Krankmelden am Montag? So bleiben Sie glaubwürdig

Krankmelden am Montag? Dabei fühlt sich nicht jeder Arbeitnehmer wohl. Der Chef soll nicht denken, Sie hätten am Wochenende ausgiebig gefeiert, zu viel getrunken und bräuchten deshalb den Anfang der Woche zur Erholung frei. Natürlich suchen Sie sich nicht aus, wann Sie krank werden, doch wollen Sie im Job einen guten Eindruck machen. Wir haben Tipps und Ratschläge mit denen Sie glaubwürdig bleiben, wenn Sie sich am Montag krankmelden…

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Krankmelden am Montag: Wirklich ein Problem?

Es ist eine verbreitete Angst: Krankmelden am Montag – das kauft der Chef mir doch niemals ab. Der einfache Grund: Es ist ein günstiger und angenehmer Zeitpunkt. Das Wochenende wird verlängert, die folgende Woche ist relativ kurz. Mitarbeiter wollen sich den eigenen Ruf im Job nicht verbauen, als Faulenzer abgestempelt oder als Partyhengst und Schnapsdrossel wahrgenommen werden. An den freien Tagen über die Stränge schlagen und Montag verkatert im Bett liegen – das sollen Vorgesetzter und Kollegen nicht von Ihnen denken.

Zum Glück sind diese Sorgen in vielen Fällen unbegründet. Arbeitnehmer machen sich mehr Gedanken, als sie eigentlich müssten. Normalerweise wird Ihr Chef Ihnen nicht gleich die schlimmsten Dinge unterstellen, sondern Ihre Krankmeldung an einem Montag ganz normal akzeptieren, Ihnen gute Besserung wünschen und hoffen, dass Sie bald wieder gesund sind.

Nutzen Sie Arbeitgeber nicht aus

Anders sieht es nur aus, wenn Sie dem Vorgesetzten einen Grund zur Skepsis geben. Wer regelmäßig montags krank ist und am Dienstag frisch und erholt ins Büro stürmt, macht sich natürlich verdächtig. Ebenso macht es keinen guten Eindruck wenn Sie freitags von der anstehenden großen Geburtstagsparty erzählen und berichten, wie viel Alkohol Sie schon eingekauft haben – und sich dann am Montag krankmelden.

Nutzen Sie Ihren Arbeitgeber nicht aus, das bleibt nicht lange unbemerkt. Spätestens dann wird der Chef sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangen oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.

Wichtige Fragen zur Krankmeldung am Montag

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.

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Was darf ich trotz Krankschreibung machen?

Sie sind krank, haben Ihren Chef informiert und gehen nicht zur Arbeit. Müssen Sie nun zuhause bleiben, im Bett liegen und dürfen nichts anderes machen? Viele Arbeitnehmer sind bei dieser Frage verunsichert und befürchten, den Chef oder einen Kollegen zu treffen, wenn Sie einen Spaziergang machen oder zum Supermarkt gehen, um ein paar Einkäufe zu erledigen.

Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich nicht zuhause einsperren, wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie länger ausfallen oder sich nur für ein bis zwei Tage mit ärztlichem Attest beim Arbeitgeber krankgemeldet haben. Sie müssen nur darauf achten, nichts zu tun, das Ihrer Genesung schadet oder dieser im Wege stehen könnte. Typische Beispiele sind:

  • Spaziergang machen
    Ein Spaziergang an der frischen Luft ist Ihrer Besserung sogar eher zuträglich und deshalb kein Problem. Mögliche Ausnahme: Sie haben ein gebrochenes Bein oder einen Bänderriss und humpeln angestrengt unter Belastung des Beins durch die Gegend.
  • Einkaufen gehen
    Auch ein Einkauf schadet Ihrer Genesung nicht oder verschlimmert Ihren Gesundheitszustand, wenn Sie nicht gerade starke Rückenschmerzen haben und mit fünf Taschen voll bepackt eine weite Strecke laufen.
  • Sport treiben
    Selbst leichter Sport ist in der Regel erlaubt, solange Sie sich nicht überanstrengen oder genau die Partien des Körpers beanspruchen, die sich erholen müssen.
  • Wegfahren
    Wenn Sie sich gesund genug fühlen, dürfen Sie grundsätzlich wegfahren oder einen Kurzurlaub machen. Auch dabei gilt, dass keine Aktivitäten erlaubt sind, die Ihrer Genesung schaden. Gegen ein Wochenende voller Entspannung spricht hingegen wenig.
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So bleiben Sie glaubwürdig, wenn Sie sich am Montag krankmelden

Krankmelden am Montag muss nichts besonderes sein. Im Idealfall ist es kein Problem: Sie rufen beim Chef an, erklären kurz, dass Sie leider ausfallen und so schnell wie möglich wieder zum Einsatz bereit sind. Sollten Sie dennoch Angst haben, dass die Krankmeldung zum Wochenbeginn nicht glaubwürdig ist, gibt es einige Tipps, wie Sie dem entgegenwirken können.

Kümmern Sie sich gleich um ein ärztliches Attest

Wird in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, müssen Sie erst nach dem dritten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Chef Ihnen die Krankmeldung nicht abkauft und vermutet, dass Sie gar nicht so krank sind, wie Sie behaupten, können Sie bereits am ersten Tag zum Arzt gehen und so für den Krankenschein sorgen. Dann hat der Arbeitgeber schriftlich, dass ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Erklären Sie Ihre Situation

Manchmal kann es ganz einfach sein, indem Sie offen mit dem Chef reden. Dies gilt umso mehr, wenn der Chef einen Verdacht hat, dass Ihre Krankmeldung am Montag nicht glaubwürdig sein könnte. Erklären Sie, dass Ihnen durchaus bewusst ist, wie die Situation wirkt und dass es Ihnen unangenehm ist, dass Sie leider aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können und gerne sofort zum Arzt gehen, um das zu bestätigen.

Machen Sie keine große Sache daraus

Warum ein großes Drama um etwas machen, das keins ist? Wenn Sie sich nicht für den direkten Ansatz entscheiden, können Sie das Thema auch einfach ganz beiseite lassen. Vermutlich denkt Ihr Chef sich ohnehin nicht viel dabei, also bringen Sie ihn nicht auf den Gedanken, dass hinter Ihrer Krankmeldung am Montag mehr stecken könnte.

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Krankmelden am Montag: Zählt das Wochenende mit?

Wenn Sie sich am Montag krankmelden, ist das nicht zwangsläufig der erste Tag, an dem Sie ausfallen. Vielleicht waren Sie bereits Freitag arbeitsunfähig, konnten sich über das Wochenende aber leider nicht völlig auskurieren und bleiben weiter zuhause. Das ist kein Problem, solange Sie Ihren Chef rechtzeitig informieren – und an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung denken!

Die Frist von drei Tagen gilt für Kalendertage, nicht Werktage. Bedeutet: Wenn Sie sich bereits freitags krankgemeldet haben, müssen Sie am Montag zwingend ein Attest vom Arzt vorlegen, da die Drei-Tage-Frist erreicht ist (Freitag, Samstag und Sonntag). Selbst Feiertage werden mitgezählt. Eine verlängerte Frist gilt hingegen, wenn der vierte Tag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt. Hier müssen Sie erst am folgenden Montag eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt vorlegen.


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