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Ghosting nach Bewerbung: Was tun bei Job-Ghosting?

Wenn im Bewerbungsprozess plötzlich Funkstille herrscht, spricht man vom „Ghosting“ – oder „Job-Ghosting“. Auf die Bewerbung oder nach dem Bewerbungsgespräch folgt keinerlei Reaktion – weder Absage noch Zusage. Wer Opfer von Ghosting wird, ärgert sich zurecht. Die Gründe müssen teils aber gar nicht böswillig sein. Wir erklären häufige Ursachen und geben Tipps wie Sie sich bei Ghosting nach der Bewerbung richtig verhalten…



Ghosting nach Bewerbung: Was tun bei Job-Ghosting?

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Definition: Was ist Ghosting?

Ghosting bedeutet den plötzlichen Kontakt- und Kommunikationsabbruch ohne Ankündigung. Auch weitere Kontaktversuche laufen ins Leere. Der Begriff „Ghosting“ (Englisch: „Geisterbild“ oder „Vergeisterung“) kommt ursprünglich aus dem Dating bei Beziehung und Partnerschaft. Nach anfänglich heftigem Flirten in Singlebörsen wie Tinder oder Parship oder realen Dates, herrscht plötzlich Funkstille. Der oder die andere meldet sich nicht mehr, ist nicht mehr erreichbar – er oder sie „ghostet“ einen und geht ohne Erklärung auf Abstand.

Ghosting nach Bewerbung: Bedeutung

Das Phänomen Ghosting gibt es auch bei der Jobsuche und Bewerbung. Und zwar in beide Richtungen.

  1. Ghosting von Unternehmen
    Nach der Bewerbung auf die Stellenanzeige erhalten Bewerber keine Antwort. Keine Empfangsbestätigung, keine Absage, keine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Nichts. Stattdessen nur banges Warten und Hoffen. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass bereits jeder zweite Bewerber auch 45 Tage nach Versand der Unterlagen noch keine Antwort vom Unternehmen erhält.
  2. Ghosting von Bewerbern
    4 von 10 Bewerbern tauchen ab: Nach dem Bewerbungsgespräch ist der Kandidat nicht mehr zu erreichen, obwohl ihn das Unternehmen einstellen will und einen Arbeitsvertrag anbietet. Dabei sagte der oder die Bewerberin, es sei ihr Traumjob

Egal, von wem das Ghosting ausgeht: Es ist eine Unsitte! Grob unhöflich und respektlos. Vor allem bei Bewerbern kann die Ungewissheit starke Selbstzweifel auslösen und damit künftige Bewerbungschancen reduzieren.

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Gründe: Warum kommt es zum Ghosting?

Wenn Bewerber ghosten, hat das meist zwei Ursachen, mit denen sich der Kontaktabbruch erklären lässt: Sie haben im Vorstellungsgespräch herausgefunden, dass der Arbeitgeber, das Umfeld oder der Job doch nicht passen – oder sie haben ein besseres Jobangebot erhalten.

Das Arbeitgeber Ghosting bei Bewerbungen hat dagegen oft Ursachen, für die Bewerber gar nichts können:

  • Pro-Forma-Ausschreibung
    Die Stelle war nie wirklich frei, sondern längst intern besetzt. Allerdings musste sie aus juristischen Gründen „pro forma“ öffentlich ausgeschrieben werden.
  • Testanzeige
    Manche Unternehmen schreiben Jobs zu Testzwecken aus – um zu prüfen, wer und wie viele Kandidaten sich melden. Oder um der Konkurrenz zu demonstrieren: „Uns geht’s gut – wir stellen ein!“
  • Rückzug
    Das Unternehmen gerät in wirtschaftliche Schieflage oder muss umstrukturiert werden. Das Budget für neue Jobs wird gestrichen. Leider wurde vergessen, die Stellenanzeigen zu löschen.
  • Krankheit
    Ein wichtiger Personalentscheider ist unerwartet erkrankt, ein Vertreter (noch) nicht gefunden. Entsprechend bleiben alle Vorgänge unbearbeitet liegen.
  • Prozessfehler
    Gerade bei der Online-Bewerbung oder eMail-Bewerbung kann es passieren, dass der technische Prozess (unbemerkt!) gestört ist. Die eMails oder Formulare kommen nie an oder landen im Nirwana. Daher auch keine Jobabsage oder Einladung.
  • Überlastung
    Es sind deutlich mehr Bewerbungen eingegangen als erwartet. Die HR-Abteilung ist völlig überfordert, die Prozesse dafür nicht ausgelegt. Es braucht eine Weile, um das Chaos in den Griff zu bekommen.

Es kann natürlich auch sein, dass das Unternehmen tatsächlich unprofessionell agiert, die Stelle besetzt und alle anderen Bewerber ghostet beziehungsweise per Schweigen im Ungewissen lässt. In dem Fall disqualifiziert sich der Arbeitgeber selbst.

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Bewerbung Ghosting: Wie richtig reagieren?

Beim Ghosting fühlen sich Betroffene zunächst hilflos, ohnmächtig, ausgeliefert. Das Gefühl von Hilflosigkeit ist nicht schön, ja. Nach anfänglicher Geduld, folgen erst Zweifel, dann Wut. Was tun? Wie sollten sich Bewerber verhalten, wenn sie über einen langen Zeitraum nichts vom Unternehmen hören?

1. Ruhe bewahren

Ghosting nach der Bewerbung muss kein böser Wille oder Nachlässigkeit sein. Zwischen einer und drei Wochen sollten Sie jedem Unternehmen geben, um auf die Bewerbung zu reagieren. Sicher, eine Eingangsbestätigung dürfen Sie auch sofort erwarten. Trotzdem kann es schaden, wenn Sie zu ungeduldig (= bedürftig) wirken. Warten Sie mindestens solange, bis die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.

2. Aktiv werden

Spätestens nach 2-3 Wochen dürfen Bewerber nachfassen und nachfragen, was mit ihrer Bewerbung ist. Das sagt sogar rund jeder zweite Personaler: Das Follow-up sei ein positives Signal für starkes und bestehendes Interesse an der Stelle.

Im ersten Anlauf empfehlen wir das Telefon. Der Anruf ist persönlicher und direkter. Sie erhalten sofort eine Antwort. Bei einer eMail, wissen Sie nie ob und wann sie gelesen wird. Über den Rückkanal und über die Stimme können Sie zudem die Stimmung am anderen Ende der Leitung erkennen – und gegebenenfalls darauf reagieren. Beispieltext:

Guten Tag Frau ___,

ich bin mir bewusst, dass Sie viel Arbeit haben, daher will ich Sie nicht lange aufhalten. Könnten Sie mir kurz etwas zum Zwischenstand des Bewerbungsverfahrens sagen? Ich hatte mich auf Ihre Stelle als ___, Referenznummer ____ am TT.MM.JJJJ beworben. Die Bewerbungsfrist ist vor zwei Wochen abgelaufen…

Sollten Sie am Telefon keine Informationen erhalten oder danach wieder nichts hören, können Sie das Unternehmen erneut kontaktieren. Dieses Mal freundlich per Mail. Jetzt dürfen Sie sogar daran erinnern, dass Sie immer noch auf eine Antwort warten. Zum Beispiel so:

Guten Tag Frau ___,

am TT.MM.JJJJ habe ich mich auf Ihre Stelle als ___, Kennziffer 123/456 beworben. Da ich bisher noch keine Rückmeldung oder Empfangsbestätigung erhalten habe, möchte ich kurz nachfassen und sicher gehen, dass alle erforderlichen Unterlagen bei Ihnen eingegangen sind. Bitte lassen Sie mich wissen, ob noch Informationen fehlen oder ich Sie in irgendeiner Form unterstützen kann.

Sollten Sie noch Fragen zu meinen Bewerbungsunterlagen haben, stehe ich Ihnen gerne per Mail oder Telefon unter der Nummer ___ zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
E-MAIL-SIGNATUR

3. Bewerbung zurückziehen

Sollten Sie auch nach vier Wochen und all Ihre Kontaktversuche keine Reaktion erhalten, können Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Letztlich müssen Sie sich fragen, ob Sie wirklich für ein Unternehmen arbeiten wollen, das so mit Bewerbern umgeht. Job-Ghosting ist kein Kavaliersdelikt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Umgang mit Mitarbeitern und Angestellten nicht besser aussieht.

4. Alternativen suchen

Solange Sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sollten Sie sich stets weiter nach freien Stellen und guten Jobs umsehen. Halten Sie sich schon gar nicht mit Arbeitgebern auf, die Bewerber derart respektlos behandeln. Noch wichtiger: Nehmen Sie das Ghosting nicht persönlich und zweifeln Sie nicht an Ihren Qualifikationen. Ghosts haben auch kein schlechtes Gewissen. Lernen Sie eher daraus, und unterziehen Sie Arbeitgeber künftig einem Check.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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