrag ein wichtiges Dokument und kann darüber entscheiden, wer im Recht ist. Umso wichtiger, dass Sie genau darauf achten, was im Anstellungsvertrag steht.

Diese Inhalte sollten unbedingt enthalten sein:

  • Wer schließt den Anstellungsvertrag?

    Eine wichtige Formalität: Der Anstellungsvertrag muss eindeutig die beiden Vertragsparteien benennen. Nur so ist klar, zwischen wem genau der Vertrag zustande kommt. Gerade bei großen Unternehmen, die mehrere Firmen und Tochtergesellschaften haben, ist es wichtig, wer Ihr tatsächlicher Arbeitgeber ist.

  • Wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

    Der Anstellungsvertrag braucht das genaue Datum, an dem die Zusammenarbeit beginnt. Dies ist ein wichtiger Inhalt, da sich daraus beispielsweise Ihr Urlaubsanspruch für das laufende Jahr ergibt. Aber auch die Dauer Ihrer Kündigungsfrist und das Ende der Probezeit hängt vom Beginn ab.

  • Was sind die Aufgaben des Mitarbeiters?

    Natürlich muss die Hauptpflicht des Arbeitnehmers klar definiert werden. Dazu gehört die Position, in der der Mitarbeiter beschäftigt wird sowie der zugehörige Jobtitel. Außerdem sollten die Hauptaufgaben aufgezählt werden. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte jedoch nicht zu sehr einschränken. Dann kann der Arbeitgeber auch weitere Aufgaben an den Mitarbeiter übergeben.

  • Wo und wie lange wird gearbeitet?

    Arbeitszeit und Arbeitsplatz sind wichtige Informationen im Anstellungsvertrag. Gibt es nur einen Standort, ist die Frage leicht beantwortet. Bei großen Unternehmen mit vielen Geschäften muss der Ort benannt werden. Üblich in Vollzeit sind rund 40 Stunden pro Woche. Auch eine Klausel zu Überstunden kann enthalten sein.

  • Wie lang ist die Probezeit?

    Eine Probezeit muss nicht zwingend vereinbart werden, ist aber Standard in Anstellungsverträgen. Die Höchstdauer beträgt sechs Monate und wird in den meisten Fällen ausgenutzt. Theoretisch können aber beispielsweise nur drei Monate festgelegt werden. Die konkrete Angabe ist wichtig, da besondere Regelungen zur Kündigung in der Probezeit gelten.

  • Wie hoch ist das Gehalt?

    Für Arbeitnehmer einer der wichtigsten Inhalte: Welches Gehalt zahlt der Arbeitgeber? Typischerweise wird das Bruttomonatsgehalt angegeben, von dem noch Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen werden. Der Vertrag sollte zudem den voraussichtlichen Zeitpunkt der Überweisung nennen.

  • Was gilt im Falle einer Krankheit?

    Im Krankheitsfall müssen Mitarbeiter den Chef informieren. Der Anstellungsvertrag kann regeln, zu welchem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt benötigt wird. Gesetzlich ist diese erst nach dem dritten Krankheitstag erforderlich. Unternehmen können im Vertrag aber bereits die Vorlage am ersten Krankheitstag verlangen.

  • Welchen Urlaubsanspruch hat der Mitarbeiter?

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche erhöht er sich auf 24 Tage. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Arbeitgeber können im Anstellungsvertrag hingegen einen verlängerten Urlaubsanspruch für Mitarbeiter gewähren.

  • Welche Modalitäten gelten bei einer Kündigung?

    Vor allem die Kündigungsfrist sollte eindeutig genannt werden. Gesetzlich beträgt diese vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende – diese ist für Mitarbeiter zunächst unverändert. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Diese müssen zwingend eingehalten werden. Unternehmen können aber die Frist des Mitarbeiters an die eigene koppeln. Dann gelten die längeren Kündigungsfristen auch bei Arbeitnehmerkündigungen.

    Anstellungsvertrag Inhalt Kündigungsfrist Arbeitgeber

  • Wurde der Anstellungsvertrag unterschrieben?

    Auf keinen Fall vergessen: Sowohl Sie als auch der Arbeitgeber müssen den Anstellungsvertrag handschriftlich unterschreiben. Erst mit diesen Unterschriften ist der Vertrag wirksam und rechtsgültig.

Anstellungsvertrag: Befristet oder unbefristet?

Der Anstellungsvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Um welche Form es sich handelt, muss unbedingt im Inhalt geklärt werden. In einem unbefristeten Arbeitsvertrag findet sich eine simple Formulierung wie „Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.“

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss eine zeitliche Befristung – ein exaktes Datum, zu der die Zusammenarbeit endet – oder eine Zweckbefristung – ein Ereignis, bei dessen Eintritt das Arbeitsverhältnis endet – vereinbart werden.

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[Bildnachweis: RIMM_Art by Shutterstock.com]

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