Sich kündigen lassen (ohne Sperre): Was ist zu beachten?

Die wenigsten Arbeitnehmer wollen gekündigt werden. Trotzdem kann es manchmal sinnvoll sein, dass Sie sich kündigen lassen – etwa, um eine ALG-Sperre zu umgehen, oder wenn die Eigenkündigung mehr Nachteile hat als die Fremdkündigung durch den Arbeitgeber. Wir zeigen mehrere Gründe, wann sich das „Kündigenlassen“ lohnt und was Sie dabei beachten müssen…

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Auf einen Blick

  • Grund: Sich kündigen zu lassen, kann sinnvoll sein, um z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Ordentliche Kündigung: Ein Weg ist das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dies ist die sauberste Lösung.
  • Gesundheitliche Gründe: Alternativ können gesundheitliche Gründe und ein Attest vom Arzt ein „wichtiger Grund“ sein, um ohne Sperrzeit aus dem Vertrag zu kommen.
  • Dienst nach Vorschrift: Gezielte Minderleistung, um eine Kündigung zu provozieren, wird nicht empfohlen: Bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung droht wieder eine ALG-Sperre.
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Kann man sich kündigen lassen?

Wenn die Eigenkündigung Nachteile hat, kann es sinnvoller sein, sich kündigen zu lassen. Das ist durchaus möglich. Zwar können Arbeitnehmer grundsätzlich und jederzeit ihr Arbeitsverhältnis innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist mit einem einfachen Kündigungsschreiben beenden. Unter Mitwirkung des Arbeitgebers können Sie sich aber ebenso feuern lassen. Hierbei haben Arbeitnehmer zwei Optionen:

  1. Der professionelle Weg

    Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrer Führungskraft. Erklären Sie Ihre Situation und den Grund, warum Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Oft lässt sich so eine einvernehmliche Lösung finden – etwa durch eine ordentliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Wie Ihr Chef reagiert, hängt stark vom bisherigen Verhältnis ab sowie davon, ob Ihre Lösungsvorschläge auch Vorteile für das Unternehmen haben.

  2. Der riskante Weg

    Theoretisch könnten Sie durch bewusstes Fehlverhalten eine Kündigung provozieren. Praktisch ist das jedoch unklug: Unprofessionelles Verhalten schadet Ihrer Reputation, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall sogar Nachteile beim Arbeitslosengeld haben.

Wer sich kündigen lassen will, dem empfehlen wir daher stets die erste Option. Setzen Sie auf Offenheit statt auf schmutzige Tricks und Provokation. Letztere gefährden Ihre Laufbahn langfristig mehr, als es Ihnen kurzfristig nützt.

Eigenkündigung vs. Kündigung durch den Arbeitgeber: Unterschiede im Überblick

Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt es immer die zwei Optionen: die Arbeitnehmerkündigung (auch: Eigenkündigung) und die Kündigung durch den Arbeitgeber. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche, finanzielle und berufliche Auswirkungen. Die wesentlichen Unterschiede im Überblick;

Merkmal

Kündigung
Arbeitnehmer

Kündigung
Arbeitgeber

Begründung keine nötig nur mit anerkanntem Kündigungsgrund zulässig
Kündigungsschutz Kein Schutz Gesetzliche Vorgaben (KSchG)
Risiko Verlust von Ansprüchen Gegenwehr mit Rechtsstreit
Klageoption Keine Klage möglich Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen
Arbeitslosengeld Sperrzeit möglich (bis 12 Wochen) keine Sperrzeit, außer bei Fehlverhalten
Abfindung Kein Anspruch möglich durch Verhandlung oder Kündigungsschutzklage
Außenwirkung Wirkt selbstbestimmt & aktiv Kann erklärungsbedürftig sein

Zusammengefasst: Eine Arbeitgeberkündigung bietet häufig bessere rechtliche Absicherung, während eine Eigenkündigung mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Risiken birgt.

Wann sollte ich mich kündigen lassen?

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, riskiert damit nach § 159 SGB III zugleich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil Sie die Arbeitslosigkeit damit praktisch „selbst verschuldet“ haben. Nur wenn Sie einen „wichtigen Grund“ nachweisen können – etwa unzumutbare Arbeitsbedingungen oder gesundheitliche Belastungen – lässt sich die Sperre vermeiden.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber sieht das sofort anders aus: Sie sichert in der Regel den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern kein schweres Fehlverhalten vorliegt. Ein weiterer Pluspunkt ist die Kündigungsfrist: Zwar sind Arbeitgeber meistens an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden (in der Probezeit: nur 2 Wochen) – sie können aber auch eine sofortige Freistellung aussprechen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie schneller aus dem Vertrag wollen – etwa, weil Sie bereits eine neue Stelle haben.

Ebenfalls interessant kann die Abfindung sein. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Bei einer Arbeitgeberkündigung besteht jedoch die Chance, im Rahmen einer Vereinbarung eine Abfindungszahlung auszuhandeln. Gerade bei langer Betriebszugehörigkeit kann das eine spürbare finanzielle Überbrückung zum ALG sein.

Die wichtigsten Vorteile einer Arbeitgeberkündigung:

  • Voller Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Kündigt der Arbeitgeber, droht keine Sperre beim Arbeitslosengeld – außer bei einer fristlosen bzw. verhaltensbedingten Kündigung. Diese sollten Sie unbedingt vermeiden.

  • Keine Sperre bei wichtigem Kündigungsgrund

    Auch bei einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund (z.B. Mobbing, Tätlichkeiten, Gesundheitsgefährdung) kann die Arbeitsagentur von einer ALG-Sperre absehen. Das wird jedoch stets im Einzelfall geprüft.

  • Flexibilität bei Kündigungsfristen

    Durch Freistellung oder Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber die restlichen Arbeitstage verkürzen und dadurch indirekt den Jobwechsel beschleunigen.

  • Mögliche Abfindung

    Wer geschickt verhandelt oder mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, kann oft eine Abfindungszahlung heraushandeln, besonders bei langer Betriebszugehörigkeit.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann also strategische Vorteile haben – sie sollte jedoch nie leichtfertig provoziert werden, da sonst die Nachteile überwiegen.

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Wann sollte ich lieber selbst kündigen?

Wenn Sie schon lange chronisch unzufrieden im Job sind und eine bessere Stelle bereits gefunden haben, ist eine Eigenkündigung der klügere und richtige Schritt. In dem Fall ist ein taktisches Manöver rund um die ALG-Sperre wenig sinnvoll. Planen Sie einen professionellen Jobwechsel und gehen Sie den Weg über eine ordentliche Kündigung, bei der Sie klare Verhältnisse schaffen.

Nicht nur Karrieregründe sprechen für die Eigenkündigung: Auch gesundheitliche Belastungen oder private Veränderungen können eine Arbeitnehmerkündigung rechtfertigen. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist, dass Sie hierbei aktiv bleiben, die Kontrolle behalten und nicht erst auf eine Entlassung hinarbeiten oder diese abwarten müssen. Sie übernehmen selbst die Initiative – und das sieht im Lebenslauf immer besser aus. Zu den häufigsten Gründen für Arbeitnehmer gehören:

Häufige Kündigungsgründe

Nennung

1. Unfaires Gehalt 41 %
2. Stress, Überlastung 36 %
3. Toxische Unternehmenskultur 36 %
4. Fehlende Work-Life-Balance 33 %
5. Keine Entwicklungschancen 31 %
6. Vertrauensverlust 28 %
7. Miese Aufgaben 27 %
8. Besseres Jobangebot 25 %
9. Schlechte Kollegen 22 %
10. Berufliche Neuorientierung 17 %

Hinzu kommt, dass sich die Eigenkündigung bei späteren Bewerbungen immer strategisch besser begründen lässt. Es handelt sich um einen selbstbestimmten Wechsel aus guten Gründen, wie z.B. berufliche Weiterentwicklung, Kompetenz­erweiterung oder neuen Aufgabenfeldern (siehe: Wechselmotivation).

Die wichtigsten Vorteile einer Eigenkündigung:

  • Selbstbestimmter Austritt

    Sie legen eigeninitiativ den Zeitpunkt des Jobwechsels und die Bedingungen fest und können vorab ohne äußeren Druck Ihre berufliche Zukunft planen.

  • Positive Positionierung im Lebenslauf

    Der Jobwechsel wirkt aktiv statt erzwungen. Das lässt sich im Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräch viel leichter begründen und verkaufen.

  • Schutz vor negativen Kündigungsgründen

    Durch die eigene Kündigung vermeiden Sie eine verhaltens- oder leistungsbedingte Entlassung, die sich oft negativ auf die späteren Jobchancen auswirkt.

  • Proaktive Karrieregestaltung

    Sie handeln, statt abzuwarten! Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Job längst zur Belastung geworden ist und deshalb Leistungsabfall sowie gesundheitliche Risiken drohen.

Betrachten Sie eine Eigenkündigung nie als Scheitern. Vielmehr ist sie ein bewusster Karriereschritt – vorausgesetzt, Sie kündigen nicht im Affekt (siehe: Rage Quitting) und planen den Wechsel sorgfältig, inklusive aller Folgen (siehe: Richtig kündigen).

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Was muss ich bei einer Kündigung unbedingt beachten?

Ob Eigenkündigung oder Arbeitgeberkündigung: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist kein Schnellschuss, sondern eine strategische Entscheidung. Wer klug vorgeht, vermeidet unnötige Nachteile – rechtlich wie beruflich. Das sollten Sie in jedem Fall beachten:

  • Gespräch suchen

    Bevor Sie kündigen oder sich kündigen lassen, sollten Sie immer das offene Gespräch mit Ihrer Führungskraft suchen. Bleiben Sie sachlich und professionell. Die Arbeitswelt ist klein – man begegnet sich oft zweimal. Ein respektvoller Abschied sichert Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis und Referenzen, die Sie nochmal brauchen können.

  • Probleme dokumentieren

    Wenn Konflikte, Überlastung oder Pflichtverletzungen eine Rolle spielen, dokumentieren Sie diese sorgfältig. E-Mails, Gesprächsnotizen oder Abmahnungen können später wichtig sein – etwa bei einer möglichen Kündigungsschutzklage.

  • Arbeitsvertrag prüfen

    Werfen Sie unbedingt einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder geltende Tarifverträge. Kündigungsfristen, Sonderregelungen oder Abfindungsklauseln können dort verbindlich geregelt sein.

  • Arbeitszeugnis anfordern

    Fordern Sie rechtzeitig und zusammen mit der Kündigung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Es ist Ihr Aushängeschild für kommende Bewerbungen – und muss wohlwollend sowie wahrheitsgemäß formuliert sein.

  • Rechtzeitig beraten lassen

    Bei Unsicherheiten empfehlen wir zusätzlich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gerade bei Aufhebungsverträgen, fristloser Kündigung oder Kündigungsschutzklage ist eine fachkundige Unterstützung oft bares Geld wert.

Bevor Sie sich kündigen lassen, denken Sie jedoch stets auch über alternative Lösungen nach – z.B. eine interne Versetzung oder gezielte Umschulung.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Wenn sie nicht schon vorher stattgefunden hat, wird es spätestens Nach der Kündigung Zeit für die berufliche Neuorientierung. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit „arbeitssuchend“, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu sichern. Gleichzeitig sollten Sie die Phase des Übergangs strategisch nutzen:

  • Reflektieren Sie Ihre beruflichen Ziele.
  • Prüfen Sie Weiterbildungen oder relevante Zusatzqualifikationen.
  • Aktivieren Sie Ihr Netzwerk.
  • Aktualisieren Sie Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen.

Vor allem aber sollten Sie sich gezielt auf Vorstellungsgespräche vorbereiten – insbesondere auf die Frage nach dem Kündigungsgrund (siehe: Kündigung begründen).

Rechtliche Grundlagen: Kündigung vs. Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung ist juristisch eine „einseitige Willenserklärung“, die auch ohne Zustimmung der anderen Partei wirksam wird. Anders der Aufhebungsvertrag: Er setzt das Einverständnis beider Seiten voraus und regelt häufig Enddatum, Freistellung oder Abfindung. Beim Aufhebungsvertrag kann jedoch immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen, weil die Beendigung als „mitverursacht“ gilt.

Was sind Kündigungsgründe beim Kündigenlassen?

Wenn Sie sich vom Arbeitgeber kündigen lassen, greift in der Regel das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses gilt bei einer Betriebsgröße von mehr als zehn Mitarbeitenden und einer Beschäftigung länger als 6 Monate (sog. Wartezeit). Dann ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das KSchG unterscheidet hierbei drei Kündigungsgründe:

  1. Betriebsbedingte Kündigung

    Die häufigste Form der ordentlichen Kündigung in Deutschland. Sie ist zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, etwa Auftragsrückgang, Umstrukturierungen, Insolvenz oder Stilllegung von Abteilungen.

  2. Verhaltensbedingte Kündigung

    Sie kommt in Betracht, wenn Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Dazu gehören u.a. Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschte Krankheit, wiederholtes Zuspätkommen oder private Internetnutzung.

  3. Personenbedingte Kündigung

    Können Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen, ohne dass ihnen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, kommt diese Kündigungsart infrage. Häufige Gründe sind chronische Erkrankungen, schwerer Unfall (dadurch Berufsunfähigkeit), Verlust einer notwendigen Erlaubnis (z.B. Führerschein bei Lkw-Fahrern).

Die krankheitsbedingte Kündigung ist wiederum ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung. Sie setzt in der Regel eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine umfassende Interessenabwägung voraus.

Kündigungsgründe Liste Arbeitsrecht

Eine Checkliste zu allen Kündigungsgründen können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Was sind gute Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?

Warum endet ein Job? Die Motive dafür sind vielfältig. Oft spielen mehrere Faktoren gleichzeitig eine Rolle. Berufliche, persönliche oder gesundheitliche Aspekte können einzeln oder kombiniert dazu führen, dass Beschäftigte einen Schlussstrich ziehen. Die häufigsten Ursachen im Überblick:

  • Berufliche Unzufriedenheit
    Fehlende Wertschätzung, monotone Aufgaben, ausbleibende Herausforderungen oder ungünstige Arbeitsbedingungen sind auf Dauer demotivierend.
  • Attraktivere Karrierechancen
    Ein besseres Jobangebot, neue Entwicklungsmöglichkeiten oder der Schritt in die Selbstständigkeit sind klassische Wechselgründe.
  • Private Veränderungen
    Ein Umzug, familiäre Verpflichtungen oder die Betreuung von Angehörigen machen es manchmal notwendig, beruflich neue Wege zu gehen.
  • Gesundheitliche Belastung
    Körperliche oder psychische Beschwerden können dazu führen, dass eine Fortsetzung der Tätigkeit nicht mehr sinnvoll oder möglich ist.
  • Konflikte im Arbeitsumfeld
    Anhaltende Spannungen mit Kollegen oder Vorgesetzten können das Betriebsklima stark beeinträchtigen und einen Wechsel unausweichlich machen.
  • Fehlende Perspektiven
    Wer keine Weiterbildungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten sieht, orientiert sich häufig neu.
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens
    Umstrukturierungen, Sparmaßnahmen oder eine drohende Betriebsschließung können eine Trennung erforderlich machen.
  • Überlastung oder Burnout
    Dauerstress und hohe Arbeitsbelastung sind ernst zu nehmende Gründe, die eigene Gesundheit in den Vordergrund zu stellen.
  • Veränderte Lebensziele
    Manchmal ändern sich Prioritäten – etwa zugunsten von Work-Life-Balance, Sinnorientierung oder persönlicher Weiterentwicklung.
  • Unbezahlte Überstunden
    Wer dauerhaft Mehrarbeit leistet, ohne Ausgleich zu erhalten, befindet sich oft in einem rechtlich und organisatorisch problematischen Arbeitsverhältnis.

Die Entscheidung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sollte dennoch nie spontan oder aus dem Bauch heraus erfolgen. Nehmen Sie sich hierfür immer ausreichend Zeit und planen Sie den Schritt ebenso strategisch wie systematisch.


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