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Betreuungsgeld: So bekommen Eltern zusätzlich Sozialleistungen

Betreuungsgeld war eine Sozialleistung des Staates für Eltern. Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind Zuhause betreuten, statt in eine öffentliche Einrichtung zu geben, konnte Betreuungsgeld beantragt werden. Allerdings war die Geldleistung nur von kurzer Dauer: 2013 eingeführt, wurde das Betreuungsgeld 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Einige Bundesländer haben jedoch ähnliche Leistungen für Familien bis heute beibehalten…


Betreuungsgeld: So bekommen Eltern zusätzlich Sozialleistungen

Was ist das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld war eine Geldleistung an Familien, die Ihre Kinder nicht in eine öffentliche Einrichtung oder zu einer Tagesmutter in die Betreuung gegeben haben.

Wenn der Erziehungsberechtigte (in der Regel die Mutter) das Kind selbst Zuhause betreut hat, gab es dafür Geld vom Staat. Die Sozialleistung wurde dabei zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Allerdings nur solange die Kinder zwischen 15 und 36 Monate alt waren.

Das Betreuungsgeld schloss sich damit nahtlos an das Elterngeld oder Elterngeld Plus an, sofern die vollen 14 Monate Elterngeld bezogen wurden.

Beantragt werden konnte das Betreuungsgeld bei einer der folgenden Adressen:

  • der Elterngeldstelle
  • dem Rathaus
  • dem Jugendamt
  • dem Bürgeramt.

Im Jahr 2015 wurde das Betreuungsgeld, das erst im Februar 2013 in Kraft getreten war, vom Bundesverfassungsgericht (Urteil 1 BvF 2/13) als verfassungswidrig erklärt. Der Staat habe nicht die Befugnis, über die Einführung des Betreuungsgeldes zu entscheiden, so die Karlsruher Richter. Die Kompetenzen hierzu liegen nämlich bei den Bundesländern.

Eltern müssen sich daher bei den zuständigen Stellen der Länder erkundigen, ob sie Anspruch auf einen Nachfolger des Betreuungsgeldes haben. In Bayern und Sachsen stehen die Chancen dafür recht gut.

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Vor- und Nachteile der Sozialleistung

Das Betreuungsgeld wurde von Kritikern etwas abschätzig als Herdprämie bezeichnet. Der Grund: Dadurch, dass Familien einen Anreiz bekommen, das Kleinkind Zuhause zu betreuen, zementiere es alte Geschlechterrollen. Der Mann geht arbeiten, die Ehefrau kümmert sich um Haushalt und Kinder.

Vertreter der Stadt Hamburg führten sogar an, dass die Sozialleistung eben aus diesem gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoße. Die Argumentation stand dabei auf einem beachtlichen Fundament: Nahezu 95 Prozent der Personen, die Betreuungsgeld bekamen, waren weiblich.

Befürworter hielten dem entgegen, dass das Betreuungsgeld vielmehr etwas mit Gerechtigkeit zu tun habe. Wahlfreiheit war das Schlagwort, mit dem die Pro-Seite die Sozialleistung verteidigte. Staatliche Kitas und Kindergärten würden subventioniert. Mit dem Betreuungsgeld gebe es diese Ungleichheit nicht mehr.

Tatsächlich wurde die Sozialleitung von Eltern und Sorgeberechtigten in Deutschland gut aufgenommen: 2013 bekamen 65.000 Personen die Leistung, ein Jahr spöter bereits fast 386.500.

Daneben wurden folgende Argumente für und gegen das Betreuungsgeld vorgetragen:

Vorteile des Betreuungsgeldes
Nachteile des Betreuungsgeldes
Die Erziehungsleistung von Eltern wird anerkannt. Das Betreuungsgeld ist in diesem Sinne eine Wertschätzung für die Arbeit der Erziehungsberechtigten, die viel Zeit für den Nachwuchs aufbringen und berufliche Nachteile in Kauf nehmen. Ausbau von Kindertagesstätten wird nicht vorangetrieben. Wenn Eltern ihre Kinder Zuhause betreuen, könnte der Kita-Ausbau sich weiterhin verzögern. Dadurch dass die Eltern, die Betreuungsgeld bekommen keinen Kita-Platz benötigen, üben sie auch keinen Druck auf die Bundesregierung und die weiteren verantwortlichen Stellen aus, etwas gegen die fehlenden Kindergartenplätze zu tun.
Bindung an die Eltern kann gestärkt werden. Dadurch, dass das Kind eine intensive Betreuung durch die Person bekommt, die das Betreuungsgeld erhält, kann die Bindung an diese Person gestärkt werden. Falsche Anreize werden gesetzt. Besonders die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund könnte darunter leiden. Unter Umständen werden durch einen späten Besuch des Kindergartens Sprachdefizite nicht ausgeglichen.
Väter sollen sich mehr an der Erziehung beteiligen können. Das Betreuungsgeld sollte auch einen finanziellen Anreiz für Väter darstellen, im Beruf kürzer zu treten und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen Das Betreuungsgeld ist viel zu gering, um etwas zu bewirken. 150 Euro monatlich sind viel zu wenig, um den Hauptverdiener der Familie dazu zu bewegen, weniger zu arbeiten. Den entgangenen Lohn oder das entgangene Gehalt kann dieser geringe Betrag nicht ausgleichen.
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FAQs: Häufige Fragen zum Thema

Auch heute tauchen noch regelmäßig ganz bestimmte Fragen auf, wenn es um das Thema Betreuungsgeld geht. Unter anderem diese hier:

  • Wie hoch war das Betreuungsgeld?

    Ursprünglich wurde Betreuungsgeld in folgender Höhe bezahlt: Für Kinder im zweiten Lebensjahr (wir erinnern uns: Betreuungsgeld gab es erst ab dem 15. Monat) konnten Eltern 100 Euro monatlich bekommen. Wenn das Kind erst nach dem 1. August 2014 zur Welt kam, konnten sie sogar 150 Euro bekommen. Dabei wurde der Betrag entsprechend angepasst, wenn mehrere Kinder zwischen 15 und 36 Monaten im Haushalt lebten und keinen Platz in einer öffentlichen Einrichtung in Anspruch nahmen.

    Jedoch wurde es bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) als Einkommen angerechnet und konnte daher die Ansprüche mindern. Faktisch war es damit so, dass Bezieher von ALG II keine Vorteile vom Betreuungsgeld hatten.

    Übrigens konnten Eltern, die das Betreuungsgeld sofort in eine Altersvorsorge wie Riester oder Rürup investierten, profitieren: In diesem Fall gab es pro Kind 15 Euro mehr.

  • Welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein?

    Um einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen zu können, mussten die Eltern in Deutschland wohnen – ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wie es so schön im Behördendeutschen klingt. Außerdem muss das Kind, für das die Sozialleistung beantragt wurde, im Haushalt der Personen wohnen, die den Antrag stellt.

    Übrigens mussten die Eltern nicht im Job aussetzen oder gleich kündigen, um das Betreuungsgeld zu erhalten. Ob die Eltern einem Beruf nachgehen wollen, blieb ganz allein ihre Entscheidung. Es war daher auch möglich erwerbstätig zu sein und gleichzeitig Betreuungsgeld zu bekommen. Wenn das Kind beispielsweise bei Verwandten unterkommen konnte, stand der Zahlung nichts im Wege – solange kein Platz in einer öffentlichen Einrichtung in Anspruch genommen wurde.

    Auch betriebliche Kinderbetreuung oder privat organisierte Spielkreise oder Au-pairs hatten keinen Einfluss auf den Bezug von Betreuungsgeld. Denn auch in diesem Fall haben die Eltern ihr Kind nicht in eine öffentliche Kinderbetreuung gegeben.

    Natürlich wurde auch das Einkommen der Eltern unter die Lupe genommen, wenn der Antrag auf Betreuungsgeld gestellt wurde. Eltern, die mehr als 500.000 Euro im Jahr versteuern müssen oder Alleinstehende mit einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro bekamen kein Betreuungsgeld.

  • Wo beantragt man Betreuungsgeld in Bayern?

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für nichtig erklärt hatte, wurde es in einigen Bundesländern von der Landesregierung übernommen. So konnte unter anderem in Bayern noch über die Abschaffung im Bund hinaus die Sozialleistung beantragt werden.

    Allerdings auch hier nur bis zum 1. September 2018. Zu diesem Datum wurde das Betreuungsgeld durch das sogenannte Bayerische Familiengeld ersetzt.

  • Wo bekommt man das Landeserziehungsgeld?

    Landeserziehungsgeld oder Familiengeld gibt es in Sachsen und in Bayern. Es ist eine freiwillige Leistung der beiden Bundesländer.

    Um das Landeserziehungsgeld zu bekommen, darf das Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreut werden und muss im gleichen Haushalt mit den beitragenden Personen leben. Die Voraussetzungen sind damit denen des Betreuungsgeldes vergleichbar.

    Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld gibt es HIER zum Landeserziehungsgeld HIER.

[Bildnachweis: Evgeny Atamanenko by Shutterstock.com]

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