Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes finanziell ausgleicht.
- Basis-Dauer: Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, sofern sich beide Partner die Betreuung teilen.
- Plus-Option: Das Elterngeld Plus verdoppelt den Bezugszeitraum, der monatliche Auszahlungsbetrag wird aber halbiert. Es richtet sich an Eltern, die in Teilzeit arbeiten.
- Höhe: Die monatliche Unterstützung liegt beim Basiselterngeld zwischen dem Mindestbetrag von 300 Euro und dem Höchstsatz von 1.800 Euro.
- Einkommensgrenze: Es gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro (Stand: 2026). Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, bekommen Sie kein Elterngeld.
- Antrag: Sie sollten direkt nach der Geburt Elterngeld beantragen. Die Leistung wird für maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Was ist Elterngeld genau?
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung (keine Sozialleistung wie z.B. Arbeitslosengeld), die Eltern finanziell absichert, die ihren Beruf nach der Geburt vorübergehend ganz oder teilweise ruhen lassen. Für die Zeit, in der Mutter und/oder Vater sich um die Betreuung ihres Neugeborenen kümmern, gleicht das Elterngeld einen Teil des fehlenden Gehalts aus.
Welche Arten von Elterngeld gibt es?
Im täglichen Sprachgebrauch wird meist nur der Begriff „Elterngeld“ genutzt. Allerdings gibt es verschiedene Modelle und Varianten:
Basiselterngeld
Basiselterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Ein Elternteil kann die Leistung für mindestens 2 bis maximal 12 Monate beantragen. Teilen Sie sich mit Ihrem Partner die Betreuung auf und haben Sie einen Einkommensverlust, kommen 2 sogenannte Partnermonate hinzu. Dadurch erhöht sich der Gesamtanspruch einer Familie auf 14 Monate. Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate ohnehin zu. Ausnahme: Bei Frühgeburten können Eltern bis zu 18 Monate Basiselterngeld erhalten.

Elterngeld Plus
Elterngeld Plus unterstützt Mütter und Väter, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Die Rechnung ist simpel: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus – statt 14 Monaten sind also bis zu 28 Monate möglich. Dafür ist die monatliche Auszahlung gedeckelt. Sie beträgt maximal die Hälfte des errechneten Basiselterngeldes ohne Teilzeiteinkommen. Der Vorteil: Das Elterngeld Plus zieht den Bezugszeitraum in die Länge und finanziert einen sanften Wiedereinstieg in den Job, ohne dass der Zuverdienst das Elterngeld komplett auffrisst.
Partnerschaftsbonus
Wer sich die Erziehung und den Job besonders gleichberechtigt teilt, wird belohnt. Wenn beide Elternteile zeitgleich für 2-4 aufeinanderfolgende Monate in Teilzeit arbeiten – vorgeschrieben sind zwischen 24-32 Wochenstunden –, erhält jeder Partner zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende können diesen Bonus beanspruchen.
Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt
Die Bürokratie rund um den Antrag wirkt auf den ersten Blick einschüchternd. Mit einer strukturierten Herangehensweise verliert das Verfahren jedoch seinen Schrecken. Nutzen Sie die folgende Sequenz, um den Prozess reibungslos zu durchlaufen:
1. Unterlagen im Vorfeld sammeln
Während der Schwangerschaft.
Warten Sie nicht bis zur Geburt. Sammeln Sie schon vorab die Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz bei Angestellten bzw. den letzten Steuerbescheid bei Selbstständigen). Ermitteln Sie Ihre voraussichtlichen Bezugsmonate.
2. Dokumente direkt nach der Geburt ergänzen
Woche 1 nach der Geburt.
Nach der Entbindung erhalten Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck „Für Elterngeld“. Zudem benötigen Sie die Bescheinigung der Krankenkasse über das gezahlte Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Vom Arbeitgeber (oder dem Dienstherrn) brauchen Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
3. Antragsformular ausfüllen
Woche 2 bis 4 nach der Geburt.
Nutzen Sie die Online-Portale der Bundesländer (wie Elterngeld Digital). Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Sie müssen sich hier verbindlich festlegen, in welchem Lebensmonat des Kindes welcher Partner welche Art von Elterngeld (Basis oder Plus) beanspruchen möchte.
4. Antrag abschicken und Fristen wahren
Spätestens im 3. Lebensmonat des Kindes.
Reichen Sie den Antrag mitsamt allen Nachweisen bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle ein. Achten Sie penibel darauf, den Antrag spätestens dann einzureichen, wenn das Kind drei Monate alt ist. Da Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird, verfällt andernfalls für die ersten Wochen jeglicher Geldanspruch.
Wer hat Anspruch darauf und wie lange?
Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Neugeborenes selbst betreuen möchten und daher nicht oder nur in Teilzeit arbeiten können. Die Leistung gilt für:
- Arbeitnehmer
- Arbeitslose
- Auszubildende
- Beamte
- Selbstständige
- Studierende
Elterngeld können Sie unabhängig davon erhalten, ob Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben oder nicht. Das gilt auch für Alleinerziehende. Einen Antrag können Sie nicht nur für Ihr leibliches Kind stellen, sondern ebenso für das Kind Ihres Lebensgefährten oder ein Adoptivkind.
Voraussetzungen für Elterngeldantrag
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Sie erziehen und betreuen Ihr Kind nach der Geburt selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind im selben Haushalt.
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig.
Wie lange können Sie Elterngeld erhalten?
Bezugszeitraum des Elterngeldes sind die Lebensmonate eines Kindes, nicht die Kalendermonate. Ist Ihr Kind beispielsweise am 9. Oktober geboren, beginnt dann der erste Anspruchsmonat und geht bis zum 8. November. Die folgenden Anspruchsmonate gehen jeweils bis zum 8. eines Monats. Die Dauer richtet sich danach, für welches Modell Sie sich entscheiden: 14 Monate im Basiselterngeld (wenn beide die Betreuung aufteilen) und bis zu 28 Monate im Elterngeld Plus.
Wie hoch ist das Elterngeld?
In welcher Höhe Sie Elterngeld erhalten, hängt von Ihrem bisherigen Einkommen ab. Die finanzielle Leistung liegt zwischen 65 % und 100 % des vorherigen Einkommens. Die Faustregel: Je geringer das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes, desto höher der Prozentsatz. Das Mindestelterngeld sieht folgendermaßen aus:
- Basiselterngeld
zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat - Elterngeld Plus
zwischen 150 und 900 Euro pro Monat
Grundlage bei Arbeitnehmern ist das Bruttoeinkommen letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Von diesem gehen pauschalierte Beitragssätze in Höhe von 21 % für Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung ab. Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Abfindungen werden nicht berücksichtigt.
Zuschläge bei Geschwistern und Mehrlingsgeburten
Bei Geschwistern und Mehrlingsgeburten sind Zuschläge zum Elterngeld möglich. Leben bereits ältere Kinder im Haushalt, steigt das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro Elterngeld Plus. Den Geschwisterbonus erhalten Paare bei einem weiteren Kind unter 3 Jahren, zwei weiteren Kindern, die noch keine 6 Jahre alt sind, oder bei einem weiteren Kind mit Behinderung, das noch keine 14 Jahre alt ist. Für Zwillinge gibt es einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld bzw. 150 Euro auf das Elterngeld Plus. Drillinge erhalten den doppelten, Vierlinge den dreifachen Zuschlag.
Beispiele zur Berechnung bei Teilzeitarbeit
So berechnet die Elterngeldstelle das klassische Elterngeld (hier exemplarisch für einen Elternteil und 12 Monate):
- Durchschnittliches bereinigtes Netto der letzten 12 Monate: 2.400 Euro
- Monatlicher Elterngeldanspruch für bis zu 12 Monate: 1.560 Euro (= 65 % von 2.400 Euro)
- Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro
- Fiktives Netto-Teilzeiteinkommen: 1.000 Euro pro Monat
- Differenzbetrag zum Vollzeit-Netto: 1.400 Euro
- Monatlicher Elterngeldanspruch: 910 Euro (= 65 % von 1.400 Euro)
- Verlust im Vergleich zum Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit: 650 Euro
- Gesamteinkommen: 1.910 Euro
- Summe der Elterngeldzahlungen: 10.920 Euro
- Teilzeitgehalt: 1.000 Euro
- Elterngeld Plus: 780 Euro (= 50 % vom Basiselterngeld)
- Gesamteinkommen: 1.780 Euro
- Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro (gestreckt auf 24 Monate)
Rechenbeispiel: Elterngeld bei Teilzeitarbeit
Rechenbeispiel: Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit
Ergebnis des Vergleichs: Elterngeld Plus bedeutet kurzfristig etwas weniger Geld im Monat zur Verfügung zu haben (hier: 130 Euro weniger). Langfristig ergibt sich aber ein Plus durch die Summe der Elterngeldzahlungen (hier: 7.800 Euro mehr).
Was andere dazu gelesen haben