Definition: Was bedeutet Mitarbeiterhaftung?
Mitarbeiterhaftung (auch: Arbeitnehmerhaftung) beschreibt die Haftungspflicht für Schäden durch den Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit und bei der Erledigung arbeitsvertraglicher Pflichten und Aufgaben von diesem verursacht wurden.
In Deutschland gilt die Privathaftung, wonach zunächst jeder die Konsequenzen für selbst verursachte Schäden trägt. Für den Job gibt es jedoch die beschränkte Mitarbeiterhaftung, die Arbeitnehmer vor zu großen Kosten schützen soll.
Ist Mitarbeiterhaftung ausgeschlossen?
Nein, Angestellte können trotzdem haftbar gemacht werden. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch höher. Arbeitgeber haben nicht automatisch Ansprüche auf Schadensersatz und dürfen Mitarbeiter auch nicht uneingeschränkt zur Kasse bitten.
Voraussetzungen für Haftung des Mitarbeiters
Durch die beschränkte Mitarbeiterhaftung sind Arbeitnehmer im Arbeitsrecht geschützt. In vielen Fällen haften somit Arbeitgeber für Schäden, die von Mitarbeitern verursacht wurden – aber eben nicht unter allen Umständen. Ausschlaggebend sind vor allem die Paragraphen 276 und 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
So gibt es mehrere Voraussetzungen für die Mitarbeiterhaftung. Sind diese erfüllt, müssen Sie als Arbeitnehmer möglicherweise für einen Schaden aufkommen:
- Ausführung arbeitsvertraglicher Pflichten
Es liegt ein Fehlverhalten bei der Ausführung arbeitsvertraglicher Pflichten vor. - Pflichtverstoß verursacht Schaden
Der Pflichtverstoß verursacht einen (finanziellen) Schaden. - Verhalten ist schuldhaft
Der Mitarbeiter muss die Pflichtverletzung schuldhaft zu vertreten haben.
Mitarbeiterhaftung nach Fahrlässigkeit
Entscheidend ist das Ausmaß der Fahrlässigkeit bei Ihrem Handeln. Jedem kann ein Fehler passieren, trotz Vorsicht und Konzentration. Ursachen sind etwa Stress, Zeitdruck oder kurzfristige Unachtsamkeit.
Fehlt es aber an Sorgfalt, kann eine Mitarbeiterhaftung drohen. Arbeitsgerichte beurteilen dabei die Fahrlässigkeit in vier unterschiedlichen Stufen:
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Leichte Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit umfasst Missgeschicke und kleinere Unachtsamkeiten, die versehentlich passiert sind und an denen Sie keine direkte Schuld tragen. Eine vergossene Tasse Kaffee über den Laptop oder Sie lassen etwas fallen, das kaputt geht? Bei solch leichter Fahrlässigkeit gibt es keine Mitarbeiterhaftung. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für entstandene Schäden.
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Mittlere Fahrlässigkeit
Es handelt sich um mittlere Fahrlässigkeit (oder normale Fahrlässigkeit), wenn Sie nicht mit ausreichender Sorgfalt gehandelt haben. Die Pflichtverletzung ist nicht gravierend, aber es mangelte an der nötigen Vorsicht. In solchen Fällen kommt es zu geteilter Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wichtige Faktoren für die Höhe sind die Gefahrengeneigtheit der Arbeit, die Betriebszugehörigkeit, das Gehalt des Mitarbeiters sowie die Schadenshöhe. Ein Beispiel für mittlere Fahrlässigkeit ist die nicht angezogene Handbremse beim Abstellen eines LKW. Als Richtwert für mittlere Fahrlässigkeit gilt eine Mitarbeiterhaftung in einer Höhe von 3 Monatsgehältern.
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Grobe Fahrlässigkeit
Als grob fahrlässig wird eingestuft, wenn ein Arbeitnehmer die Folgen seines Handelns bewusst in Kauf genommen hat, obwohl sie absehbar waren. Wer eindeutige Regeln ignoriert, klare Vorschriften im Job missachtet oder völlig unvorsichtig und ohne jede Sorgfalt agiert, muss möglicherweise die vollen Kosten des Schadens tragen.
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Sonderfall: Vorsatz
Verursacht ein Angestellter einen Schaden vorsätzlich, greift die Mitarbeiterhaftung zu 100 Prozent und in voller Höhe. Wer z.B. aus Frust den Laptop an die Wand wirft, muss diesen bezahlen, möglicherweise sogar die Renovierungskosten für die Wand. Im Einzelfall kann es jedoch schwierig sein, den Vorsatz vor dem Arbeitsgericht nachzuweisen.
Beispiele für Mitarbeiterhaftung
Es gibt unzählige Möglichkeiten für Fehler und Schäden, die im Job passieren können. Für ein besseres Verständnis der verschiedenen Arten der Fahrlässigkeit haben wir jeweils ein Beispiel erstellt:
1. Beispiel für Mitarbeiterhaftung bei leichter Fahrlässigkeit
Ein Mitarbeiter stolpert beim Tragen mehrerer Aktenordner über ein Kabel, das er übersehen hat. Dabei lässt er sein dienstliches Tablet fallen, das sofort zu Bruch geht. Der Schaden passiert leicht unachtsam, aber keinesfalls schuldhaft oder durch einen echten Mangel an Sorgfalt. Hier muss der Arbeitnehmer nicht haften.
2. Beispiel für Mitarbeiterhaftung bei mittlerer Fahrlässigkeit
Eine Lagerarbeiterin fährt mit dem Gabelstapler schneller, als es laut Vorschrift in der Halle erlaubt ist. Obwohl sie es eigentlich besser wissen müsste, beschädigt sie zwei Regale. Hier lässt die Mitarbeiterin die nötige und vorgeschriebene Sorgfalt vermissen, ist aber nicht komplett rücksichtslos. Es kommt deshalb zur geteilten Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin.
3. Beispiel für Mitarbeiterhaftung bei grober Fahrlässigkeit
Ein Fahrer eines Lieferwagens schaut während der Fahrt Videos auf seinem Smartphone und schreibt private E-Mails. Dabei verursacht er einen Auffahrunfall, der beide Autos beschädigt. Das Verhalten ist grob fahrlässig und ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Hier droht eine vollständige und uneingeschränkte Mitarbeiterhaftung.
Was ist ein innerbetrieblicher Schadensausgleich?
Das Arbeitsrecht versteht unter dem innerbetrieblichen Schadensausgleich eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers. Er bezieht sich auf die ersten beiden Kategorien der Fahrlässigkeit (leichte und mittlere). Durch den Schadensausgleich müssen Mitarbeiter, anders als bei der Privathaftung, nicht sofort für jeden Schaden haften.
Arbeitsgerichte haben mit dem innerbetrieblichen Schadensausgleich eine Möglichkeit der Ausnahme geschaffen. So übernimmt bei leichter Fahrlässigkeit der Arbeitgeber die Haftung, bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten geteilt und die Mitarbeiterhaftung fällt – je nach Höhe – meist deutlich geringer aus.
Begründung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich
Grund dafür ist, dass der Mitarbeiter die Aufgaben nach Anweisung des Arbeitgebers erbringt. Für Arbeitnehmer wäre es ein unverhältnismäßig hohes Risiko, wenn sie voll für alle Schäden und Kosten aufkommen müssten.
Damit eine kurze Unkonzentriertheit nicht zum finanziellen Ruin eines Angestellten führt, wird für die Haftung am Arbeitsplatz nur das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt.
Wer haftet bei Personenschäden?
Ein Mitarbeiter fährt im Dienstwagen mit einem Kollegen, es kommt zum Unfall und der Beifahrer bricht sich den Arm. Die Mitarbeiterhaftung gilt nicht bei Personenschäden unter Arbeitskollegen. Wurden diese nicht vorsätzlich verursacht, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, so dass üblicherweise keine Berufshaftpflichtversicherung notwendig ist.
Anders sieht es mit dem Eigentum des Kollegen aus: Wurde die neue Designerbrille oder der Anzug ramponiert, müssen Sie diese Dinge Ihrem Kollegen ersetzen.
Freistellungsanspruch bei Schäden an Dritten
Verursachen Sie im Job einen Schaden gegenüber Dritten, zum Beispiel einem Kunden, haften Sie zunächst persönlich über die Privathaftung. Allerdings haben Sie einen Freistellungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Auch hier kommt es auf die Fahrlässigkeit an – und bei leichter Fahrlässigkeit müssen Sie nicht zahlen.
Beschädigt ein Handwerker bei einem Kundentermin zum Beispiel ohne Fahrlässigkeit einen Schrank, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens. Kann der Chef hingegen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, muss er den Mitarbeiter nicht von der Haftung freistellen.
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