Beförderung für Beamte: So klappt der Aufstieg

Ein sicherer Job, zahlreiche Vergütungen, hervorragende Absicherung und wenig Stress – so stellen sich viele Arbeitnehmer die Arbeiten von Beamten vor. Doch wer erfolgreich sein will und eine Beförderung für Beamte anstrebt, darf sich nicht zurücklehnen. Aufstieg ist mit Beamtenstatus kein Selbstläufer. Leistungen und die individuelle Eignung sind wichtig für das Erreichen des persönlichen Karriereziels. Hier erfahren Sie, was Sie zur Beförderung für Beamte wissen sollten…

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Beförderung für Beamte: Kein Automatismus

Viele meinen, Beamte müssen nichts tun, um beruflich aufzusteigen. Falsch! Beamte werden nicht automatisch befördert und haben auch kein Recht auf eine automatische Beförderung. Vielmehr sind die Voraussetzungen zunächst ähnlich wie bei anderen Arbeitnehmern: Beamte müssen sich aktiv um eine Beförderung bemühen, sich gegen Mitbewerber durchsetzen und zahlreiche Kriterien erfüllen, um für höhere Positionen infrage zu kommen.

Auch gibt es im Beamtenrecht keinen allgemeinen Anspruch auf eine Beförderung. Mit steigender Berufserfahrung können Beamte zwar besser bezahlt werden – durch neue Eingruppierungen in den Entgelttabellen – eine höhere Position geht damit jedoch nicht einher.

Glossar: Wichtige Begriffe

Zum besseren Verständnis hier wichtige Begriffe zur Beamtenbeförderung und deren Bedeutung:

  • Dienstherr

    Hier handelt es sich um die Behörde oder die Institution, bei der ein Beamter beschäftigt ist und die dem Beamten seine Aufgaben zuweist. Bis zu einem gewissen Grad ist er mit einem Arbeitgeber vergleichbar.

  • Umsetzung

    Die Versetzung eines Beamten von einer Position auf eine andere, vergleichbare Position oder die Zuweisung neuer, hierarchisch jedoch ähnlich angesiedelter, Aufgaben.

  • Anlassbeurteilung

    Hier handelt es sich um die Beurteilung und den Vergleich der Leistung eines Beamten, die zwischen zwei Regelbeurteilungen stattfindet. Solche Regelbeurteilungen finden periodisch – die Dauer der zeitlichen Abstände ist je nach Dienstherr und Position unterschiedlich – statt und dienen der fortlaufenden Beurteilung der Beamten. Eine Anlassbeurteilung darf die Regelbeurteilung lediglich fortentwickeln, sie jedoch nicht außer Kraft setzen.


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Beförderung für Beamte: Bewerbung und Voraussetzungen

In der Regel beginnt der Weg zur Beförderung für Beamte mit der Bewerbung auf eine passende Stellenausschreibung. Zwar haben Beamte kein Recht auf eine Beförderung, wohl aber auf eine sogenannte diskriminierungs- und ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des Dienstherren. Im Klartext ohne Beamtensprache: Der Dienstherr muss an alle Bewerber die gleichen nachvollziehbaren und weitgehend objektiven Kriterien anlegen.

Dabei spielt die aktuelle Position der Bewerber keine Rolle. Es kann also durchaus dazu kommen, dass Beamte, die sich aus einer höheren Position um eine Beförderung bewerben, durch Bewerber aus niedereren hierarchischen Positionen ausgestochen werden. Selbst Bewerber, für die die neue Stelle lediglich eine Umsetzung darstellen würde, haben keine Vorteile gegenüber anderen Bewerbern.

Kriterien bei der Beförderung für Beamte

Bei der Auswahl muss sich der Dienstherr laut § 9 des Bundesbeamtengesetzes (BGG) auf drei Kriterien konzentrieren:

  1. Befähigung
  2. Eignung
  3. Fachliche Leistung

Alle drei Kriterien werden durch Regel- oder Anlassbeurteilung ermittelt. Im Auswahlverfahren kann der Dienstherr alle Beurteilungen berücksichtigen, die höchstens drei Jahre zurückliegen – eine umfangreiche Grundlage für die letztliche Entscheidung vorliegen. Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Behinderung, Religion, politische Anschauungen, Beziehungen oder sexuelle Identität dürfen dabei laut Gesetz keinen Einfluss nehmen.

Wer als Beamter aufsteigen will und ehrgeizige Karriereziele verfolgt, sollte sich dessen von Anfang an bewusst sein und konstant gute Leistungen bringen. Sich erst entspannt zurückzulehnen und nur in den letzten Monaten vor einer anstehenden Beförderung für Beamte loszulegen, reicht nicht aus. Solche temporäre Leistungsphasen können eine ansonsten nur durchschnittliche Leistung – zumindest formal – nicht ausgleichen.

Konkurrenz auch von Nicht-Beamten

Eine weitere Herausforderung bei der Beförderung für Beamte: Eine Planstelle soll mit der Person besetzt werden, die am besten dafür geeignet ist. Das muss nicht zwingend ein Beamter sein. Ein anderer Bewerber, der nicht verbeamtet ist, kann für eine Planstelle bevorzugt werden, wenn er objektiv betrachtet über die bessere Eignung und bisherige Leistung verfügt.

Beamtenbeförderung: Nur bei freier Planstelle

Nicht zu vergessen: Eine Beförderung für Beamte kann nicht einfach durchgeführt werden, weil ein Beamter gerne den nächsten Karriereschritt machen möchte. Es kann nicht verlangt werden, dafür eine entsprechend höhere Position mit mehr Verantwortung und anderen Aufgaben zu schaffen.

Nur wenn eine freie Planstelle existiert und diese vom Dienstherr auch besetzt werden soll, kann eine Beförderung für Beamte – nach entsprechender Bewerbung und Auswahl – infrage kommen.

Zudem muss eine Wartezeit eingehalten werden, die verhindert, dass zu schnell befördert wird. Gemäß § 22 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) muss ein Jahr seit der letzten Beförderung vergangen sein.


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Auswahlgespräch als letzter Schritt der Beamtenbeförderung

Bewerben sich zahlreiche ähnlich qualifizierte Beamte oder Angestellte – Stellenausschreibungen können für beide Gruppen offen sein – auf eine Stelle und kann der Dienstherr aufgrund der Kriterien keine eindeutige Entscheidung treffen, kommt es zu Auswahlgesprächen. Hier handelt es sich im Grunde um Vorstellungs- und Bewerbungsgespräche, in denen die Eignung der Bewerber für die konkrete Position und Stelle geprüft wird.

Gute Vernetzung und Reputation innerhalb der Behörde oder Institution zahlen sich hier für Beamte aus. Denn trotz formaler Vorgaben und Richtlinien werden die Auswahlprozesse auch in Behörden von Menschen durchgeführt, die sich durch Auftreten und Ruf – wenn auch unbewusst – beeinflussen lassen.

Vitamin B ist wichtig, aber auch ein eloquentes und überzeugendes Auftreten im Auswahlgespräch ist essentiell.

Tipps für Beamte

Das allein reicht aber noch nicht. Für einen optimalen Verlauf des Auswahlgespräches und beste Chancen sollten Beamte einige Punkte beachten:

  • Kennen Sie die ausgeschriebene Stelle detailliert und umfassend.
  • Machen Sie deutlich, wie ihre Stärken und Kompetenzen auf der Stelle zur Geltung kommen werden.
  • Argumentieren Sie klar, was sie für die Stelle qualifiziert.
  • Stellen Sie Ihre Motivation für die neue Position überzeugend und glaubhaft dar.

Eine gute Vorbereitung – die der Vorbereitung fürs Vorstellungsgespräch ähnlich ist – sollte für Beamte vor einem Auswahlgespräche Pflicht sein.

Antrag bei unberechtigter Ablehnung

Nicht jede Beförderung für Beamte klappt, Frust ist verständlich. Haben Sie aber das Gefühl, vollkommen unberechtigt bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, können Sie dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorgehen. Der Dienstherr darf die Position dann zwei Wochen lang nicht besetzten und muss das Auswahlverfahren nochmals genau prüfen.

Dieser rechtliche Weg sollte jedoch nur Ihr letztes Mittel sein. Erstens ist der Erfolg eines solchen Antrags ungewisse und zweitens machen Sie sich damit bei Ihrem Dienstherren sicherlich nicht beliebt. Idealerweise können Sie durch konstant gute Leistung, eine stichhaltige Bewerbung und die besten Argumente überzeugen und sich die Beförderung so sichern.

Und sollte es beim ersten Mal nicht klappen, können Sie die gescheiterte Bewerbung als Lernerfahrung sehen und die Erfahrungen bei der nächsten Bewerbung um eine Beförderung zu Ihrem Vorteil nutzen.

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