Key Facts
- Definition: Die Fünftelregelung ist eine Methode zur steuerlichen Vergünstigung bei Abfindungen oder anderen hohen Einmalzahlungen.
- Berechnung: Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als würde die Abfindungssumme gleichmäßig aufgeteilt und über die nächsten 5 Jahre gezahlt.
- Effekt: Durch die Fünftelregelung wird die progressive Steuerbelastung abgemildert. Sie zahlen also insgesamt weniger Steuern auf die Gesamtsumme.
- Antrag: Die Steuervergünstigung wird in der Regel nicht automatisch durch den Arbeitgeber genutzt. Sie müssen diese durch die Steuererklärung beantragen.
- Gesetz: Rechtliche Grundlage für die steuerliche Begünstigung ist § 34 EStG (Einkommensteuergesetz).
Was ist die Fünftelregelung genau?
Die Fünftelregelung ist ein mathematisches Verfahren zur Steuerermäßigung bei Abfindungen und anderen außerordentlichen Einkünften. Durch hohe Einmalzahlungen erhöht sich in der Regel der Steuersatz – so bleibt von der Zahlung (und vom Einkommen) weniger übrig. Mit der Fünftelregelung wird die Abfindungszahlung fiktiv auf 5 Jahre verteilt und so die Steuerprogression gebremst. Das Geld wird sofort im aktuellen Jahr komplett ausgezahlt und versteuert, aber zu einem niedrigeren, geglätteten Steuersatz.
Rechner: Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Bei der Fünftelregelung braucht es mehrere Rechnungen, mit denen die konkrete Steuerlast ermittelt wird. Wir zeigen es Schritt für Schritt:
-
Lohnsteuer ohne Abfindung
Zunächst wird die ganz normale Lohnsteuer für Ihr reguläres Gehalt ermittelt.
-
Lohnsteuer mit einem Fünftel der Abfindung
Ein Fünftel (= 20 %) der Abfindungshöhe wird zu Ihrem Brutto für das Jahr addiert. Mit diesem deutlich höheren Gesamteinkommen wird erneut die Steuerlast berechnet.
-
Differenz der Steuerlasten
Die Steuerlast ohne Abfindung wird von der Steuerlast mit Abfindung abgezogen.
-
Das Fünffache der Differenz
Im letzten Schritt wird die Differenz der Steuerlasten mit 5 multipliziert. Diese Summe ist die neue Steuer, die Sie auf die Abfindung zahlen müssen.
Beispiel für die Fünftelregelung
Zur Veranschaulichung zeigen wir ein Beispiel für die Fünftelregelung. Zum besseren Verständnis nutzen wir dabei vereinfachte Steuersätze und fiktive Werte:
Beispiel: Einkommen mit hoher Abfindung
Herr Schmidt ist ledig und verdient ein reguläres Bruttogehalt von 46.000 Euro. Aufgrund eines Aufhebungsvertrags zahlt ihm sein Ex-Arbeitgeber eine Abfindung von 20.000 Euro.
-
Steuer auf das normale Einkommen berechnen
Für das Jahresgehalt von 46.000 Euro fallen 7.359 Euro Steuern an.
-
Steuer mit 20 % der Abfindung berechnen
Ein Fünftel der Abfindung sind 4.000 Euro. Dieser Betrag wird auf die 46.000 Euro aufgeschlagen. Das ergibt ein fiktives Einkommen von 50.000 Euro. Bei diesem Betrag liegt die Steuerlast bei 8.487 Euro.
-
Differenz ermitteln
Für die Differenz ziehen Sie die normale Steuerlast von der höheren Steuer mit anteiliger Abfindung ab: 8.487 Euro – 7.359 Euro = 1.128 Euro.
-
Neue Steuerlast berechnen
Der Differenzbetrag wird mit 5 multipliziert und ergibt so die neue Steuerlast: 1.128 Euro × 5 = 5.640 Euro.
-
Vergleich ohne Fünftelregelung
Ohne die Steuervergünstigung wird die gesamte Summe aus Gehalt und Abfindung auf einmal versteuert: 46.000 Euro + 20.000 Euro = 66.000 Euro. Für diese Summe liegt die Steuerlast bei 13.758 Euro. Auf die Abfindung entfallen dabei: 13.758 Euro – 7.359 Euro = 6.399 Euro.
Im Beispiel zahlt Herr Schmidt auf die Abfindung somit insgesamt 5.640 Euro Steuern. Ohne die Fünftelregelung läge die Steuerlast für die Abfindungshöhe bei 6.399 Euro. Durch die Anwendung spart Herr Schmidt 759 Euro.
Wann ist die Fünftelregelung günstiger?
Den größten Vorteil haben Steuerzahler mit einem niedrigen zu versteuernden Einkommen. Eine Versteuerung der Abfindung in voller Höhe kann hier zu einem deutlich höheren Steuersatz führen. Mit steigendem Einkommen nimmt dieser Effekt aber ab. Entsprechend gilt: Zahlen Sie auf das Jahreseinkommen bereits den Spitzensteuersatz, profitieren Sie gar nicht von der Fünftelregelung. Ob der zusätzliche Abfindungsbetrag auf ein Kalenderjahr fällt oder über 5 Jahre verteilt wird: Es ändert nichts an Ihrem Steuersatz.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Sie müssen keinen formellen, separaten Antrag auf Fünftelregelung stellen. Aber: Wollen Sie die steuerliche Vergünstigung nutzen, müssen Sie eine Steuererklärung machen und hier die Abfindung ordnungsgemäß angeben. Arbeitgeber sind nicht mehr gesetzlich verpflichtet, die Regelung direkt bei der Lohnabrechnung anzuwenden. In den meisten Fällen wird die Abfindung auf der Abrechnung deshalb im Monat des Austritts zunächst als „sonstiger Bezug“ ganz normal und voll versteuert. Das zu viel gezahlte Geld erhalten Sie dann als Steuererstattung zurück.
Wie bekomme ich die Steuer erstattet?
Entscheidend für die Nutzung der Fünftelregelung sind Ihre Angaben in der Steuererklärung. Die Daten geben Sie in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) an. Wichtig sind dabei die korrekten Zeilen: Für die Nutzung tragen Sie die Abfindung in Zeile 17 ein („Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre“). Ohne steuerliche Ermäßigung geben Sie die Abfindung in Zeile 18 an („Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre“). Das Finanzamt prüft dann beim Veranlagungsverfahren automatisch, ob die Kriterien erfüllt sind. Ist dies der Fall, wendet der Sachbearbeiter die Fünftelregelung bei der Festsetzung Ihres Steuerbescheids an.
Ausnahmen: Wann wird die Fünftelregelung nicht angewendet?
Die Fünftelregelung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Besonders wichtig: Die Abfindung darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Arbeitgeber dürfen also nicht über mehrere Kalenderjahre Teilbeträge auszahlen – hier kann die Methode nicht genutzt werden. Zusätzlich gibt es weitere Sonderfälle:
-
Abfindung steht von vornherein fest
Gibt es im Arbeitsvertrag einen Passus, der eine Abfindung bei Entlassung garantiert, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (16 K 4486/97) hervor.
-
Es ist keine echte Abfindung
Erhalten Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses einen Betrag gezahlt, der einen Ausgleich für bereits erbrachte Arbeitsleistung oder eine Bonuszahlung darstellt, handelt es sich nicht um eine Abfindung. Auch darauf gibt es keine Fünftelregelung.
-
Arbeitnehmer verbleibt im Unternehmen
Wechselt der Arbeitnehmer lediglich seine Position im Unternehmen oder wird er an einen anderen Standort versetzt, rechtfertigt das nicht die Anwendung der Fünftelregelung. Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bleibt in diesen Fällen bestehen. Es gibt keinen Grund für eine Abfindung im Sinne der Regelung.
-
Keine Zusammenballung von Einkünften
Die Einkünfte inklusive Abfindung müssen höher sein als die Einkünfte beim Verbleib im Unternehmen. Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro Monatsgehalt liegen die Einkünfte über das ganze Jahr bei 36.000 Euro. Wird zum April gekündigt und eine Abfindung von 8.000 Euro ausgehandelt, betragen die Einkünfte (3 × 3.000 + 8.000 Euro) lediglich 17.000 Euro und bleiben damit deutlich unter den 36.000 Euro. Effekt: Die Fünftelregelung kann nicht angewendet werden.
Fünftelregelung bei Eigenkündigung?
Steuerermäßigungen durch die Fünftelregelung sind im Falle einer Eigenkündigung nicht vorgesehen. Der Arbeitnehmer beendet aus eigenem Antrieb das Arbeitsverhältnis und erhält keine Vergünstigungen. Ausnahme sind sogenannte „besondere Ereignisse“, die zur Eigenkündigung führen. Typische Beispiele hierfür sind Mobbing oder sexuelle Belästigung. Es gibt jedoch keine einheitliche Rechtsprechung, deshalb muss meist ein Gericht entscheiden, ob ein besonderes Ereignis vorliegt und die Fünftelregelung angewendet werden kann.
Alternative: Abfindung fürs Alter anlegen
Statt sich die Abfindung auszahlen zu lassen, können Sie einen Teil ihrer Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Die Einzahlungen können steuerfrei sein, eine später ausgezahlte Betriebsrente müssen Sie wieder versteuern. Zur betrieblichen Altersvorsorge zählen beispielsweise Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, die im Kapitaldeckungsverfahren angelegt werden.
Abfindung im Folgejahr auszahlen lassen
Ein weiterer Trick: Wird die Kündigung gegen Ende des Kalenderjahres ausgesprochen und ist kein neuer Job in Sicht, stellen Sie einen Antrag beim Unternehmen, die Abfindung erst im Folgejahr auszuzahlen. Hier ist Ihr Einkommen geringer, da es Monate dauern kann, bis Sie eine neue Stelle finden. So ist der Effekt der Fünftelregelung besonders groß.
Was andere dazu gelesen haben
- Kündigungsfalle: Mit diesen Tricks können Sie gefeuert werden
- Arbeitsaustritt: Definition, Wege, Tipps
- Kündigungsgründe: Gefeuert – was nun?
- Gegangen werden: Was tun, wenn der Chef mit Kündigung droht?