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Arbeitgeber hinhalten? Richtig um Bedenkzeit bitten

Klasse! Ihre Bewerbung war erfolgreich. Das Vorstellungsgespräch ebenfalls. Der Arbeitgeber will Sie einstellen, Sie haben eine Zusage. Pech im Glück: Es ist nicht unbedingt Ihr Traumjob. Sie haben noch andere, heißere Eisen im Feuer. Also möchten Sie diesen Arbeitgeber hinhalten, Zeit gewinnen. Eine heikle Mission! Wer dabei überreizt, schießt sich ins Aus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie richtig um Bedenkzeit bitten und geben Tipps für 4 Optionen, wenn Sie Arbeitgeber hinhalten wollen…



Arbeitgeber hinhalten? Richtig um Bedenkzeit bitten

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Arbeitgeber hinhalten: Warum überhaupt?

Wenn es nicht Ihr Traumjob ist, könnten Sie eigentlich auch sofort absagen und die Bewerbung zurückziehen. Wozu das Versteckspiel und die Hinhaltetaktik? Ein Unternehmen, das Ihnen zusagt, wartet zurecht auf Ihre baldige Antwort. Schließlich haben Sie noch kürzlich erklärt, wie motiviert Sie für den Job sind…

Andererseits wollen Sie sich viele Optionen offen halten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Erst recht, wenn das Vorstellungsgespräch beim Wunscharbeitgeber noch aussteht. Verstehen wir.

Wer einen Arbeitgeber hinhalten will und diesen zu lange zappeln lässt, riskiert allerdings, dass die Jobzusage zurückgezogen wird. Das Worst-Case-Szenario: Am Ende stehen Sie komplett ohne Job da, weil die erste Zusage weg ist und die zweite nicht kommt. Dann beginnen Bewerbung und Jobsuche von vorne. Was also tun?

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Arbeitgeber hinhalten: Diese 4 Optionen haben Sie

Wer in einer solchen Situation steckt, hat grundsätzlich vier Optionen, um ein wenig mehr Zeit herauszuholen und Arbeitgeber hinzuhalten. Die Betonung liegt aber auf: „ein wenig“. Beim Zeit schinden, sind ein paar Spielregeln zu beachten…

1. Zusagen

Option 1 ist: Sie sagen der Personalabteilung zu, schinden Zeit bis zum Unterschreiben des Arbeitsvertrags und falls das nicht reicht, kündigen Sie im Zweifel noch bevor Sie die Stelle antreten oder gleich in der Probezeit. Dann natürlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen – ohne Angabe von Gründen.

Arbeitsrechtlich ist es so: Bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, können Sie eine mündliche Zusage jederzeit widerrufen. Bis alle Unterlagen fertig sind, kann die ein oder andere Woche vergehen. Damit lässt sich mancher Arbeitgeber hinhalten. Das ist zwar unfair, aber eine Option.

Das Risiko: Ihr Ruf ist danach beschädigt. Hier brauchen Sie sich nie wieder bewerben. Die Taktik ist vor allem riskant, wenn die Branche klein ist. Erstens, weil es sich herumsprechen könnte. Zweitens, weil die Anzahl potenzieller Arbeitgeber begrenzt ist. Definitiv NICHT unsere Empfehlung.

2. Zugeben

Manchmal ist Ehrlichkeit der bessere Weg. Wenn Sie einen Arbeitgeber hinhalten wollen, müssen Sie dies nicht hinter dessen Rücken tun. Sie könnten in der Personalabteilung anrufen und höflich sagen, dass Sie weiterhin an der Stelle interessiert sind. Leider haben Sie noch weitere Bewerbungsgespräche. Danach bitten Sie um etwas Bedenkzeit. Das ist fair und die ehrlichste Variante.

Unternehmen wissen, dass sich Kandidaten auf mehrere Stellen bewerben. Die meisten Personaler schätzen Ehrlichkeit, zeigen sich kulant und Bewerbern eine längere Entscheidungsfrist ein. Erst recht, wenn man wirklich an Ihnen interessiert ist.

Das Risiko: Übertreiben Sie es nicht! Mit der Taktik lassen sich Arbeitgeber höchstens eine oder zwei Wochen hinhalten und vertrösten. Haben Sie es mit einem eitlen Chef zu tun, könnte dessen Ego verletzt sein. Unterschwellig sagen Sie schließlich: „Eigentlich bist du nur meine zweite Wahl.“ Es könnte also passieren, dass man Ihnen daraufhin absagt. Die Variante eignet sich daher nur, wenn Sie diese Zusage nie wirklich in Betracht gezogen haben und dies nur der Notnagel war. Ansonsten gehen Sie mit der Taktik ein hohes Risiko ein.

3. Absagen

Auch das ist eine Option: Wer keine Lust darauf hat, den Arbeitgeber hinzuhalten, kann gleich absagen. Das ist maximal ehrlich und fair. Es kommt durchaus vor, dass Bewerbern erst im Bewerbungsprozess bewusst wird, dass Sie diesen Job gar nicht wollen. Oder das Angebot sagt nicht zu – die Bedingungen sind schlechter als erwartet. Arbeitgeber hinhalten? In dem Fall überflüssig. So verzweifelt sind Sie schließlich nicht.

Das Risiko: Wer vorschnell handelt, könnte eine einmalige Chance übersehen. Das wäre ärgerlich. Bevor Sie absagen, prüfen Sie das Angebot genau und wägen Sie ab, was noch offen ist: Wären andere Angebote wirklich so viel besser? Wie sehen die Zukunftsperspektiven, Entwicklungschancen und Aufstiegsoptionen in den anderen Unternehmen aus? Sie allein setzen diese Prioritäten – und sollten sich danach auch entscheiden.

4. Verzögern

Jetzt sind wir bei der echten Hinhaltetaktik. Sie schinden Zeit, wo es nur geht: Zum Beispiel melden Sie sich stets ein paar Tage später zurück, schieben gesundheitliche Gründe („fiebrige Erkältung“) vor, vielleicht mussten Sie auch erst noch eine wichtige Prüfung vorbereiten oder absolvieren, und so weiter.

Oft findet der Austausch per Mail statt. Hier können Sie ebenfalls Verzögerungen einbauen, bevor die Kommunikation weitergeht. Freuen Sie sich über das Jobangebot. Zeigen Sie Dankbarkeit für die Zusage. So halten Sie den Ball im Spiel. Aber lassen Sie sich – noch – auf nichts ein.

Auch wenn Ihnen der Arbeitsvertrag zugeschickt wird, müssen Sie nicht gleich unterschreiben, sondern prüfen erst einmal ausgiebig die Vertragsbedingungen. Vielleicht sogar mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Es ist ja nicht Ihre Schuld, wenn der gerade bis über beide Ohren in Arbeit steckt und sich deshalb sein Urteil verzögert…

Das Risiko: Den neuen Job gleich mit Lügen zu beginnen, ist nicht der beste Einstieg. Die Taktik funktioniert auch nur eine zeitlang. Danach leidet die Glaubwürdigkeit erheblich. Mancher Personaler wittert das falsche Spiel und ist verstimmt oder konfrontiert Sie direkt damit. Etwa so: „Wir erwarten Ihre Antwort bis zum TT.MM.JJJJ.“ Jede Hinhaltetaktik fällt irgendwann auf. Falls der potenzielle Arbeitgeber spürt, dass er nur zweite Wahl ist, sind Sie raus.

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Arbeitgeber hinhalten: Der beste Tipp

Unabhängig von den vier Optionen sollte Ihnen bewusst sein: Eine mündliche Zusage des Arbeitgebers in spe ist nichts wert. Die lässt sich jederzeit widerrufen. Erst wenn Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegen haben, den nur noch Sie unterzeichnen müssen, haben Sie den Job. Solange bleibt Ihnen immer Bedenkzeit.

Bis dahin müssen Sie sich auch nicht offenbaren. Im Gegenteil: Sie sollten die Zeit nutzen, um genau über die Vertragsmodalitäten und Gehaltsoptionen zu verhandeln. Umso besser können Sie hernach entscheiden. Verhandlungsmasse gibt es genug: Neben dem Gehalt bleiben noch Urlaubstage, geldwerter Vorteil, Zusatzleistungen, Jobticket, Kilometergeld, … Auch das hilft bei der Entscheidung. Und es nimmt Zeit in Anspruch.

Sie sind gefragt – das dürfen Sie zeigen

Trotzdem sollten Sie dabei immer höflich und realistisch bleiben. Optimal ist ein gesunder Mix aus den Optionen 2 und 3. Anfangs können Sie versuchen, den Prozess unauffällig zu verlangsamen. Das geht – je nach Unternehmen und dessen Bedürftigkeit – mal zwei Wochen, mal einen Monat lang gut. Danach aber sollten Sie aus Fairness-Gründen die Karten auf den Tisch legen. Auch das Unternehmen verdient die Chance, die freie Stelle rasch zu besetzen.

Grundsätzlich zeichnet es Sie aus, verschiedene Angebote zu haben: Sie sind eine gefragte Arbeitskraft – top! Je besser Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt sind, desto ehrlicher und offener können sie agieren. Nur sollte der Arbeitgeber nie das Gefühl haben, Sie spielen ihn gegen andere aus, oder er ist nur eine Notlösung. Solange das gelingt, hat die Mehrheit der Unternehmen – so unsere Erfahrung – hierfür Verständnis.

In Branchen, in denen es einen Bewerber-Überschuss gibt (zum Beispiel im Medienbereich) gehen all diese Strategien allerdings nach hinten los. Hier kann das Unternehmen wählerisch sein. Wer da nicht gleich das Angebot beim Schopfe packt, ist raus. Auch das sollte Ihnen bewusst sein. Arbeitgeber hinhalten, funktioniert nur in Branchen mit Fachkräftemangel.

Benching: Hinhalten durch den Arbeitgeber

Das Phänomen des Hinhaltens existiert auch in die entgegengesetzte Richtung. Wenn Unternehmen Bewerber hinhalten, weil sie noch andere Kandidaten testen und zum Bewerbungsgespräch einladen wollen, nennt sich das „Benching„. Wer keine Antwort auf die Bewerbung erhält und das nicht hinnehmen will, kann und darf sich nach zwei bis drei Wochen beim ausschreibenden Unternehmen melden und nachfragen. Idealerweise zuerst per Telefon, später per Mail. Zum Beispiel so:

Guten Tag Frau/Herr ____, ich bin mir bewusst, dass Sie viel Arbeit haben. Daher will ich Sie nicht lange aufhalten. Ich hatte mich vor zwei Wochen bei Ihnen auf die Stelle als ____, Kennziffer ____ beworben. Könnten Sie mir kurz etwas zum Zwischenstand des Bewerbungsverfahrens sagen?

Benching kann zwar ein gutes Zeichen sein, dass Sie immer noch im Rennen sind. Trotzdem sollten Sie sich immer weiter bewerben und Einladungen zu Jobinterviews wahrnehmen. Erstens, weil Sie so die Initiative behalten. Zweitens, weil Sie Ihre Bewerbungschancen auf einen Job erhöhen.


[Bildnachweis: Jiw Ingka by Shutterstock.com]

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