Alles auf einen Blick
- Definition: Bei einer Probezeitverlängerung wird die ursprünglich vereinbarte Dauer der Probezeit auf einen späteren Zeitpunkt geändert.
- Höchstdauer: Die maximale Dauer der Probezeit beträgt grundsätzlich 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein längerer Zeitraum ist per Gesetz nicht erlaubt.
- Einvernehmen: Arbeitgeber können nicht einseitig die Probezeit verlängern. Eine solche Änderung benötigt zwingend die Zustimmung des Arbeitnehmers.
- Arbeitsvertrag: Die Verlängerung der Probezeit muss vertraglich vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
- Umsetzung: In der Praxis kann eine Verlängerung der Probezeit über die Höchstdauer nur durch einen Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage oder eine Kündigung mit Bewährungsfrist erfolgen.
- Ausbildung: Im Ausbildungsverhältnis dauert die Probezeit 1 bis 4 Monate. Eine Verlängerung ist erlaubt, wenn Azubis ein Drittel der Zeit fehlen (z.B. wegen Krankheit).
Experten schätzen, dass bei rund 5 % der Arbeitsverhältnisse eine Verlängerung der Probezeit als Alternative zur Kündigung im Raum steht. Während rund 20 % der Beschäftigungen schon in der Testphase enden, bekommen Mitarbeiter bei der Probezeitverlängerung eine zweite Chance.
Was ist eine Probezeitverlängerung genau?
Die Probezeitverlängerung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der die ursprünglich vereinbarte Testphase des Arbeitsverhältnisses ausgedehnt wird. So hat vor allem der Arbeitgeber mehr Zeit, um die Eignung des Mitarbeiters zu prüfen und eine missglückte Einarbeitung nachzuholen.
Probezeit vs. Wartezeit – Was ist der Unterschied?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen vertraglicher „Probezeit“ und gesetzlicher „Wartezeit“ nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern der allgemeine Kündigungsschutz – egal, ob die Erprobungszeit so lange dauert oder kürzer ausfällt. Nach 6 Monaten muss eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen eingehalten werden. Außerdem benötigt der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund, wenn er den Mitarbeiter entlassen will.
Darf die Probezeit verlängert werden?
Grundsätzlich ist eine Probezeitverlängerung möglich, es gibt aber eine gesetzliche Grenze: Die maximale Dauer der Probezeit von 6 Monaten darf nicht überschritten werden. Wurden im Arbeitsvertrag jedoch nur 3 Monate Probezeit vereinbart, können beide Parteien einvernehmlich eine Verlängerung auf das gesetzliche Maximum beschließen. Das ist zulässig, wenn der bestehende Vertrag entsprechend angepasst wird. Über diese Höchstdauer darf die Probezeit aber nie verlängert werden.
Sollte ich einer Probezeitverlängerung zustimmen?
Arbeitnehmer wollen in der Regel die Probezeit überstehen – nicht verlängern. In der Praxis sollten Sie einer Probezeitverlängerung trotzdem zustimmen, solange Sie den Job noch wollen. Wer ablehnt, bekommt in den meisten Fällen eine Kündigung – mit einer Frist von 2 Wochen und ohne Angabe von Gründen. Wollen Sie also langfristig im Unternehmen bleiben, müssen Sie die bittere Pille schlucken und eine Verlängerung akzeptieren.
Was sind Gründe für eine Probezeitverlängerung?
Zu den häufigsten Gründen für eine Probezeitverlängerung gehören:
- Langer krankheitsbedingter Ausfall in der Probezeit
- Zusätzliche Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers
- Weitere Einarbeitung des Arbeitnehmers ist nötig
- Unerwarteter Wechsel der bisherigen Führungskraft
Durch die Probezeitverlängerung soll ein umfassendes Bild entstehen, das eine abschließende Entscheidung möglich macht. Betroffene Mitarbeiter stehen in der zusätzlichen Zeit genau unter Beobachtung und müssen sich erneut bewähren. Es ist somit eine zweite Chance: Statt sofort zur Kündigung in der Probezeit zu greifen, wird der Arbeitnehmer erneut auf den Prüfstand gestellt.
Probezeitverlängerung Muster
Unser kostenloses Muster zeigt, wie eine Probezeitverlängerung für den Arbeitsvertrag aussehen kann. Die Vorlage können Sie ebenfalls gleich online anpassen und umschreiben. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Probezeitverlängerung
Zwischen
Muster AG
Unternehmensweg 1
12345 Musterstadt
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
Max Muster
Seitenstraße 50
12345 Musterstadt
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –
wird folgende Änderung zum Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Verlängerung der Probezeit
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die im Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ vereinbarte Probezeit verlängert wird.
§ 2 Neuer Zeitraum
Die Probezeit endet nun mit Ablauf des TT.MM.JJJJ. Somit beträgt die Gesamtdauer der Probezeit 6 Monate.
§ 3 Kündigungsfrist
Während des Verlängerungszeitraums gelten die arbeitsrechtlichen Besonderheiten und Kündigungsfristen der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB.
§ 4 Weiterbestand des Arbeitsvertrages
Im Übrigen bleibt der Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ unverändert bestehen.
Musterstadt, TT.MM.JJJJ
________________________________
Unterschrift Arbeitgeber
________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Was sind Alternativen zur Probezeitverlängerung?
Bis zu einer Dauer von 6 Monaten ist die Probezeitverlängerung zulässig und einfach umsetzbar. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der normalen Probezeit rechtlich nicht möglich. Es gibt jedoch zwei Alternativen, die kleine Tricks im Arbeitsrecht nutzen, um eine weitere Erprobung des Mitarbeiters zu ermöglichen:
1. Erweiterte Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber kündigt dem Mitarbeiter zum Ende der Probezeit. Statt der üblichen Frist von 2 Wochen, kann aber freiwillig eine deutlich längere Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) angesetzt werden. Zusätzlich wird in der Kündigung der Wunsch genannt, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, wenn sich dieser in der Frist durch seine Leistungen bewährt. Mit einer solchen „Zusage für die Wiedereinstellung“ kommt die Kündigung mit erweiterter Frist praktisch einer Probezeitverlängerung gleich.
2. Aufhebungsvertrag
Noch während der Probezeit können Arbeitgeber und Mitarbeiter einen Auflösungsvertrag abschließen. Durch diesen wird das Arbeitsverhältnis formal beendet – gleichzeitig kann das Unternehmen schriftlich zusichern, den Mitarbeiter bei Erfolg einer weiteren Testphase wieder einzustellen und weiterzubeschäftigen. Das Problem für Arbeitnehmer: Endet die Zusammenarbeit mit dem Aufhebungsvertrag nach der faktischen Probezeitverlängerung, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten.
Probezeitverlängerung in der Ausbildung
In der Ausbildung gelten besondere Regelungen: Hier ist eine Probezeit Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben, die Dauer beträgt zwischen 1 und 4 Monaten (§ 20 BBiG). Eine Probezeitverlängerung über das Maximum von 4 Monaten hinaus ist nicht erlaubt. Auch hierbei gilt aber: Wurde zuvor eine kürzere Erprobung vereinbart (z.B. nur 1 Monat), kann diese mit Zustimmung des Azubis auf die Höchstdauer verlängert werden.
Längere Probezeit bei Krankheit in der Ausbildung
Eine Ausnahme zur Probezeitverlängerung sind krankheitsbedingte Ausfälle in der Ausbildungszeit. Hat ein Azubi aufgrund von Krankheit mindestens ein Drittel der Zeit verpasst, kann die Probezeit verlängert werden – auch über die Dauer von 4 Monaten hinaus. Ein Beispiel: Ihre Probezeit in der Ausbildung beträgt 2 Monate, davon fallen Sie aber 4 Wochen (50 %) aufgrund einer Erkrankung aus. Dadurch darf der Ausbildungsbetrieb den Zeitraum um diese 4 Wochen verlängern. Diese Regelung muss aber vorab im Ausbildungsvertrag schriftlich fixiert werden. Für normale Arbeitsverhältnisse ist eine solche Abmachung nicht zulässig.
Was andere dazu gelesen haben