Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Bei einer Dauerbeschäftigung arbeitet ein Angestellter dauerhaft und regelmäßig für einen Arbeitgeber. Er ist nicht nur kurzfristig oder einmalig beschäftigt.
- Arbeitsvertrag: Für die Dauerbeschäftigung wird in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis endet somit nicht zu einem festgelegten Zeitpunkt und ist auf Dauer angelegt.
- Kündigungsschutz: Arbeitnehmer in dauerhafter Beschäftigung haben Kündigungsschutz, wenn die Grenzen zu Betriebsgröße (10 Mitarbeiter) und Beschäftigungsdauer (6 Monate) erfüllt sind.
- Sozialversicherung: Dauerbeschäftigte sind meist vollständig in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) versichert.
- Arbeitszeit: In Vollzeit liegt die Arbeitszeit für eine Dauerbeschäftigung bei 37,5 bis 40 Stunden pro Woche. Dauerbeschäftigte können auch in Teilzeit arbeiten.
- Abgrenzung: Von der Dauerbeschäftigung werden andere Beschäftigungsformen wie die kurzfristige Beschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse unterschieden.
- Rechte und Pflichten: Durch die dauerhafte Beschäftigung entstehen für beide Seiten langfristige Rechte und Pflichten, z.B. Lohnzahlung, Urlaub, Fürsorgepflicht und Arbeitspflicht.
Die Dauerbeschäftigung ist in Deutschland das häufigste Arbeitsmodell. Etwa 39,5 Millionen Arbeitnehmer sind dauerhaft beschäftigt, das sind 93 % aller Angestellten.
Was ist eine Dauerbeschäftigung?
Die Dauerbeschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, das in Dauer und Umfang unbegrenzt ist. Typisches Beispiel ist eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Dauerbeschäftigte Mitarbeiter arbeiten im Schnitt 40 Stunden pro Woche und bleiben im Unternehmen, bis die Zusammenarbeit durch eine Kündigung beendet wird. Die Dauerbeschäftigung selbst kann Jahre oder Jahrzehnte dauern.
Unterschied zur kurzfristigen Beschäftigung
Dauerbeschäftigungen unterscheiden sich deutlich von kurzfristigen Beschäftigungen. Diese Arbeitsverhältnisse sind von Anfang an auf maximal 3 Monate bzw. höchstens 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgelegt. Dies gilt oft für Aushilfskräfte, Saisonarbeiter und zur kurzfristigen Überbrückung von Personallücken. Wiederholen sich jedoch die Arbeitseinsätze in festen Abständen, handelt es sich nicht mehr um eine kurzfristige, sondern um eine Dauerbeschäftigung.
Sonderform: Unständige Beschäftigung
Eine „unständige Beschäftigung“ ist ein Arbeitsverhältnis, das kürzer als eine Woche dauert. Möglich ist dies etwa bei Schauspielern, die nur für einige Tage an einer Film- oder Fernsehproduktion mitarbeiten.
Was sind die Vorteile einer Dauerbeschäftigung?
Eine Dauerbeschäftigung hat als Beschäftigungsform mehrere Vorteile. Diese liegen besonders bei Arbeitnehmern, aber auch für Unternehmen bringt die dauerhafte Beschäftigung von Mitarbeitern einige Pluspunkte mit sich:
- Größere Sicherheit
- Mehr Planungsmöglichkeiten
- Zusätzliche Arbeitnehmerrechte
- Bessere Karrierechancen
- Weniger Fluktuation
- Geringere Rekrutierungskosten
- Langjähriger Wissenserhalt
- Gutes Employer Branding
Vorteile für Arbeitnehmer
Vorteile für Arbeitgeber
Sozialversicherung in der Dauerbeschäftigung
In einer Dauerbeschäftigung zahlen Arbeitgeber und Mitarbeiter Beiträge für die Sozialversicherungen. Diese werden über den Bruttolohn berechnet, direkt vom Gehalt abgezogen und vom Unternehmen an die Träger überwiesen. Aktuell (Stand: 2026) betragen die Beitragssätze:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent (7,3 Prozent für Arbeitnehmer)
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent (9,3 Prozent für Arbeitnehmer)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent (1,3 Prozent für Arbeitnehmer)
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent; 4,2 Prozent für kinderlose Mitarbeiter (Anteil für Arbeitnehmer gestaffelt nach Anzahl der Kinder)
Vertrag: Grundlage einer Dauerbeschäftigung
Grundlage für die Dauerbeschäftigung ist in der Regel der Arbeitsvertrag. Dieser legt fest, ob die Zusammenarbeit nach Umfang oder Art unbegrenzt ist und damit eine Dauerbeschäftigung vorliegt. Kurzfristige Beschäftigungen werden hingegen häufig über Rahmenvereinbarungen festgelegt. Beispiel: „Für den Zeitraum vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ wird eine Beschäftigung von maximal 70 Arbeitstagen vereinbart.“ Weitere Absprachen (etwa über die Verteilung der Arbeitstage) sind möglich. Bei größerem Arbeitsumfang handelt es sich wieder um eine Dauerbeschäftigung. Beide Seiten müssen entsprechend darauf achten, welche Art der Beschäftigung geschlossen werden soll.
Regelungen zur Dauerbeschäftigung
Wann beginnt die Dauerbeschäftigung und wann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung? Nicht immer ist das leicht zu beantworten. Beachten Sie deshalb folgende Regelungen:
Rahmenvereinbarung höchstens über 12 Monate
Wird eine Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten angelegt oder verlängert, erfüllt sie nicht mehr die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung. Das Arbeitsverhältnis wird zur Dauerbeschäftigung. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Verlängerung über die Dauer von 12 Monaten vereinbart wird.
Beispiel: Eine Rahmenvereinbarung regelt die Zusammenarbeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Am 1. September wird eine Verlängerung bis zum 30. April des Folgejahres vereinbart. Ab dem 1. September ist die Zusammenarbeit somit eine Dauerbeschäftigung.
Ausnahme zur Länge der Rahmenvereinbarung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Rahmenvereinbarung über mehrere Jahre Grundlage einer kurzfristigen Beschäftigung sein kann und nicht zwangsläufig zu einer Dauerbeschäftigung führt. Die Arbeitseinsätze dürfen nicht regelmäßig oder wiederkehrend sein. Bei langfristiger Planung der Einsätze ist das nicht gegeben. Zudem muss die maximale Arbeitszeit von 3 Monaten bzw. 70 Tagen pro Kalenderjahr eingehalten werden.
Aneinanderreihung mehrerer Rahmenvereinbarungen
Arbeitgeber können mehrere Rahmenvereinbarungen hintereinander abschließen, um zu verhindern, dass eine kurzfristige Beschäftigung zur Dauerbeschäftigung wird. Diese dürfen jedoch nicht direkt aufeinanderfolgen. Sonst wird die angesprochene maximale Dauer von 12 Monaten überschritten.
Vorgeschrieben ist eine Pause von mindestens 2 Monaten zwischen dem Ende einer und dem Beginn einer neuen Rahmenvereinbarung. Endet eine Vereinbarung beispielsweise zum 10. Oktober, ist eine neue Rahmenvereinbarung mit demselben Mitarbeiter erst ab dem 11. Dezember erlaubt. So fällt die Zusammenarbeit nicht in die Kategorie der Dauerbeschäftigung und bleibt für die Sozialversicherung beitragsfrei.
Kurzfristige Beschäftigung ohne Rahmenvereinbarung
Die Zusammenarbeit ist auch ohne Rahmenvereinbarung, sondern mit individuellen Verträgen möglich. Das ändert jedoch nichts an den Regelungen. Werden im Arbeitsvertrag Dauer und Umfang von mehr als 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr vereinbart, handelt es sich um eine Dauerbeschäftigung – geringere Arbeitszeiten ermöglichen eine kurzfristige Beschäftigung.
Aber: Bei Verträgen muss die Pause von 2 Monaten zwischen zwei aufeinanderfolgenden Beschäftigungen nicht eingehalten werden. Direkt im Anschluss an das Vertragsende kann vertraglich eine neue Beschäftigung vereinbart werden. Solange die Obergrenze von 70 Tagen nicht überschritten wird, ist eine Aneinanderreihung von Verträgen erlaubt. Der Arbeitsumfang ist ausschlaggebendes Kriterium.
Welcher Kündigungsschutz gilt in der Dauerbeschäftigung?
Zur Beendigung einer Dauerbeschäftigung braucht es eine Kündigung – entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter ist dies ohne Angabe von Gründen mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich (längere Fristen können vertraglich festgelegt werden). Für Unternehmen kann es schwieriger sein: Ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten und bei Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten gilt in Deutschland der Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann dann nur noch mit einem triftigen Kündigungsgrund die Zusammenarbeit beenden:
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)
So sind viele Angestellte in einer Dauerbeschäftigung besonders vor einem Arbeitsplatzverlust geschützt. Die Zusammenarbeit läuft im besten Fall über viele Jahre und ist der Grundstein einer erfolgreichen Karriere.
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