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Zeitwertkonto: Der Weg zur Frührente oder Sabbatical

Ein Zeitwertkonto kann Arbeitnehmern die lang ersehnte Auszeit vom Beruf bescheren. Arbeitnehmer, die über Jahre einen Teil ihres Einkommens oder Urlaubs auf das Zeitwertkonto einzahlen, können früher in Rente gehen oder sich eine gewisse Zeit um die Familie kümmern – das alles ohne größere finanzielle Einbußen. Klingt nach einer tollen Sache für Arbeitnehmer. Aber auch Arbeitgeber können von einem Zeitwertkonto profitieren. Hier erfahren sie wie…



Zeitwertkonto: Der Weg zur Frührente oder Sabbatical

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Zeitwertkonto: Was versteht man darunter?

Das Zeitwertkonto trägt seinen Namen zu recht. So wie Sie auf einem Bankkonto Geld einzahlen und sparen können, können Sie mit einem Zeitwertkonto Arbeitszeit ansammeln. Diese Arbeitszeit können Sie zu einem späteren Zeitpunkt abfeiern.

Ein Zeitwertkonto ist daher eine andere Option zu der Altersteilzeit – und genau dafür wurde das Konzept auch geschaffen.

Seit 2009 können Arbeitnehmer dank des Flexi-II-Gesetzes Arbeitszeit auf ein Zeitwertkonto „einzahlen“ und später darauf zurückgreifen. Daher ist das Zeitwertkonto auch unter dem Namen Langzeitarbeitskonto oder Lebensarbeitskonto bekannt.

Nicht nur ältere Arbeitnehmer können von dem Zeitwertkonto profitieren. Auch jüngere Mitarbeiter können die angesparte Arbeitszeit gegen Freizeit tauschen. So haben sie Zeit für die Familie, eine Fortbildung oder auch ein Sabbatjahr – und sind in dieser Zeit weiterhin bei ihrem Arbeitgeber angestellt.

Das ist ein großer Vorteil des Zeitwertkontos im Vergleich zu unbezahltem Urlaub. Arbeitnehmer, die sich von ihrer Arbeit für einen bestimmten Zeitraum freistellen lassen, gelten nämlich nicht mehr als Beschäftigte des Unternehmens. Das hat Konsequenzen für alle Arten von Versicherungen. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung weder Sozialversicherungsbeiträge noch den Arbeitgeberanteil für die Krankenkasse und Unfallversicherung. Die muss der Arbeitnehmer während einer Freistellung selbst tragen. Anders bei einem Zeitwertkonto.

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Wer kann von dem Zeitwertkonto profitieren?

Grundsätzlich können alle Mitarbeiter, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ein Zeitwertkonto führen. Also Angestellte und Arbeiter in Voll- oder Teilzeit und leitende Angestellte.

Geschäftsführer einer GmbH oder gar Vorstände einer Aktiengesellschaft sind davon allerdings ausgenommen. Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil (Az. I R 26/15), dass die Idee eines Zeitwertkontos mit den Aufgaben eines Geschäftsführers oder Vorstandes nicht in Einklang zu bringen ist. Einzahlungen können daher im schlimmsten Fall als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

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Wie funktioniert das Zeitwertkonto?

Grundsätzlich ist das Zeitwertkonto in zwei verschiedene Phasen aufgeteilt:

  • Die Ansparphase und
  • die Entnahmephase.

Der Vorteil: In der Ansparphase muss auf das eingezahlte Guthaben weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben gezahlt werden. Die werden erst fällig, wenn das Guthaben in der Entnahmephase ausgezahlt wird.

So funktioniert das dann konkret:

  1. In der Ansparphase wird die Arbeitszeit gesammelt, die später gegen eine berufliche Auszeit eingetauscht werden kann. Das muss nicht nur in Form von tatsächlicher Arbeitszeit wie beispielsweise Resturlaub oder Überstunden geschehen. Arbeitszeit kann auch in Form von Geld eingezahlt werden.

    So können Arbeitnehmer zum Beispiel Sonderzahlungen oder Prämien auf ihr Zeitwertkonto einzahlen. Eins muss in der Ansparphase beachtet werden: Das Guthaben, das später als Freizeit dem Zeitwertkonto wieder entnommen wird, muss grundsätzlich als Geldbetrag in Euro ausgewiesen werden.

    Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Zeitwertkontos bieten, müssen zudem sicherstellen, dass in der Entnahmephase den Mitarbeitern mindestens der Betrag wieder ausgezahlt wird, den diese vorher angespart haben. Wie hoch dieser Betrag letztlich ist, hängt von der individuellen Vereinbarung ab, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen haben.

    Achtung: Das Wertguthaben, das sich auf dem Zeitwertkonto befindet, darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Der Arbeitgeber muss garantieren können, dass der Mitarbeiter das Guthaben vollständig aufbrauchen kann. Das wäre aber zum Beispiel unmöglich, wenn das Guthaben höher ist als die restliche Arbeitszeit bis zum Renteneintritt. In diesem Fall müssen auf den Betrag schon in der Phase des Ansparens Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Daher empfiehlt es sich, regelmäßig die Höhe des Zeitwertkontos zu überprüfen. Ansonsten können Nachzahlungen drohen.
  2. In der Entnahmephase profitieren in erster Linie Arbeitnehmer von Ihrem angesparten Guthaben. Die Freistellungphase, wie die Entnahmephase auch genannt wird, gibt ihnen Zeit, sich um die Familie zu kümmern oder zu verreisen und gleichzeitig Geld von ihrem Arbeitgeber zu bekommen.

    Natürlich können sie das Guthaben ihres Zeitwertkontos auch dafür benutzen, früher in Rente zu gehen – der Zweck bleibt ihnen freigestellt. Sie sollten ihn aber sicherheitshalber in der Wertguthabenvereinbarung (dazu unten mehr) festhalten.

    Achtung: Bei der Beantragung der Freistellungsphase gibt es bestimmte Fristen, die von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, um spätere Probleme zu vermeiden.
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Wie kann ich ein Zeitwertkonto einrichten?

Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, ein Zeitwertkonto einzuführen, müssen sie eine schriftliche Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung trägt auch den Namen Wertguthabenvereinbarung.

Darin sollte geregelt werden, für welche Zwecke das Zeitwertkonto eingesetzt werden darf. In größeren Unternehmen ist das meist durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag geregelt.

Danach kommt noch die sogenannte Einbringungserklärung.

Darin entscheidet sich der Arbeitnehmer für einen bestimmten Betrag oder einen Teil seiner Arbeitszeit, die er auf das Zeitwertkonto einzahlen möchte. Höchst- oder Mindestsummen gibt es dabei nicht. Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, dass zum Entnahmezeitpunkt mehr als 450 Euro monatlich angespart sind.

Welche Vorteile bietet das Zeitwertkonto für Unternehmen?

Ein Zeitwertkonto ist nicht nur für Arbeitnehmer eine feine Sache, auch Arbeitgeber können davon profitieren:

  • Arbeitgeber binden Mitarbeiter langfristig. Zufriedene Mitarbeiter bleiben in der Regel länger. Die Möglichkeit, eine gewisse Zeit von der Arbeit fern zu bleiben und sich stattdessen um die Familie zu kümmern oder auch einfach seine Freizeit zu genießen, steigert die Zufriedenheit und damit auch die Loyalität der Mitarbeiter.
  • Arbeitgeber haben einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fach- und Führungskräfte. Ein Zeitwertkonto kann das ausschlaggebende Argument sein, wenn ein Bewerber Angebote mehrerer potentieller Arbeitgeber hat. Hat er bereits ein Zeitwertkonto bei seinem aktuellen Arbeitgeber, gibt es bei der Übertragung keine Probleme. Hat er noch kein Konto, reizt ihn vielleicht die Aussicht, eins im neuen Unternehmen eröffnen zu können.
  • Arbeitgeber können sich als innovatives Unternehmen präsentieren. Ein Zeitwertkonto kann Teil des Employer Brandings sein und so die Arbeitgebermarke stärken.
  • Ein Zeitwertkonto ist eine Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge. Es kann aber auch in Kombination mit dieser genutzt werden.
  • Das Konto-Guthaben können Mitarbeiter auch zur Weiterbildung nutzen. Lebenslanges Lernen kommt schließlich nicht nur den Angestellten zugute. Qualifizierte Mitarbeiter sind ein Gewinn für jedes Unternehmen, indem sie neue Ideen und moderne Konzepte einbringen oder generell produktiver arbeiten.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Zeitwertkonto

Weil das Thema doch recht komplex ist, werden im Netz immer wieder dieselben Fragen dazu gestellt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zeitwertkonto:

  • Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

    Wechselt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er bei dem neuen Arbeitgeber beantragen, sein Zeitwertkonto weiterzuführen. Mitarbeiter sollten jedoch wissen, dass sie rechtlich keinen Anspruch auf die Übertragung ihres Zeitwertkontos haben.

  • Mein neuer Arbeitgeber bietet kein Zeitwertkonto. Was nun?

    Wenn Mitarbeiter ihr Zeitwertkonto nicht in das neue Unternehmen mitnehmen können, haben sie mehrere Optionen:

    • Der Arbeitnehmer kann sein Zeitwertkonto beim vorherigen Arbeitgeber stehen lassen und es sich später auszahlen lassen, ohne noch einmal mit seinem ursprünglichen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis eingehen zu müssen.
    • Liegt das Guthaben auf dem Zeitwertkonto unter 16.170 Euro (alte Bundesländer) oder 13.650 Euro (neue Bundesländer), kann sich der Mitarbeiter den Betrag auch in einer Einmalzahlung auszahlen lassen.
    • Liegt das Guthaben über dem genannten Betrag, kann es der Arbeitnehmer den Gegenwert des Zeitguthabens an die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Diese übernimmt dann den Part des ehemaligen Arbeitgebers.
  • Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch das Zeitwertkonto?

    In Bezug auf die Steuer bietet das Zeitwertkonto ähnliche Vorteile wie die betriebliche Altersvorsorge. Das Guthaben, das auf dem Konto angespart wird, wird zunächst nicht versteuert. Steuern und Sozialabgaben werden erst dann fällig, wenn das Guthaben ausgezahlt wird.

    Der Vorteil: Im Rentenalter können Arbeitnehmer mit einem Zeitwertkonto von der günstigeren Versteuerung profitieren. Arbeitnehmer, die einen längeren Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden möchten, profitieren aber auch: Da das Guthaben über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird, liegt der Lohnsteuersatz meist niedriger.

    Weiterer Vorteil: Für Zinsen, die auf das angesparte Guthaben gezahlt werden, wird keine Abgeltungssteuer fällig.

  • Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

    Der vielleicht größte Vorteil des Zeitwertkontos ist, dass das Guthaben vor einer Insolvenz geschützt ist. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Guthaben so anzulegen, dass es von einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit nicht betroffen ist.

    Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber könnte theoretisch den Schutz vor Insolvenz aufheben. Dazu benötigt er jedoch die Zustimmung des Arbeitnehmers. Die sollten Sie ihm natürlich nicht geben.

  • Habe ich während der Freistellung einen Anspruch auf Urlaub?

    Urlaubsanspruch während der Freistellung ist eine Sache, die individuell geregelt werden kann. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf einigen können, wenn beide das wollen. Das betrifft übrigens auch den Umfang eines Urlaubsanspruches.

  • Was passiert, wenn ich vor der Entnahmephase sterbe?

    Stirbt der Arbeitnehmer, bevor er sein Guthaben von dem Zeitwertkonto entnommen hat, spricht man von einem Störfall. Das Guthaben, das bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto angespart wurde, wird dann an die Angehörigen ausgezahlt.

  • Lohnt sich ein Zeitwertkonto statt Altersteilzeit?

    Viele Arbeitnehmer haben den Wunsch, ein paar Jahre früher in Rente zu gehen. Allerdings bedeutet das heute noch häufig, dass sie dafür finanziell zurückstecken müssen. Pro Monat werden aktuell noch 0,3 Prozent von der späteren Rente abgezogen. Das klingt nach nicht viel, aufs Jahr gerechnet kommen so aber stolze 3,6 Prozent zusammen – und wenn Sie gleich mehrere Jahre früher in den Ruhestand gehen möchten, entsprechend mehr. Das Arbeiten auf Vorrat (und damit das Zeitwertkonto) kann daher eine gute Alternative sein.

[Bildnachweis: FishCoolish by Shutterstock.com]

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