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8 Arten der Provision: Wie berechnen und versteuern?

In vielen Branchen ist eine Provision üblich. Makler oder Autoverkäufer erhalten sie bei erfolgreichen Geschäftsabschlüssen. Prinzip der leistungsabhängigen Bezahlungsform: Je besser gearbeitet wird, desto höher die Bezahlung. Das kann motivieren, erzeugt aber auch Druck. Was Sie zur Provision wissen müssen – mit Beispielen und Erklärung, wie Sie eine Provision berechnen…



8 Arten der Provision: Wie berechnen und versteuern?

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Definition: Was ist eine Provision? Leicht erklärt!

Eine Provision ist ein erfolgsabhängiges Entgelt, das als prozentualer Anteil eines Wertes (meist des erzielten Umsatzes) gezahlt wird. Es ist eine variabler Gehaltsbestandteil für erzielte Verkäufe, erbrachte Dienstleistungen oder erfolgreiche Geschäftsabschlüsse. Der Begriff stammt vom lateinischen Verb „providere“ = „vorsorgen“ oder „sorgen für“.

Synonym wird auch von Courtage (alternativ: Kurtage), Aufschlag oder Agio gesprochen. Dagegen gelten Prämien, Gebühren oder Tantiemen rein rechtlich nicht als Provision. Eine Provision ist nach dem deutschen Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) eine Erfolgsprämie. Ihre Zahlung hängt davon ab, ob der Provisionsberechtigte seinem Auftraggeber zu einem Gewinn verhilft.

Provision Englisch

Auf Englisch können Sie nicht einfach von „provision“ sprechen. Dies bedeutet übersetzt „Bereitstellung“. Ist die tatsächliche Provision gemeint, heißt es „commission“. Beispiel: „to earn a commission“ für „eine Provision verdienen“.

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Provision Beispiel

Ein Vertriebsmitarbeiter bekommt von seinem Arbeitgeber ein Grundgehalt von 1.750 Euro. Zusätzlich ist im Arbeitsvertrag eine Provision von 10 Prozent des monatlich erzielten Umsatzes vereinbart. Verkauft der Mitarbeiter Produkte im Wert von 15.000 Euro, ergibt sich in diesem Beispiel ein Gehalt von 3.250 Euro (1.750 Euro Grundgehalt plus 1.500 Euro als prozentualer, erfolgsabhängiger Anteil).

Provision berechnen: Prozentual oder Festbetrag

Typischerweise wird eine Provision wie im obigen Beispiel durch einen prozentualen Anteil berechnet. Vermittler und Auftrag- beziehungsweise Arbeitgeber verhandeln einen Prozentsatz vom Umsatz, der als erfolgsabhängiges Entgelt gezahlt wird. Es kann aber auch ein Festbetrag vereinbart werden. Beispiel: Pro abgeschlossenem Vertrag bekommt der Vermittler 100 Euro zusätzlich zum Grundgehalt.

Provision Höhe

Die Höhe der Provision kann grundsätzlich frei verhandelt werden. Entscheidend sind dabei vor allem die Branche so wie der Wert der Leistungen oder Produkte, die vermittelt und verkauft werden. Durchschnittlich kann eine Höhe von etwa 10 Prozent angesetzt werden. Es sind aber deutliche Abweichungen möglich.

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Vor- und Nachteile einer Provision

In verschiedenen Branchen ist die leistungsabhängige Bezahlung ein Standard für die Vergütung. Das Modell kann aber sowohl Vor- als auch Nachteile haben:

Vorteile

  • Motivation
    Es kann die Motivation steigern, durch die eigenen Leistungen direkten Einfluss auf die Bezahlung zu haben. Zu wissen, dass erfolgreiche Arbeit honoriert wird, spornt an.
  • Fairness
    Eine Diskussion über unfaire Bezahlungen entfällt. Da erfolgsabhängig gezahlt wird, ist stets fair und transparent, wann und warum ein Mitarbeiter mehr bekommt als andere.
  • Hohe Bezahlung möglich
    Durch Provisionen können Vermittler eine sehr gute Bezahlung erhalten. Wenn es gut läuft und viele Aufträge abgeschlossen werden, kann das Grundgehalt vervielfacht werden.

Nachteile

  • Druck
    Das Grundgehalt ist vergleichsweise gering, entsprechend groß ist der Druck, durch erfolgreiche Arbeit prozentual vom Umsatz mehr zu verdienen.
  • Schlechtere Beratung
    Arbeit auf Provisionsbasis kann den Service für Kunden verschlechtern. Verkäufer wollen unbedingt einen Geschäftsabschluss erzielen – gleichzeitig konzentrieren sich Vermittler auf die Produkte, die besonders hohe leistungsabhängige Zahlungen bringen.
  • Variierende Bezahlung
    Die finanzielle Planung wird schwieriger, da nicht jeden Monat dasselbe Gehalt gezahlt wird. In guten Monaten sind es beispielsweise 4.500 Euro, in schwachen nur 1.700 Euro.
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Welche Arten von Provision gibt es?

Provision ist nicht gleich Provision. Wir stellen die häufigsten Arten in der Übersicht vor:

Abschlussprovision

Beim Abschluss eines Finanzgeschäftes oder dem Verkauf eines Produktes fällt die Abschlussprovision an. Diese Provisionsart ist die häufigste und auch meist die höchste.

Bestandsprovision

Wenn ein Vertrag über längere Zeit läuft, so erfordert er einen gewissen Betreuungsaufwand vom jeweiligen Vermittler – in der Versicherung zum Beispiel die Schadenregulierung. Diese wird mit der sogenannten Betreuungs- oder Bestandsprovision abgegolten.

Folgeprovision

Erfolgt eine mehrfache Bestellung innerhalb eines Vertragsabschlusses, erhält der Vermittler eine Folgeprovision. Verlängert der Kunde den Auftrag, handelt es sich um eine Verlängerungsprovision.

Courtage

Im Bereich einer Maklertätigkeit heißt die Vermittlungsgebühr Courtage. Das gilt für Dienstleistungen, die im Immobilienhandel, diversen Dienstleistungssektoren oder an der Börse stattfinden.

Bearbeitungsprovision

Muss der Vermittler innerhalb einer Geschäftsbeziehung eine besondere Arbeitsleistung leisten, erhält er eine gesonderte Vergütung als Bearbeitungsprovision.

Einmalprovision

Mit dieser Art der Provision ist jede weitere Tätigkeit innerhalb der im Vertrag vereinbarten Leistung abgegolten. Die Einmalprovision beinhaltet also die Abschlussprovision sowie eine Pauschale für Betreuung, Bestand, Folgeaufträge und Bearbeitungsaufwand.

Inkassoprovision

Bei Inkassounternehmen erhalten Mitarbeiter für den erfolgreichen Einzug von Ausständen seitens des Schuldners sogenannte Inkassoprovisionen.

Erhöhungs- oder Dynamikprovision

Insbesondere im Bereich von Versicherungen erhöhen sich mitunter regelmäßig die Beiträge. Dem wird auch seitens des Vermittlers Rechnung getragen: Sein Anspruch auf eine Provision erhöht sich ebenfalls. Ihm steht eine Erhöhungsprovision zu.

Gesetzliche Regelung: Wann bekommt man die Provision?

Ein Kaufmann, der für andere einen Dienst ausübt oder ein Geschäfts abschließt, hat als selbstständiger Handelsvertreter einen Anspruch auf eine angemessene Provision. So schreibt es das Handelsgesetzbuch (HGB) vor. Zusätzlich gibt es wichtige gesetzliche Regelungen:

Fälligkeit

Anspruch auf die Provision besteht nur bei tatsächlich ausgeführtem Geschäft. Fällig wird die Provision zum letzten Tag des Monats des Vertragsabschlusses. Der Unternehmer muss sie monatlich oder spätestens quartalsweise auszahlen. Kommt der Unternehmer seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Handelsvertreter seine Provision bereits im übernächsten Monat nach Geschäftsabschluss juristisch einfordern.

Wegfall

Entfällt die Geschäftsbeziehung oder die rechtsverbindliche Grundlage zwischen Kunde und Unternehmer, so entfällt auch der Anspruch auf Provision für den Handelsvertreter trotz seiner erbrachter Leistung. Das ist beispielsweise der Fall bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden, Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung.

Provisionsrabatt

Eine Provision kann wegfallen oder reduziert werden, wenn sich die Bewertungsgrundlage ändert. Ein Beispiel: Der Vermittler gewährt einem Kunden Rabatte. Bei einigen Geschäftsvermittlungen verzichtet der Vermittler sogar ganz auf die Provision. Nicht immer übernimmt dieser den kompletten Verzicht; in manchen Fällen teilt sich der Provisionsverzicht prozentual auf alle Provisionsbeteiligte auf.

Provisionsanspruch bei Krankheit?

Schwieriger gestaltet sich, den Provisionsanspruch bei Krankheit oder Urlaub zu berechnen. Handelsvertreter haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Anders bei angestellten Vertriebsmitarbeitern. Hier müssen Unternehmen errechnen, welche Provisionen angefallen wären, wenn der Mitarbeiter nicht erkrankt wäre. Der Vormonat oder die letzten drei Monate sind für eine Berechnung zu ungenau. Es muss ein Provisionsdurchschnitt aus den letzten 12 Monaten ermittelt werden.

Sonderfall: Provision bei Kurzarbeit

Provisionen stellen einen wesentlichen Gehaltsbestandteil dar und oft sind Mitarbeiter mit einem solchen Entlohnungsmodell darauf angewiesen. Was aber bei Kurzarbeit? Ist keine andere Ermittlung möglich, wird das Kurzarbeitergeld bei Provisionszahlungen nach § 106 im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) berechnet: Diese sogenannte Nettoentgeltdifferenz bemisst den durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate. Auf dieser Basis lässt sich auch bei Provisionen ein Mittelwert errechnen. Dieser ist dann Grundlage für das Kurzarbeitergeld.

Wer als Handelsvertreter nach § 87 HGB tätig ist, hat als Selbstständiger keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – er muss anderweitige Unterstützungen beantragen oder Wege finden, seinen Beruf entsprechend ausüben zu können. Hier ist zunächst ein Gespräch mit dem Unternehmer unerlässlich.

Wie wird die Provision versteuert?

Grundsätzlich stellt die Provision einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Sie müssen die leistungsabhängige Bezahlung voll versteuern – wie andere Arten von Gehalt oder Einkommen auch. Einmalige Provisionszahlungen, die keinen bestimmten Bezug zu einem Lohnzahlungszeitraum haben, müssen Sie als sonstige Bezüge angeben. Regelmäßige Provisionen werden als steuerpflichtige Einnahmen in Bilanz beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erfasst.

Arbeitgeber müssen Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen, wenn die Provision im Rahmen einer Anstellung bezahlt wird. Zudem gilt die Umsatzsteuerpflicht – mit einigen Ausnahmen gemäß § 4 Absatz 8 Umsatzsteuergesetz (UStG), die steuerfrei sind:

  • Bankgeschäfte und Kreditvermittlung
  • Versicherungsleistungen und Bausparverträge
  • Leistungen von Versicherungsmaklern und -vertretern

In welchen Berufen wird eine Provision bezahlt?

Ein Gehalt besteht oftmals aus mehreren Bestandteilen, dazu können auch Provisionen gehören. In anderen Jobs wird fast ausschließlich auf Provisionsbasis gezahlt. Besonders verbreitet ist das leistungsabhängige Entgelt in Berufen, in denen Handelsgeschäfte erledigt werden. Hier kann eine erfolgreiches Geschäft oder ein Geschäftsabschluss unmissverständlich formuliert und definiert werden.

Meist betrifft dies freie Handelsvertreter oder Makler – zum Beispiel im Finanzwesen oder Immobilienbereich. Gerade für eine erfolgreich vermittelte Wohnung oder ein Haus können erhebliche Provisionen fließen, je nach finanziellem Umfang des abgeschlossenen Geschäfts. Die Bezahlung von Provisionen ist jedoch nicht zwangsläufig an eine selbstständige Tätigkeit geknüpft. Es gibt auch viele Angestellte, die sich eine Provision verdienen:

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]