Kündigen lassen: Geht das überhaupt?
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Bedeutet: Die Gegenseite muss nicht zustimmen, damit sie wirksam wird. Sie muss das Kündigungsschreiben nur empfangen (sogenannter „Zugang“). Eine passive Kündigung kennt das Arbeitsrecht deshalb nicht – wo bliebe da die Willenserklärung?! Trotzdem kann man sich durchaus kündigen lassen.
Dabei haben Arbeitnehmer grundsätzlich zwei Optionen:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Dies ist die sauberste und ehrlichste Variante, um sich kündigen zu lassen. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, schildern Sie Ihre Situation und den Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wie dieser darauf reagiert, hängt allerdings von seiner Persönlichkeit und Ihrem Verhältnis ab. - Eine Kündigung provozieren
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu provozieren. Dabei sollte aber jedem klar sein, dass er sich damit weder korrekt verhält, noch seiner Reputation einen Gefallen tut. Es ist aber manchmal ein Ausweg, wenn vorher schon einiges schief gelaufen ist.
Kündigen lassen: Wann ist das sinnvoll?
Es gibt zahlreiche gute Kündigungsgründe, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzulösen: Der Job mach krank; bietet keinerlei Chancen, Herausforderungen oder Perspektiven oder Sie kommen weder mit dem Chef noch den Kollegen klar. Dann ist eine berufliche Neuorientierung und ein baldiger Jobwechsel die beste Alternative.
Klassisch wählen Arbeitnehmer dazu die Eigenkündigung. Die kann aber Nachteile haben. In diesen Fällen kann es daher sinnvoller sein, sich kündigen zu lassen:
1. Kündigungsfrist
Wer kündigt, muss gesetzliche Kündigungsfristen beachten. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können aber auch längere Fristen vereinbart sein.
Wer also zum Beispiel schon einen neuen Job in Aussicht hat oder einfach nur schneller aus dem Arbeitsvertrag will, kann versuchen, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Der gilt unter Umständen sofort und verkürzt lange Kündigungsfristen. Oder Sie lassen sich kündigen. Meist aus dem nächsten Grund…
2. Arbeitslosengeld
Ob mit einer fristgerechten Kündigung oder einer fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer: In beiden Fällen verhalten sich Mitarbeiter gegenüber der Arbeitsagentur „versicherungswidrig“ nach § 159 SGB III. Folge: Weil sie ihre anschließende Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben, droht eine bis zu 3-monatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Umgehen lässt sich die Arbeitsamt-Sperre nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mit der Eigenkündigung einer beschlossenen (betriebsbedingten oder personenbedingten) Kündigung zuvor gekommen sind. Oder weil Sie aus Selbstschutz kündigen mussten. Zum Beispiel wegen sexueller Belästigung oder Mobbing beziehungsweise Bossing. Oder eben, indem SIE sich kündigen lassen. Dann haben ja nicht Sie das Arbeitsverhältnis beendet, sondern der Boss. Damit erhalten Sie den vollen Anspruch auf ALG 1.
Sich kündigen lassen bleibt gefährlich
Die Arbeitslosengeld-Sperre umgehen, können Sie freilich nur solange, wie die strategische Passivkündigung nicht auffliegt. Mehr noch: Wer versucht eine Kündigung zu erzwingen, kann das eigentlich nur durch bewusstes Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Regelmäßiges Zuspätkommen oder zu früh gehen, unentschuldigtes Fehlen ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Beleidigung von Vorgesetzten oder Minderleistung (schlampiges, fehlerhaftes oder zu langsames Arbeiten). All das rechtfertigt mindestens eine verhaltensbedingte Kündigung, im Extrem sogar die fristlose Kündigung. In beiden Fällen aber kassieren Arbeitnehmer wieder die ALG-Sperre.
Obendrein erschaffen Sie einen Kündigungsgrund, der Ihrem Ruf nachhaltig schadet. Das Sprichwort stimmt: „Man begegnet sich immer zweimal im Leben.“ Und so mancher Arbeitgeber oder Personaler ist gut vernetzt. Das kann künftige Bewerbungschancen dramatisch reduzieren. Erst recht, wenn man Sie im Bewerbungsgespräch bittet, die Kündigung zu begründen. Leichter wird die Jobsuche durch schuldhaftes Verhalten jedenfalls nicht.
Wir empfehlen daher nur die Varianten, bei denen der Arbeitgeber im Bilde ist und mitspielt. Sich kündigen lassen, hat manchmal Vorzüge. Aber als Ergebnis einer Provokation überwiegen die Nachteile.
Was andere Leser dazu gelesen haben
- Job durchhalten oder hinschmeißen? Ich kann nicht kündigen!
- Kündigung vorbereiten: Das sollten Arbeitnehmer beachten
- Kündigungsgespräch: Was Sie beachten sollten
- Der letzte Eindruck: Wie er wirkt – wie Sie ihn nutzen
- Bewerbung nach Kündigung? Tipps und Muster