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Wiedereinstellung nach Kündigung: So geht das

Im Normalfall ist eine Kündigung endgültig. Entweder Mitarbeiter oder Arbeitgeber haben gute Gründe darin gesehen, die Zusammenarbeit zu beenden und sich zur Kündigung entschlossen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist geht man von nun an also getrennte Wege. Wiedereinstellung nach der Kündigung? Das macht den Eindruck, als würde man die gerade getroffene Entscheidung doch noch in Frage stellen und einen Rückzieher machen wollen, hat in der Praxis aber einen speziellen Nutzen, wenn die Kündigung eben nicht einseitig war, sondern von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam beschlossen wurde. Wir zeigen, in welchem Fall ein solches Szenario möglich ist und wie die Wiedereinstellung nach einer Kündigung funktionieren kann…



Wiedereinstellung nach Kündigung: So geht das

Wiedereinstellung nach Kündigung: Wann ist das sinnvoll?

Eins ist wohl klar: Wenn der Arbeitnehmer kündigt, weil sich unwohl, unterfordert oder gar schlecht behandelt fühlt, ist eine Wiedereinstellung nach der Kündigung keine Alternative. Genauso sieht es aus, wenn das Unternehmen die Kündigung ausspricht, weil der Mitarbeiter unzuverlässig war, dem Betrieb geschadet hat oder einfach über einen längeren Zeitraum immer wieder mit schlechten Leistungen aufgefallen ist. In solchen Situationen ist bereits die Grundlage der Zusammenarbeit für die Zukunft nicht mehr gegeben und so würde es auch keinen Sinn machen, den gekündigten Mitarbeiter wieder einzustellen.

Aber gibt es ein solches Szenario überhaupt? Ja, durchaus. Nicht immer entsteht die Auflösung eines Arbeitsverhältnis aus dem dringenden Wunsch heraus, die Zusammenarbeit zu beenden. Manchmal lassen die Umstände schlicht keine andere Wahl. Wenn etwa die Umsätze nicht mehr stimmen oder Abteilungen zusammengelegt werden, um die immer wieder angestrebten Synergie-Effekte zu nutzen, müssen Stellen gestrichen werden, auch wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter bis dahin keine nennenswerten Differenzen hatten.

In einem solchen Fall werden regelmäßig Aufhebungsverträge geschlossen, die das Ende des Arbeitsverhältnisses regeln. Was das mit der Wiedereinstellung nach der Kündigung zu tun hat? Eine ganze Menge, denn es kann vorkommen, dass Mitarbeiter sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, ihre Stelle im Anschluss aber doch nicht gestrichen wird – beispielsweise weil es einen plötzlichen Aufschwung gab oder die Umstrukturierungen im Unternehmen doch andere Formen angenommen haben. Für Mitarbeiter stellt sich dabei die Frage: Ist die Stelle endgültig weg?

Wiedereinstellung nach Kündigung: Wollen Sie das wirklich?

Erst einmal scheint die Möglichkeit verlockend, die alte Arbeitsstelle zurückzubekommen und genauso weiterzumachen, wie bisher. Das gibt vor allem Sicherheit und in der eigenen Komfortzone fühlt man sich bekanntlich am wohlsten. So ist es zwar verständlich und nachvollziehbar, dass viele gerne die Wiedereinstellung nach einer Kündigung in Betracht ziehen, allerdings sollte man sich auch fragen: Ist es wirklich das, was ich will?

Es mag drastisch klingen, doch manchmal ist eine solche Veränderung genau der Anstoß, den man gebraucht hat, um die Dinge zum besseren zu verändern. Das soll natürlich keinesfalls heißen, dass Sie vor Freude jubeln sollen, dass Ihre alte Stelle weg fällt und Sie sich nun auf dem Arbeitsmarkt wiederfinden. Oft fehlt aus eigenem Antrieb heraus aber der Mut, trotz Unzufriedenheit etwas an der beruflichen Situation zu verändern. Man findet sich stattdessen mit der Situation ab, gibt sich zufrieden und hangelt sich von Wochenende zu Wochenende.

Bevor Sie also um jeden Preis die Wiedereinstellung durchbringen wollen, sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein und auch die Möglichkeiten sehen, die sich durch Ihre aktuelle Situation eröffnen.

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Zur Wiedereinstellung braucht es einige Voraussetzungen

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer lautet: Nicht unbedingt. Die schlechte ist jedoch, dass es nicht einfach ist, an alte Wirkungsstätte zurückzukehren. Der Aufhebungsvertrag ist schließlich gültig und wenn dieser nicht durch Täuschung oder Drohung zustande gekommen ist, lässt er sich kaum anfechten. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Wiedereinstellung nach der Kündigung. Die einfachste dabei setzt auf die Unterstützung und den Willen Ihres alten Arbeitgebers. So kann bereits in den Aufhebungsvertrag eine Klausel eingebaut werden, die eine Wiedereinstellung ermöglicht, sollte der ursprüngliche Grund für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gegeben sein.

Heißt im konkreten Beispiel: Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, weil Ihre Position gestrichen werden muss und diese bleibt dann doch bestehen, haben Sie mit einer entsprechenden Vertragsklausel das Recht, die Arbeit wieder aufzunehmen und die Stelle zurückzubekommen. Wie gesagt, dies ist das aus Arbeitnehmersicht optimale Szenario, doch leider ist es in der Realität die Ausnahme. Nur sehr selten findet sich eine solche Wiedereinstellungsklausel in Aufhebungsverträgen und so bleiben Mitarbeitern nur der schwierigere Weg, um die Position zurückzubekommen.

Wurde im Aufhebungsvertrag keine solche Klausel festgehalten, weil der Arbeitnehmer nicht darüber informiert war oder das Unternehmen einer solchen nicht zugestimmt hat, ist die Wiedereinstellung nach einer Kündigung deutlich schwerer. Für Mitarbeiter bleibt dann meist nur die Möglichkeit, im Zweifelsfall mithilfe eines Anwalts die Wiedereinstellung durchzusetzen. Ob es dabei Chancen auf eine Wiedereinstellung gibt, hängt immer von den individuellen Umständen ab. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Sobald Sie erfahren, dass Ihre alte Stelle doch weiterbesteht und die Kündigung somit gar nicht zustande gekommen wäre, sollten Sie eine Frist von maximal vier Wochen einhalten, um überhaupt die Chance auf eine Wiedereinstellung zu wahren.

[Bildnachweis: grafvision by Shutterstock.com]

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