Definition: Was ist eine Entfristung?
Während Arbeitnehmer auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hoffen, setzen viele Arbeitgeber zunächst auf die Befristung eines Arbeitsvertrags. Eine Entfristung bedeutet die Aufhebung dieser Befristung.
Entfristung ist die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in eine unbefristete Zusammenarbeit. Dabei existieren zwei Arten von Befristung:
- Zeitbefristung
In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer kalendarisch bestimmten Frist, beispielsweise zum 31. Dezember eines Jahres. - Zweckbefristung
Hier endet das Arbeitsverhältnis nach Erreichen eines bestimmten Ereignisses, beispielsweise mit Abschluss eines Projektes.
Welcher Art die Befristung auch ist: Sie muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. In beiden Fällen endet das Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichung der Befristung. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages.
Bei einer Entfristung werden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ablauf der Frist einig, dass das Arbeitsverhältnis in eine Dauerbeschäftigung übergeht.
Vorteile einer Entfristung
Für Arbeitnehmer ist eine Entfristung in nahezu allen Fällen erstrebenswert. Gleich mehrere Vorteile sprechen dafür:
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Verdienst
Unbefristet Beschäftigte haben häufig ein höheres Einkommen. Das hängt zum Teil mit der Branche zusammen. Befristungen sind beispielsweise in Gastronomie und im Friseurhandwerk verbreitet, zwei Branchen, die ohnehin geringere Löhne als andere zahlen.
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Teilhabe
Ein höheres Gehalt ermöglicht nicht nur gesellschaftliche Teilhabe, sondern trägt automatisch zu einem entsprechenden Status bei. Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnissen stehen, sind weniger armutsgefährdet. Demgegenüber laufen befristet Beschäftigte deutlich häufiger Gefahr, den Working Poor zugerechnet zu werden.
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Sicherheit
Eine Entfristung gibt Arbeitnehmern Planungssicherheit. Während befristet Beschäftigte immer auf dem Sprung sind und gegebenenfalls dahin ziehen müssen, wo die Arbeit ist, können Festangestellte Pläne für die Zukunft schmieden. Das wirkt sich auf etliche Bereiche aus, beispielsweise auf Beziehungen, aber auch die Überlegung, ob jemand Nachwuchs und/oder Hausbau plant.
Gerade der Aspekt der Sicherheit ist auch für Arbeitgeber nicht uninteressant. Denn wenn sich ein Arbeitnehmer dazu entschließt, sesshaft zu werden, eine Familie zu gründen und womöglich Eigentum zu erwerben, ist sein Interesse daran, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und sich stärker einzubringen größer. Mit solchen Zukunftsplänen steigt die Verantwortungsübernahme. Eine Entfristung ist damit ein Instrument der Mitarbeiterbindung.
Gesetzliche Regelung zur Befristung
Im Vergleich mit anderen Ländern ist der Arbeitnehmerschutz in Deutschland stark ausgeprägt. So wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genau festgehalten, wann und unter welchen Bedingungen eine Befristung in Arbeitsverträgen überhaupt erlaubt ist.
Unterschieden werden Befristungen mit und ohne Sachgrund. In § 14 TzBfG wird die Befristung mit Sachgrund diese genauer geregelt:
Sachgründliche Befristungen
Arbeitsverträge können aufgrund eines Sachgrunds befristet werden. Beispiele für einen solchen sind:
- Es besteht nur vorübergehender Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften.
- Absolventen einer Ausbildung oder eines Studiums soll so der Weg ins Arbeitsleben erleichtert werden.
- Es wird eine Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer benötigt.
- Die Art der Arbeit rechtfertigt sie, wie Saisonarbeit bei Erntehelfern.
- Die Leistungen des Arbeitnehmers sollen zunächst überprüft werden.
- Der Arbeitnehmer wünscht seinerseits eine Befristung (wenn die Arbeit zum Beispiel zur Überbrückung einer Zeit dient).
- Ein Arbeitnehmer wird im öffentlichen Dienst aus Haushaltsmitteln beschäftigt, die zeitlich befristet sind.
- Das Arbeitsverhältnis ist aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs befristet.
Sachgrundlose Befristungen
Die Befristungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes sind dann zulässig, wenn…
- beispielsweise ein neuer Mitarbeiter getestet werden soll. Erlaubt ist höchstens eine dreimalige Verlängerung bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen. Der Hinweis auf die kalendermäßige Befristung bedeutet, dass eine Zweckbefristung hier ausscheidet.
- sie im Falle einer Unternehmensgründung geschieht. Dann darf der Arbeitgeber bis zu vier Jahre nach der Gründung die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter kalendermäßig vier Jahre lang befristen.
- der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr überschritten hat und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate lang arbeitslos war. In diesem Fall sind Befristungen in einer Gesamtdauer von fünf Jahren möglich.
Junge Arbeitnehmer und Frauen besonders oft befristet
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung (PDF) stellte bereits vor einigen Jahren fest, dass Frauen und Arbeitnehmer unter 35 Jahren besonders häufig in einer befristeten Beschäftigung. Auch zwischen verschiedenen Branchen gibt es große Unterschiede, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Untersuchung zeigte.
Demnach sind Dienstleistungsbereiche, der Bildungssektor mit Erziehung und Unterricht, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung überdurchschnittlich oft von Befristungen betroffen. Deutlich bessere Chancen auf eine unbefristete Anstellung haben Arbeitnehmer in den Branchen Information und Kommunikation, Finanzdienstleistung und Baugewerbe.
Was in diesen Studien nicht gezeigt wird: In vielen Fällen kommt es vor Ablauf zu einer Entfristung. Mögliche Gründe sind der Ablauf der maximalen Befristungsdauer oder -anzahl, aber auch die Übernahme in Festanstellung für leistungsstarke Mitarbeiter.
Diese Fehler führen zur Entfristung
In Umfragen geben bis zu 95 Prozent der befristeten Arbeitnehmer an, dass sie eine Entfristung anstreben. Je nach Situation kann das Geduld, gute Leistungen und Verhandlungen mit dem Unternehmen erfordern.
Doch auch Fehler vom Arbeitgeber können (ungewollt) zu einer Entfristung führen:
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Die Befristung wurde nicht schriftlich fixiert
Hat der Arbeitnehmer eine mündliche Jobzusage und bereits begonnen zu arbeiten, ohne etwas Schriftliches zu haben, liegt ein mündlicher Arbeitsvertrag vor. Eine nachträgliche schriftliche Befristung ist unwirksam, da mündlich geschlossene Arbeitsverträge automatisch unbefristet sind.
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Ein neuer Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitnehmer
Hat mit demselben Arbeitnehmer bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten drei Jahre vorgelegen, ist eine Befristung unzulässig. Zur Entfristung führen können ebenfalls Änderungen in den Arbeitsbedingungen, beispielsweise wenn die Arbeitszeiten, das Arbeitsgebiet oder der Stundenlohn verändert werden. Dies wird nicht als Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages, sondern als neuer Arbeitsvertrag gewertet.
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Der Arbeitnehmer erscheint nach Ablauf im Job
Läuft ein Arbeitsvertrag aus, kann es dennoch zur Entfristung kommen. Dann nämlich, wenn der Mitarbeiter am nächsten Tag erneut zur Arbeit erscheint und ihn der Arbeitgeber ihn weiter arbeiten lässt, statt nach Hause zu schicken. Diese Situation kann zu einer Entfristung führen und das Arbeitsverhältnis umwandeln.
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Der sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag wird zum vierten Mal verlängert
Sachgrundlose Befristungen dürfen innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als dreimal verlängert werden. Verlängert ein Arbeitgeber sachgrundlos zum vierten Mal, kann das zu einer Entfristung führen.
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Mit der Entfristungsklage zum Job?
Arbeitnehmer, die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, aber die Befristung für falsch halten, können beim zuständigen Arbeitsgericht auf Entfristung klagen. Die Möglichkeit dazu besteht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Vertragsende. Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 17 Satz 1 TzBfG. Strebt der Arbeitnehmer eine Entfristung an, sollte er im Vorfeld gut abwägen:
Beide Parteien müssen für die Kosten einer Entfristungsklage aufkommen, gegebenenfalls hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In den wenigsten Fällen mündet so eine Entfristungsklage jedoch tatsächlich in einer Entfristung.
Viel wahrscheinlicher ist eine Abfindung durch einen Vergleich. Darüber hinaus hat ein Arbeitnehmer von vornherein schlechte Karten, wenn es sich bei seinem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb, also ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, handelt. Der Arbeitnehmer profitiert nicht vom Kündigungsschutz und kann ganz normal fristgemäß gekündigt werden.
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