Werbung
Werbung

Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für die Schulden?

Wenn ein Ehepartner übermäßige Schulden anhäuft und die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, droht Privatinsolvenz. Aber wie wirkt sich diese auf den anderen Partner aus? Wenn einer von beiden zahlungsunfähig wird, muss der andere dann für die Schulden haften und aufkommen? Oder müssen sogar beide zusammen Insolvenz beantragen? Was gilt bei einem gemeinsamen Kredit und was passiert mit dem Haus? Wir zeigen, für welche Schulden und Kosten Sie bei einer Privatinsolvenz beim Ehepartner haften müssen und was Sie darüber wissen sollten…



Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für die Schulden?

Anzeige

Privatinsolvenz beim Ehepartner: Muss ich haften?

Bei einer Insolvenz gilt zunächst der allgemeine Grundsatz: Jeder haftet nur für seine eigenen Verbindlichkeiten und Schulden. Das gilt auch im Falle einer Privatinsolvenz beim Ehepartner. Auch in einer Ehe muss also derjenige für die Schulden aufkommen, der diese gemacht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schulden bereits vor der Hochzeit entstanden sind oder die Verpflichtungen, die nicht mehr beglichen werden können, erst nach der Eheschließung entstanden sind.

Eine wichtige Einschränkung zu diesem Grundsatz: Die getrennte Haftung für Schulden während einer Privatinsolvenz beim Ehepartner gilt nur für Verpflichtungen, die dieser alleine eingegangen ist. Soll heißen: Wenn Sie gemeinsam einen Vertrag abschließen oder gemeinschaftlich einen Kredit aufnehmen, müssen auch beide dafür aufkommen und können haftbar gemacht werden.

Ist der Ehepartner – egal, ob Mann oder Frau – alleine und nur unter seinem Namen eine Verpflichtung eingegangen, muss er nur selbst dafür geradestehen, wenn es zur Insolvenz kommt.

Gibt es Unterschiede beim Güterstand?

Gibt es keine weiteren Ansprachen, regelt in Deutschland der gesetzliche Güterstand die wichtigsten Rahmenbedingungen zum gemeinsamen Vermögen. Für die Privatinsolvenz beim Ehepartner kann es dabei einen Unterschied machen, für welche Variante des Güterstands Sie sich entscheiden.

  • Zugewinngemeinschaft
    Für diese Option gilt genau der oben genannte Grundsatz, dass jeder Ehepartner für die eigenen Schulden verantwortlich ist. Eine solche Zugewinngemeinschaft entsteht automatisch, wenn nicht durch einen Ehevertrag andere Vereinbarungen getroffen wurde – das entspricht der großen Mehrheit der Ehen in Deutschland.
  • Gütergemeinschaft
    Wird eine Gütergemeinschaft vereinbart, wird das Vermögen beider Partner verschmolzen. Das gilt nicht nur für vorhandenes Geld oder andere finanzielle Werte, sondern eben auch für die Schulden. Heißt: In diesem Fall haften beide Partner gemeinsam für Verbindlichkeiten. Betroffen sind sowohl Schulden, die während der Ehe entstehen, als auch solche, die ein Ehepartner bereits vor der Hochzeit alleine gemacht hat.
  • Gütertrennung
    Die Gütertrennung ist eine strikte Trennung von Vermögen der beiden Eheleute, dass während der Ehe entsteht. Entsprechend werden auch die Schulden getrennt voneinander betrachtet. Bei einer Privatinsolvenz beim Ehepartner bleibt das Vermögen des anderen somit unangetastet. Einschränkung sind auch hier Verträge oder andere Verpflichtungen, die gemeinsam abgeschlossen wurden.

Privatinsolvenz beim Ehepartner: Gemeinsamer Kredit

Die wohl häufigste Situation, in der Sie bei einer Privatinsolvenz beim Ehepartner doch haftbar sind, ist ein gemeinsamer Kredit. Egal, ob Sie diesen für ein Auto, eine Reise oder eine andere größere Anschaffung aufnehmen: Sobald gemeinschaftlich ein Kredit aufgenommen wird, den auch der Ehepartner unterschreibt, werden bei einer Privatinsolvenz beide zum Schuldner.

Anzeige

Privatinsolvenz beim Ehepartner: Kann gepfändet werden?

Muss der Ehemann oder die Ehefrau nicht für die Schulden haften, darf auch nicht bei der anderen Person gepfändet werden. Allerdings ist es oft schwierig nachzuweisen, dass bestimmte Gegenstände nur dem einen – nicht verschuldeten – Ehepartner gehören. Das Gehalt des nicht-insolventen Partners bleibt von Pfändungen ausgeschlossen, wenn keine Gütergemeinschaft vorliegt. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft kann nur das Einkommen des tatsächlich zahlungsunfähigen Partners gepfändet werden. Ausnahmen gibt es auch hier bei gemeinsamen Verträgen (etwa Krediten) oder einer Bürgschaft.

Zur klaren Trennung sind getrennte Konten hilfreich. So kann klar zugeordnet werden, was wem zugehört. Da Gläubiger bis zur tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens mahnen und pfänden können, droht sonst auf einem gemeinsamen Konto auch das Vermögen des Ehepartners betroffen zu sein.

Kann das gemeinsame Haus gepfändet werden?

Bei einer Privatinsolvenz fallen Immobilien typischerweise in die Insolvenzmasse und werden genutzt, um Schulden bei Gläubigern zu begleichen. Heißt: Das Haus oder auch die Eigentumswohnung wird zwangsversteigert und der Erlös zur Schuldentilgung ausgegeben. Es gibt jedoch unter Umständen die Möglichkeit, eine Immobilie zu halten, wenn nur ein Ehepartner insolvent ist.

Durch eine Freigabe des Insolvenzverwalters kann eine Immobilie aus der Insolvenzmasse gelöst werden und unterliegt einem Vollstreckungsverbot. Die letztliche Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter, den Sie überzeugen müssen. Ein mögliches Argument ist, dass die Immobilie hoch verschuldet ist oder dass es schwierig ist, das Haus zu verkaufen.

Können Möbel aus der gemeinsamen Wohnung gepfändet werden?

Gibt es in der gemeinsamen Wohnung wertvolle Gegenstände, gilt die gesetzliche Vermutung, dass sie dem Schuldner gehören. Heißt: Ein teurere Fernseher oder ein Möbelstück kann theoretisch in die Insolvenzmasse aufgenommen werden, um Schulden bei Gläubigern zu begleichen. Verhindern können Sie dies durch Nachweise, dass der Gegenstand dem nicht-insolventen Partner gehört. Belegt eine Quittung auf den Namen des jeweils anderen das Eigentum, darf nicht gepfändet werden.

Anzeige

Ausnahmen: Wann müssen Ehepartner bei Privatinsolvenz haften?

Wie so oft gibt es auch für eine Privatinsolvenz beim Ehepartner einige Ausnahmen von der Regel. Neben der bereits erklärten Einschränkung für gemeinsame Verträge müssen Sie möglicherweise auch für andere Kosten aufkommen und Schulden mittragen – selbst dann, wenn Sie selbst betrachtet komplett schuldenfrei sind. Wir erklären die Ausnahmen genauer, die Sie kennen sollten:

Geschäfte zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs

Wenn beide Ehepartner zusammen leben, haben Sie gegenseitig das Recht, für den Lebensbedarf notwendige Anschaffungen zu machen und entsprechende Verbindlichkeiten einzugehen. Geregelt ist dies in § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abgedeckt werden Käufe für typische Dinge des täglichen Lebens. Darunter fallen vor allem:

  • Lebensmittel
  • Kleidung
  • Einrichtung / Möbel
  • Anschaffungen für die Kinder
  • Benötigte Haushaltsgegenstände
  • Notwendige Instandsetzungen im Haushalt

Da solche Käufe wirksam für den Partner getätigt werden dürfen, müssen im Falle einer Privatinsolvenz beim Ehepartner trotzdem beide haften. Es sind gemeinsame Verbindlichkeiten.

Laut Gesetz müssen diese Anschaffungen aber „angemessen“ sein. Ein Ehepartner kann nicht für 15.000 Euro shoppen gehen, wenn normalerweise nur 100 Euro Budget zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall muss der Partner bei der Zahlungsunfähigkeit nicht haften. Auch für besonders große Anschaffungen greift der Paragraph nicht. Kauft der Ehemann alleine und ohne Unterschrift der Frau ein Auto für 50.000 Euro, bleibt ihr Vermögen bei einer Insolvenz des Mannes außen vor.

Steuerschulden

Viele Ehepaare werden bei der Steuer gemeinsam veranlagt. In diesem Fall gilt: Steuerschulden können bei einer Privatinsolvenz des Ehepartners auch beim unverschuldeten Partner eingefordert werden. Für Steuerschulden beim Finanzamt haften gemeinsam veranlagte Paare auch gemeinsam.

Entsprechend sollten Sie genau darauf achten, dass keine Steuerschulden entstehen. Kommt es tatsächlich zu einer Privatinsolvenz eines Partners, ist auch das Vermögen des anderen betroffen und kann zum Ausgleich herangezogen werden.

Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren

Für das Insolvenzverfahren können Gerichtskosten auf den eigentlich unbeteiligten Ehepartner zukommen. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Bei geringen Einkommen müssen Ehepartner für die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren nicht haften. Hier kann das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen und bleibt unpfändbar.

In der Pfändungstabelle können Sie die Grenzen nachlesen. Neben der Einkommenshöhe ist auch die Anzahl unterhaltspflichtiger Personen entscheidend. Haben Sie beispielsweise ein Nettogehalt von 1.700 Euro, liegt der pfändbare Betrag bei 313,15 Euro. Gibt es eine unterhaltspflichtige Person, liegen Sie bei gleichem Einkommen innerhalb der Pfändungsgrenze und das Gehalt kann bei Privatinsolvenz des Ehepartner nicht herangezogen werden.

Anzeige
Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Müssen Paare gemeinsam Privatinsolvenz beantragen?

Bei einer Privatinsolvenz des Ehepartners ist oftmals auch der andere Partner zahlungsunfähig. In der Praxis sind die Vermögen und Zahlungen nicht so klar voneinander getrennt und gerade größere Verbindlichkeiten, die in eine finanzielle Notlage führen können, werden gemeinsam abgeschlossen. Stellt sich die Frage: Beantragen Ehepaare gemeinsam die Privatinsolvenz?

Nein, eine solch gemeinsame Privatinsolvenz gibt es nicht. Selbst wenn Ehepaare gemeinsam und aufgrund derselben Schulden insolvent werden, muss jeder gesondert und für sich alleine einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Vom Insolvenzgericht werden die Aufträge meist an einen gemeinsamen Insolvenzverwalter gegeben. Trotzdem sind es getrennte Privatinsolvenzen, die jeweils individuell durchlaufen werden.

Ablauf der Privatinsolvenz beim Ehepartner

  1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
    Sie müssen versuchen sich mit den Gläubigern zu einigen und einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Dabei helfen Fachanwälte oder Schuldnerberatungen.
  2. Insolvenz beantragen
    Mit einem 45-seitigen Antrag wird beim Gericht ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Alle Schulden und Vermögen müssen angegeben werden.
  3. Eröffnung der Privatinsolvenz
    Das Gericht stellt einen Treuhänder zur Seite. Er kontaktiert Gläubiger, trennt in pfändbares und unpfändbares Vermögen und Einkommen.
  4. Wohlverhaltensphase
    In der Abtretungsfrist von drei Jahren wird das pfändbare Gehalt an den Treuhänder überwiesen. Sie dürfen keine weiteren Schulden machen und arbeiten – oder sich aktiv um einen Job bemühen.
  5. Restschuldbefreiung
    Nach der Dauer von drei Jahren kommt es zur Restschuldbefreiung durch das Gericht, wenn keine dringenden Gründe dagegen sprechen. Sie sind offiziell schuldenfrei.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Animashka by Shutterstock.com]