Alles auf einen Blick
- Definition: Mitarbeiterprämien sind zusätzliche Leistungen, Angebote oder Vergünstigungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten über das normale Gehalt hinaus gewähren.
- Steuer: Geldleistungen (z.B. Bonuszahlungen) müssen voll versteuert werden. Alternativ gibt es steuerfreie Extras, für die keine Steuern gezahlt werden müssen.
- Sachbezugsgrenze: Sachzuwendungen bleiben bis zu einer Grenze von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Persönliche Anlässe: Zu persönlichen Anlässen darf der Arbeitgeber Sachgeschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei machen. Das gilt z.B. für Geburtstage, Hochzeit oder ein Dienstjubiläum.
- Verhandlung: Es gibt keinen Anspruch auf Zusatzleistungen. Mitarbeiter können diese aber mit dem Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Gehaltsanpassung verhandeln.
Rund 70 % der Angestellten in Deutschland profitieren von mindestens einer Form der Zusatzleistungen. Große Unternehmen gewähren sie besonders oft: 85 % der Betriebe mit 500 oder mehr Mitarbeitern bieten strukturierte Benefit-Programme.
Beispiele: Steuerfreie Prämien für Mitarbeiter
Die wohl bekannteste Form der Prämie ist ein klassischer Bonus: eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber, die zusätzlich zum Gehalt überwiesen wird, wenn zum Beispiel vereinbarte Ziele erreicht oder bestimmte Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich gut, doch müssen Sie die volle Summe versteuern. Ein großer Teil landet also nicht bei Ihnen, sondern beim Finanzamt. Soll die Prämie möglichst komplett beim Arbeitnehmer ankommen, zeigen wir Beispiele für geldwerte Vorteile, Sachzuwendungen und Arbeitgeberleistungen, die steuerfrei bleiben:
Sachbezüge
Jeden Monat gibt es eine Steuerfreigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50 Euro. So kann der Arbeitgeber monatlich einen Tankgutschein, einen Restaurantgutschein, Eintrittskarten oder andere Aufmerksamkeiten für bis zu 50 Euro gewähren. Alles komplett steuerfrei – die Summe von 50 Euro ist dabei eine „Freigrenze“. Bedeutet: Wird der Betrag auch nur um 1 Cent überschritten, muss die volle Summe versteuert werden (anders als bei einem „Freibetrag“).
Anlassbezogene Geschenke
Gibt es einen konkreten Anlass, bleiben Geschenke und Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro steuerfrei. Möglich ist das etwa bei:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Jubiläum (z.B. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit)
- Geburt eines Kindes
Der Steuervorteil gilt nur bei Sachgeschenken. Eine Geburtstagskarte mit Geld ist nicht möglich – hierbei muss die Summe voll versteuert werden.
Technische Geräte
Ein Laptop oder Smartphone kann dem Mitarbeiter komplett steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen werden. Einzige Bedingung: Es muss offiziell im Besitz des Unternehmens bleiben. Mit dem Ende der Zusammenarbeit müssen die technischen Geräte also zurückgegeben werden. Während dieser Zeit können Mitarbeiter die Geräte aber nutzen, als wären es ihre eigenen.
Verpflegung
Hier geht es nicht um einen Obstkorb im Büro, sondern um Zuschüsse zu den täglichen Hauptmahlzeiten. Unternehmen können kostenloses oder vergünstigtes Essen für Mitarbeiter anbieten – in der Kantine (falls vorhanden), in Partner-Restaurants oder über Essensgutscheine. 7,67 Euro pro Arbeitstag bleiben dabei als Essenszuschuss steuerfrei.
Berufliche Fortbildungen
Kosten für Fort- und Weiterbildungen, die einen direkten Bezug zum Job haben, können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Der Chef kann so die gesamten Kosten für wichtige Kurse, Zertifikate oder Trainings steuerfrei übernehmen. Dabei müssen die erworbenen Fähigkeiten dem Mitarbeiter helfen, in Zukunft bessere Leistungen im Sinne des Unternehmens zu erbringen.
Gesundheitsförderung
Jedes Jahr können Arbeitgeber bis zu 600 Euro steuerfrei in die Gesundheitsförderung eines Mitarbeiters investieren. Das können Kurse zur Stressbewältigung, Entspannung, Massagen oder Beiträge für andere Kurse oder sogar das Fitnessstudio sein. Voraussetzung: Steuerliche Begünstigungen sind nur möglich, wenn die Studios oder Anbieter von der Krankenkasse anerkannt und zugelassen sind.
Kinderbetreuung
Für berufstätige Eltern eine besonders gefragte Mitarbeiterprämie: Unternehmen können steuerfrei und in unbegrenzter Höhe Kosten für die Kinderbetreuung zahlen. Möglich sind Zuschüsse oder auch die komplette Kostenübernahme etwa für die Beiträge in der Kita oder bei einer Tagesmutter, damit Kinder während der Arbeitszeit betreut werden. Jährlich ist zusätzlich ein Betrag von bis zu 600 Euro steuerfrei, wenn Kinder unter 14 Jahren kurzfristig im Notfall betreut werden müssen.
Mitarbeiteraktien
Statt einer Geldzahlung können Unternehmen ihre Angestellten durch Aktien am Erfolg des Betriebs teilhaben lassen. Für Mitarbeiteraktien gibt es einen Freibetrag von 2.000 Euro pro Jahr. Entscheidend ist dabei der finanzielle Vorteil durch die Vergünstigung. Der geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen dem Wert der Aktien und dem Betrag, den Mitarbeiter dafür zahlen. Beispiel: Sie bekommen Unternehmensaktien im Wert von 2.500 Euro zu einem Preis von 1.500 Euro – dann haben Sie durch den Freibetrag einen steuerfreien geldwerten Vorteil von 1.000 Euro.
Personalrabatte
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Rabatte auf die eigenen Produkte oder Dienstleistungen an. Solche Personalrabatte sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Ein einfaches Beispiel: Sie arbeiten bei einem Produzenten von Fernsehern und kaufen beim eigenen Unternehmen ein Gerät für 3.000 Euro – müssen durch den Mitarbeiterrabatt aber nur 2.000 Euro zahlen. Für die Differenz müssen Sie keinerlei Abgaben zahlen, weil der Vorteil innerhalb des Freibetrags liegt. Das gilt für Waren oder Dienstleistungen, die das Unternehmen herstellt oder mit denen es handelt.
Arbeitskleidung
Handelt es sich tatsächlich um Arbeitskleidung, die nicht in der Freizeit oder bei anderen Anlässen getragen werden kann, kann der Arbeitgeber als Prämie steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse zahlen oder die gesamten Kosten übernehmen. Das gilt beispielsweise für Kochjacken, Sicherheitsschuhe oder Kleidung für Krankenschwestern. Einen schönen Business-Anzug für Banker kann das Unternehmen hingegen nicht zahlen – das Outfit kann schließlich zu vielen Anlässen getragen werden.
Ungenutzte Prämien können nicht nachgeholt werden
Bleiben steuerfreie Prämien für einen Zeitraum ungenutzt, können diese nicht später nachgeholt werden. Wurde beispielsweise für 5 Monate auf Sachbezüge verzichtet, können im 6. Monat keine 300 Euro gewährt werden, sondern nur die regulären 50 Euro.
Mitarbeiterprämien: Vorteile der Zusatzleistungen
Arbeitnehmer müssen nicht erst vom Nutzen einer Prämie überzeugt werden: Sie bekommen mehr Geld – ob durch eine versteuerte Bonuszahlung oder steuerfreie Leistungen. Zusätzlich ist es ein Zeichen der Anerkennung und ein „Danke“ für Loyalität sowie Leistungen. Arbeitgeber sehen zuerst zusätzliche Kosten. Dabei gibt es für Unternehmen gute Gründe, Mitarbeitern Prämien zu gewähren:
-
Mehr Motivation
Die Anerkennung der eigenen Leistungen durch eine Prämie kann die Motivation der Mitarbeiter spürbar erhöhen. Arbeitgeber können auf diese Weise – am besten zusätzlich zu anderem Feedback – die Wertschätzung für ihre Mitarbeiter zum Ausdruck bringen. Wer merkt, dass er geschätzt wird, ist auch gerne bereit, sich ins Zeug zu legen.
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Mehr Loyalität
Prämien sind ein gutes Mittel, um talentierte Mitarbeiter langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Finanzieller Anreiz allein reicht heute in den meisten Fällen zwar nicht mehr aus, aber dennoch kann es einen zusätzlichen Ausschlag in die richtige Richtung geben.
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Geringere Kosten
Eine reguläre Gehaltserhöhung bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine höhere Steuerbelastung. Wird jedoch auf Prämien oder andere Arbeitgeberleistungen zurückgegriffen, können diese zum Teil steuerfrei gewährt werden und verursachen dadurch keine weiteren Kosten.
Mitarbeiterprämien: Noch mehr Vorschläge und Ideen
Neben reinen Zahlungen sind Sachbezüge die häufigsten Mitarbeiterprämien. Dabei stehen Unternehmen vor der Frage: Welche Leistungen oder Sachzuwendungen kommen bei den eigenen Mitarbeitern besonders gut an? Mancher Chef wird kreativ und findet Geschenke mit persönlichem Bezug, andere Vorgesetzte nutzen spezialisierte Dienstleister für Mitarbeiterprämien. Diese bieten Einkaufspässe an, mit denen sich Mitarbeiter dann im Rahmen der Gutschrift selbst etwas kaufen, tanken oder essen gehen können.
Es muss nicht immer teuer sein
Natürlich ist die Freude über finanzielle Leistungen besonders groß. Die Wirkung von kleineren, aber dafür individuellen Aufmerksamkeiten vom Arbeitgeber sollte nicht unterschätzt werden. Oftmals sind diese besonders motivierend und haben einen nachhaltigen Effekt auf die Zufriedenheit. Sie benötigen noch Inspiration? Hier ein paar Vorschläge als Orientierung für besonders motivierende Mitarbeiterprämien:
- Ein handgeschriebener Brief
- Ein persönlich ausgewähltes (Hör-)Buch
- Ein Korb mit Delikatessen
- Ein geschenkter freier Tag extra
- Ein früherer Feierabend nach einer langen Arbeitswoche
Das heißt nicht, dass Arbeitgeber auf Tankgutscheine oder andere Mitarbeiterprämien verzichten sollten. Es soll zeigen, dass eine freiwillige Leistung nicht viel kosten muss, um bei Mitarbeitern gut anzukommen.
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