Krankmelden am Montag? So bleiben Sie glaubwürdig

Krankmelden am Montag? Das sieht immer latent nach krank feiern oder verlängertem Wochenende aus. Natürlich suchen Sie sich nicht aus, wann Sie krank werden. Einen schlechten Eindruck im Job wollen Sie aber auch nicht machen. Bewährte Tipps und Ratschläge mit denen Sie sich am Montag glaubwürdig krankmelden…

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Krankmelden am Montag – Key Facts

  • Montag ist der häufigste Tag für Krankschreibungen. 37 % aller ärztlichen Atteste werden montags ausgestellt (Quelle: AOK). Das bedeutet, dass mehr als ein Drittel aller dokumentierten Krankschreibungen am Montag beginnt.
  • Ein Grund hierfür ist, dass viele Arbeitnehmer am Wochenende erkranken (siehe: Gummiband-Effekt), aber erst am Montag den Arzt aufsuchen, weil die Praxen Samstag und Sonntag geschlossen sind.
  • Auch am Montag muss die Krankmeldung unverzüglich erfolgen – also möglichst vor Arbeitsbeginn. Das gehört zu den Nebenpflichten im Arbeitsvertrag.
  • Dauert die Krankschreibung länger als 3 Kalendertage ist ein ärztliches Attest (eAU) erforderlich. Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist bis zu 3 Tage möglich – aber nur nach ärztlichem Ermessen.
  • Bei Fehlen ohne Krankmeldung oder Attest drohen Abmahnung, Gehaltskürzung oder sogar Kündigung im Wiederholungsfall.
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Krankmelden am Montag: Was ist das Problem?

Eine Krankmeldung am Montag sieht immer irgendwie schlecht aus und startet das Kopfkino beim Chef: Hat der oder die Mitarbeiterin am Wochenende zu feste gefeiert? Macht er oder sie blau und verlängert das Wochenende eigenmächtig auf „gelben Schein“?

Klar, niemand sucht sich aus, wann er oder sie krank wird. Den guten Ruf will man sich aber auch nicht versauen und unter Kollegen plötzlich als Faulenzer, Partyhengst und Schnapsdrossel abgestempelt werden. Was also tun?

Wie kann ich mich montags glaubwürdig krankmelden?

Krank ist krank. Wenn Sie am Montag arbeitsunfähig sind und nicht arbeiten können, machen Sie keine große Sache daraus: Rufen Sie gleich morgens – möglichst vor Arbeitsbeginn – in der Firma an und melden Sie sich offiziell krank. Alternativ geht auch eine E-Mail. Glaubwürdiger ist aber der Telefonanruf, weil der Chef so im Zweifel schon hört, dass Sie verschnupft bzw. erkältet klingen.

Um maximal glaubwürdig zu bleiben, sollten Sie überdies gleich am Montag den Arzt aufsuchen und sich eine offizielle Krankschreibung ausstellen lassen – auch dann, wenn Sie nur bis zu 3 Tage ausfallen und die eAU deswegen eigentlich nicht bräuchten. Der Krankenschein wirkt einfach besser und offizieller.

Muss ich dem Chef sagen, was ich habe?

Ihre Krankheit ist grundsätzlich Privatsache. Der Chef muss nur wissen, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind. Es steigert Ihre Glaubwürdigkeit aber, wenn Sie am Telefon erklären, dass Ihnen das selbst unangenehm ist und dass Sie deshalb noch zum Arzt gehen.

Darf der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?

In begründeten Fällen – zum Beispiel bei häufigen Kurzerkrankungen, Krankheit immer montags oder freitags oder widersprüchlichem Verhalten – kann der Arbeitgeber die Erkrankung anzweifeln und zum Beispiel den den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, der die Erkrankung prüft.

Ebenso darf der Chef eine Krankschreibung bereits am ersten Tag der Erkrankung verlangen – jederzeit und ohne Begründung. Dafür braucht er aber in der Regel einen begründeten Zweifel an Ihrer Krankmeldung.

Was droht, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

Eine verspätete oder unterlassene Krankmeldung ist kein Kavaliersdelikt! Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen sind – je nach Schwere und Häufigkeit:

Besonders kritisch wird es, wenn, Sie unentschuldigt fehlen, den Arbeitgeber wiederholt zu spät informieren oder der Eindruck entsteht, dass Sie krank feiern (= Blaumachen). Wer trotz Aufforderung kein Attest vorlegen kann, gilt arbeitsrechtlich als „nicht entschuldigt“. Auch hier drohen Sanktionen – selbst wenn Sie tatsächlich krank waren!

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Krankmelden am Montag: Zählt das Wochenende mit?

Wenn Sie sich am Montag krankmelden, ist das nicht zwangsläufig der erste Tag, an dem Sie ausfallen. Vielleicht waren Sie bereits am Freitag arbeitsunfähig, konnten sich über das Wochenende aber leider nicht völlig auskurieren und bleiben weiterhin zuhause. Das ist kein Problem, solange Sie Ihren Chef rechtzeitig informieren – und an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung denken!

Die 3-Tage-Frist gilt für Kalendertage, nicht Werktage! Wenn Sie sich also bereits freitags krankgemeldet haben, müssen Sie zwingend am Montag zum Arzt und sich ein Attest geben lassen, weil die 3-Tage-Frist erreicht ist (Freitag + Samstag + Sonntag). Selbst Feiertage werden mitgezählt.

Eine verlängerte Frist gilt hingegen, wenn der 4. Tag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt. In diesem Ausnahme-Fall müssen Sie erst am folgenden Montag eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt einholen.

Reicht auch eine telefonische Krankschreibung?

Seit Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung für maximal 5 Kalendertage möglich. Hierfür müssen Sie der Praxis jedoch als Patient bekannt sein, und die Erkrankung darf keine schweren Symptome haben. Bei schweren Erkrankungen ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch notwendig.

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Was darf ich trotz Krankschreibung machen?

Sie sind krank, haben Ihren Chef informiert und gehen nicht zur Arbeit. Müssen Sie nun zuhause und im Bett liegen bleiben? Hierin besteht ein häufiger Irrtum bei Arbeitnehmern. Tatsächlich dürfen Sie auch mit einer Krankschreiben alles tun, was einer Genesung nicht schadet, medizinisch sinnvoll ist oder die Heilung unterstützt. Je nach Erkrankung können erlaubt sein:

Erlaubte Aktivitäten

  • Spaziergänge im Freien
  • Einkaufen von Lebensmitteln
  • Arzt- oder Apothekenbesuche
  • Kurze soziale Kontakte

Verbotene Aktivitäten

Problematisch sind Tätigkeiten, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken oder der Erkrankung widersprechen:

  • Party feiern mit Grippe
  • Reisen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Sport machen trotz Attest mit Schonung
  • Körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Wohnung renovieren)
  • Nebenjob während Krankschreibung

Im Zweifel gilt: Was Sie Ihrem Chef nicht erklären möchten, sollten Sie lassen!

Lesetipp: Wie Sie Kollegen gute Besserung wünschen

Häufige Fragen zur Krankmeldung am Montag

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.


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