Was ist das Einstiegsgeld? Einfach erklärt
Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung, die Bezieher von Bürgergeld beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Die finanzielle Förderung kann zusätzlich beantragt werden, wenn eine Wiedereingliederung als Arbeitnehmer oder der Start einer Selbstständigkeit geplant ist.
Ziel des Einstiegsgeldes ist es, die Rückkehr aus einer längeren Arbeitslosigkeit in die Berufswelt zu ermöglichen und zu erleichtern. Es soll sich lohnen, wieder arbeiten zu gehen – gerade dann, wenn der Gehalt am Anfang noch gering ist oder die Selbstständigkeit noch keine großen Gewinne erzielt.
Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss
Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss sind beides finanzielle Unterstützungen vom Staat beim Gründen aus der Arbeitslosigkeit. Der Unterschied ist die Zielgruppe: Einstiegsgeld richtet sich an Bezieher von Bürgergeld, den Existenzgründerzuschuss können Bezieher von Arbeitslosengeld beantragen.
Anspruch und Voraussetzungen für Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten. Am Ende entscheidet der zuständige Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Damit Sie überhaupt eine Chance haben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Neben der Erfordernis, dass Sie Bürgergeld beziehen, gelten diese Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch:
- Sie müssen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung planen, in der Sie mehr als 538 Euro verdienen (kein Minijob).
- Oder: Sie planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit, der Sie mehr als 15 Stunden pro Woche nachgehen (keine nebenberufliche Selbstständigkeit).
- Sie stellen den Antrag, bevor Sie den neuen Job beginnen (keine Rückwirkung)
- Sie sind in Deutschland gemeldet.
- Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre alt.
- Sie sind erwerbsfähig (können mindestens drei Stunden täglich arbeiten).
- Sie haben gute Chancen, durch die Beschäftigung künftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
- Bei Selbstständigkeit: Sie legen einen tragfähigen Businessplan und Nachweise über Ihre persönliche und professionelle Eignung vor.
Einstiegsgeld: Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe des Einstiegsgeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch hier trifft letztlich der Sachbearbeiter die Entscheidung. Einfluss haben die Größe der Bedarfsgemeinschaft ebenso wie die Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich werden zwei unterschiedliche Arten der Bemessung für das Einstiegsgeld unterschieden:
1. Pauschale Bemessung
Antragsteller, die bereits lange arbeitslos sind, können über die pauschale Bemessung bis zu 75 Prozent des Regelsatzes für Ihr Bürgergeld als Zuschuss erhalten. Diese Leistung wird zusätzlich zu den regulären Leistungen gezahlt. Wer zum Beispiel 1.000 Euro Bürgergeld erhält, kann weitere 750 Euro als Einstiegsgeld erhalten.
2. Einzelfallbezogene Bemessung
Bei einer einzelfallbezogenen Bemessung wird ein Grundbetrag gezahlt, der um verschiedene Ergänzungsbeträge angehoben werden kann. Typischerweise liegt der Grundbetrag bei 50 Prozent des Regelsatzes. Für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft kann eine Erhöhung um bis zu 20 Prozent genehmigt werden. Auch eine längere Arbeitslosigkeit kann zu einem Ergänzungsbeitrag führen.
Dauer: Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Einstiegsgeld wird maximal für bis zu 24 Monate gezahlt. Die erste Bewilligung gewährt die Zahlung aber zunächst nur für 6 Monate. Nach diesem Zeitraum wird geprüft, ob weiterhin Bedarf und Anspruch besteht. In diesem Fall kann die finanzielle Förderung verlängert werden – möglicherweise ändert sich dabei die Höhe der Zahlungen. In jedem Fall ist es für die gesamte Dauer anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf die Höhe des Bürgergelds aus.
Der Vorteil: Auch dann, wenn Sie die Hilfe nicht mehr benötigen, wird das Einstiegsgeld bis zum Ende des bewilligten Zeitraums gezahlt. Das gilt aber nur, wenn Sie die Tätigkeit, für die das Einstiegsgeld gezahlt wird, weiterhin fortsetzen. Wenn Sie kündigen oder Ihre Selbstständigkeit vor Ende des Förderungszeitraums aufgeben, müssen Sie das Jobcenter informieren.
Antrag auf Einstiegsgeld
Sie wollen einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen? Dann durchlaufen Sie beim Jobcenter insgesamt vier Schritte, bis Sie – bei einer positiven Entscheidung – die Leistung erhalten können. Das müssen Sie tun:
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Beratungsgespräch
Zunächst steht ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an. Dieser klärt die Voraussetzungen und informiert Sie über die Möglichkeiten. Wenn Sie grundsätzlich eine Chance auf die Unterstützung haben, geht es im nächsten Schritt weiter.
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Antrag
Der Sachbearbeiter schaltet auf Ihrem Benutzerkonto für das Jobcenter den Online-Antrag auf Einstiegsgeld frei. Diesen füllen Sie vollständig aus und reichen ihn digital ein. Achten Sie darauf, alle notwendigen Informationen und benötigte Nachweise anzufügen.
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Bescheid
Nach einer Bearbeitungszeit erhalten Sie als Antwort Ihren individuellen Bescheid. Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen die Höhe der monatlichen Zahlungen und die bewilligte Dauer für das Einstiegsgeld mitgeteilt. Gegen einen negativen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
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Förderung
Im letzten Schritt starten Sie in Ihren neuen Job oder die geplante Selbstständigkeit. Vom Jobcenter gibt es monatlich das festgelegte Einstiegsgeld als Überweisung auf Ihr Konto.
Gute Vorbereitung auf den Antrag
Gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und den Antrag erhöhen Ihre Chancen. Denken Sie daran: Es ist eine Kann-Leistung. Sie müssen den Sachbearbeiter von sich und Ihren Plänen überzeugen. Wenn Sie Einstiegsgeld beantragen möchten, sollten Sie sich so gut wie möglich vorbereiten. Denken Sie immer daran: Letzten Endes geht es darum, den Mitarbeiter des Jobcenters von Ihren Plänen zu überzeugen, wenn Sie die Sozialleistung erhalten wollen.
Besonders wichtig ist das beim Start in die Selbstständigkeit. Mit einem „Ich gründe ein Unternehmen und verkaufe eigene Produkte“ ist die Absage garantiert. Es braucht einen konkreten Businessplan, fundierte Kenntnis und detaillierte Informationen. Im Antrag müssen Sie genaue Angaben zu diesen Punkten machen:
- Geschäftsidee
Formulieren Sie so genau wie möglich aus, wie Ihr zukünftiges Business aussehen soll. Benennen Sie Ihre Geschäftsidee und erklären Sie, wie Sie damit Geld verdienen. - Qualifikationen
Welche Vorkenntnisse haben Sie? Haben Sie eine Ausbildung in dem Beruf, mit dem Sie sich nun selbstständig machen möchten? Oder eine entsprechende Weiterbildung gemacht? Ihr Lebenslauf ist ein wichtiges Dokument für den Antrag. - Finanzierung
Stellen Sie alle Kosten auf, die Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit decken müssen. Dazu zählen Anschaffungskosten, Vorlaufkosten, laufende Ausgaben und eine Reserve für wirtschaftlich schlechte Zeiten. Auch Eigenkapital und mögliche Förderprogramme, von denen Sie profitieren könnten, gehören hier hin. Zum Finanzplan zählen auch die erwarteten Umsätze und ein ermittelter Kapitalbedarf.
Fügen Sie eine fachkundige Stellungnahme an
Wollen Sie das Jobcenter von Ihrer Idee überzeugen, brauchen Sie ein externes und objektives Gutachten zu Ihrem Vorhaben. Eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung (auch: fachkundige Stellungnahme) bestätigt, dass Ihre geplante Selbstständigkeit gute Erfolgschancen hat und ein fundiertes Projekt ist. Es wird von externen Experten ausgestellt – beispielsweise Industrie- und Handelskammer, Gründerzentren, Steuerberater oder Unternehmensberater.
Gleichzeitig erhalten Sie Feedback und Kritik für Ihren Plan. Was haben Sie zu optimistisch beurteilt? Welche Schwierigkeiten haben Sie nicht bedacht? Sie können Ihren Businessplan optimieren und so die Chancen auf das Einstiegsgeld erhöhen.
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