Freistellung: Gründe, Bezahlung und Regeln für Arbeitnehmer

Mit dem Arbeitsvertrag unterschreiben Arbeitnehmer nicht nur, dass sie gegen ein vereinbartes Entgelt dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Es besteht auch ein Beschäftigungsanspruch. Heißt: Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Arbeit. Eine Ausnahme stellt die Freistellung dar. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, vorübergehend oder dauerhaft entbunden, also freigestellt. Das passiert oft zusammen mit einer Kündigung. Doch es gibt auch andere Gründe für bezahlte oder unbezahlte Freistellung…

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Definition Freistellung: Was bedeutet das?

Als Freistellung wird die Entbindung eines Mitarbeiters von seiner Arbeitspflicht bezeichnet. Während ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitsvertrag grundsätzlich zu den vereinbarten Leistungen und Aufgaben verpflichtet ist, kann er freigestellt werden und muss seiner Arbeit nicht nachkommen. Durch die vertraglichen Regelung entfällt dabei normalerweise auch der Lohnanspruch.

Bei einer Freistellung gibt es jedoch verschiedene Formen. Sie können als Freizeitausgleich aufgrund von Überstunden freigestellt werden. Auch im Krankheitsfall sind Sie von Ihren Leistungspflichten entbunden, haben aber trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Besonders wichtig ist die Freistellung nach einer Kündigung. Hier wird auch von Suspendierung gesprochen. Statt den Rest der Kündigungsfrist zu arbeiten, werden ausscheidende Mitarbeiter bis zum letzten Tag von der Arbeit befreit.

Bezahlte und unbezahlte Freistellung

Bei einer Freistellung steht immer die Frage nach dem Gehalt und der Bezahlung im Raum. Unterschieden werden zwei Möglichkeiten:

  • Unbezahlte Freistellung
    Häufig der Fall, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch darauf hat, freigestellt zu werden. Das bedeutet, der Vergütungsanspruch entfällt. Möchte ein Mitarbeiter eine berufliche Auszeit nehmen, ohne einen Anspruch darauf zu haben, kann es zu einer unbezahlten Freistellung für den vereinbarten Zeitraum kommen.
  • Bezahlte Freistellung
    Diese Variante ist typisch, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf einer rechtlichen Grundlage freistellen. Häufiges Beispiel ist eine Krankheit. Der Lohnanspruch besteht fort, die Leistungspflicht setzt für diese Zeit aus.

Darüber hinaus kann eine Freistellung vom Arbeitgeber widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen werden. Wird ein Arbeitnehmer freigestellt, beurlaubt oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist suspendiert, ist das für gewöhnlich widerruflich. Das heißt, prinzipiell kann Ihr Chef Sie dann auffordern, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren und Ihre Arbeit wiederaufzunehmen.

Anders sieht es bei einer unwiderruflichen Freistellung aus. Hier wird der Arbeitnehmer beschäftigungslos, auch wenn das Arbeitsverhältnis rein rechtlich noch weiter besteht. Das bedeutet, dass Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden müssen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der unwiderruflichen Freistellung, nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses.

Sozialversicherungen bei Freistellung

Bei einer unbezahlten Freistellung besteht Ihr Arbeitsverhältnis weiter, je nach Dauer der kann es aber Auswirkungen auf die Sozialversicherungen haben. Ab einer unbezahlten Freistellung von mehr als einem Monat werden Mitarbeiter von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgemeldet. Bedeutet: Sie müssen sich selbst um die notwendige Absicherung kümmern. Dies gilt beispielsweise bei einer längeren Freistellung ohne Arbeitsentgelt, die zur Freizeit des Arbeitnehmers gedacht ist.


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Gründe für eine Freistellung

Es gibt verschiedene Gründe für eine Freistellung und auch die Abmachungen können unterschiedlich ausfallen. So kann die Freistellung eine einvernehmliche Abmachung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, durch gesetzliche Vorgaben vorgeschrieben sein oder durch eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers erfolgen.

Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Es gibt einige Fälle, in denen Arbeitnehmer sich auf eigenen Wunsch bezahlt freistellen lassen können. Das häufigste Beispiel dafür ist der Urlaubsanspruch. Ebenfalls steht dem Arbeitnehmer das Recht auf bezahlte Freistellung zu, wenn er Zeit zur Stellensuche braucht. In § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu:

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Wer einen Angehörigen Zuhause pflegen möchte, hat nach § 3 Pfle­ge­zeit­ge­setz (Pfleg­ZG) Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch nachkommen und den Mitarbeiter für die Pflege freistellen.

Freistellung nach dem Gesetz

In einigen Fällen hat der Gesetzgeber automatisch die Befreiung von der Arbeitspflicht festgelegt, in diesem Fall brauchen Sie keine Frei­stel­lungs­erklärung Ih­res Chefs, um nicht zur Arbeit kommen zu müssen. Sie haben weiterhin Lohnanspruch, auch wenn Sie nicht arbeiten. Die wichtigsten Beispiele dafür sind:

Freistellung auf Wunsch des Arbeitgebers

Es gibt in einigen Ausnahmefällen das Recht des Arbeitgebers, Mitarbeiter einseitig – das heißt, ohne deren Zustimmung – freizustellen. Das ist der Fall, wenn das Interesse des Unternehmens eine üblicherweise vertragsmäßige Beschäfti­gung über­wiegt, zum Beispiel:

  • Der Arbeitgeber verdächtigt den Arbeitnehmer einer Straftat.
  • Er befürchtet den Verrat von Betriebsgeheimnissen durch den Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitnehmer könnte gegen den Wettbewerb verstoßen.
  • Der Arbeitnehmer ist eine Gefahr für sich selbst, weil er krank arbeiten geht.
  • Der Arbeitnehmer stellt eine Gefahr für andere dar, weil er krank arbeiten geht.
  • Die Auftragslage ist zu gering, als dass der Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte.
  • Der Betriebsablauf ist durch technische Probleme gestört.
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Antrag: Wie kann ich freigestellt werden?

Sie wollen eine Auszeit machen, brauchen eine Pause oder wollen sich aus anderen Gründen freistellen lassen. Da Arbeitnehmer außer in den oben genannten Fällen keinen allgemeinen Anspruch auf eine Freistellung haben, müssen Sie einen Antrag stellen und auf die Zustimmung des Chefs warten.

Der Antrag kann formlos erfolgen. Wichtig ist, dass Sie den konkreten Zeitraum benennen. Sie sind nicht verpflichtet, den Grund für Ihren Wunsch zu nennen, wenn kein Anspruch besteht. Es kann Ihre Chancen jedoch steigern, wenn Sie auf die Empathie Ihres Chefs hoffen oder allgemein ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten haben.

Freistellungsantrag Muster

Wie der Freistellungantrag beispielhaft aussehen kann, zeigt das folgende Muster:

Sehr geehrter Herr Müller,

hiermit beantrage ich eine unbezahlte Freistellung von meinen arbeitsvertraglichen Pflichten für die Zeit vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ. Wie bereits in unserem persönlichen Gespräch erklärt, möchte ich diese Zeit für eine private Auszeit nutzen. Bitte bestätigen Sie mir die Freistellung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Muster

Muss eine Freistellung schriftlich erfolgen?

Es ist prinzipiell möglich, einen Mitarbeiter mündlich freizustellen. In der Praxis ist dies jedoch wenig sinnvoll. Ein schriftliches Dokument als Nachweis ist für beide Seiten ein Vorteil. Arbeitnehmer haben so einen Beweis, dass der Arbeitgeber sie wirklich für den vereinbarten Zeitraum freigestellt hat. Unternehmen können auf der anderen Seite belegen, wann ein Mitarbeiter seine Arbeit wieder aufnimmt und dass die freie Zeit unbezahlt bleibt.

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Urlaubsanspruch bei Freistellung

Ob Urlaubsansprüche auf die Freistellung des Arbeitnehmers angerechnet werden, hängt davon ab, ob es sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt. Im zweiten Fall muss der Arbeitgeber ausdrücklich die Anrechnung von Urlaubsansprüchen erklären. Ziel des Urlaubs ist laut Bundesurlaubsgesetz in erster Linie die Erholung des Arbeitnehmers. Das heißt, dass eine Ausbezahlung von Resturlaubstagen (Urlaubsabgeltung) nur dann stattfindet, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann. Der Arbeitgeber hat deshalb ein Interesse, Urlaub gegen Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

Bei einer widerruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber hingegen keine Urlaubsansprüche verrechnen. Daher wird der Arbeitnehmer zunächst aufgefordert, seinen Urlaub zu nehmen und danach ordnet der Arbeitgeber die Freistellung an. Ausnahmen sind möglich, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung existieren.

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