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Gesundheitscheck: Probe nach der Bewerbung

Ganz allgemein gesprochen ist ein Gesundheitscheck (auch Gesundheits-Check-up genannt) eine Untersuchung, bei der der Versicherte auf „Herz und Nieren“ geprüft wird. So ein Gesundheitscheck kann auch speziell im Arbeitskontext verlangt werden. Was bedeutet das für Sie als Bewerber? Welche Konsequenzen folgen daraus, wenn Sie bestimmte Einschränkungen haben – darf der Arbeitgeber Sie deswegen automatisch ablehnen? Von welchen Arbeitnehmern ein Gesundheitscheck verlangt werden darf, ob Sie dazu verpflichtet sind und die fünf wichtigsten Fragen rund um die Untersuchung nach dem Vorstellungsgespräch…


Gesundheitscheck: Probe nach der Bewerbung

Was ist ein Gesundheitscheck und wie oft wird er gemacht?

Bei einem Check-up wird alles auf den Prüfstand gestellt – ganz wie beim TÜV. So auch beim Gesundheitscheck: Eine gründliche Untersuchung aller lebensnotwendigen Funktionen und Werte soll sicherstellen, dass der Versicherte keine gravierenden Erkrankungen hat. Diese Gesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung möglicher Risikofaktoren und Belastungen. So können bestimmte Folgen direkt abgemildert oder verhindert werden.

Gesundheitscheck Wie Oft Grafik

Was wird untersucht?

  • 18 bis 34 Jahre

    In diesem Zeitraum wird einmalig eine Anamnese erhoben, in der besonders Vorerkrankungen und familiäre Risikofaktoren erkundet werden, darunter:

    • Bluthochdruck
    • Diabetes mellitus
    • Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen
    • Krebskrankheiten (besonders Darm- oder Brustkrebs)

    Kontrolliert werden der Impfstatus, körperlicher Gesamteindruck mit Kopf, Hals Bauch, Bewegungsapparat, Nervensystem, Sinnesorgane, Blutdruck und Gewicht nebst BMI. Bei Übergewicht oder Bluthochdruck auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker.

  • Ab 35 Jahren

    Der Gesundheitscheck kann ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre wiederholt werden. Zusätzlich zu den obigen werden die folgenden Untersuchungen durchgeführt:

    • gesonderte Betrachtung bestimmter Blutwerte wie Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride und des Nüchternblutzuckers
    • Untersuchung des Urins anhand eines Harnstreifentests mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, Erythrozyten (roten Blutkörperchen), Leukozyten (weißen Blutkörperchen) sowie Nitrit
  • Männer ab 65 Jahren

    Für Männer ab einem Alter von 65 Jahren ist ein gesonderter einmaliger Gesundheitscheck möglich, der ein Aortenaneurysma-Screening beinhaltet. Bei dieser Ultraschalluntersuchung wird die Bauchschlagader untersucht. Diese Untersuchung steht nur Männern zur Verfügung, da bei ihnen deutlich häufiger Bauchaortenaneurysma vorkommen als bei Frauen.

Im Anschluss an den Gesundheitscheck findet eine Besprechung der Ergebnisse mit dem untersuchenden Arzt statt. Je nach Befund werden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet beziehungsweise empfohlen. Das kann Kurse zur Stressbewältigung oder Gewichtsreduktion sowie Suchtprävention beinhalten.

Diese Gesundheitschecks werden alle von den Krankenkassen getragen. Daneben gibt es noch kostenlose Vorsorgeuntersuchungen auf Krebs, die nach Alter gestaffelt sind.

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Von wem wird ein Gesundheitscheck verlangt?

Neben solchen allgemeinen Gesundheitschecks, die jedem Versicherten zur Verfügung stehen, gibt es den Gesundheitscheck auf Anfrage vom Arbeitgeber. Oft ist es so, dass ein Bewerber ein Vorstellungsgespräch hinter sich gebracht hat und nun noch zum Gesundheitscheck aufgefordert wird.

Dieser Gesundheitscheck wird auch als Einstellungsuntersuchung oder betriebsärztliche Untersuchung bezeichnet. Verständlich, wer nun überrascht ist, vor allem, wenn diese Bedingung völlig neu ist. Aber ist der Gesundheitscheck überhaupt eine zwingende Voraussetzung für den Job?

Bei dieser Untersuchung handelt es sich um ein gesundheitliches Bewerber-Screening. Nicht jeder Bewerber muss damit rechnen, von seinem zukünftigen Arbeitgeber zu einem Gesundheitscheck geschickt zu werden. In erster Linie ist für Ihren neuen Chef nur relevant, ob Ihre Gesundheit Sie bei der Ausübung Ihrer zukünftigen Tätigkeit einschränkt.

In einigen Berufsfeldern kommen Sie als Bewerber jedoch nicht um einen Gesundheitscheck herum, da der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für:

  • Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche

    Das Gesetz verlangt einen gesundheitlichen Nachweis von Mitarbeitern, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass beispielsweise durch eine ansteckende Erkrankung niemand in Gefahr gebracht wird.

  • Mediziner

    Bevor sich jemand um andere Kranke kümmern kann, steht erst einmal der Nachweis über die eigene Gesundheit an. Die Ansteckungsgefahr im direkten Kontakt mit Patienten wäre ansonsten zu groß.

  • Piloten und Fahrzeugführer

    Auch Piloten, Lokführer und Busfahrer müssen einen Gesundheitscheck machen (und diesen auch regelmäßig wiederholen). Hier geht es weniger um die Ansteckungsgefahr, sondern beispielsweise um Sehtests, aber auch um den allgemeinen Gesundheitszustand. Damit soll überprüft werden, ob Sie gesundheitlich der Verantwortung gewachsen sind.

  • Berufsanfänger unter 18 Jahren

    Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass minderjährige Arbeitnehmer in einen Beruf einsteigen, für den sie körperlich oder gesundheitlich nicht geeignet sind. Dieser Gesundheitscheck bei minderjährigen Berufseinsteigern heißt auch Erstuntersuchung.

  • Beamte und Mitarbeiter im ÖD

    Einen Gesundheitscheck brauchen ebenso angehende Beamte, beispielsweise Lehrer oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (ÖD). Für erstere ist besonders relevant, ob sie an Übergewicht oder Depressionen leiden, da dies einer Einstellung entgegenstehen kann.

Kosten für einen Gesundheitscheck

Der Gesundheitscheck als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos. Kosten können lediglich anfallen, wenn zusätzliche Spezialuntersuchungen individuell dazu gebucht werden, etwa eine Knochendichtemessung.

Wird auf Veranlassung des potenziellen Arbeitgebers ein Gesundheitscheck gemacht, entstehen dem Bewerber in der Regel keine Kosten. Das gilt vor allem dann, wenn die Untersuchungen durch den Betriebs- oder Werkarzt durchgeführt werden. Für eine Untersuchung durch den Betriebs- oder Werksarzt spricht, dass er sich mit den Gegebenheiten und Anforderungen vor Ort auskennt.

Besteht der Bewerber auf einen anderen Arzt, muss er gegebenenfalls für einige Kosten aufkommen – das sollten Sie vorab klären.

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Ist der Gesundheits-Check-up Pflicht?

Natürlich kann Sie niemand dazu zwingen, einen Arzt aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Es steht Ihnen also jederzeit frei, den Gesundheitscheck abzulehnen. In Branchen wie den oben genannten, in denen Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Gesundheitscheck durchzuführen, katapultieren Sie sich damit allerdings ins Aus.

Realistisch betrachtet verschlechtern sich Ihre Chancen auch in anderen Branchen, wenn Sie den gewünschten Gesundheitscheck nicht durchführen. Es besteht zwar keine direkte Pflicht zur Untersuchung, aber meist wird so eine Einstellungsuntersuchung erwartet, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wenn Sie diese ablehnen, kann Ihr Arbeitgeber sich für einen Bewerber entscheiden, der bereit ist, die Untersuchung mitzumachen.

Was enthält der Gesundheitscheck?

Fast jeder hat das ein oder andere Wehwehchen oder gesundheitliche Problem – mal kleiner, mal größer. Sollten auch Sie dazu gehören, müssen Sie nicht gleich Angst haben, beim Gesundheitscheck durchzufallen und damit die Chance auf den Job zu verlieren. Die Untersuchungen sind nicht darauf ausgerichtet, jedes kleine Detail der Gesundheit aufzudecken und den Arbeitgeber darüber zu informieren.

Auch Details aus Ihrer Krankenakte gehen den Personaler nichts an. Im Kern lässt sich zusammenfassen: Es geht wirklich nur darum, Ihre Eignung für den angestrebten Beruf zu testen und zu bestätigen. Ziel des Gesundheitscheck ist die Antwort auf folgende Fragen:

  • Kann der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht den Job ausüben?
  • Besteht eine Ansteckungsgefahr für andere Kollegen?
  • Besteht eine Gefahr für andere Beteiligte (etwa bei einem alkoholkranken Berufskraftfahrer)?

Es geht also in weiten Teilen um den Schutz des Bewerbers selbst und anderer Personen, die mit ihm während seiner Berufsausübung in Kontakt stehen.

Die Antwort auf diese Fragen wird lediglich mit „tauglich“, „bedingt tauglich“ und „nicht tauglich“ beschrieben – also keine Formulierung, die irgendwelche Rückschlüsse auf die Art der Einschränkungen zulässt, sofern ein Bewerber lediglich als „bedingt tauglich“ oder sogar „nicht tauglich“ eingestuft wird.

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Wie läuft die Einstellungsuntersuchung ab?

Je nach anvisierter Stelle können Gesundheitschecks variieren, manchmal können gesonderte Einstellungstests notwendig sein. Deren Gestaltung hängt ganz vom Unternehmen und der jeweiligen Tätigkeit ab.

Bekannt ist, dass beispielsweise Bewerber bei der Polizei einen guten Sporttest absolvieren müssen. Aber auch Großkonzerne und Hochschulen lassen immer häufiger Gesundheitschecks durchführen, bevor es einen Arbeitsvertrag gibt. Relevant für den Arbeitgeber sind folgende Punkte:

  • Kann der Bewerber die erforderliche Tätigkeit durchführen?
  • Kann ausgeschlossen werden, dass der Bewerber seine Gesundheit dadurch gefährdet?
  • Ist sichergestellt, dass der Bewerber andere Kollegen und Mitarbeiter nicht in Gefahr bringt?
  • Ist eine Arbeitsunfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres unwahrscheinlich?

Die Antworten auf diese Fragen erhält der Arzt durch folgende Maßnahmen:

  • Untersuchung von Herz, Lunge und Leber
  • Bestimmung von Größe und Gewicht
  • Messung von Blutdruck und Puls
  • Probenentnahme von Blut und Urin
  • Überprüfung der Reflexe
  • Testen von Hör- und Sehvermögen

Die Blut- und Urinproben gehen zwecks Analyse ins Labor. Es ist genau festgeschrieben, worauf untersucht werden darf. Ein Abweichen vom Prozedere ist nicht erlaubt. Nicht getestet werden darf auf:

  • Drogenkonsum
  • Alkoholkonsum
  • HI-Virus
  • Schwangerschaft

Ebenfalls verboten sind genetische Untersuchungen oder solche zu Vorerkrankungen oder familiärer Krankheitsgeschichte. Es gibt allerdings Ausnahmen von den genannten vier Tests. Erlaubt sind sie immer dann, wenn ein zwingender Zusammenhang zur Arbeitsstelle besteht.

Beispielsweise werden Ärzte regelmäßig auf HIV getestet. Dies dient vor allem dem Schutz der Patienten. Ähnlich verhält es sich mit Drogen- und Alkoholkonsum: Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise als Busfahrer oder Pilot arbeiten, also andere potenziell gefährden könnten, sind Drogentests häufiger Bestandteil von Gesundheitschecks.

Festgelegt wird dies meist in den Betriebsvereinbarungen. Für andere Berufe gilt, dass während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses solche Tests nur unter strengen Auflagen erlaubt sind. So beispielsweise, wenn sie zuvor gesetzlich oder behördlich angeordnet wurden oder der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht hat.

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Worauf muss ich bei einem Gesundheitscheck achten?

Kaum jemand geht gerne zum Arzt – steht ein Termin an, entwickelt sich automatisch eine gewisse Anspannung. Welche Untersuchungen werden durchgeführt, was kommt dabei heraus und was sagt der Arzt? Handelt es sich dann noch um einen Gesundheitscheck, der entscheidend für die mögliche berufliche Zukunft sein kann, nimmt die Unsicherheit noch einmal zu.

Darum klären wir die wichtigsten Fragen für den Gesundheitscheck nach Ihrer Bewerbung auf.

  • Darf der Arbeitgeber vorschreiben, zu welchem Arzt man gehen muss?

    Nein, auch wenn der Arbeitgeber einen Gesundheitscheck verlangt, hat der Bewerber dennoch die freie Arztwahl. Es kann also nicht verlangt werden, die Untersuchung beim Betriebsarzt machen zu lassen. Auch nachdem ein Arbeitsverhältnis begonnen hat, gilt weiterhin das Recht auf freie Arztwahl. Versucht Ihr Arbeitgeber Ihnen vorzuschreiben, dass Sie bei Erkrankung zuerst den Betriebsarzt aufsuchen müssen, sind solche Regelungen nichtig.

  • Was darf beim Gesundheitscheck untersucht werden?

    Durch den Gesundheitscheck soll geprüft werden, ob Sie für die Tätigkeit, die Sie im Job erwarten wird, geeignet sind. Sollen zusätzliche Gesundheitstest gemacht werden, müssen auch diese dazu dienen, die Berufseignung festzustellen. Des Weiteren erfordern solche Tests immer die Zustimmung des Bewerbers und müssen gesetzlich vorgeschrieben sein, wie im Falle des Sehtests für Piloten.

  • Was darf der Arzt dem Arbeitgeber sagen?

    Auch bei einem beruflichen Gesundheitscheck unterliegt Ihr Arzt der ärztliche Schweigepflicht. Untersuchungsergebnisse und Diagnosen dürfen also nicht an Ihren Arbeitgeber weitergegeben werden. In der Regel beschränkt die Auskunft des Arztes sich auf eine Einschätzung, ob der gesundheitliche Zustand des Bewerbers ihn zur Ausführung der Tätigkeit qualifiziert.

  • Müssen Bewerber immer die Wahrheit sagen?

    Natürlich ist es ratsam, sich nicht mit Lügen durch den Bewerbungsprozess zu schlängeln. Doch wenn es um Fragen zu Ihrer Gesundheit geht, haben Sie in einigen Fällen ein „Recht zur Lüge“. So müssen Sie Fragen, die Ihre Gesundheit betreffen nur dann beantworten, wenn dies relevant für den späteren Beruf ist. Ein Busfahrer muss also Angaben zu möglichen Alkoholproblemen machen, so muss ein Pilot auch auf die Frage nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Wahrheit sagen. Ein Büroangestellter bräuchte eine solche Frage allerdings nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

  • Was sollten Sie ablehnen?

    Im Grunde brauchen Sie sich als Bewerber keine Sorgen um einen bevorstehenden Gesundheitscheck zu machen. Es gibt jedoch einen Punkt, auf den Bewerber laut Experten in jedem Fall achten sollten: Stimmen Sie niemals der Aufhebung der Schweigepflicht zu. Denn die Aufhebung bedeutet, dass Ihr behandelnder Arzt alle Ergebnisse der Untersuchungen direkt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten darf.

  • [Bildnachweis: Alexander Raths by Shutterstock.com]

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