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Nebenberuflich selbstständig machen: Tipps & Tricks

Vom Schritt in die Selbstständigkeit träumen viele, doch nur wenige trauen sich. Statt den Sprung ins kalte Wasser zu wagen, können Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Das kann den Einstieg erleichtern und erste Hürden überwinden. Doch gibt es viel zu beachten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen. Wir erklären, welche Vorteile die nebenberufliche Selbstständigkeit mitbringt, was Sie zu Steuern wissen müssen und worauf Sie bei der nebenberuflichen Gründung achten sollten…



Nebenberuflich selbstständig machen: Tipps & Tricks

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Nebenberuflich selbstständig machen: Vor- und Nachteile

Selbstständigkeit neben dem Hauptjob boomt. Immer mehr Arbeitnehmer wollen sich nebenberuflich selbstständig machen. Der Kompromiss aus Angestelltenverhältnis und gleichzeitigem Aufbau einer eigenen Firma ist für viele der ideale Mittelweg. In der folgenden Übersicht stellen wir die Vor- und Nachteile vor:

Vorteile nebenberuflicher Selbstständigkeit

  • Guter Testlauf
    Sie können testen und herausfinden, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt funktioniert. Gibt es eine Nachfrage, finden Sie Kunden? So können Sie prüfen, ob sich eine hauptberufliche Selbstständigkeit überhaupt lohnen würde.
  • Weniger Risiko
    Natürlich kann eine Selbstständigkeit immer scheitern – ob haupt- oder nebenberuflich. Das damit verbundene Risiko ist in diesem Fall jedoch geringer. Ihre wirtschaftliche Existenz ist nicht vollkommen vom Erfolg abhängig.
  • Geregeltes Einkommen
    Der für viele wohl größte Vorteil: Sie haben weiterhin ein geregeltes Einkommen über Ihren Hauptjob, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Kosten können gedeckt werden und der aktuelle Lebensstandard ist finanziell gesichert.
  • Zeitlicher Spielraum
    Oft steht der Beginn einer Selbstständigkeit unter zeitlichem Druck. Nach kurzer Zeit müssen Gewinne erwirtschaftet werden, um davon leben zu können. Nebenberuflich selbstständig zu sein bedeutet, sich beim Aufbau mehr Zeit lassen zu können.

Nachteile nebenberuflicher Selbstständigkeit

  • Doppelte Belastung
    Klar ist: Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss sich über die doppelte Belastung bewusst sein. Neben einem Vollzeitjob die Motivation und Energie für den Start in ein eigenes Business zu finden, ist sehr anstrengend und kostet viel Freizeit – worunter auch Familie, Freunde und Hobbys leiden.
  • Kaum Flexibilität
    Da sie weiter an die Arbeitszeiten aus dem Job gebunden sind, können nebenberuflich Selbstständige nur wenig flexibel auf Erwartungen und Wünsche von Kunden reagieren. Das kann zu Unzufriedenheit führen und den Start erschweren.
  • Weniger Glaubwürdigkeit
    Einige Kunden und auch Lieferanten haben das Vorurteil: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit fehlt die Professionalität. Es ist eine Herausforderung, diese vom Gegenteil zu überzeugen und sich eine Glaubwürdigkeit zu erarbeiten.
  • Finanzielle Folgen
    Das finanzielle Risiko ist geringer, aber trotzdem vorhanden. Machen Sie sich nebenberuflich selbstständig und scheitern, müssen Sie die entstandenen Kosten und möglichen Schulden von Ihrem Gehalt und möglichen Ersparnissen bezahlen.
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Schritt für Schritt nebenberuflich selbstständig machen

Sie wollen sich nebenberuflich selbstständig machen – aber wie? Wir haben Schritt für Schritt erklärt, was Sie auf dem Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit als Nebenjob tun müssen:

1. Idee entwickeln

Zuerst braucht es natürlich eine zündende Idee, mit der Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen. Ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Sie anbieten wollen und für die es eine Nachfrage gibt. Prüfen Sie auch, ob für die Umsetzung individuelle Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Manche Tätigkeiten erfordern bestimmte Ausbildungen oder Qualifikationen – diese müssen Sie natürlich mitbringen oder im Vorfeld erwerben.

2. Businessplan schreiben

Der Businessplan ist zwar keine Pflicht, aber ein großer Vorteil für Gründer. In dem Dokument finden sich alle wichtigen Informationen rund um Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit: Von der Idee über eine Marktanalyse, Finanzierung sowie angestrebte Ziele. Ein Businessplan liefert wichtige Orientierung für anstehende Entscheidungen.

3. Selbstständigkeit anmelden

Der Schritt, der Sie tatsächlich zum nebenberuflich Selbstständigen macht: Sie müssen Ihre Tätigkeit bei den Behörden offiziell anmelden. In der Regel ist dafür eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt notwendig – Ausnahme sind Freiberufler, die sich nur beim Finanzamt anmelden müssen.

Anschließend erhalten Sie in einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen müssen Sie ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Zusätzlich können weitere Anmeldungen (etwa bei der Handels- oder Handwerkerkammer), eine Gewerbeerlaubnis oder auch ein Gesundheitszeugnis benötigt werden.

4. Arbeitgeber informieren

Sie wollen sich nebenberuflich selbstständig machen, müssen aber in den meisten Fällen Ihren Chef darüber informieren. Hier hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag für die konkreten Regelungen. Grundsätzlich gilt jedoch: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht ohne triftigen Grund verbieten (Mehr dazu am Ende des Artikels).

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Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen, spielt für das Finanzamt und die Erhebung von Steuern keine Rolle. Heißt: Wenn Sie Umsätze und Gewinne erzielen, müssen Sie darauf schon ab dem ersten Euro Steuern zahlen. Zu den wichtigsten und häufigsten Steuern, die Sie als Selbstständiger entrichten müssen, gehören:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (bei Gewerbetreibenden)
  • Körperschaftssteuer (Bei Kapitalgesellschaften: GmbH, UG oder AG)

Für nebenberuflich Selbstständige kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung nützlich sein. Lag der Umsatz im letzten Jahr unter 22.000 Euro und übersteigt im aktuellen Jahr voraussichtlich keine 50.000 Euro, kann diese angewandt werden. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und es findet keine Umsatzsteuervoranmeldung statt.

Was gilt für die Sozialversicherungen?

Die gute Nachricht: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit sind Sie weiterhin über Ihren Hauptarbeitgeber sozialversichert. Sie müssen deshalb zunächst keine weiteren Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen.

Ein wichtiger Aspekt, der Sie nicht vergessen dürfen: Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Krankenkasse! Durch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit können sich Ihre Beiträge verändern, da die Beträge auf Ihr Gehalt angerechnet werden können. Tun Sie das nicht, drohen hohe Forderungen und Nachzahlungen an die Krankenkasse.

Steigen Ihre Einnahmen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen, um als Selbstständiger zu gelten. Dann fallen Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung weg (wenn Sie diese nicht freiwillig zahlen) und Sie können auf Wunsch in eine private Krankenversicherung wechseln.

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Nebenberuflich selbstständig: Pflichten für Arbeitnehmer

Die Begeisterung ist groß, Sie wollen viel erreichen und stecken Zeit und Energie in das Projekt nebenberufliche Selbstständigkeit. Für den Erfolg ist das notwendig, doch sollten Sie dabei nicht Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Hauptarbeitgeber vergessen.

Neben der Informationspflicht gibt es weitere Bedingungen. Die wichtigsten sind:

  • Keine Beeinträchtigung
    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber weiterhin voll leistungsfähig und einsatzbereit zur Verfügung stehen. Komplett müde, erschöpft und unkonzentriert im Job auftauchen, weil Sie Ihre gesamte Energie in die nebenberufliche Selbstständigkeit gesteckt haben, ist nicht erlaubt.
  • Keine Konkurrenz
    Verboten ist eine direkte Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber. Sie können sich nicht einfach mit der Dienstleistung, die auch das Unternehmen anbietet, nebenberuflich selbstständig machen. Noch schlimmer ist es, wenn Sie versuchen Kunden abzuwerben und so dem Betrieb schaden.
  • Keine Urlaubsarbeit
    Im Job Urlaub nehmen, um sich nebenberuflich selbstständig zu machen? Das geht nicht! Es handelt sich laut Definition eindeutig um Erholungsurlaub. Ihr Chef gewährt freie Tage, damit Sie Kraft tanken und Ihre Gesundheit schonen können. Dieser Zweck ist nicht erfüllt, wenn Sie den ganzen Tag an einer eigenen Firma arbeiten. Gleiches gilt, wenn Sie im Hauptberuf krankgeschrieben sind.
  • Keine Arbeitszeitüberschreitungen
    Die maximale Arbeitszeit ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes klar geregelt. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit müssen Sie darauf achten, diese einzuhalten und auch Ruhephasen zu berücksichtigen.
  • Keine Betriebsgeheimnisse
    Haben Sie Kenntnis von Betriebsgeheimnissen oder internen Informationen, dürfen Sie diese nicht weitergeben oder nutzen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Sie dürfen nicht die geheimen Prozesse des Arbeitgebers verwenden, um Ihre Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.

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[Bildnachweis: Javvani by Shutterstock.com]

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