Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung nach dem SGB II, die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich auch Hartz 4 genannt) zusätzlich zum ALG II beantragen können. Allerdings nur für den Fall, dass diese eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt planen.
Dazu müssen die Personen
- eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen, die mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, in der sie mehr als 450 Euro monatlich verdienen.
Achtung: Einstiegsgeld ist eine sogenannte Kann-Leistung. Das bedeutet, dass der zuständige Sachbearbeiter des Jobcenters frei entscheiden kann, ob er diese Leistung bewilligt oder nicht.
Personen, die Einstiegsgeld beantragen möchten, müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen kein ALG I (mehr)
- Sie sind erwerbslos und hilfebedürftig
- Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre alt
- Sie gelten als erwerbsfähig
- Sie leben in Deutschland
Selbsttest: Ist die Selbstständigkeit für mich das Richtige?
Übrigens: Bei Personen, die das Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit beantragen möchten, wird die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit geprüft. Finden Sie mit unserem kostenlosen Test heraus, ob die Selbstständigkeit das Richtige für Sie sein könnte.
Dieser Test hat natürlich keinen Anspruch auf wissenschaftliche Korrektheit und garantiert Ihnen auch nicht, dass es danach mit der Selbstständigkeit klappt. Er kann Ihnen aber einen Anhaltspunkt geben, ob diese Form der Erwerbstätigkeit etwas für Sie sein könnte.
Dazu beantworten Sie die Fragen bitte mit Ich stimme zu oder Ich stimme nicht zu. Am Ende des Tests zählten Sie die Anzahl der Fragen, bei denen Sie zugestimmt haben. So gelangen Sie zu der Auswertung…
Mythen rund um die Selbständigkeit
Einige Mythen über die Selbstständigkeit haben wir in ein PDF-Dokument für Sie zusammengefasst und stellen sie hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:
Außerdem sollten Sie auch die verschiedenen Phasen der Selbstständigkeit kennen, bevor Sie den Schritt wagen. Bitteschön:
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Bezieher von Arbeitslosengeld II können Einstiegsgeld insgesamt 24 Monate lang erhalten. Sie sollten dabei beachten, dass das Geld zunächst für sechs Monate gezahlt wird. Nach dieser Zeit kann – sofern noch Bedarf besteht – die Förderung verlängert werden.
Der Vorteil: Auch dann, wenn der Bezieher die Hilfe nicht mehr benötigt, wird das Einstiegsgeld bis zum Ende des bewilligten Zeitraums gezahlt. Das jedoch nur dann, wenn die Tätigkeit, für die das Einstiegsgeld gezahlt wird, weiter fortgesetzt wird.
Wird die Selbstständigkeit vor dem Ende des Förderzeitraums aufgegeben, muss das Jobcenter informiert werden.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Wie viel Einstiegsgeld gezahlt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der Antragsteller lebt, spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Dauer der vorangehenden Arbeitslosigkeit.
Zwei unterschiedliche Arten der Bemessung des Einstiegsgeldes werden unterschieden:
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Pauschale Bemessung
Personen, die schon lange Zeit arbeitslos sind können bis zu 75 Prozent des ALG II-Regelsatzes als Einstiegsgeld bekommen.
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Einzelfallbezogene Bemessung
Bei dieser Art des Einstiegsgeldes wird ein monatlicher Grundbetrag gezahlt, der durch verschiedene Ergänzungsbeträge angehoben werden kann.
Der Grundbetrag liegt in der Regel bei 50 Prozent der zuvor bezogenen Regelleitung. Ergänzungsbeiträge können zum Beispiel für weitere in der Bedrafgemeinschaft lebende Personen gezahlt werden. Als weiterer Ergänzungsbetrag gilt längere Arbeitslosigkeit, die den Grundbetrag um 20 Prozent anheben kann.
Der Mitarbeiter des Jobcenters entscheidet nicht nur darüber, ob Sie überhaupt Einstiegsgeld erhalten, er legt auch die individuelle Höhe fest. Allerdings muss er sich dabei an den Rahmen des Gesetzes halten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Wenn Sie Einstiegsgeld beantragen möchten, sollten Sie sich so gut wie möglich vorbereiten. Denken Sie immer daran: Letzten Endes geht es darum, den Mitarbeiter des Jobcenters von Ihren Plänen zu überzeugen.
Wie so oft gilt daher auch hier, dass eine gute und sorgfältige Vorbereitung schon die halbe Miete ist. Am besten ist es, wenn Sie vorab schon einen Businessplan, in dem Sie Angaben zu folgenden Punkten machen können:
- Geschäftsidee: Formulieren Sie so genau wie möglich aus, wie Ihr zukünftiges Business aussehen soll.
- Qualifikationen: Welche Vorkenntnisse haben Sie? Haben Sie vielleicht eine Ausbildung in dem Beruf, mit dem Sie sich nun selbstständig machen möchten?
- Finanzierung: Stellen Sie alle Kosten auf, die Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit decken müssen. Dazu zählen
- Anschaffungskosten
- Vorlaufkosten
- Reserve für wirtschaftlich schlechte Zeiten
Auch Eigenkapital und mögliche Förderprogramme, von denen Sie profitieren könnten, gehören hier hin.
Weitere Fördermöglichkeiten
Bund und Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an, von denen Bezieher von ALG II neben dem Einstiegsgeld profitieren können.
Die Förderung wird dabei als Zuschuss, Bürgschaft oder auch Darlehen gewährt. Eine pauschale Aussage, ob Sie für Ihr Vorhaben neben dem Einstiegsgeld noch von einer weiteren Förderung Geld bekommen können, ist nicht möglich. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen und Richtlinien. Fragen Sie daher am besten bei dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters direkt nach, welche weiteren Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer geplanten Selbstständigkeit sogenannte Sachgüter benötigen, könnte Paragraph § 16c Sozialgesetzbuch II „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“ für Sie relevant sein. Unter Umständen können Sie in diesem Fall bis zu 5000 Euro bekommen.
Unser Tipp: Auf der Seite der Förderdatenbank können Sie sich außerdem informieren, ob Sie und Ihr Vorhaben für andere Förderungen in Frage kommen.
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