Anzeige
Anzeige

Steuertipps für Studenten: Geld sparen mit der Steuererklärung

Wer nicht arbeiten geht, bekommt auch kein Geld zurück? Stimmt nicht ganz. Mit unseren Steuertipps für Studenten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einkommen Geld zurück. Allerdings arbeiten auch viele Studenten während der Semesterferien oder der Vorlesungszeit. Wir zeigen, was es bei der Steuererklärung Student zu beachten gibt und geben Steuertipps für Studenten, durch die sie bares Geld sparen können…



Steuertipps für Studenten: Geld sparen mit der Steuererklärung

Anzeige
Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Steuertipps für Studenten: Diese Einnahmen sind steuerfrei

Glücklicherweise gibt es einige Einnahmen für Studenten, die von vornherein steuerfrei sind und um die Sie sich keine Gedanken machen müssen. Um alle steuerfreien Einnahmen nachzulesen, können Sie § 3 des Einkommenssteuergesetzes nachschlagen. Wir haben die für Studenten wichtigsten Punkte herausgefiltert, steuerfrei sind:

  • BAföG
  • Stipendien
  • Unterhaltszahlungen
  • Tätigkeiten als Übungsleiter im Sport- oder Jugendverein, wenn die Zahlungen einen Jahresbetrag von 3000 Euro (Stand 2024) nicht übersteigen.
  • Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen bis zu einer Höhe von 538 (Stand 2024) Euro pro Monat als Minijob. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arbeitgeber Sie bei der Minijobzentrale anmeldet und eine Pauschalabgabe zahlt.
Anzeige

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern

Steuererklärung Studenten: Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?

Zusätzlich zu den steuerfreien Einnahmen gibt es eine ganze Reihe regulär besteuerter Beschäftigungsverhältnisse, in denen Studenten wie jeder andere Arbeitnehmer auch Abgaben zahlen müssen. Studenten im Erststudium dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um nicht den Status als ordentlicher Student zu verlieren. Deshalb gehen wir hier auf Tätigkeiten ein, in denen sich Studenten am häufigsten wiederfinden. Dazu zählen in erster Linie:

Dieses Einkommen ist aber nur dann steuerpflichtig, wenn der Verdienst die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro) überschreitet. In diesen Fällen führt Ihr Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage dafür ist der Steuersatz, der fällig wäre, wenn Sie das ganze Jahr über das gleiche Einkommen bezögen. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bei dem die Steuerpflicht beginnt, liegt aktuell (Stand 2024) für Ledige bei 11.604 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen sind die Einnahmen steuerfrei.

Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung als Student?

Steuererklärungen sind lästig und wenn es keine Einkünfte gibt, braucht man doch ohnehin keine Steuererklärung zu machen, oder? Jein. Tatsächlich kann es sinnvoll sein, als Student trotzdem eine Steuererklärung zu machen, siehe weiter unten bei „Verlustrechnung“. Darüber hinaus gibt es einige Fälle, in denen Sie als Student um eine Steuererklärung nicht herumkommen:

  • Wenn Ihre Einnahmen den oben genannten Grundfreibetrag von 11.604 Euro überschreiten. Denn mit jedem Euro über dem Grundfreibetrag zahlen Sie Lohnsteuer. Mit unseren Steuertipps für Studenten bekommen Sie oft Geld vom Finanzamt zurück.
  • Verpflichtet sind Sie außerdem, wenn Sie mehrere Jobs ausüben. In diesem Fall werden Sie pro Job in verschiedene Lohnsteuerklassen eingeordnet, in denen Sie unterschiedlich hohe Abzüge haben.
  • Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass Sie neben Ihrem Studentenjob noch andere Einkünfte aus Vermögen, Vermietung oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Mutterschaftsgeld beziehen, müssen Sie auch eine Steuerklärung machen.
  • Ebenfalls verpflichtet sind Studenten, die nebenher noch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Das gilt beispielsweise für Promotionjobs, aber auch, wenn Sie beispielsweise als Nachhilfelehrer oder Texter im Homeoffice tätig sind.
Anzeige

Welche Steuerklassen gibt es?

Steuerpflichtige Studenten werden wie andere Arbeitnehmer behandelt. Es ist wichtig, die eigene Steuerklasse zu kennen, denn die Abzüge sind unter anderem von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Steuerklasse abhängig. Diese entscheidet sich wiederum nach Ihrem Familienstand. Es werden folgende sechs Steuerklassen unterschieden:

  • Steuerklasse 1
    Alleinstehende, ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 2
    Alleinstehende / getrennt lebende Arbeitnehmer mit Kind
  • Steuerklasse 3
    Verheirateter Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und Arbeitnehmer, die Elterngeld bekommen
  • Steuerklasse 4
    Verheiratete Arbeitnehmer mit etwa gleichem Einkommen
  • Steuerklasse 5
    Verheirateter Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen
  • Steuerklasse 6
    Arbeitnehmer mit Zweitjob oder Nebenjob

Ledige Studenten sind üblicherweise Steuerklasse 1, sofern sie nicht bereits Eltern eines Kindes und/oder verheiratet sind. Wer zwei Nebenjobs ausübt, wird bei dem mit dem höheren Gehalt in Steuerklasse 1 eingestuft werden. Der Zweitjob erhält die Einstufung in Steuerklasse 6, hier sind die Abgaben am höchsten.

Anzeige

Sparmöglichkeiten vom Studentenstatus abhängig

Je nach Studienart gibt es unterschiedliche Steuertipps für Studenten. Entscheidend ist nämlich, ob Sie sich in der Erst- oder Zweitausbildung befinden:

  • Erstausbildung

    Dieser Fall dürfte auf die Mehrheit der Studierenden zutreffen. Voraussetzung: Sie studieren nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife auf Bachelor, haben zuvor keine Lehre gemacht.

  • Zweitausbildung

    Sie haben bereits eine Ausbildung abgeschlossen und studieren nun. Dazu zählt auch das Masterstudium nach dem Bachelor oder ein Zweitstudium.

Im Erststudium als Erstsemester und fortgeschrittener Student werden Sie steuerlich momentan noch benachteiligt. Studierende in der Erstausbildung können allerdings Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro pro Jahr geltend machen. Der große Nachteil der Sonderausgaben: Sie können nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Für viele Studenten sind sie daher vollkommen wirkungslos, da ihnen keine oder kaum Einnahmen gegenüberstehen, mit denen die Kosten verrechnet werden könnten.

Für Studierende in Zweitausbildung ist deutlich mehr drin. Denn sie können zusätzlich Werbungskosten geltend machen. Das sind Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendig sind. Bei Werbungskosten werden Ihnen pauschal 1.230 Euro (Stand 2024) angerechnet. Mehrausgaben können Sie durch Belege nachweisen. Der Aufwand lohnt sich aber nur, wenn Sie deutlich über die 1.230 Euro kommen werden.

Was fällt unter Werbungskosten?

Als Werbungskosten lassen sich in einer Steuererklärung alle diejenigen Kosten angeben, die in irgendeiner Form durch den Beruf entstehen. Darunter fallen beispielsweise auch Bewerbungskosten, die am Ende des Studiums bei der Jobsuche entstehen. Aus steuerlicher Sicht ist unerheblich, ob Ihre Bewerbungen erfolgreich sind oder nicht. Für Sie ist einzig relevant, dass sie Ihre Steuerlast mindern. Welche Kosten zählen dazu? Zum Beispiel solche:

  • Arbeitszimmer
  • Bürostuhl
  • Drucker
  • Exkursionen
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Internet
  • Kopien
  • Laptop
  • Prüfungsgebühren
  • Regale
  • Repetitorien
  • Schreibtisch
  • Stifte
  • Studiengebühren
  • Telefonkosten
  • Zweitwohnsitz

Das heißt allerdings nicht, dass Sie sich jedes Jahr mehrere Laptops anschaffen oder sich neu einrichten und alles steuerlich absetzen können: So wird bei Laptops von einer Benutzungsdauer von wenigstens drei Jahren ausgegangen.

Zweitausbildung: Verlustvortrag oder Werbungskosten

Ein wichtiger Punkt für Studenten, ist die Frage, ob die Kosten für ihr Studium als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Nach aktueller Lage (§ 9 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz) kann ein Studium dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  • Sie haben zuvor bereits eine Berufsausbildung (von mindestens 12 Monaten) gemacht,
  • Sie studieren gerade ein duales Studium mit gleichzeitiger Ausbildung,
  • Sie haben ein anderes Studium als Erstausbildung absolviert oder
  • Ihr Studium findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, beispielsweise ein Bundeswehrstudium.

Im Gegensatz zu den Sonderausgaben können Werbungskosten auch noch in den ersten Jahren der Berufstätigkeit für eine Steuerminderung genutzt werden, wenn diese die Einnahmen übersteigen. Sie werden dann in der Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht. Deshalb sollten Studenten unbedingt Rechnungen und Belege aufbewahren, da diese noch einmal steuermindernd werden könnten. Ebenfalls sparen können Studierende im Zweitstudium, wenn sie kein Einkommen haben.

Wie das? Ganz einfach, steuerlich wird es als Verlust gerechnet, wenn Ihre Ausgaben durch Ausbildungskosten höher als Ihre Einnahmen sind. Wer per Steuererklärung diesen Verlust beim Finanzamt feststellen lässt, macht einen Verlustvortrag (auch Verlustfeststellung genannt). Diese jährlichen Verluste werden während Ihres Studiums gesammelt und dann mit einem festen Job beim Berufseinstieg verrechnet. Sie erhalten dann eine Erstattung aus den Studienjahren.

Extra-Tipp: Unterlagen und Belege sammeln

Machen Sie es sich so leicht wie möglich. Wer während des Studiums keine Ausgaben geltend machen kann, wird eine Weile die notwendigen Unterlagen aufbewahren müssen. So können schnell Jahre ins Land ziehen. Wenn Sie später nicht mit Ihrer ersten Steuererklärung sämtliche Schubladen durchwühlen wollen, sollten Sie sich von Anfang an eine Mappe oder einen Ordner zulegen. Sammeln Sie darin alle relevanten Rechnungen, Quittungen und Belege nach Jahr sortiert.


Tipp: Machen Sie Ihre Steuererklärungen

Wenn Ihr Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich zurück – allerdings nur, wenn Sie eine sogenannte Antragsveranlagung in die Wege leiten, wie die Einkommenssteuererklärung offiziell heißt. Zu ihr gehören neben dem Mantelbogen eine ganze Reihe Anlagen, in denen Sie verschiedenen Einkünfte und Absetzungsmöglichkeiten eintragen können. Anhand dieser Formulare erstellt das Finanzamt Ihren Steuerbescheid, fordert zu wenig gezahlte Beträge nach oder erstattet zu viel gezahlte Abgaben – auch bei Studenten.

Um eine solch freiwillige Steuererklärung Student rückwirkend abzugeben, haben Sie bis zu sieben Jahre Zeit. Für Ihre Steuererklärung von 2024 haben Sie bis zum 31. Dezember 2031 Zeit. Nach Ablauf dieser Frist erlischt auch Ihr Erstattungsanspruch. Im eigenen Interesse stellen Sie den Antrag daher besser gleich zu Beginn des Folgejahres, wenn Sie eine Rückzahlung erwarten. So erhalten Sie Ihr Geld deutlich schneller zurück und kommen gar nicht erst in Gefahr, die Frist möglicherweise zu vergessen.

Seit 2019 gelten gelten neue Fristen für diejenigen, die pflichtveranlagt sind. Statt wie bisher zum 31. Mai eines Jahres können Sie sich noch zwei Monate länger Zeit lassen, um die Anlagen auszufüllen. Für das Steuerjahr 2023 muss die Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2024 beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, hat sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit, um eine Steuererklärung abzuliefern.

Steuertipps für Studenten im dualen Studium

Der Charme des dualen Studiums besteht darin, dass Sie nicht nur einen akademischen Abschluss erhalten, sondern gleichzeitig von den Vorzügen einer praxisnahen Ausbildung profitieren und Geld verdienen. Und hier kommt die Steuererklärung wieder ins Spiel, denn Sie beziehen Kapitalerträge. Liegen diese über dem Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro, sind Sie steuerpflichtig. Steuermindernd können Sie bestimmte Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fahrten zum Unternehmen

    Sie müssen regelmäßig zur Arbeitsstätte pendeln? Diese Fahrten können Sie mit 30 Cent je Entfernungskilometer von der Steuer absetzen. Wer nicht mit eigenem Auto anreist, sondern öffentliche Verkehrsmittel benutzt, kann diese mit bis zu maximal 4500 Euro im Jahr geltend machen.

  • Fahrten zur Hochschule

    Sie werden zwar anders gehandhabt, können aber ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Hier setzen Sie wahlweise Reisekosten in Höhe von 30 Cent pro Kilometer ab oder die real entstandenen Kosten (ohne maximale Begrenzung).

  • Studiengebühren

    Studierende, die an einer privaten Hochschule studieren, müssen häufig Studiengebühren bezahlen, sofern Sie nicht durch ein Stipendium davon befreit sind. Auch diese lassen sich steuerlich absetzen.

Extra-Tipp: Nutzen Sie Apps und Software

Im Prinzip gibt es kaum etwas, was Studenten nicht von der Steuer absetzen können – zumindest sollten Sie es versuchen. Viele Extraufwendungen, die mit dem Studium in Verbindung stehen, werden vom Finanzamt anerkannt. Dazu zählen beispielsweise auch die finanziellen Belastungen während eines Auslandsemesters. Unser Tipp: Speziell für Studis gibt es kostenlose Angebote für die eigene Steuererklärung:



Was andere dazu gelesen haben

[Bildnachweis: MinDof by Shutterstock.com]

Karrierebibel Podcast Teaser
Weiter zur Startseite