Altersdiskriminierung Definition: Benachteiligung aufgrund des Alters
Der Begriff Diskriminierung stammt aus dem Lateinischen von discriminare = unterscheiden, trennen, abgrenzen. Diese ursprünglich neutrale Bedeutung trat im Laufe der Zeit stärker in den Hintergrund.
So auch bei Altersdiskriminierung. Synonym dazu wird von…
- Ausgrenzung
- Benachteiligung
- Geringschätzung
- Herabsetzung
aufgrund des Alters gesprochen. Diese Altersdiskriminierung lässt sich im Alltag, bei der Wohnungssuche, im Gesundheitswesen und im Job beobachten. Gemeint ist hierbei die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters, nicht aufgrund des Dienstalters – also der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen.
Das Alter spielt immer eine Rolle. Sei es bei der Einschulung, beim legalen Erwerb von Tabak und Rauschmitteln oder beim Führerschein. Altersdiskriminierung bedeutet die gesellschaftliche und ökonomische Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Alters.
Theoretisch kann jede Altersgruppe diskriminiert werden, häufig wird mit dem Begriff jedoch die Diskriminierung einer Gruppe ober- oder unterhalb eines bestimmten Alters bezeichnet. Geht es um die Diskriminierung aufgrund eines vermeintlich zu hohen Alters, wären die Begriffe Altendiskriminierung beziehungsweise Seniorenfeindlichkeit genauer. Im anglo-amerikanischen Raum wird von ageism gesprochen.
Diskriminierung in jeder Form unterbindet seit 2006 das umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das sich gegen die Benachteiligung wendet aufgrund des…
- des Geschlechts,
- der ethnischen oder kulturellen Herkunft,
- der Religion oder Weltanschauung,
- des Alters,
- der sexuellen Identität oder
- einer Behinderung.
Während unter den genannten Diskriminierungsgründen die meisten immer nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe betreffen, ist der Alterungsprozess etwas, das früher oder später jeden Menschen betreffen wird. Wirklich jeder ist also ein potenzielles Opfer von Altersdiskriminierung. Oder wie es die Deutsche Seniorenliga formuliert: Die Täter von heute sind die Opfer von morgen.
Diskriminierung äußert sich unterschiedlich
Einer repräsentativen Studie zufolge ist jeder Fünfte bereits wegen seines Alters diskriminiert worden. Zu jung, zu alt – irgendwie immer das falsche Alter.
Wie bei allen Formen der Diskriminierung kann sich Altersdiskriminierung im Sprachgebrauch äußern, beispielsweise bei Beleidigungen. Daneben gibt es es institutionalisierte Altersdiskriminierung in Form von Regeln und Vorschriften.
Regelungen, die Altersgrenzen beinhalten, sind aus unterschiedlichsten Bereichen bekannt. In Fällen wie etwa dem Wahlrecht oder dem Erwerb des Führerscheins stehen diese Grenzen immer wieder zur Debatte. Gerade der Führerschein wird im Zusammenhang mit älteren Menschen häufig diskutiert, da ihnen eine geringere Reaktionsfähigkeit und damit ein höheres Unfallrisiko unterstellt wird.
Dabei belegen Untersuchungen, dass erst bei über 80-Jährigen das Unfallrisiko wieder auf das Niveau von 18- bis 24-Jährigen fällt: Der Altersgruppe, mit den höchsten Unfallquoten. Einige Vorschriften mit Altersgrenzen dienen dem Schutz derjenigen Person. So etwa das Verbot von Alkohol an Minderjährige oder Tabak an unter 16-Jährige.
Das Arbeitsrecht sieht Kinder und Jugendliche – und das sind rein rechtlich Personen bis zum 18. Lebensjahr – als besonders schutzwürdig an, daher gelten gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für diese Altersgruppen andere Vorschriften und Gesetze als für über 18-Jährige.
Man könnte von positiver Altersdiskriminierung sprechen, wenn beispielsweise längere Pausen oder mehr freie Wochenenden als bei anderen Arbeitnehmern gewährt werden. Hier soll es hauptsächlich um die Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund ihres Alters gehen, ohne dass ein sachlicher Grund vorliegt.
Merkmale von Altersdiskriminierung
Merkmale einer solchen Altersdiskriminierung sind:
-
Stellenangebote
Wer klare Altersangaben in einer Stellenanzeige aufgibt, verstößt gegen das AGG. Eine Formulierung wie „Projektleiter zwischen 30 und 45 Jahren gesucht“ ist unzulässig. Aber selbst Formulierungen wie „Junges dynamisches Team sucht ebensolchen Kollegen“ kann bei Nichtberücksichtigung eines Bewerbers den Arbeitgeber in die Bredouille bringen. Der muss dann nämlich nachweisen, dass die Ablehnung nichts mit Altersdiskriminierung zu tun hatte und objektive Beweise dafür vorlegen.
-
Kinderwunsch
Die Frage nach dem Kinderwunsch oder einer Schwangerschaft bei Frauen ist im Vorstellungsgespräch verboten, Bewerberinnen dürfen an dieser Stelle lügen. Eine Form von Altersdiskriminierung liegt vor, wenn grundsätzlich junge Frauen im gebärfähigen Alter ausgesiebt werden.
-
Anstellung
Im Arbeitsleben haben Arbeitnehmer häufig nicht das „richtige“ Alter. Altersdiskriminierung findet sich bei Berufsanfängern, die für zu jung erachtet und deshalb nicht eingestellt werden. Hier greift das Permission Paradox. Das Gleiche passiert mit älteren Arbeitnehmern, denen keine Chance gewährt wird, weil der Arbeitgeber geringere Leistungsfähigkeit vermutet.
-
Bezahlung
Bis vor wenigen Jahren wurde bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst beim Gehalt noch nach Alter unterschieden. Das heißt, nicht Leistung oder Position, sondern einzig ein höheres Lebensalter konnte zwischen Arbeitnehmern derselben Tarifgruppe einen Unterschied machen. Mit Ablösung des Bundes-Angestelltentarifvertrages durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde diese Unterscheidung als eine Form der Altersdiskriminierung abgeschafft. Unabhängig davon ist es nach wie vor erlaubt, das Gehalt mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu steigern. Ein höheres Gehalt gemäß Dienstalter ist demnach keine Benachteiligung.
-
Abfindung
Im Falle einer Abfindung kann das Alter einem Arbeitnehmer ebenfalls zum Nachteil gereichen. Die Höhe richtet sich meist nach Lebens- und Dienstalter, heißt: Je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt war und je älter er ist, desto höher fällt diese Abfindung aus. Dies kann als Altersdiskriminierung gegenüber jüngeren und kürzer Beschäftigten gesehen werden. Sieht der Sozialplan des Unternehmens vor, dass solche höheren Abfindungen nur bis zu einer altersmäßigen Höchstgrenze gezahlt werden, kann sich dies für ältere Arbeitnehmer nachteilig auswirken, indem die Berechnungsgrundlage für die Abfindung zu ihren Ungunsten geändert wird.
-
Urlaub
Manche Arbeitgeber gewähren ihren älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub als den bei gleicher Tätigkeit beschäftigten jüngeren Arbeitnehmern. Grundlage hierfür sind entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Auch wenn eine betriebliche Übung vorliegt, kann Mehrurlaub gewährt werden. Hier kann ein Fall von Altersdiskriminierung vorliegen, wenn bei vergleichsweise jungen Altersgruppen unterschieden wird. Mehrurlaub bei 30- und 40-Jährigen wird vom Arbeitsgericht nicht akzeptiert. Anders sieht es bei schweren körperlichen Tätigkeiten und fortgeschrittenem Alter aus: Bei ab 50- bis 55-Jährigen Arbeitnehmern wird zusätzlicher Urlaub nicht als Altersdiskriminierung erachtet, da ein objektiv größeres Erholungsbedürfnis erkannt wird.
-
Alltag
Die Städteplanung realisiert oft nur unzureichend, dass die Gesellschaft älter wird. Erkennbar ist das an geringer Barrierefreiheit im öffentlichen Leben:
- schlecht ausgebaute Bürgersteige
- zu hohe Bordsteinkanten
- holprige Bodenbeläge (Kopfsteinpflaster statt Teer)
- keine Rolltreppen oder Aufzüge in öffentlichen Gebäuden
- keine altersangemessene Infrastruktur (Busse, fußläufig erreichbare Ärzte und Lebensmittelgeschäfte)
Dabei trifft diese Form der Altersdiskriminierung längst nicht nur ältere Menschen. Jeder Mensch, der beispielsweise gehbehindert ist, ist hier im Nachteil, also Rollstuhlfahrer oder Mütter mit Kinderwagen. Altersdiskriminierung zeigt sich außerdem in der Pflege (Vernachlässigung), bei Krankenkassen (Transplantate) oder bei der Vergabe von Krediten, die älteren Menschen trotz vorliegender Sicherheiten nicht gewährt werden.
Tipps: So sollten Sie reagieren
Wer sich unfair behandelt fühlt, ist wütend und frustriert. Wurde Alter früher noch mit Weisheit, Lebenserfahrung und Gelassenheit verbunden, existieren heutzutage eher negative Vorstellungen. Alter wird mit Gebrechlichkeit und Vergesslichkeit assoziiert.
Da Alter keine richtige Lobby hat, wissen von Altersdiskriminierung Betroffene oft nicht um ihre Möglichkeiten. Dabei sollten Sie wissen, dass Sie Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz haben, sofern ein Verstoß gegen das AGG vorliegt.
Wichtig dabei: Um diesen geltend machen zu können, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Diskriminierung derjenigen Person oder dem Unternehmen eine schriftliche Mitteilung Ihrer Forderungen übergeben.
Das können Sie tun:
-
Betriebsrat
Existiert im Unternehmen ein Personal- oder Betriebsrat, dann sollten Sie Kontakt zu diesem aufnehmen und den Fall besprechen.
-
Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, kurz ADS, steht ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Betroffene können telefonisch um Hilfe suchen: 030 18555-1865, per Fax: 030 18555-41865 oder sich per E-Mail an die Berater wenden: beratung@ads.bund.de.
-
Organisationen
Neben einer parteilichen Organisation, die gezielt die Interessen älterer Bürger vertritt, Graue Panther, gibt es verschiedene Vereine, so beispielsweise die Deutsche Seniorenliga. Sie informieren zu Gesellschaft und Politik ebenso wie zu Gesundheit, Sicherheit und weiteren Themen.
Was andere Leser noch gelesen haben