Definition: Was bedeutet Rassismus?
Rassismus bezeichnet die gezielte Benachteiligung, Diskriminierung, Beleidigung oder Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Herkunft, Hautfarbe, ethnischen Zugehörigkeit oder anderer äußerer Merkmale. Dahinter steht die falsche Annahme, dass bestimmte Menschengruppen anderen überlegen oder unterlegen seien. Rassismus verletzt in jeder Form die Würde der Betroffenen und ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung unvereinbar.
Erscheinungsformen von Rassismus am Arbeitsplatz
Form |
Beispiele |
| Offene Diskriminierung | Beleidigungen, rassistische Sprüche, herabsetzende Witze oder Beschimpfungen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit. |
| Subtile Vorurteile (Mikroaggressionen) | Vermeintlich harmlose Bemerkungen wie „Sie sprechen aber gut Deutsch“ oder Fragen wie „Wo kommen Sie wirklich her?“, die Betroffene ausgrenzen. |
| Struktureller Rassismus | Schlechtere Chancen bei Bewerbung, Beförderungen, Gehalt, Weiterbildung oder der Vergabe interessanter Projekte aufgrund der Herkunft. |
| Ausgrenzung | Betroffene werden bewusst von Besprechungen, informellen Treffen oder wichtigen Informationen ausgeschlossen und sozial isoliert. |
| Stereotypisierung | Menschen werden auf vermeintliche Eigenschaften ihrer Herkunft reduziert oder mit Vorurteilen über ihre Kultur beurteilt. |
| Schikane | Belästigung, Mobbing, Demütigungen oder gezielte Schikane schaffen ein feindliches Arbeitsumfeld. |
Rassismus in Deutschland
Rassismus wird in Deutschland regelmäßig durch den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) untersucht. Danach berichten rund 63 % der Schwarzen und 61 % der Muslime von mindestens einer (subtilen) Diskriminierung pro Monat. Offene Beleidigungen oder Bedrohungen erleben rund 25 % der Befragten – nicht nur im Job, sondern auch in Geschäften, Restaurants oder im öffentlichen Nahverkehr.
Welche Rechte habe ich in Deutschland bei Rassismus?
In Deutschland müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor rassistischer Benachteiligung und Belästigung schützen. Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte ergeben sich hierbei aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie dem Arbeitsschutzrecht:
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Recht auf Gleichbehandlung
Niemand darf wegen seiner ethnischen Herkunft oder rassistischen Zuschreibung benachteiligt werden – weder bei der Bewerbung noch bei Gehalt, Beförderungen, Weiterbildung oder Kündigung.
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Schutz vor Belästigung
Rassistische Beleidigungen, Witze, Beschimpfungen oder andere herabwürdigende Äußerungen müssen Arbeitgeber unterbinden. Aufgrund der Fürsorgepflicht müssen sie umgehend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen.
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Beschwerderecht
Wenn Sie am Arbeitsplatz rassistisch diskriminiert werden, können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Beschwerdestelle im Unternehmen beschweren. Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung, können Sie sich auch dorthin wenden. Durch die Beschwerde selbst dürfen Sie ebenfalls nicht benachteiligt werden. Vergeltungsmaßnahmen sind ebenfalls unzulässig.
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Anspruch auf Maßnahmen
Arbeitgeber müssen Beschwerden prüfen und angemessen reagieren – beispielsweise durch Gespräche mit Tätern, Abmahnungen, Versetzungen oder weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen gegenüber den Verursachern.
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Leistungsverweigerungsrecht
Greift der Arbeitgeber trotz schwerer rassistischer Übergriffe nicht ein, dürfen Beschäftigte ihre Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend verweigern, ohne ihren Vergütungsanspruch zu verlieren (§ 14 AGG).
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Schadensersatz und Entschädigung
Entsteht Ihnen durch rassistische Diskriminierung ein materieller oder immaterieller Schaden, können Sie nach dem AGG Schadensersatz oder eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Wichtig: Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung nach dem AGG müssen in der Regel innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden! Deshalb sollten Sie Vorfälle möglichst zeitnah dokumentieren und Zeugen oder andere Beweise sichern.
Rassismus im Job: Was können Betroffene tun?
Sind Sie selbst von Rassismus im Job betroffen? Dann sollten Sie das keinesfalls stillschweigend tolerieren – auch wenn es Sie vielleicht im ersten Moment sprachlos macht. In diesem Fall empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
1. Benennen Sie das Verhalten klar
Machen Sie deutlich, dass eine Bemerkung oder Handlung rassistisch, verletzend und unerwünscht ist. Bleiben Sie dabei möglichst ruhig und konkret und nutzen Sie sog. Ich-Botschaften: „Ich empfinde diese Aussage als rassistisch und möchte nicht, dass Sie so mit mir sprechen.“ Eine klare Reaktion setzt Grenzen und verhindert, dass der Vorfall später als Scherz oder Missverständnis verharmlost wird.
2. Bringen Sie sich nicht in Gefahr
Sie müssen den Täter nicht sofort persönlich konfrontieren. Ist die Situation aggressiv, bedrohlich oder besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, sollten Sie sich zunächst zurückziehen und Unterstützung suchen. Ihre Sicherheit und Ihr persönliches Wohlbefinden haben Vorrang.
3. Dokumentieren Sie jeden Vorfall
Führen Sie ein möglichst genaues Gedächtnisprotokoll. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Wortlaut, beteiligte Personen und mögliche Zeugen. Bewahren Sie außerdem diskriminierende E-Mails, Chatnachrichten oder andere Belege auf. Eine lückenlose Dokumentation kann später entscheidend sein, wenn Aussage gegen Aussage steht.
4. Suchen Sie Unterstützung
Vertrauen Sie sich Kollegen, Ihrer Führungskraft oder einer anderen zuverlässigen Person an. Zeugen und Verbündete geben Ihnen Rückhalt und können Ihre Wahrnehmung bestätigen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit zu wichtigen Gesprächen begleiten.
5. Nutzen Sie die betriebliche Beschwerdestelle
Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich über Benachteiligungen bei der zuständigen Stelle im Unternehmen zu beschweren. Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Gibt es keine erkennbare AGG-Beschwerdestelle, können Sie sich an die Personalabteilung oder Geschäftsführung wenden.
6. Schalten Sie den Betriebsrat ein
Auch der Betriebsrat, die Personalvertretung, eine Gleichstellungsstelle oder eine Vertrauensperson kann Sie beraten und begleiten. Diese Stellen können auf den Arbeitgeber einwirken und darauf achten, dass Ihre Beschwerde sachgerecht behandelt wird.
7. Fordern Sie konkrete Schutzmaßnahmen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete und angemessene Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen. Je nach Schwere des Falls kommen Gespräche, Abmahnungen, Umsetzungen, Versetzungen oder eine Kündigung des Verursachers infrage. Fragen Sie deshalb nicht nur nach einer Prüfung, sondern auch danach, wie Sie künftig geschützt werden.
8. Holen Sie sich externe Beratung
Unterstützung erhalten Sie beispielsweise bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Gewerkschaften, spezialisierten Beratungsstellen oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Betroffene bekommen z.B. telefonische Hilfe unter der Nummer 0800 5465465 oder per E-Mail an die Antidiskriminierungsstelle: beratung@ads.bund.de. Eine Beratung hilft Ihnen, den Vorfall rechtlich einzuordnen und die nächsten Schritte abzuwägen.
9. Beachten Sie mögliche Fristen
Eine betriebliche Beschwerde nach § 13 AGG ist grundsätzlich nicht an eine feste Frist gebunden. Möchten Sie jedoch Schadensersatz oder eine Entschädigung verlangen, müssen Ansprüche nach § 15 AGG regelmäßig innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Warten Sie deshalb nicht zu lange mit einer rechtlichen Beratung.
10. Achten Sie auf Ihre psychische Gesundheit
Rassistische Erfahrungen können stark belasten und langfristig Stress, Angst oder Selbstzweifel auslösen. Nehmen Sie Ihre Reaktion ernst und suchen Sie bei Bedarf psychologische oder ärztliche Unterstützung. Die Verantwortung für das Geschehene liegt nicht bei Ihnen, sondern bei der diskriminierenden Person und dem Arbeitgeber, der für ein geschütztes Arbeitsumfeld sorgen muss.
Was kann ich tun, wenn mein Kollege diskriminiert wird?
Wer Zeuge von Rassismus am Arbeitsplatz wird, sollte nicht wegsehen. Schon kleine Gesten der Solidarität können Betroffenen helfen und dazu beitragen, diskriminierendes Verhalten zu stoppen. Diese Maßnahmen haben sich bewährt:
1. Zeigen Sie klare Haltung
Machen Sie deutlich, dass Sie auch als nicht direkt Betroffener rassistische Bemerkungen oder Witze nicht akzeptieren. Oft reicht schon die sachliche Aussage wie: „Das finde ich unangebracht.“ So signalisieren Sie dem Betroffenen Unterstützung und setzen dem Verhalten Grenzen.
2. Sprechen Sie den Betroffenen an
Fragen Sie nach dem Vorfall in einem vertraulichen Gespräch, wie es der diskrimierten Person geht und ob sie Unterstützung wünscht. Hören Sie zu, ohne die Situation zu relativieren oder vorschnelle Ratschläge zu geben.
3. Bieten Sie konkrete Hilfe an
Begleiten Sie Ihre Kollegin oder Ihren Kollegen bei Gesprächen mit der Führungskraft oder Personalabteilung. Helfen Sie beim Dokumentieren der Vorfälle oder treten Sie – wenn gewünscht – als Zeuge auf.
4. Melden Sie den Vorfall
Informieren Sie Ihren Chef, den Betriebsrat oder die zuständige Beschwerdestelle, wenn rassistische Vorfälle bekannt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Auch Sie können solche Fälle dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Ablauf des Vorfalls. Eigene Beobachtungen oder Zeugenaussagen können später helfen, den Sachverhalt objektiv aufzuklären.
5. Suchen Sie keine Ausreden
Verharmlosen Sie rassistische Aussagen niemals als „Spaß“ oder „Missverständnis“. Auch scheinbar harmlose Bemerkungen können diskriminierend wirken und sollten immer ernst genommen werden. Zeigen Sie Rückgrat und Zivilcourage!
6. Fördern Sie ein respektvolles Miteinander
Setzen Sie sich im Team für mehr Toleranz, Offenheit, Respekt und Vielfalt ein. Eine Unternehmenskultur, in der Rassismus und Diskriminierung konsequent keinen Raum bekommen, verbessert das Arbeitsklima, das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit.
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