Ist das Smartphone am Arbeitsplatz generell verboten?
Das Smartphone am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Arbeitnehmer dürfen es mitbringen und – solange der Chef keine anderen Vorgaben macht – auch benutzen. Die meisten Unternehmen dulden die gelegentliche Nutzung des privaten Handys.
Nur übertreiben sollten Mitarbeiter damit nicht. Arbeitsrechtler halten bis zu 10 Minuten private Nutzung pro Tag für vertretbar. Wird mehr bezahlte (!) Arbeitszeit mit dem privaten Handy verbracht, muss der Chef das weder dulden noch erlauben. Es kann sich sogar um Arbeitszeitbetrug handeln (siehe: Zeitkiller).
Darf der Arbeitgeber das Handy am Arbeitsplatz verbieten?
Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht und darf Mitarbeitern vorschreiben welche Aufgaben sie erledigen sollen und auch wie. Darunter fällt auch ein mögliches Handyverbot. So kann der Chef regeln, dass private Handys während der Arbeitszeit nicht genutzt werden dürfen.
Das Smartphone am Arbeitsplatz zu verbieten, kann unterschiedliche Gründe haben:
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Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, sorgfältig mit den Daten der Kunden und Mitarbeiter umzugehen. Die Arbeitnehmer könnten mit der Handykamera Fotos von sensiblen Daten machen, oder es geraten bei einem privaten Telefonat unbeabsichtigt Hintergrund-Informationen nach außen.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeitgeber muss für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Wer bei der Bedienung von Maschinen durch sein Handy abgelenkt ist, kann einen Arbeitsunfall provozieren. Zusätzlich drohen dann Probleme mit der Berufsgenossenschaft.
Gleichzeitig können Arbeitgeber Alternativen zur Handynutzung schaffen – etwa für Notfälle, wenn das Kind krank wird und von der Schule oder Kita abgeholt werden muss. In dem Fall reicht ein Büroanschluss oder eine Notfall-Nummer in der Zentrale.
Wie wird das Smartphone am Arbeitsplatz verboten?
Soll ein Handyverbot eingeführt werden, nutzen viele Unternehmen eine allgemeine und verbindliche Betriebsvereinbarung. In Absprache mit dem Betriebsrat einigen sich beide Seiten auf eine akzeptable Lösung.
Verstoßen Mitarbeiter gegen die Vereinbarung können Sie dafür eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung erhalten.
Smartphone am Arbeitsplatz verbieten: Muster für Arbeitgeber
Ebenso können Vorgesetzte Mitarbeitern per direkter Anweisung die Handynutzung verbieten. Dies sollte schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer bestätigt werden. Hierzu finden Sie ein kostenloses Muster als Vorlage. Die Anweisung muss jedoch stets individuell angepasst werden.
Claus Chef
Hauptstraße 1, 98765 Neustadt
Manuela Muster
Personalnummer 08/15
Hafenweg 99, 98765 Neustadt
Handyverbot am Arbeitsplatz
Sehr geehrte Frau Muster,
hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass in unserem Betrieb ab dem TT.MM.JJJJ die Nutzung privater Smartphones sowie Smartwatches und ähnlicher Geräte während der Arbeitszeit verboten ist. Leider sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, da es bereits mehrfach zu Störungen im Betriebsablauf und sogar gefährlichen Situationen aufgrund der Ablenkung gekommen ist.
Wir hoffen durch das Handyverbot einen sicheren und reibungslosen Ablauf am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Anweisung zur Abmahnung oder Kündigung führen kann.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt und Inhalt dieses Schreibens durch Ihre Unterschrift und reichen Sie das Dokument in der Personalabteilung ein. Zur Aufbewahrung wird es Ihrer Personalakte beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Chef
Grenzen: Wann ist kein Verbot möglich?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hat Grenzen. So gilt grundsätzlich: In den Pausen und außerhalb der Betriebsräume kann der Chef das Smartphone nicht verbieten. Hier können Angestellte frei entscheiden, wie sie ihre Zeit nutzen.
Keine Regel ohne Ausnahme: Könnten durch die Handystrahlung empfindliche Geräte im Betrieb gestört werden, darf der Arbeitgeber das Smartphone innerhalb der Betriebsräume generell untersagen. Denkbar ist das in Krankenhäusern oder radiologischen Arztpraxen.
Erlaubnis durch betriebliche Übung
Auch können Unternehmen das Smartphone am Arbeitsplatz nicht einfach verbieten, nachdem sie es über einen längeren Zeitraum geduldet haben. Nach Monaten oder gar Jahren wird die Handynutzung zur betrieblichen Übung und Mitarbeiter dürfen weiterhin das Smartphone nutzen.
Welche Regelungen gelten für ein Diensthandy?
Während der Arbeitszeit dürfen Arbeitnehmer das Diensthandy immer für berufliche Zwecke nutzen. Dafür wurde es Ihnen ja zur Verfügung gestellt. Die private Nutzung ist jedoch oft untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Auch das gilt aber nur in einem angemessenen Umfang. Häufige Privatgespräche oder kostspielige Sondernummern sind nicht erlaubt.
Übrigens: Mit einem Diensthandy sparen Arbeitnehmer nicht nur Telefongebühren. Anders als ein Firmenwagen muss das dienstliche Telefon nicht als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden!
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