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Verboten: Das darf der Chef NICHT!

Vorgesetzte dürfen Anweisungen geben und Mitarbeitern sagen, was diese tun sollen – doch die Rechte von Arbeitgebern haben Grenzen. Manch eine Führungskraft schlägt über die Stränge und verlangt Dinge, die verboten sind und das Direktionsrecht überschreiten. Wichtig für Sie zu wissen: Was darf der Chef nicht, weil es verboten ist?



Verboten: Das darf der Chef NICHT!

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Verboten: Arbeitgeber dürfen nicht alles verlangen

Der Arbeitsvertrag regelt nicht nur die Arbeitsleistung des Mitarbeiters und das Gehalt, sondern ist auch die Grundlage für das Direktionsrecht. Heißt: Der Chef darf Weisungen geben und Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit genauer bestimmen, um sie an betriebliche Umstände anzupassen. Arbeitnehmer müssen sich an Anweisungen vom Vorgesetzten halten.

Einiges ist aber auch verboten! Das Direktionsrecht ist nicht unbegrenzt, sondern an Bestimmungen und Regeln gebunden. Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich Vorgaben machen und müssen arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten. Leider hält sich nicht jede Führungskraft daran. Mancher Chef fordert viel mehr, auch wenn es verboten ist. Aber wo sind die Grenzen und was darf der Chef NICHT?

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12 Dinge, die der Chef NICHT darf

Vorgesetzte dürfen viel, aber eben nicht alles. Mitarbeiter müssen deshalb wissen: Was darf der Chef nicht und ist verboten? Wir zeigen 12 Dinge, die der Chef nicht darf:

❌ Erreichbarkeit verlangen

Am Wochenende die Mail vom Chef beantworten oder lange nach Feierabend noch ans Telefon gehen, weil der Arbeitgeber anruft? Eine solch ständige Erreichbarkeit darf Chef nicht verlangen. Nach Arbeitsschluss haben Sie Freizeit und müssen in dieser nicht für berufliche Anliegen erreichbar sein. Will der Chef Ihnen vorschreiben, dass Sie jederzeit auf Mails oder Telefonanrufe antworten müssen, ist das verboten. Ausnahmen gibt es lediglich während einer Rufbereitschaft.

❌ Zusätzliche Aufgaben anordnen

Durch das Weisungsrecht darf der Chef Vorgaben machen, in welcher Art und Weise oder auch in welcher Reihenfolge ein Mitarbeiter seine beruflichen Pflichten erfüllt. Das bezieht sich aber nur auf die Tätigkeiten, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Es dürfen keine zusätzlichen Aufgaben angeordnet werden, die nichts mit dem eigentlichen Job zu tun haben. Zugespitztes Beispiel: Der Vorgesetzte darf Sie nicht zum Putzen der Büroräume einteilen, obwohl Sie als Key Account Manager angestellt sind.

❌ Pausen kürzen

Es gibt sehr viel zu tun, also kürzt der Chef kurzerhand die Mittagspause des Teams, um eine Deadline halten zu können. Klarer Fall: Das ist verboten! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen, wenn der Arbeitstag mindestens sechs Stunden lang ist. Der Arbeitgeber muss sogar darauf achten, dass die Pausen eingehalten werden, um Erholung und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sie dürfen deshalb auch nicht selbst auf Ihre Pausen verzichten.

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❌ Urlaub streichen

Wie bei den Pausen gilt auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber nicht antasten kann. Konkret stehen Ihnen bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu, bei einer 6-Tage-Woche sind es mindestens 24 freie Tage. Im Arbeitsvertrag kann auch ein längerer Anspruch vereinbart werden – unterschritten werden darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht. Egal, welche Gründe der Chef nennt (Personalmangel, Auftragslage…) – Sie dürfen Ihren Erholungsurlaub in jedem Fall nehmen.

❌ Urlaub abbrechen

Sie müssen Ihren Urlaub mit dem Chef absprechen und sich die freien Tage genehmigen lassen. Hat der Chef einmal zugestimmt, kann er seine Meinung nicht einfach ändern – und Sie auch nicht dazu auffordern, Ihren Urlaub abzubrechen, um früher wieder arbeiten zu kommen. Sind Sie im Urlaub, ist es für den Arbeitgeber verboten, Sie zur vorzeitigen Rückkehr aufzufordern. Einzige Ausnahme: Es besteht ein absoluter Notfall, der den Fortbestand des Unternehmens bedroht. Ist die Existenz des Betriebs in Gefahr, kann der Chef Mitarbeiter zurückholen, muss aber alle damit verbundenen Kosten erstatten.

❌ Privates erfragen

Zu beruflichen Themen müssen Sie Ihrem Chef Auskunft geben. Wenn es um Ihr Privatleben geht, können Sie aber jederzeit schweigen. Sie müssen Ihrem Chef nicht sagen, was Sie in Ihrer Freizeit machen, wohin Sie in den Urlaub fahren, ob Sie am Wochenende feiern oder wie es der Familie geht. Was Sie von Ihrem Privatleben mit dem Vorgesetzten teilen, ist Ihre freiwillige Entscheidung. Für den Chef ist es verboten, Sie zu drängen oder gar darauf zu bestehen, dass Sie die Informationen preisgeben.

❌ Krank arbeiten

„Das ist doch nur ein kleiner Schnupfen, da kannst du doch noch ins Büro kommen…“ Wenn Sie beim Arzt waren und eine Krankschreibung haben, brauchen Sie nicht zur Arbeit. Für Ihren Arbeitgeber ist es dann verboten, Sie zum Gegenteil aufzufordern. Haben Sie wichtige Informationen, kann der Arbeitgeber bitten, diese an Kollegen weiterzuleiten, doch müssen Sie keine Aufgaben übernehmen. Ob es dem Chef passt oder nicht: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, kann er nichts dagegen tun.

❌ Betriebsmittel kaufen lassen

Alles, was Sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Der Chef darf diese Kosten nicht einfach auf Sie abwälzen. Brauchen Sie beispielsweise einen Computer, kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Sie diesen selbst bezahlen. Das gilt auch, wenn im Job eine einheitliche Arbeitskleidung vorgeschrieben ist. Ist vertraglich nicht geregelt, dass der Mitarbeiter die Kosten trägt oder diese zum Teil übernimmt, ist es für den Chef verboten, die Ausgabe an Arbeitnehmer zu übertragen.

❌ Toilette verbieten

Während der Arbeitszeit dürfen Sie jederzeit auf die Toilette gehen. Es ist verboten, den Mitarbeitern Vorgaben über den Toilettengang zu machen. Unternehmen können nicht vorschreiben, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer eine Toilettenpause machen dürfen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn das Recht ausgenutzt wird und Mitarbeiter große Teile des Arbeitstages auf der Toilette verbringen. Hat der Chef einen begründeten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, kann er Maßnahmen ergreifen.

❌ Arbeitsvertrag ändern

Eine Änderung des Arbeitsvertrages ist immer nur mit der Zustimmung beider Seiten möglich. Egal, was Ihr Chef ändern möchte: Eine Vertragsänderung ist nur mit Ihrer Unterschrift möglich und rechtens. Somit ist es verboten, einseitig die Arbeitszeiten, Aufgabenfelder oder anderes anzupassen. Manchmal versuchen Arbeitgeber dieses Verbot durch eine Änderungskündigung zu umgehen.

❌ Lügen verlangen

Einen Kunden über die Eigenschaften von Produkte belügen? Oder jemand anderem Unwahrheiten erzählen, weil es dem Unternehmen nützt? Auch wenn ein Chef das Wohl des Betriebs im Sinn hat, ist es verboten, Lügen von Mitarbeitern zu verlangen. Dabei ist es egal, was Vorgesetzte Ihnen erzählen oder ob Sie unter Druck gesetzt werden. Sie müssen niemals für Ihren Chef lügen.

❌ Illegales auftragen

Noch eindeutiger ist es, wenn der Chef Sie zu illegalen Handlungen oder Tätigkeiten auffordert. Die Zahlen ein bisschen aufbessern? Einen Lieferanten erpressen, um den besten Deal zu erhalten? Es ist absolut verboten, Mitarbeiter zu einem Gesetzesverstoß aufzufordern – und natürlich müssen Sie solchen Anweisungen in keinem Fall nachkommen.

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Was tun, wenn der Chef verbotene Anweisungen macht?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Chefs tun oder verlangen, was sie eigentlich nicht dürfen. Als Mitarbeiter eine schwierige Situation – Sie wollen keinen Ärger im Job und Ihren Arbeitsplatz nicht gefährden. Trotzdem müssen Sie sich gegen Anweisungen wehren, wenn diese verboten sind. Diese vier Tipps helfen:

  1. Verweigern Sie die Anweisung
    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder vom Chef manipulieren. Ist die Anweisung vom Chef verboten, sollten Sie diese verweigern. Wenn Sie einmal anfangen, der verbotenen Anweisung zu folgen, wird es in Zukunft immer wieder verlangt. Setzen Sie deshalb gleich Grenzen und sagen Sie Nein.
  2. Erklären Sie Ihre Rechte
    Weisen Sie Ihren Chef noch einmal sachlich auf Ihre Arbeitnehmerrechte hin. Vielleicht war es keine böswilige Absicht und der Chef ist sich gar nicht bewusst, dass er gerade sein Direktionsrecht überschreitet.
  3. Suchen Sie sich einen Anwalt
    Spätetens wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen droht und Sie zum Befolgen der Weisungen zwingen will, obwohl sie verboten sind, sollten Sie sich einen Anwalt suchen. Teilweise drohen Chefs sogar mit einer Kündigung, wenn Mitarbeiter nicht genau das tun, was vorgeschrieben wird. Ein Experte für Arbeitsrecht unterstützt Sie.
  4. Planen Sie einen Jobwechsel
    Nach einer solchen Eskalation ist eine weitere Zusammenarbeit oft nicht mehr möglich. Ihr Arbeitgeber kann Sie vielleicht nicht einfach kündigen, doch sollten Sie selbst den Jobwechsel planen – bei diesem Unternehmen ist eine erfolgreiche Karriere nicht möglich. Schauen Sie sich nach passenden Stellenangeboten um und starten Sie den Bewerbungsprozess.

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[Bildnachweis: Nicoleta Ionescu by Shutterstock.com]

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