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Gehaltsverzicht: Muster, Gründe & Informationen

Gehaltsverzicht – schon der Begriff macht vielen Arbeitnehmern Angst. Auf die Bezahlung oder einen Teil davon verzichten? Unvorstellbar! Trotzdem kann der Gehaltsverzicht manchmal notwendig und sogar sinnvoll sein. Etwa, um einen Jobverlust abzuwenden. Was Sie beim Gehaltsverzicht beachten müssen, wie er sich auf Steuern und Sozialversicherung auswirkt und wie er beschlossen wird – inklusive Muster für eine Vereinbarung…



Gehaltsverzicht: Muster, Gründe & Informationen

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Was ist ein Gehaltsverzicht?

Gehaltsverzicht bedeutet, dass der Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehalts für einen festgelegten Abrechnungszeitraum verzichtet. Es handelt sich also nicht um einen Aufschub oder eine Stundung der Zahlung. Beim Gehaltsverzicht erlischt der Lohnanspruch auf diesen Gehaltsteil endgültig. Der Verzicht wird später nicht nachgezahlt, auch ein Ausgleich in Zukunft ist ausgeschlossen.

Zu einem Gehaltsverzicht kommt es, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät und Arbeitsplätze dadurch abgebaut werden müssten. Verzichten Arbeitnehmer dann auf einen Teil der Bezahlung, können die Personalkosten gesenkt und die Krise womöglich überwunden werden.

Wie wirkt sich der Gehaltsverzicht aus?

Beim Gehaltsverzicht wird das gezahlte Bruttogehalt reduziert. Statt wie im Arbeitsvertrag vereinbart, bekommen Sie dann zum Beispiel statt 3.000 Euro brutto im Monat nur 2.000 Euro. Immerhin: Netto fällt der Verzicht weniger ins Gewicht, weil auf das reduzierte Gehalt weniger Lohnsteuer gezahlt wird.

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Gehaltsverzicht: Warum auf das Gehalt verzichten?

Warum sollte ich einem Gehaltsverzicht überhaupt zustimmen? – Das fragen sich viele Arbeitnehmer zurecht. Schließlich sind die meisten auf ihren Verdienst finanziell angewiesen. Eine Insolvenz des Arbeitgebers und damit ein Jobverlust kann auf Dauer aber teurer werden. Indem Sie auf einen Teil der Bezahlung verzichten, verhindern Sie womöglich eine drohende Arbeitslosigkeit.

Der Gehaltsverzicht ist natürlich keine Jobgarantie. Das Unternehmen spart dadurch Kosten, die Rettung des Unternehmens kann dennoch scheitern. Doppelt ärgerlich: Sie akzeptieren ein geringeres Gehalt und verlieren am Ende trotzdem den Job. Das Risiko muss jeder für sich abwägen.

Gibt es Alternativen zum Gehaltsverzicht?

Ein Gehaltsverzicht ist eine radikale Lösung. Und sie ist endgültig. Daneben existieren allerdings noch ein paar weniger drastische Optionen:

  1. Gehaltsstundung

    Bei der Gehaltsstundung verzichten Sie nur vorübergehend auf einen Teil des Gehalts. Dieser wird jedoch zu einem festgelegten Zeitpunkt nachgezahlt. Konkret: Sie verzichten beispielsweise für drei Monate auf jeweils 500 Euro brutto, bekommen im vierten Monat aber 1500 Euro nachbezahlt. Risiko: Geht es dem Unternehmen zur Fälligkeit der Zahlung nicht besser, kann es nicht zahlen.

  2. Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel

    Auch eine Besserungsklausel sichert Ihnen die nachträgliche Zahlung des Gehaltsverzichts zu. Hier wird aber kein fester Zeitpunkt dafür angegeben. Der Chef zahlt den Betrag nach, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich wieder gut geht. Haken: Das Ausfallrisiko bleibt dennoch bei Ihnen, wenn das Unternehmen die Krise nicht bewältigen kann.

Ist ein Gehaltsverzicht für Sie grundsätzlich keine Option, sollten Sie auf Jobsuche gehen. Das ist die sicherste Strategie gegen den drohenden Jobverlust. Überhaupt: Selbst wenn Sie einem Verzicht zustimmen, sollten Sie sich nicht allein auf die Hoffnung verlassen, dass es dem Arbeitgeber bald besser geht.

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Gehaltsverzicht durch Arbeitnehmer

Die Initiative für einen Gehaltsverzicht geht in der Regel vom Unternehmen aus. Doch auch für Mitarbeiter kann es gute Gründe geben, dem Chef einen Gehaltsverzicht anzubieten. Dabei geht es aber nicht darum, für weniger Geld die gleiche Arbeit zu machen. Aus Sicht von Arbeitnehmern kann es mehrere Ziele haben, die Sie mittels Verzicht realisieren wollen:

  • Reduzierung der Arbeitszeit

    Wollen Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, können Sie mit dem Arbeitgeber einen Gehaltsverzicht vereinbaren. Das ermöglicht Ihnen mehr Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance.

  • Unbezahlter Urlaub

    Statt weniger Arbeitszeit können Sie durch den Gehaltsverzicht auch unbezahlten Urlaub mit dem Chef vereinbaren – zum Beispiel für ein kurzes Sabbatical. Sie haben frei, dafür behält der Arbeitgeber den entsprechenden Teil der Bezahlung ein.

  • Firmenwagen

    Das kann steuerlich interessant sein: Gehaltsverzicht gegen Firmenwagen. Sie erhalten einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil, dafür wird der Bruttolohn als Ausgleich reduziert.

  • Arbeitgeberdarlehen

    Auch ein Arbeitgeberdarlehen kann durch einen Gehaltsverzicht Stück für Stück zurückgezahlt werden. Mit jedem Monat tilgen Sie so einen Teil Ihrer Schulden, indem der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts einbehält.

Gehaltsverzicht Nachteile: Auswirkungen bedenken

Unabhängig von Ihrer Motivation für einen Gehaltsverzicht, sollten Sie die Konsequenzen und möglichen Nachteile berücksichtigen. Allen voran: Wie wirkt sich der Verzicht auf Ihre finanzielle Situation aus? Der Lebensunterhalt muss schließlich auch weiterhin bezahlt werden, ebenso Miete und mögliche Kredite. Wägen Sie also gut ab, ob Ihre Finanzen es Ihnen erlauben, auf 10, 20 oder 25 Prozent des Gehalts zu verzichten.

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Kann man auf sein Gehalt verzichten?

Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer immer auf Ihr Gehalt verzichten. Dies ist jedoch eine Veränderung der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag. Es braucht deshalb unbedingt eine schriftliche Vereinbarung. Rechtlich handelt es sich um einen sogenannten Erlassvertrag zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. In diesem werden alle wichtigen Punkte geregelt – allen voran die Höhe und die Dauer des Gehaltsverzichts.

Ob der Gehaltsverzicht tatsächlich zulässig ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab:

  • Mindestlohn
    Auch bei einem Gehaltsverzicht darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden. Vereinbarungen, die diesen Wert unterschreiten, sind unwirksam.
  • Tarifvertrag
    Wird die Bezahlung über einen Tarifvertrag geregelt, ist ein Gehaltsverzicht nur möglich, wenn dieser eine sogenannte Öffnungsklausel enthält. Dasselbe gilt für Betriebsvereinbarungen, die im Unternehmen gelten.
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
    Bei Mitarbeitern in Teilzeit muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Verzicht gegen die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verstößt.

Wir empfehlen, dass Sie sich im Vorfeld bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht informieren lassen, um die Voraussetzungen sowie die Auswirkungen zu prüfen.

Mitspracherecht des Betriebsrates

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser über die Planung eines Gehaltsverzichts informiert werden und hat ein Mitspracherecht. Dies wird im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten, da es sich um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (§ 87 BetrVG).

Auf welches Gehalt können Sie verzichten?

Wenn Sie einen Teil Ihres Lohnanspruchs aufgeben, stellt sich die Frage: Auf welchen Teil können Sie verzichten? Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Bruttogehalt
    Häufig einigen sich Unternehmen und Mitarbeiter für den Verzicht auf einen festgelegten Anteil des Bruttogehalts. Das können beispielsweise 10 oder auch 20 Prozent sein.
  • Bonus und Prämien
    Für Leistungen oder auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit gibt es einen Bonus, auf den Sie Anspruch hätten? Dann können Sie auf diesen Teil Ihres Gehalts verzichten.
  • Zusatzleistungen
    Stehen Ihnen laut Vertrag Zusatzleistungen zu, können diese Bestandteil eines Gehaltsverzichts sein. Das betrifft vor allem Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.

Steuern und Sozialversicherung bei Gehaltsverzicht

Der Gehaltsverzicht reduziert Ihr Einkommen und beeinflusst somit die steuerliche Grundlage, die für die Berechnung Ihrer Lohnsteuer genutzt wird. Wenn Sie weniger Gehalt beziehen, zahlen Sie weniger Steuern, da nur noch das reduzierte Gehalt steuerpflichtig ist. Dahinter steht das für die Lohnsteuer geltende Zuflussprinzip. Heißt: Sie müssen nur Einnahmen versteuern, die Ihnen tatsächlich zufließen.

Anders kann es bei der Sozialversicherung sein. Hier gilt das Entstehungsprinzip (auch Fälligkeitsprinzip genannt). Die Steuerlast entsteht demnach, wenn der Lohnanspruch für Arbeitnehmer entsteht. Auf die Beiträge zur Sozialversicherung wirkt sich ein Gehaltsverzicht deshalb nur aus, wenn drei Kriterien vorliegen:

  1. Schriftliche Vereinbarung
    Der Verzicht auf das Gehalt muss schriftlich festgehalten werden. Dabei muss vor allem die genaue Hohe und die Zusammensetzung des Gehalts – beispielsweise Prämien oder Zuschläge – vereinbart werden.
  2. Wirksamkeit
    Der Verzicht muss arbeitsrechtlich zulässig und wirksam sein. Die oben genannten Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein.
  3. Zukünftige Gehälter
    Der Gehaltsverzicht gilt nur für zukünftige Gehälter. Es ist nicht möglich, rückwirkend Beiträge zu verringern. Hier greift das Entstehungsprinzip: Die Steuerlast ist bereits zum Zeitpunkt des ursprünglichen Anspruchs entstanden und bleibt von einem späteren Verzicht unberührt.

Weniger Arbeitslosengeld bei Gehaltsverzicht

Sollten Sie nach einem Gehaltsverzicht arbeitslos werden – etwa weil das Unternehmen doch insolvent wurde – wirkt sich der geringere Verdienst negativ auf Ihr Arbeitslosengeld aus. Dieses berechnet sich durch Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate – das durch den Verzicht geringer ausfällt, wodurch Sie auch weniger Arbeitslosengeld bekommen.

Gehaltsverzicht Muster: Beispiel für die Vereinbarung

Einen Gehaltsverzicht müssen Sie schriftlich vereinbaren. Das ist nicht nur sinnvoll, um alle wichtigen Inhalte zu klären, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts – dazu zählen auch Zuschläge, Zulagen und anderen Gehaltsbestandteile – müssen gemäß Nachweisgesetz schriftlich festgehalten werden (§2 Nachweisgesetz). Unter diese Pflicht fällt auch der Verzicht auf Teile des Gehalts.

Das folgende Muster zeigt, wie die Formulierung für einen Gehaltsverzicht in der Praxis aussehen kann.

Gehaltsverzicht (MUSTER)

zwischen
Fantasie GmbH
(Firma, Anschrift…)
(nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt)

und

Max Muster
(Name, Anschrift)
(nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt)

§ 1 Verzicht auf Gehalt
Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem Zeitpunkt dieser Vereinbarung auf 15 Prozent seines monatlichen Bruttogehalts, das sich aus dem Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen den beiden Vertragsparteien ergibt.

§ 1.1 Höhe des Gehaltsverzichts
Das bisherige Bruttogehalt beträgt laut Gehaltsabrechnung _____ Euro. Es ist ein Festgehalt ohne weitere Gehaltsbestandteile, Provisionen oder Bonuszahlungen. Durch den Verzicht von 15 Prozent ergibt sich ein neues monatliches Bruttogehalt von _____ Euro.

§ 2 Dauer des Verzichts
Der hier vereinbarte Verzicht auf Gehaltsansprüche ist zeitlich auf die Dauer von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Vereinbarung befristet. Ab dem TT.MM.JJJJ erhält der Arbeitnehmer entsprechend wieder das im Arbeitsvertrag vereinbarte, nicht reduzierte Bruttogehalt.

§ 3 Besserungsklausel
Bei einer Besserung der wirtschaftlichen Lage verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die Gehaltsteile, auf die der Arbeitnehmer verzichtet hat, zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Konkret tritt dieser Fall ein, wenn der Arbeitgeber in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Gewinn von jeweils mindestens _____ Euro ausweisen kann.

Dieses Muster dient lediglich der Information. Es ersetzt keine Beratung durch einen Experten für Arbeitsrecht.

Gehaltsverzicht bAV: Betriebliche Altersvorsorge

Eine besondere Form des Gehaltsverzichts gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge (baV). Hier verzichten Mitarbeiter nicht auf einen Teil der Bezahlung, um eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens zu bewältigen, sondern um langfristig Geld zu investieren und für die Rente vorzusorgen.

Es wird deshalb von einer Entgeltumwandlung, nicht von einem Verzicht gesprochen. Ein Teil Ihres Gehalts wird monatlich nicht an Sie ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber angelegt – beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionsfonds. So können Sie über viele Jahre einen Betrag ansparen, der Ihnen später ausgezahlt wird.

Gehaltsverzicht Geschäftsführer

Der Geschäftsführer nimmt eine besondere Position ein, wenn es einer GmbH wirtschaftlich schlecht geht. Um finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden, kann ein Geschäftsführer laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtet sein, einem Gehaltsverzicht zuzustimmen. Voraussetzung ist eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation, die nicht berücksichtigt wurde, als die Bezüge des Geschäftsführers zuletzt festgelegt wurden.

Eine solch schlechte Wirtschaftslage liegt unter zwei Bedingungen vor:

  • Zur Zahlung des Geschäftsführergehalts muss das Stammkapital der GmbH genutzt werden.
  • Zu marktüblichen Konditionen bekommt die Gesellschaft keinen Kredit.

Liegt ein solcher Fall vor, wird der Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag) angepasst.


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[Bildnachweis: missisliris by Shutterstock.com]

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