Rassismus im Job: Definition, Beispiele + Tipps dagegen

Rassismus im Job ist kein Randphänomen – einer aktuellen Studie zufolge haben fast ein Viertel aller Befragten Erfahrungen mit Rassismus am Arbeitsplatz gemacht. Das deckt sich mit den Zahlen einer anderen aktuellen Umfrage: 22 Prozent haben bereits selbst Rassismus erlebt. Was tun als Betroffener? Was tun, wenn ich als Kollege mitbekomme, wie andere sich rassistisch äußern? Neben Tipps finden Sie hier eine Rassismus-Definition – einfach erklärt.

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Definition: Was ist Rassismus? Einfach erklärt

Rassismus ist eine Form der Diskriminierung. Darin spiegelt sich die Überzeugung, anderen Menschen aufgrund der Herkunft oder Hautfarbe überlegen zu sein. Bestimmte körperliche oder ethnische Merkmale dienen als Vorwand, beispielsweise Personen mit einer dunklen Haut oder ausländischer Herkunft ihre Rechte abzusprechen. Rassistisches Verhalten zeigt sich in Geringschätzung, Beleidigung bis hin zu körperlichen Angriffen.

Beispiele für Rassismus im Job

Wie jede Form der Diskriminierung kann sich Rassismus am Arbeitsplatz offen oder subtil äußern. Klar rassistisch wäre beispielsweise eine Unternehmenspolitik, die nur weiße Menschen oder nur solche mit deutschem Pass einstellt. In anderen Fällen sind es unsensible Witze der Kollegen oder das Beharren auf Bezeichnungen, die eine rassistische Einstellung signalisieren.

Rassismus in Deutschland

Eine neuere Umfrage von Glassdoor zeigt, dass Diskriminierung ein internationales Problem ist. Grundlage sind die Auskünfte von 645 Arbeitnehmern in Deutschland, 1.113 in den USA, 725 in Großbritannien und 654 in Frankreich. Demnach hat mehr als jeder dritte Beschäftigte in Deutschland diskriminierende Erfahrungen gemacht. Ausgrenzung aufgrund von Rassismus lag demnach hierzulande bei 21 Prozent.

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Schutz vor Rassismus im Job: Antidiskriminierungsgesetz

Untersuchungen gehen davon aus, dass junge Bewerber mit Migrationshintergrund je nach Branche das Anderthalbfache an Bewerbungen gegenüber Mitbewerbern mit deutsch klingendem Namen schreiben müssen, um einen Job zu bekommen.

Um die Diskriminierung im Arbeitsleben von gesetzlicher Seite einzuschränken, existiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das im Volksmund als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnete Bundesgesetz soll sicherstellen, dass Menschen aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung/Identität, Weltanschauung, Geschlecht oder Alter vor Ausgrenzung und Anfeindungen geschützt werden.

Folgen von Rassismus am Arbeitsplatz

Nicht nur für unmittelbar Betroffene ist Rassismus am Arbeitsplatz ein Problem. Rassistische Äußerungen – so wie diskriminierendes Verhalten insgesamt – stören den Betriebsfrieden und können weitreichende Konsequenzen haben. Das Problem erledigt sich in den seltensten Fällen selbst. Sowohl der Arbeitgeber als auch Kollegen sind hier gefragt.

Schlimmstenfalls hängt sogar der wirtschaftliche Erfolg davon ab, ob und wann ein Arbeitgeber einschreitet: Wenn Kunden und Dienstleister von solchen Problemen erfahren und die gemeinsame Arbeit aufkündigen. Rassistisches Verhalten von Mitarbeitern kann rufschädigend sein, etwa wenn es in sozialen Netzwerken wie Facebook, Linkedin oder Twitter bekannt wird.

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Rassismus im Job: Was tun, wenn ich betroffen bin?

Von rassistischen Äußerungen Betroffene sind oft sprachlos, fühlen sich gedemütigt und zurückgesetzt. Dennoch sollte ein Gespräch mit der jeweiligen Person an erster Stelle stehen. Das ist vermutlich der unangenehmste Teil. Gleichzeitig ist es wichtig, Grenzen zu ziehen und zu zeigen, dass Sie rassistisches Verhalten nicht tolerieren. Fruchtet das Gespräch nicht, haben Sie folgende Optionen:

1. Holen Sie sich Rückendeckung

Informieren Sie andere Kollegen davon, dass Sie diskriminierendem Verhalten durch einen Mitarbeiter ausgesetzt sind. Zum einen ist es wichtig, moralische Unterstützung zu haben, zum anderen ergibt sich so die Möglichkeit, dass andere Kollegen bei ähnlichen Fällen direkt einschreiten.

2. Wenden Sie sich an den Betriebsrat

Ist keine Einsicht zu erkennen oder setzt der Kollege sein diskriminierendes Verhalten fort, ist der Gang zum Betriebsrat der nächste Schritt. Gemäß § 80 Absatz 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist der Betriebsrat ausdrücklich dazu verpflichtet, die Integration ausländischer Mitarbeiter im Unternehmen und das Verhältnis zwischen ausländischen und deutschen Mitarbeitern zu fördern.

Der Betriebsrat sollte sich mit dem Betroffenen solidarisieren. Das kann etwa auf eigens einberufenen Betriebsversammlungen geschehen. Der Betriebsrat kann zudem bei schwerwiegenden Fällen vom Arbeitgeber die Entlassung von betriebsstörenden Beschäftigten nach §104 BetrVG fordern. In § 75 BetrVG sind explizit solche Personen gemeint, die gegen Nicht-Deutsche und Asylsuchende hetzen.

3. Sprechen Sie mit dem Vorgesetzten

Neben der moralischen Pflicht ist der Arbeitgeber gesetzlich zum Einschreiten verpflichtet. Zum einen besteht die Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Zum anderen muss er gemäß AGG vorbeugende Maßnahmen treffen, um Diskriminierung vorzubeugen. Dies erfordert normalerweise auch einen Anti-Diskriminierungsbeauftragten. Entsprechende Maßnahmen können beispielsweise durch Schulungen zum Thema Diskriminierung erfolgen oder aber durch entsprechende Aushänge am Schwarzen Brett.

Erfährt ein Arbeitgeber von der Diskriminierung von Mitarbeitern, gibt es je nach Eskalationsstufe verschiedene Möglichkeiten. Kursieren beispielsweise fremdenfeindliche Witze, kann der Chef den Mitarbeiter ermahnen. Bei beleidigenden Äußerungen eines Angestellten über einen anderen ist eine Abmahnung möglich. Bei fortgesetztem Fehlverhalten oder entsprechend schwerwiegendem Verhalten sind drastische Konsequenzen für den Arbeitnehmer die Folge: Eine schwere rassistische Beleidigung mittels N-Wort kann gar zur fristlosen Kündigung führen.

Soforthilfe bei der Antidiskriminierungsstelle
Wenn Sie überall auf taube Ohren stoßen sollten, bleibt Ihnen der Gang zu Gewerkschaften und/oder der Presse. Lokale Vereine oder Organisationen wie etwa der Integrationsrat einer Stadt können Ihnen ebenfalls weiterhelfen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, kurz ADS, bietet eine Soforthilfe. Betroffene können telefonisch um Hilfe suchen: 0800 – 546 546 5 oder sich per E-Mail an die Berater wenden: beratung@ads.bund.de. Dort können Sie beispielsweise auch Nachweise einreichen.


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Hilfe, mein Kollege ist ein Rassist: Was tun?

Formulierungen wie „Zivilcourage“, „Farbe bekennen“ oder „Rückgrat haben“ verdeutlichen es bereits: Es erfordert einen gewissen Mut, unangenehme Themen anzusprechen. Aber wie heißt es auch so schön? Wehret den Anfängen. Diese zehn Tipps helfen Ihnen dabei:

1. Humor beweisen

Für einen sanften Einstieg und je nach „Härtegrad“ Ihres Kollegen kann Humor schon Wunder wirken. Wenn man zu verkrampft und ernst an eine Diskussion herangeht, kann die Lage schnell eskalieren. Mit Witz und Ironie können Sie bereits zur Entspannung beitragen, so dass die Gesprächsteilnehmer Argumenten zugänglicher sind.

2. Demontage praktizieren

Ist eine Übung für Fortgeschrittene, aber oft wirksam. Mit Nachfragen wie „Woher wissen Sie das denn?“, „Können Sie mir erklären, wie der erste und der zweite Punkt zusammenpassen?“ oder auch „Können Sie dafür ein konkretes Beispiel bringen?“ können Sie Ihren rassistischen Kollegen bereits in seinen Ausführungen irritieren. An diesem Punkt treten Widersprüche auf oder Sie weisen zumindest auf Absurditäten seiner Argumentation hin.

3. Beharrlichkeit zeigen

Wenn Ihr Kollege eine Behauptung nach der nächsten raushaut, ist das ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Lassen Sie sich nicht beirren! Fordern Sie ihn auf, bei der ersten Behauptung zu bleiben, um diese diskutieren zu können. Lieber Stück für Stück sich ein Argument vorknöpfen als an verschiedenen Fronten gleichzeitig zu kämpfen.

4. Rückfragen stellen

Appellieren Sie an die Vorstellungskraft Ihres Kollegen, indem Sie mögliche Konsequenzen seiner Forderungen vor Augen halten. Machen Sie ihm klar, wozu beispielsweise ein menschenverachtender oder demokratiefeindlicher Spruch führen würde, wenn er in die Tat umgesetzt würde. Fragen Sie ihn, ob er das wirklich will? Spinnen Sie einen Gedanken wie beispielsweise die Ausweisung aller Ausländer konkret weiter und verdeutlichen so Auswirkungen. Derart klare Konsequenzen können auch ein Argument sein.

5. Gemeinsamkeiten finden

Als Einzelkämpfer hat man einen schweren Stand. Sollten Sie beispielsweise in einer Gesprächsrunde von anderer Seite ein geeignetes Argument für Ihre Sicht der Dinge hören, dann greifen Sie es auf. Wenn Sie Gemeinsamkeiten benennen, bekommen Sie vielleicht auch Unterstützung von der Person, die Sie positiv wahrgenommen hat.

6. Zustimmung provozieren

Das klingt jetzt zunächst widersprüchlich, aber auf die Dosis kommt es an: Nennt Ihr Kontrahent ein Argument, bei dem Sie ein Quäntchen Wahrheit entdecken können, schadet es nichts, dem zuzustimmen. Das macht Ihr Gegenüber auch offener für Ihre Argumente. Achten Sie lediglich darauf, generelle Aussagen zu relativieren und zu differenzieren.

7. Ruhe bewahren

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, laut zu werden. Gerade jemand, der sich aufregt, neigt dazu den Ton zu heben. Bleiben Sie stattdessen bewusst leise und gelassen. Andere werden Ihnen dann vermutlich aufmerksamer und offener zuhören, als wenn Sie sich im Kampf ums Rechthaben gegeneinander anbrüllen.

8. Überraschungseffekt nutzen

Sind Sie zu mehreren Personen und der Kollege mit den rassistischen Äußerungen bestimmt mit seiner Meinung die Runde, können Sie reagieren, indem Sie nicht auf besagten Kollegen reagieren: Denn diejenigen, die sich eher zurückhalten oder keine Meinung gebildet haben, sind für Sie von Bedeutung. Diese sind womöglich viel offener für Argumente und lassen sich eher zum Nachdenken anregen. Wenn Sie diese nach ihrer Meinung fragen, können Sie vielleicht neue Verbündete gewinnen.

9. Präsenz zeigen

Hier geht es nicht um den Einsatz von Gewalt. Hier geht es um Signale, die Sie mit Körpersprache senden. Wenn Sie sich zurücklehnen und die Beine ausstrecken, wirken Sie für andere offen und gelassen. Wichtig: Verschränken Sie nicht die Arme, das interpretieren andere allgemein als Abwehrhaltung.

10. Situation verlassen

Das gute alte Dramadreieck: Sie können eine Situation nicht akzeptieren? Sie können die Situation nicht ändern, weil Ihnen die richtigen Argumente und Fakten gerade fehlen, um plausibel argumentieren zu können? Dann verlassen Sie diese Situation. Vertagen Sie die Diskussion zu einem Zeitpunkt, an dem Sie besser vorbereitet sind.

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Rassismus im Job: So bitte nicht reagieren

Manchmal ist der erste Impuls jedoch ein Verhalten, was uns nicht weiterbringt. Daher hier drei Punkte, die nicht hilfreich sind und die Sie unbedingt vermeiden sollten:

  • Ignorieren

    Nach dem Motto „Der kriegt sich schon wieder ein“ nichts zu unternehmen, kann fatale Auswirkungen haben. Sie und alle anderen signalisieren damit, dass er auf dem richtigen Weg ist. Nicht umsonst heißt es „Wer schweigt, stimmt zu“. Somit müssen Sie davon ausgehen, dass der rassistische Kollege derart bestärkt weitermacht.

  • Überreden

    Leider wahr: Mit Fakten alleine erreichen Sie nichts. Sie müssen das Gesagte konkret belegen können, im Faktencheck quasi. In den meisten Fällen hat man aber keine Paragraphen oder Statistiken zur Hand und dann wird es schwierig. Abgesehen davon neigen Rassisten dazu, ungeprüft Behauptungen zu äußern, die ihrer Sicht der Dinge entsprechen. Schlimmstenfalls dreht man Ihnen das Wort im Mund um und besagter Kollege formt den Kritikpunkt für sich passend um. Punkten können Sie eher mit Geschichten aus eigener Erfahrung. Die sind dazu geeignet, Nachdenklichkeit zu bewirken oder Irritationen auslösen.

  • Besserwissen

    Keiner mag Besserwisser. Wenn Sie belehrend oder moralisch auftreten, werden Sie nichts gewinnen. Im Gegenteil: Sie reizen Ihr Gegenüber eher noch mehr und provozieren Abwehr.


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[Bildnachweis: Ross Petukhov by Shutterstock.com]