Krankschreiben lassen: Wegen Krankheit
Arbeitnehmer, die länger als drei Tage krank sind, müssen sich krankschreiben lassen. Nachweisen müssen sie ihre Erkrankung mit einem ärztlichen Attest, das sie spätestens am darauffolgenden Tag dem Arbeitgeber vorzulegen haben. Festgehalten ist dies in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Das garantiert Ihnen als Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Gesetzlich könnten Sie drei Tage lang krank sein und am vierten Tag wieder zur Arbeit erscheinen, ohne sich vom Arzt krankschreiben lassen zu müssen. Das reicht für kurze Unpässlichkeiten wie Kopfschmerzen oder in Kombination mit dem Wochenende meist aus. Ist aber abzusehen, dass Sie länger ausfallen, müssen Sie sich sofort beim Arbeitgeber krankmelden und spätestens am dritten Tag für ein schriftliches Attest in die Praxis. Auch die voraussichtliche Dauer des Ausfalls müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag möglich
Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt unabhängig davon, wie lange Ihre Erkrankung dauert, eine abweichende Regelung. Diese findet sich im Arbeitsvertrag. Manche Arbeitgeber verlangen ausnahmslos für jede Erkrankung vom ersten Tag an ein Attest. Das ist zulässig. Arbeitnehmer müssen sich dann daran halten.
Einführung der digitalen Krankschreibung
Ab Januar 2023 gilt eine wichtige Änderung: Die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – hat ausgedient. Arbeitnehmer müssen nicht mehr selbst eine Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen und dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser Prozess wurde digitalisiert. Im Falle einer Krankschreibung informiert der Arzt direkt Ihre Krankenkasse – diese wiederum meldet dem Unternehmen Ihren krankheitsbedingten Ausfall.
Es bleibt aber weiterhin Ihre Aufgabe, sofort am Morgen (idealerweise noch vor Arbeitsbeginn), den Chef über Ihren Ausfall zu informieren. Lediglich der offizielle Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit wird nun digital ohne Ihr Zutun verschickt.
Krankschreiben lassen per Telefon?
In der Hochphase der Corona-Pandemie galt einer Sonderregelung. Bei leichten Atemwegserkrankungen konnte der Arzt am Telefon bis zu einer Woche krankschreiben. Durch Fragen konnte er sich telefonisch einen persönlichen Eindruck machen, ohne das Arbeitnehmer in die Praxis mussten. Diese Regelung gilt NICHT mehr. Seit dem 1. Juni ist eine telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich. Die Ausnahmeregelung galt nur bis zum 31. Mai.
Nun ist der Arzt verpflichtet, Patienten persönlich in Augenschein zu nehmen, bevor er diese krankschreiben kann. Wenn Sie sich zu krank zum arbeiten fühlen, müssen Sie einen Termin vereinbaren und zur Untersuchung in die Praxis. Bietet Ihr Arzt eine Videosprechstunde an, können Sie auch diese nutzen. Ob eine weitere Änderung der Regelung erfolgt, hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie ab.
Kann man sich wegen Corona krankschreiben lassen?
Im ersten Moment eine irritierende Frage, schließlich handelt es sich bei Corona um eine hochinfektiöse Krankheit. Wurden Sie getestet und weisen Sie typische Symptome auf, erhalten Sie eine Krankschreibung. Aber: Wer trotz positivem Corona-Test symptomfrei ist, kann sich nicht automatisch krankschreiben lassen.
Die Krankschreibung ist an entsprechende Beschwerden gebunden. Die Lohnfortzahlung bleibt dennoch gewährt. Bei einem positiven Corona-Bescheid greift das Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet, Sie müssen sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. In dem Fall reichen Sie den behördlichen Bescheid bei Ihrem Chef ein.
Krankschreiben lassen nach Impfung
Sie müssen versuchen, den Termin einer Impfung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ausnahmen gibt es für dringende Arztbesuche bei akuten Beschwerden. Impfungen zählen jedoch in der Regel nicht dazu. Sie können aber für den Impftermin während der Arbeitszeit freigestellt werden, wenn Sie keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe haben und es keine Möglichkeit gibt, diesen außerhalb Ihrer Arbeitszeiten wahrzunehmen.
Haben Sie im Anschluss Beschwerden, können Sie sich nach einer Impfung krankschreiben lassen. Bekommen Sie starkes Fieber, heftige Gliederschmerzen oder andere Symptome, mit denen Sie nicht arbeiten können, melden Sie sich beim Arbeitgeber regulär krank und gehen für die Krankschreibung zum Arzt.
Krankschreiben lassen: Nach Kündigung
Erhält ein Arbeitnehmer die Kündigung, ist das zunächst ein Schock. Wollen Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, ist das aus ärztlicher Sicht problemlos zu begründen. Zumal Arbeitnehmer die Zeit der Krankschreibung sinnvoll nutzen können: Sie müssen sich binnen drei Tagen arbeitslos melden. Auch wenn Sie Widerspruch einlegen und eine Kündigungsschutzklage anstreben, haben Sie eine Frist von drei Wochen zu beachten.
Die Gesundheit geht natürlich in jedem Fall vor. Allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob und vor allem wie lange Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen: Wer eine Krankheit vortäuscht, begeht Betrug. Hinzu kommt, dass Sie mit dem Arbeitsvertrag bis zu seiner Beendigung eine Verpflichtung eingegangen sind. Zwei wichtige Aspekte sollten Sie daher bedenken:
- Arbeitszeugnis
Sie wollen am Ende mit einem guten Arbeitszeugnis aus diesem Job scheiden. Das ist Ihre Visitenkarte für die nächste Tätigkeit. - Kündigungsschutzklage
Auch im Falle einer Kündigungsschutzklage sieht eine schwindende Arbeitsmoral nicht gut aus. Sie schwächt Ihre Verhandlungsposition.
Krankschreibungen für verschiedene Ursachen
Es gibt unzählige gesundheitliche Beschwerden, wegen denen Sie sich krankschreiben lassen können. Mal sind es nur kurze Ausfälle wegen einer Erkältung, manchmal ist es aber auch eine langwierige Krankheit, deren Genesung Wochen oder Monate dauert. Wir haben einige besonders häufige Ursachen für eine Krankmeldung aufgelistet:
Krankschreiben lassen wegen Rückenschmerzen
Rückenschmerzen zählen neben Atemwegsinfektionen zu den häufigsten Ursachen für Krankschreibungen. Egal ob körperlich anstrengende Arbeit oder Bürojob, bei dem Sie verkrampft über Stunden am Schreibtisch hocken. Fast immer lassen sich die Beschwerden durch die Arbeitsbedingungen erklären. Wenn Sie sich mit Rückenschmerzen krankschreiben lassen, müssen Sie darauf achten, sich entsprechend körperlich zu schonen. Eine Runde Joggen sollten Sie in diesem Fall nicht.
Krankschreiben lassen wegen Stress
Stress kann zu großen gesundheitlichen Problemen führen, weshalb sich immer mehr Arbeitnehmer deshalb krankschreiben lassen. Wird die Belastung im Job zu groß, braucht der Körper eine Pause und die gesundheitliche Auszeit ist notwendig. Bei stressbedingten Krankschreibungen wird auch geprüft, ob dahinter ein ernsthafteres Problem steckt – was zum nächsten Punkt führt.
Krankschreiben lassen wegen Psyche
Burnout, Depressionen sowie psychische Erkrankungen generell werden nicht innerhalb weniger Tage auskuriert. Es gibt allerdings keine allgemein verbindlichen Vorgaben dafür. Bedeutet: Es dauert so lange, wie es dauert. Wer daran erkrankt, wird vom Arzt auf längere Sicht zu einem Psychiater überwiesen. Eine Therapie ist meist die Folge. Wichtig ist, dass Krankheiten der Psyche ernstgenommen werden.
Krankschreiben lassen wegen Mobbing
Ähnliches gilt für Mobbing. Das zählt zwar nicht als Krankheit, weswegen Sie sich nicht „wegen Mobbings“ krankschreiben lassen können. Wer aber gesundheitlich unter der Situation am Arbeitsplatz leidet, kann damit zum Arzt gehen. Sich wegen den daraus resultierenden Beschwerden krankschreiben lassen – das sollten Sie auch bei einer Eigenkündigung. Das verhindert eine spätere Arbeitsamt Sperre beim Arbeitslosengeld.
Krankschreiben lassen nach Arbeitsunfall
Haben Sie einen Arbeitsunfall, müssen Sie sich ebenfalls krankschreiben lassen. Sie brauchen sich aber auch bei einem längerem Arbeitsausfall keine Sorgen machen: Die ersten sechs Wochen sind durch die Entgeltfortzahlung gedeckt. Sollten Sie darüber hinaus krankgeschrieben sein, springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Gesund krankschreiben lassen?
Wer nicht schon am ersten Tag ein Attest vorlegen muss, kann den Begriff krankfeiern wörtlich nehmen und sich drei freie Tage erschwindeln. Sich gesund zwei Wochen krankschreiben zu lassen, ist ein anderes Kaliber. Auch wenn derzeit Sonderregelungen existieren. Normalerweise darf Ihr Arzt Ihnen nur nach persönlicher Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Rückwirkend ausgestellte Krankschreibungen sind nicht möglich. Wie Sie sich eine Woche zuvor gefühlt haben, kann der Arzt nicht im Nachhinein feststellen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Allerdings können Krankenkassen bei gewissenhafter Prüfung eine Ausnahme von bis zu drei Tagen geben.
Kann man sich also lange krankschreiben lassen, ohne dass es auffliegt? Prinzipiell ist das möglich. Einige Krankheiten lassen sich simulieren. Entsprechend sind von ärztlicher Seite nur schwer oder gar nicht zu überprüfen:
- Bauchschmerzen
- Burnout
- Depressionen
- Ermüdungserscheinungen
- Kopfschmerzen
- Magenschleimhautentzündungen
- Rückenschmerzen
- Schwindel
- Übelkeit
Vorsicht beim Blaumachen
Wer vorhat, sich freie Tage zu erschwindeln, indem er sich ohne wirklichen Grund krankschreiben lässt, sollte Folgendes bedenken:
- Sie untergraben die Moral
Sie lassen Ihren Arbeitgeber, aber vor allem Ihre Kollegen im Stich. Ihre Arbeit muss im Zweifelsfall jemand anderer machen. - Es handelt sich um Betrug
Mutwillig zuhause bleiben oder sich vom Arzt länger krankschreiben lassen, obwohl Sie eigentlich gesund sind, kommt einer Arbeitsverweigerung gleich. Das kann die fristlose Kündigung zur Folge haben. Zwar ist Schmerzempfinden individuell. Aber spätestens, wenn der Mitarbeiter, der wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, dabei entdeckt wird, wie er anderen beim Umzug hilft, dürfte der in Erklärungsnot geraten.
Krankschreiben lassen Tipps: So verhalten Sie sich korrekt
Wir geben Ihnen hier Tipps, was Sie beachten sollten, wenn Sie sich zu Beginn Ihres Arbeitstages nicht wohl fühlen:
- Arbeitgeber benachrichtigen
An erster Stelle müssen Sie Ihren Arbeitgeber – am besten persönlich am Telefon – darüber informieren, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen. - Krankschreiben lassen
Lassen Sie sich vom Arzt krankschreiben und offiziell bestätigen, dass Sie nicht arbeiten können. Seit Januar 2023 werden Krankenkasse und Arbeitgeber digital darüber informiert. Selbst wenn Sie erst am vierten Tag dazu verpflichtet sind – auf der sicheren Seite sind Sie so. - Krankheitsdauer mitteilen
Rufen Sie erneut auf der Arbeit an, um Ihren Chef wissen zu lassen, wie lange Sie ausfallen werden und wann wieder mit Ihrem Einsatz zu rechnen ist. - Bedingungen ermitteln
Vergewissern Sie sich, dass Sie rechtzeitig die Krankmeldung vorlegen – wer direkt am ersten Tag einen Attest braucht, ist am dritten Tag bei längerem Ausfall definitiv zu spät: Das ist im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund! - Daten kontrollieren
Wer sich nur drei Tage hat krankschreiben lassen und danach weiterhin krank ist, braucht eine Folgebescheinigung. Denken Sie auch hier daran, diese rechtzeitig ausstellen zu lassen und einzureichen. Die Bescheinigung muss lückenlos an das erste Attest anschließen.
Sonderfall: Im Urlaub krankschreiben lassen
Urlaub dient der Erholung und nicht dem Auskurieren von Krankheiten. Einen Arzt aufsuchen, müssen Sie trotzdem. Auch im Ausland. Wer im Urlaub erkrankt, muss sich bereits am ersten Tag krankschreiben lassen – ganz gleich, ob sonst der dritte Tag zur Mitteilung reicht. Suchen Sie also sofort einen Arzt auf und lassen Sie sich schriftlich belegen, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Überdies müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend benachrichtigen und ihm das Attest zuzuschicken. Ebenso müssen Sie Ihre Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der Sie am Urlaubsort erreichbar sind. Wer nicht sofort zum Arzt geht und sich die Krankheit bestätigen lässt, büßt seinen Urlaub ein. Gemäß Bundesurlaubsgesetz § 9 steht Ihnen der nur weiterhin zu, wenn Sie krankgeschrieben sind. Denken Sie außerdem daran, sich keineswegs selbst zu beurlauben, indem Sie etwa die Krankheitstage an den Urlaub dranhängen: Auch das wäre ein Kündigungsgrund.
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