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Zuverdienst: Definition, Höhe, Voraussetzungen & Beispiele

Arbeitnehmer, Studenten, Rentner oder Hartz 4 Empfänger: Viele wollen ihre finanzielle Situation aufbessern. Für diesen Zuverdienst gibt es aber einige Regelungen, die Sie kennen und beachten müssen. Besonders wichtig die Frage: Wie hoch darf der Zuverdienst sein? Davon hängt ab, ob Steuern und Sozialabgaben fällig werden oder Sie mit Abzügen bei anderen Zahlungen rechnen müssen. Wir erklären, was Sie zum Zuverdienst wissen müssen…



Zuverdienst: Definition, Höhe, Voraussetzungen & Beispiele

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Definition: Was ist Zuverdienst?

Als Zuverdienst wird ein weiteres Einkommen eines Arbeitnehmers – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit – bezeichnet, das neben dem Haupteinkommen generiert wird. Für diesen Zuverdienst braucht es eine zusätzliche Einkommensquelle, einen Nebenjob, Minijob oder andere Verdienstmöglichkeiten.

Neben Arbeitnehmern können auch Studenten, Rentner und Hartz 4 Empfänger einen Zuverdienst haben. Studenten verdienen so etwas neben ihrer Haupttätigkeit (dem Studium), Rentner und Hartz 4 Empfänger erwirtschaften zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen einen Nebenverdienst.

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Zuverdienst: 6 Möglichkeiten eines zusätzlichen Einkommens

Der Zuverdienst soll die finanzielle Situation aufbessern – weil das Geld nicht reicht oder um den eigenen Lebensstandard zu verbessern. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um zusätzliches Geld zu verdienen.

  1. Minijob
    Ein Minijob richtet sich vor allem nach der Bezahlung. Sie verdienen weniger als 450 Euro im Monat (darum auch 450-Euro Job genannt). Oft wird hier auch von einer geringfügigen Beschäftigung gesprochen.
  2. Midijob
    Bei einem Midijob liegt das Gehalt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro monatlich. In diesem Übergangsbereich fallen reduzierte Abgaben für Arbeitnehmer an, so dass am Ende mehr Netto-Gehalt übrig bleibt.
  3. Selbstständigkeit
    Sie können sich nebenberuflich selbstständig machen, um einen Zuverdienst zu erwirtschaften. Bauen Sie sich ein kleines Unternehmen auf, bedeutet das viel Arbeit, kann sich aber finanziell lohnen.
  4. Freelancer
    Als Freelancer arbeiten Sie auf Honorarbasis und sind freier Mitarbeiter bei einem Unternehmen. So können Sie Aufträge übernehmen oder an Projekten mitwirken.
  5. 1-Euro-Jobs
    Speziell für Hartz 4 Empfänger sind 1-Euro-Jobs ein Weg zum Zuverdienst. Diese sind eine geförderte Eingliederungsmaßnahme und sollen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nicht sonderlich hoch ist – aber dennoch einen Zuverdienst darstellt.
  6. Studentenjobs
    Für Studenten gibt es zahlreiche Studentenjobs, um neben den Vorlesungen ein wenig Geld zu verdienen. Gerade die Arbeit als Werkstudent ist dabei sehr beliebt.
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Wie hoch darf der Zuverdienst sein?

Wenn Sie im Nebenjob arbeiten, dürfen Sie 5.400 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen – das entspricht einem Gehalt von 450 Euro im Monat. Der große Vorteil innerhalb dieser Verdienstgrenze: Sie zahlen keine Lohnsteuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Abgaben für Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Selbst von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung können Sie sich innerhalb dieser Grenze befreien lassen. So bekommen Sie netto, was Sie brutto verdienen.

Grundsätzlich kann Ihr Zuverdienst aber unbegrenzt hoch sein. Haben Sie einen gut bezahlten Nebenjob, können Sie auch 15.000 Euro jährlich verdienen. Einziger Unterschied: Es handelt sich dann um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Ihren Verdienst zahlen Sie entsprechend Steuern und alle weiteren Abgaben.

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Zuverdienst bei Arbeitnehmern

Für Arbeitnehmer gilt: Sie können einen Nebenjob innerhalb der Verdienstgrenze von 5.400 Euro jährlich annehmen, um einen steuerfreien Zuverdienst zu erwirtschaften. So kann das eigene Einkommen abgabenfrei um 450 Euro monatlich erhöht werden. Durch den Zweitjob gibt es dann beispielsweise zu den 2.000 Euro aus dem Hauptjob weitere 450 Euro obendrauf. Ein Plus von 22,5 Prozent.

Unternehmen können dies im Normalfall nicht verbieten. Da Sie für den Zuverdienst in Ihrer Freizeit arbeiten, ist es Ihre freie Entscheidung. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, über die Tätigkeit informiert zu werden. Sie müssen dieser dann aber zustimmen.

Ausnahmen: Wann kann der Zuverdienst untersagt werden?

Von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen. Ein generelles Verbot ist nicht gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuverdienst durch einen Nebenjob aber untersagt werden:

  • Konkurrenztätigkeit
    Sie dürfen nach Feierabend nicht bei einem direkten Wettbewerber Ihres Arbeitgebers Geld verdienen. Damit machen Sie Ihrem eigenen Chef Konkurrenz – verboten! Das gilt auch, wenn Sie durch eine Selbstständigkeit zum Konkurrenten des eigenen Arbeitgebers werden.
  • Konsequenzen im Hauptjob
    Ihren Job für den Zuverdienst können Sie frei wählen, allerdings dürfen dadurch keine negativen Konsequenzen für Ihren Hauptjob entstehen. Ihr erster Arbeitgeber darf weiterhin volle Einsatzbereitschaft erwarten.
  • Arbeitszeitgesetz
    Sie müssen sich an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten. Das gilt für die tägliche Arbeitszeit sowie die Ruhephasen zwischen Arbeitstagen.

Zuverdienst bei Studenten

Das Studentenleben ist teuer, das Geld hingegen knapp. Ein Zuverdienst ist für viele unerlässlich, um Kosten für Miete, Studiengebühren, Lernmaterialien und Lebenshaltung zu decken. Auch Bafög und Unterstützung der Eltern reichen nicht immer aus. Die gute Nachricht: Studenten dürfen wie Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuverdienst von 5.400 Euro im Jahr verdienen. So können die Abende, Wochenenden und vorlesungsfreien Zeiten genutzt werden.

Wichtiger Punkt: Die Grenze von 450 Euro im Monat ist nicht starr. Sie darf durchaus in manchen Monaten überschritten werden, solange aufs Jahr gerechnet die Verdienstgrenze von 5.400 Euro eingehalten wird. Heißt: In den Semesterferien können Sie entsprechend mehr verdienen – der Status als steuerfreier Minijob kann trotzdem bestehen bleiben.

Überschreitung der Verdienstgrenze

Verdienen Studenten mehr als die Verdienstgrenze, gilt dies als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechenden Abgaben. Hinzu kommt: Höhere Einkommen werden auf das Bafög angerechnet. Ein höherer Zuverdienst kann deshalb zu Kürzungen der Zahlung führen. Außerdem können Sie bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro monatlich nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung bleiben. Sie müssen sich dann selbst gesetzlich krankenversichern. Dabei gibt es ermäßigte Studentenbeiträge.

Achtung: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden angerechnet. Wenn Sie jeden Monat 450 Euro bekommen, am Ende des Jahres aber zusätzlich eine Weihnachtszahlung von 1.000 Euro, rutscht in die Sozialversicherungspflicht mit den verbundenen Auswirkungen. Rechnen Sie nach, ob sich ein solcher Bonus wirklich lohnt.

Zuverdienst in Elternzeit

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern während der Betreuungszeiten von Neugeborenen und Kleinkindern unterstützen soll. Ein Zuverdienst in dieser Zeit ist grundsätzlich möglich – allerdings muss individuell im Einzelfall geprüft werden, ob dieser sich lohnt und in welcher Höhe er sinnvoll ist.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus ist geringer, wird aber für einen längeren Zeitraum gezahlt und eignet sich besonders für Eltern, die früher in den Job zurückkehren.

Zuverdienst für Rentner

Leider reicht die Rente nicht immer aus, um im Alter alle Kosten zu decken. Ein Zuverdienst ist deshalb für viele notwendig. Ob das Einkommen auf die Rente angerechnet wird, hängt vom Alter ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen nicht einmal den Rentenversicherungsträger über Ihre Beschäftigung informieren. Je nach Geburtsjahr liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren – für ältere Jahrgänge etwas früher.

Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, dürfen Sie bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen – dieser Betrag wird nicht angerechnet und hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rentenzahlungen. Übersteigen Sie diesen Freibetrag, wird die darüberliegende Summe zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.

Beispiel: Zuverdienst zur Rente

Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, bekommen eine Rente von 1.200 Euro im Monat und verdienen 12.000 Euro im Jahr zu Ihrer Rente hinzu. Der Freibetrag von 6.300 Euro wird nicht angerechnet, es bleiben 5.700 Euro über der Grenze. Diese werden zu 40 Prozent angerechnet: Das sind 2.280 Euro. Geteilt durch 12 Monate verringert sich die Rente so um 190 Euro monatlich. Die Rentenzahlungen betragen also nur noch 1.010 Euro.

Zuverdienst bei Hartz 4

Hartz 4 Empfänger dürfen einen Zuverdienst haben – dieser ist aber klar reguliert. Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat. Diese Summe kann ohne Auswirkungen hinzuverdient werden. Verdienen Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 zusätzlich zu Ihren Bezügen 100 Euro, dürfen Sie diese behalten und bekommen weiterhin Ihre normalen Bezüge. Liegt Ihr Zuverdienst höher, hängt der Freibetrag von der Höhe Ihrer Bezahlung ab.

  • 101 bis 1.000 Euro: 20 Prozent bleiben anrechnungsfrei
  • 1.001 bis 1.200 Euro: 10 Prozent bleiben anrechnungsfrei

1-Euro-Jobs werden nicht auf das Arbeitslosengeld anrechnet. Diesen (geringen) Verdienst dürfen Sie ohne Abzüge behalten.

Beispiele für die Berechnung

Bei einem typischen 450 Euro Job bleiben 100 Euro als Grundfreibetrag unberücksichtigt. Übrig bleiben 350 Euro, von denen 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben – das sind 70 Euro. 170 Euro haben somit keine Auswirkung auf die Bezüge, die restlichen 280 Euro können aber bedarfsmindernd wirken.

Verdienen Sie als Hartz 4 Empfänger 750 Euro monatlich, bleiben die 100 Euro Grundfreibetrag. Von den restlichen 650 Euro sind 130 Euro (20 Prozent) anrechnungsfrei. 530 Euro werden somit angerechnet und können die Bezüge beeinflussen.

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[Bildnachweis: NeMaria by Shutterstock.com]