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Arbeitgeberdarlehen: Bedeutung, Vor- & Nachteile + Tipps

Wenn die Finanzen knapp sind, können Sie nicht nur bei der Bank Geld leihen. Bei einem Arbeitgeberdarlehen gewährt der Chef einen Kredit und schafft finanzielle Entlastung. Das hat einige Vorteile für beide Seiten – Sie müssen aber auch mögliche Nachteile und Regeln beachten. Wir erklären, was ein Arbeitgeberdarlehen ist und welche Punkte dabei besonders wichtig sind…



Arbeitgeberdarlehen: Bedeutung, Vor- & Nachteile + Tipps

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Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, den das Unternehmen einem Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Es wird auch als Mitarbeiterdarlehen, Arbeitnehmerdarlehen oder Personalkredit bezeichnet. Statt von der Bank leihen Sie sich Geld bei Ihrem Unternehmen. Ein Darlehen vom Arbeitgeber hat oftmals bessere Bedingungen und einen günstigeren Zinssatz als ein Bankkredit. Zudem entfallen hohe Bearbeitungsgebühren.

Geregelt wird das Arbeitgeberdarlehen über einen schriftlichen Darlehensvertrag. Dieser ist unabhängig vom Arbeitsvertrag, der Kredit ist nicht an die Arbeit gebunden und ist auch keine Bezahlung für die Arbeitskraft. Der Darlehensvertrag regelt klar die gegenseitigen Verpflichtungen:

  1. Das Unternehmen (als Darlehensgeber) stellt dem Mitarbeiter einen festgelegten Geldbetrag zur Verfügung.
  2. Der Mitarbeiter (als Darlehensnehmer) verpflichtet sich zu Rückzahlung der Raten mit entsprechenden Zinsen im festgelegten Zeitraum.

Was ist KEIN Arbeitgeberdarlehen?

Da Kredit und Arbeit getrennt sind, müssen auch andere Zahlungen vom Arbeitgeberdarlehen unterschieden werden. Nicht als Personalkredit gelten:

  • Vorschuss zu Reisekosten
  • Auslagenersatz (als Vorschuss gezahlt)
  • Gehaltsvorschuss
  • Lohnabschlagszahlungen

Rechtliche Vorgaben für das Arbeitgeberdarlehen

Es gibt keine gesonderten rechtlichen Vorschriften für das Arbeitgeberdarlehen. Maßgeblich sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Darlehensvertrag sowie die Vorgaben zum Verbraucherdarlehensvertrag. Regelungen zu Verbraucherdarlehensverträgen gelten nur bei Beträgen über 200 Euro und Personalkrediten, deren Zeitraum länger als 3 Monate ist.

Kein Verbraucherdarlehensvertrag liegt außerdem vor, wenn der Zinssatz unter dem marktüblichen Niveau (Maßstabzinssatz) liegt. Diesen können Sie in der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank einsehen oder durch einen Vergleich mit dem effektiven Zins eines Bankdarlehens erfahren.


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Grundlagen für das Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist für Mitarbeiter oft eine bessere Option als der klassische Kredit bei einer Bank. Bevor der Mitarbeiterkredit gewährt wird, müssen aber wichtige Regeln, Formalitäten und Grundlagen geklärt sein. Sonst drohen Probleme oder Streitigkeiten. Dies sind die wichtigsten Punkte für das Arbeitgeberdarlehen:

Es ist eine freiwillige Leistung

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Arbeitgeberdarlehen. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Ob Unternehmen einen Kredit anbieten, können Verantwortliche frei entscheiden. Sie brauchen keine Gründe angeben, wenn sie es ablehnen. Der Personalkredit ist an ein Anrecht gebunden, sondern ein Entgegenkommen des Arbeitgebers.

Es gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wenn ein Arbeitgeberdarlehen angeboten wird, können Unternehmen nicht willkürlich wählen, welche Mitarbeiter den Kredit bekommen und welche nicht. So dürfen beispielsweise Teilzeitbeschäftigte nicht ohne triftigen Grund von einem Personalkredit ausgeschlossen werden, wenn Vollzeitkräfte das Angebot nutzen können. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ein Mitarbeiter verschuldet ist und sein Gehalt gepfändet wird. Hier kann ein Mitarbeiterkredit abgelehnt werden.

Es gibt keinen besonderen Schutz bei Privatinsolvenz

Sollte es bei einem Mitarbeiter zu einer Privatinsolvenz kommen, gibt es für Unternehmen keinen besonderen Schutz. Für den Arbeitgeber ist es dann schwierig, sein Darlehen zurückzufordern und Zahlungen zu bekommen. Das Unternehmen hat keine herausragende oder bevorzugte Stellung gegenüber anderen Gläubigern.

Es müssen die Details genau geregelt sein

Die wichtigste Voraussetzung ist der Darlehensvertrag. In diesem Dokument müssen alle Informationen und Rahmenbedingungen enthalten sein. Die wichtigsten Aspekte sind:

  • Genaue Höhe des Kredits
  • Zinssatz für das Arbeitgeberdarlehen
  • Laufzeit des Darlehens
  • Rückzahlung und das Kreditende
  • Regelungen bei Zahlungsverzug

Ebenso sollte vereinbart werden, wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer das Arbeitgeberdarlehen beeinflusst. Feste Vereinbarungen verhindern Unklarheiten und spätere (rechtliche) Schwierigkeiten. Wird beispielsweise kein Zinssatz festgesetzt, ist der Kredit zinslos.

Professionelle Unterstützung für den Darlehensvertrag

Ein fehlerhafter Darlehensvertrag kann große Probleme bringen. So wird das Arbeitgeberdarlehen möglicherweise nicht als Kredit, sondern Arbeitslohn gewertet – den Sie entsprechend versteuern müssen. Verhindern Sie solche Fehler und lassen Sie sich bei der Erstellung des Vertrages von einem Anwalt unterstützen.

Es muss der Betriebsrat einbezogen werden

Soll ein zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen (unterhalb des marktüblichen Zinssatzes) vergeben werden, muss – falls vorhanden – der Betriebsrat in die Entscheidung einbezogen werden. Ein solcher Personalkredit fällt in den Bereich der betrieblichen Lohngestaltung, für den ein Mitspracherecht besteht.

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Vor- und Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens

Ein Arbeitgeberdarlehen hat Vor- und Nachteile für beide Seiten. In erster Linie profitieren Mitarbeiter, die finanziell unterstützt werden, doch für Unternehmen kann es Anreize geben, Personalkredite zu vergeben:

Vorteile

  • Konditionen
    Größter Vorteil für Mitarbeiter sind die typischerweise besseren Konditionen. Durch den geringeren Zinssatz müssen Sie weniger zurückzahlen, als bei einem Bankkredit. Teilweise gewähren Unternehmen sogar zinslose Kredite.
  • Wertschätzung
    Da es eine freiwillige Leistung ist, kann das Arbeitgeberdarlehen als Zeichen der Wertschätzung betrachtet werden. Unternehmen gehen auf die Bedürfnisse der Belegschaft ein, wollen Mitarbeiter unterstützen und zeigen Vertrauen.
  • Zusammenarbeit
    Der Personalkredit kann das Fundament für eine langfristige Zusammenarbeit sein. Es ist ein starkes Signal, dass Unternehmen eine langfristige Mitarbeiterbindung anstrebt. Das gibt Arbeitnehmern ein Gefühl der Sicherheit, sorgt für Motivation und Loyalität.
  • Weiterbildung
    Mit einem Arbeitgeberdarlehen können Unternehmen Fort- oder Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen. Vom erworbenen Wissen und Fähigkeiten profitieren beide Seiten im Joballtag. Zusätzlicher Vorteil: Bei der nächsten Gehaltsverhandlung haben Sie gute Argumente für mehr Geld.

Nachteile

  • Fehler
    Immer wieder werden im Darlehensvertrag Fehler gemacht, wodurch Zahlungen kein Kredit, sondern steuerpflichtiger Lohn sind.
  • Bindung
    Der Darlehensvertrag bindet Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen. Selbst nach einer Kündigung und dem Ende der professionellen Zusammenarbeit bleibt eine finanzielle Verpflichtung.
  • Insolvenz
    Arbeitgeber tragen das Risiko, im Falle einer Insolvenz nicht mehr an das Geld zu kommen. Wie bei anderen Gläubigern werden die Forderungen aus der Insolvenzmasse bedient.

Arbeitgeberdarlehen als geldwerter Vorteil

Ein Arbeitgeberdarlehen selbst ist kein geldwerter Vorteil – ein möglicher Zinsvorteil hingegen schon. Heißt: Bekommen Sie vom Unternehmen einen Kredit zu einem Zinssatz unterhalb der marktüblichen Konditionen, können die Zinsersparnisse lohnsteuerpflichtig sein.

Dabei besteht eine Freigrenze bis zu 2.600 Euro im Jahr. Bis zu dieser Summe ist das Darlehen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei höheren Krediten muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden.


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Arbeitgeberdarlehen: Was passiert bei einer Kündigung?

Trotz eines laufenden Arbeitgeberdarlehens kann es zu einer Kündigung kommen – durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter selbst. Die Frage lautet dann: Was passiert mit dem Personalkredit? Entscheidend ist in diesem Fall, was im Darlehensvertrag vereinbart wurde oder ob eine solche Abmachung fehlt.

1. Der Vertrag enthält klare Rückzahlungsvereinbarungen

Sind im Vertrag klare Modalitäten zur Rückzahlung vereinbart (Höhe der Rate, jeweilige Fälligkeit, Vereinbarung zur Fortführung nach dem Ende des Arbeitsvertrages) gelten diese Bedingungen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2. Der Vertrag enthält keine Rückzahlungsvereinbarungen

Fehlt im Vertrag die Vereinbarung über eine Rückzahlung, gelten die Regelungen des BGB – ein Nachteil für Arbeitnehmer. Unternehmen können dann mit einer Frist von nur 3 Monaten das gesamte Darlehen zurückfordern. Bei Kleindarlehen ist das sogar mit einer Frist von nur einem Monat möglich. Zahlt der Mitarbeiter den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, ist nach Ablauf der gesamte Restschuldbetrag fällig.

Arbeitgeber dürfen in diesem Fall sogar vorher niedrigere Zinsen auf den marktüblichen Zinssatz anheben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 9 AZR 737/97).

3. Der Mitarbeiter wird fristlos gekündigt

Im Darlehensvertrag kann für den Fall einer fristlosen Kündigung eine sofortige Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme festgesetzt werden. Wird der Mitarbeiter aufgrund eines schweren Fehlverhaltens rechtmäßig fristlos gekündigt, kann das Unternehmen zusätzlich den vollen Betrag mit sofortiger Wirkung einfordern.


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