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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was bringt es mir?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Versuch des Gesetzgebers, die betriebliche Altersvorsorge populärer zu machen. Aktuell nutzen rund 40 Prozent der Arbeitnehmer die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nicht. Das ist umso schlechter, als dass vor allem die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen von einer betrieblichen Altersvorsorge keinen Gebrauch machen – und gerade die könnten davon profitieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das ändern…



Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was bringt es mir?

Betriebsrentenstärkungsgesetz einfach erklärt

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Es soll dazu dienen, dass möglichst viele Arbeitnehmer in Deutschland in eine Betriebsrente einzahlen und so zusätzlich für das Alter vorsorgen und Altersarmut vermeiden.

Besonders für Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen wurde daher das Betriebsrentenstärkungsgesetz geschaffen. Arbeitgeber werden steuerlich entlastet, müssen die Vergünstigungen aber ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, indem Sie einen festen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten leisten. Da Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Angestellten sparen, müssen sie diesen Betrag an ihre Beschäftigten weitergeben. Pauschal wird das mit 15 Prozent berechnet.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz besteht hauptsächlich aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen:

  • Sozialpartnermodell

    Beim Sozialpartnermodell (auch Nahles-Rente genannt) einigen sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf bestimmte Vereinbarungen im Tarifvertrag, auf deren Grundlage die Betriebsrente geregelt ist. Der Vorteil: Diese Vereinbarungen gelten für alle Betriebe, die dem Tarifvertrag angehören.

  • Verbesserte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Bedingungen

    Die Bedingungen verbessern die Ausgangslage von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf unterschiedlichen Ebenen. Dazu später mehr.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Der Überblick zum Thema

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz reformiert die betriebliche Altersvorsorge auf unterschiedlichen Gebieten:

  • Erhöhung des Förderrahmens

    Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz können Arbeitnehmer nun bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen – und zwar sozialversicherungs- und steuerfrei. Bis zur Reform waren es nur vier Prozent.

  • Vergünstigungen der Sozialversicherung müssen weitergegeben werden

    Der Betrag, den Arbeitgeber im Zuge der Reform einsparen, müssen sie an ihre Arbeitnehmer weitergeben. Pauschal wird das mit 15 Prozent des Umwandlungsbetrages angesetzt, sofern der Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt.

  • Verbesserungen bei Riester-Verträgen

    Arbeitnehmer, die einen Riester-Vertrag im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge in der Rentenphase zahlen. Diese Änderung gilt seit 2018. Der betriebliche Riester-Vertrag ist damit der privaten Riester-Vorsorge gleichgestellt.

  • Arbeitgeber-Förderbetrag

    Der Staat fördert die Arbeitgeber in unterschiedlicher Weise, diese müssen die Vergünstigungen (teilweise) an ihre Arbeitnehmer weitergeben.

  • Freibetrag für die Grundsicherung

    Geringverdiener erhalten ab 1. Januar 2018 einen Freibetrag, der nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird: 200 Euro pro Monat können sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich bekommen.

  • Option der Beitragsnachzahlung

    Arbeitnehmer, die eine berufliche Auszeit hinter sich haben, können mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz Beiträge nachzahlen. Das ist für die letzten zehn Jahre möglich, sofern die Beiträge nicht höher als acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

  • Möglichkeit des Opting out Verfahrens

    Arbeitgeber können sich für dieses Verfahren entscheiden oder es in einem Tarifvertrag regeln. Es soll dazu dienen, dass mehr Arbeitnehmer eine Altersvorsorge aufbauen.

    Bisher war es so geregelt, dass Arbeitnehmer sich aktiv für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden und die entsprechenden Schritte in die Wege leiten mussten. Das neue Verfahren geht den anderen Weg (sofern der Arbeitgeber an diesem Verfahren teilnimmt).

    Arbeitnehmer müssen mit dem Opting out-Verfahren aktiv widersprechen, wenn sie keine betriebliche Altersvorsorge wünschen. Tun sie das nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, werden sie dafür angemeldet.

Generell dient das neue Gesetz dazu, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Da die gesetzliche Rente in den letzten Jahren immer weniger geworden ist und der Trend wohl weiter anhält, müssen Arbeitnehmer vorsorgen – und vor allem die Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen.

Die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ab 2019

Sollte in Ihrem Betrieb die Entgeltumwandlung vertraglich festgehalten sein, könnte sich ab 2019 die betriebliche Altersvorsorge dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes lohnen. Selbst dann, wenn das bisher nicht der Fall war. Unser Tipp: Rechnen Sie noch einmal ganz genau durch, in welcher Höhe Sie von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren könnten. Unter Umständen haben sich 2019 die Vorzeichen geändert. Übrigens betreffen die Neuerungen auch bestehende Verträge, allerdings müssen sich Arbeitnehmer mit alten Verträgen noch etwas gedulden. Erst ab 2022 müssen die Neuerungen umgesetzt werden.

Welche Arbeitnehmer profitieren vom Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Vom neuen Gesetz können nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde speziell für die 40 Prozent der Arbeitnehmer geschaffen, die sich aufgrund ihres geringen monatlichen Einkommens keine betriebliche Altersvorsorge leisten können. Aus diesem Grund ist der Kreis der berechtigten Personen eingeschränkt.

Arbeitnehmer, die weniger als 2.200 Euro brutto verdienen (im Erstjob) werden im Zuge des neuen Gesetzes gefördert. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sowie Gratifikationen und Abfindung zählen nicht in die Berechnung des Monatseinkommens hinein. Zulagen, Zuschläge und Vergütungen für Überstunden dagegen schon.

Welche Vorteile hat das Gesetz für Arbeitgeber?

Nicht nur Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen profitieren von dem neuen Gesetz, auch für Arbeitgeber ist es ein Grund zur Freude. Sie müssen zwar die Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen an ihre Arbeitnehmer weitergeben, können die Novelle in der betrieblichen Altersvorsorge aber für ihr Employer Branding nutzen.

Gerade kleinere und mittlere Betriebe, die vor der Gesetzesform nicht die finanziellen Möglichkeiten hatten, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu gewähren, können nun damit punkten und den früheren Wettbewerbsvorteil großer Unternehmen ausgleichen, die Fach- und Führungskräfte mit einer betrieblichen Altersvorsorge locken konnten.

Um kleineren und mittleren Unternehmen das zu ermöglichen, wurde auch die sogenannte Arbeitgeberhaftung abgeschafft. Der Arbeitgeber muss nicht mehr – wie es früher der Fall war – die Betriebsrente in einer bestimmten Höhe garantieren. Gerade die aktuelle Niedrigzinspolitik hat das nahezu unmöglich gemacht. Arbeitgeber müssen im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes lediglich garantieren, dass der eingezahlte Beitrag auch wieder ausgezahlt wird. Finanziell stellt das eine große Erleichterung dar.

Auch der Statt beteiligt sich an der Betriebsrente: Wenn der Arbeitnehmer einem Geringverdiener (wie erinnern uns: Die Grenze liegt bei 2200 Euro brutto monatlich) mindestens 240 Euro für die betriebliche Altersvorsorge zahlt, kann er im Gegenzug mit Vergünstigungen bei der Lohnsteuer rechnen: Ganze 30 Prozent kann er dann einbehalten.

Was bringt das Gesetz?

Ohne Frage ist die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge (neben der privaten und der gesetzlichen Rente) eine wichtige soziale Errungenschaft. Gleichwohl darf das neue Gesetz nicht überbewertet werden. Es kann nämlich nicht alle Probleme lösen.

Der aktuell sehr niedrige Zinssatz stellt ein Problem für die tatsächliche Rentenhöhe im Alter dar. Aktuell wird ein beträchtlicher Teil der späteren Rente für Sozialausgaben aufgebraucht. Eine Betriebsrente lohnt sich daher in der Regel nur dann, wenn sich auch der Arbeitgeber daran beteiligt. Das wird durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz versucht.

Daneben ist die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge fraglich. Nicht abschließend geklärt ist bisher, welche Beiträge in die Berechnung einfließen: Sind es nur die Beiträge, die gemäß Paragraph §28d SGB IV in den Sparvertrag eingezahlt wurden oder sollen auch diejenigen Beiträge mit berechnet werden, die aus einer gesetzlichen Unfallversicherung stammen?

[Bildnachweis: Stock-Asso by Shutterstock.com]

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