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Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter: Modelle & Höhe

Eine Gewinnbeteiligung ist Zeichen der Wertschätzung und Motivationskick: Je erfolgreicher ein Unternehmen ist, desto mehr profitieren die Mitarbeiter, die am Gewinn beteiligt werden. So investieren immer mehr Arbeitgeber in ihre Angestellten und führen eine Gewinnbeteiligung ein. Dabei kann es in der Umsetzung und gerade in der Höhe der Beteiligung Unterschiede geben. Wir erklären, welche Modelle es gibt, wie hoch eine Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter sein kann und was Sie dazu wissen sollten…



Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter: Modelle & Höhe

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Definition: Was ist eine Gewinnbeteiligung?

Die Gewinnbeteiligung ist eine Maßnahme aus dem Personalmanagement, bei der die Angestellten eines Unternehmens am Gewinn des Betriebs finanziell beteiligt werden. Je besser das Ergebnis im Jahr ausfällt, desto höher kann auch der Betrag sein, der an die Mitarbeiter weitergegeben wird.

Eingeordnet wird die Gewinnbeteiligung als Unterform der Erfolgsbeteiligung. Das Besondere: Als Grundlage für die Berechnung wird aus der Unternehmensbilanz der Unternehmensgewinn verwendet. Anders als beispielsweise bei einer Leistungsbeteiligung werden nicht die individuellen Erfolge gemessen, sondern die Performance des Gesamtunternehmens bewertet.

Ziele der Gewinnbeteiligung

Eine Beteiligung am Gewinn ist keine vollkommen selbstlose Geste der Nächstenliebe eines Arbeitgebers. Die Investition in das eigene Personal hat einige Ziele, die letztlich im Interesse des Unternehmens liegen:

  • Wertschätzung
    Die besondere Form der Vergütung ist ein Zeichen der Wertschätzung den eigenen Mitarbeitern gegenüber. Unternehmen sagen damit: Wir wissen, wie wichtig unser Team für den Erfolg ist – und wollen, dass Angestellte daran teilhaben. Das kann die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und die Loyalität enorm steigern – gerade weil viele Arbeitnehmer sich in ihren Jobs oftmals nicht ausreichend geschätzt und anerkannt fühlen.
  • Motivation
    Durch die Beteiligung am erzielten Gewinn soll die Motivation der Angestellten einen zusätzlichen Kick erhalten. Immerhin gilt: Je besser und erfolgreicher gearbeitet wird, desto höher fällt der Bonus aus. So können Mitarbeiter durch die eigene, erfolgreiche Arbeit selbst einen Beitrag leisten und werden angespornt, genau das zu tun.
  • Employer Branding
    Nicht zuletzt ist die Gewinnbeteiligung ein wichtiges Signal für das Employer Branding. Unternehmen positionieren sich damit als attraktiver Arbeitgeber und locken qualifizierte Fachkräfte, Top-Talente und Young Professionals an. Diese sind auf dem Arbeitsmarkt hart umkämpft und suchen nach Arbeitgebern, die mehr bieten als nur einen guten Job.

Abgrenzung: Beteiligung von Vorständen und Aktionären

Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder erhalten oftmals eine Gewinnbeteiligung. Für solch hohe Positionen ist dies ein flexibler Gehaltsbestandteil und wird meist individuell ausgehandelt – anders als die Beteiligung von Mitarbeitern, bei denen der Arbeitgeber einseitig die Höhe vorgibt und berechnet.

Auch Aktionäre können eine Form der Gewinnbeteiligung erhalten. Zahlt ein Unternehmen eine Dividende, bekommt jeder Anteilseigner einen entsprechenden Teil. Ein Beispiel: Es wird eine Dividende von 1,20 Euro pro Aktie ausgegeben – je mehr Unternehmensanteile ein Aktionär hält, desto höher der Betrag, den er erhält.


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Modelle: Wie wird die Gewinnbeteiligung ausgezahlt?

Die konkrete Umsetzung ist Entscheidung des Unternehmens und kann individuell festgelegt werden. Dabei gibt es verschiedene Modelle, die gerne genutzt werden:

  • Prämienzahlung

    Die Gewinnbeteiligung kann als eine Prämie einmal jährlich an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Zusätzlich zum Gehalt wird dann der ermittelte Betrag zusammen mit der Lohnabrechnung – oder auch als Sonderzahlung – überwiesen.

  • Altersvorsorge

    Unternehmen müssen die Beteiligung nicht sofort in bar auszahlen. Möglich ist auch, dass sie in Form einer betrieblichen Altersvorsorge angelegt wird und erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als Einmalzahlung oder monatliche Rente ausbezahlt wird.

  • Aktien

    Bei börsennotierten Unternehmen kann die Gewinnbeteiligung statt als Barzahlung als Ausgabe von Unternehmensanteilen in Form von Aktien erfolgen. So können Mitarbeiter weiterhin an der Wertsteigerung des Unternehmens profitieren oder die Anteile verkaufen.

  • Mischformen

    Auch Mischformen kommen in der Praxis zum Einsatz. Bei diesen wird beispielsweise ein Teil der Gewinnbeteiligung als Prämie in bar ausgezahlt, der Rest für die Altersvorsorge langfristig in ein Finanzprodukt angelegt.

Wie hoch ist die Gewinnbeteiligung?

Wie bei den Modellen liegt auch die Entscheidung über die Höhe der Gewinnbeteiligung beim Arbeitgeber. Dabei müssen intern verschiedene Kalkulationen durchgeführt werden – schließlich kann nicht einfach der gesamte Unternehmensgewinn an die Mitarbeiter verteilt werden. Es müssen zahlreiche andere Investitionen getätigt, Rücklagen gebildet und Projekte finanziert werden. So ermittelt das Unternehmen einen verteilungsfähigen Gewinn.

Allgemeine Summen lassen sich deshalb nicht nennen. Manche Betriebe beteiligen Angestellte mit 100 oder 200 Euro am Gewinn, bei Konzernen können es auch mehrere tausend Euro im Jahr sein. Gerade große Autobauer setzen oft auf Gewinnbeteiligungen. So meldete Daimler aktuell, dass die Rekordsumme von bis zu 6.000 Euro an Beschäftigte gezahlt wird. BWM zahlte im vergangenen Jahr durchschnittlich 2.160 Euro plus weitere 450 Euro in die Betriebsrente.

Gewinnbeteiligung: Wie viel Prozent wird verteilt?

Der prozentuale Anteil richtet sich nach der finanziellen Planung und Situation im Unternehmen. Möglich ist beispielsweise eine Aufteilung, bei der 70 Prozent des Gewinns anderweitig genutzt werden und 30 Prozent des bilanziellen Gewinns zur Ausschüttung an die Mitarbeiter freigegeben werden. Entscheidend sind dabei die Verpflichtungen des Unternehmens. Werden beispielsweise Dividenden gezahlt, kann dies den restlichen verteilungsfähigen Anteil reduzieren.

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Habe ich Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung?

Die klare Antwort: Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung gibt es für Beschäftigte nicht. Es handelt sich um eine Leistung des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt wird.

Wer bekommt eine Gewinnbeteiligung?

Wenn kein allgemeiner Anspruch besteht, stellt sich die Frage: Welche Mitarbeiter werden dann am Gewinn beteiligt, wenn der Arbeitgeber sich für die Maßnahme entscheidet? Natürlich kann das gesamte Personal in den Genuss der Prämie kommen, es kann aber auch eine Differenzierung vorgenommen werden. Mögliche Kriterien sind:

  • Betriebszugehörigkeit
    Bei diesem Modell bekommen nur Angestellte eine Gewinnbeteiligung, die bereits seit einer festgelegten Zeit im Unternehmen beschäftigt sind. Das können beispielsweise drei oder auch fünf Jahre sein.
  • Unternehmensbereich
    Auch Trennungen nach Unternehmensbereichen sind möglich. So kann es Unterschiede zwischen den Abteilungen geben: Möglicherweise fallen die Beteiligungen in der Produktion anders aus als im Marketing.
  • Zielvereinbarung
    Um bestimmte Leistungen zu fördern, kann die Gewinnbeteiligung an eine Zielvereinbarung geknüpft sein. Heißt: Nur wenn ein Mitarbeiter oder eine Abteilung ein gesetztes Ziel erreicht, wird die Prämie gezahlt.
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Hat eine Gewinnbeteiligung Nachteile?

Die Vorteile einer Gewinnbeteiligung – für beide Seiten – sind unbestreitbar. Trotzdem sollten auch mögliche Nachteile nicht unbeachtet bleiben:

  • Wachsender Neid

    Bekommen nicht alle Mitarbeiter eine identische Beteiligung, kann es untereinander zu Neid kommen. Warum bekommt der eine mehr? Wieso war der Beitrag für den Erfolg wichtiger, als der eigene?

  • Verfehlte Wirkung

    Die Zahlung soll motivieren, hat diesen Effekt aber längst nicht immer. Der Grund: Die Leistungen eines einzelnen sind nicht wirklich ausschlaggebend dafür, dass der gesamte Betrieb ein erfolgreiches Jahr hat – die hohe Gewinnbeteiligung gibt es dann auch, wenn die eigenen Erfolge ausgeblieben sind. Darauf kann sich mancher Mitarbeiter ausruhen und wird von den Kollegen getragen.

  • Hohe Kosten

    Eine Gewinnbeteiligung ist für Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Das ist eine Investition in die eigenen Mitarbeiter, aber auch viel Geld, das nicht an anderer Stelle investiert werden kann. Das kann beispielsweise Entwicklungen oder Innovationen verlangsamen, da nicht ausreichend Budget vorhanden ist.

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[Bildnachweis: LanKogal by Shutterstock.com]