Lügen im Vorstellungsgespräch: Diese sind erlaubt!

Wer sich bewirbt, sollte die Wahrheit sagen. Falsche Angaben in der Bewerbung können strafbar sein und zur Kündigung führen – auch noch nach Jahren im Job. Einige Notlügen und Lügen im Vorstellungsgespräch sind aber sogar gesetzlich erlaubt – als eine Art Notwehrrecht bei unzulässigen Fragen. Wer hier die Aussage verweigert, würde sich verdächtig machen. Die Jobchancen lägen bei Null. Wir zeigen Ihnen, welche illegalen Fragen im Vorstellungsgespräch Sie nicht beantworten oder mit erlaubten Notlügen kontern dürfen – plus Tipps für kluge Antworten…

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Lügen aus Notwehr? Bei diesen Fragen erlaubt

Wann hat ein Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lügen? Als Faustregel können Sie sich merken: Ihre Privatsphäre dürfen Sie immer schützen. Die geht den künftigen Arbeitgeber nichts an.

Mehr noch: Wird der Arbeitgeber in spe nachdrücklich indiskret mit seinen allzu neugierigen Fragen, kann er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Allerdings bleibt dieser Gesetzespassus in der Regel ein zahnloser Tiger, da die Beweispflicht eine enorm hohe Hürde darstellt.

Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch

Arbeitgeber haben zwar ein grundsätzliches Fragerecht. Bewerber wiederum haben ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Entsprechend gibt es im Vorstellungsgespräch einige unzulässige Fragen. Sie müssen diese nicht beantworten oder dürfen mit Lügen antworten.

Fragen zur Familienplanung

Unzulässig sind…

  • Fragen zum Familienstand
  • Fragen zur sexuellen Neigung (homo- oder heterosexuell)
  • Fragen zu einer bestehenden Schwangerschaft
  • Fragen zu Heiratsabsichten
  • Fragen zum Kinderwunsch
  • Fragen zum Partner oder dessen Job
  • Fragen zu Familienmitgliedern oder Verwandten

Fragen zur gesundheitlichen Situation

Unzulässig sind…

  • Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand
  • Fragen zu einer vorhandenen Behinderung
  • Fragen zur vergangenen Erkrankungen (inklusive Dauer)
  • Fragen zu schweren Krankheiten in der Familie

Fragen zu privaten Ansichten

Verboten sind…

  • Fragen zu Religion und Konfession
  • Fragen zur Parteizugehörigkeit
  • Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit

Generelle Fragen zur Person

Verboten sind…

  • Fragen zum Alter
  • Fragen zur Herkunft
  • Fragen zu Vorstrafen oder Gefängnisaufenthalten
  • Fragen zum Umgang mit Geld
  • Fragen zu einer möglichen Verschuldung
  • Fragen zu den Vermögensverhältnissen
  • Fragen zum Privatleben allgemein
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Ausnahmen: Wann muss ich die Wahrheit sagen?

Keine Regeln ohne Ausnahmen. Lügen im Vorstellungsgespräch sind dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit hat. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Fragen zu Vermögensverhältnissen und Schulden (bei Bankangestellten, Kassierern)
  • Fragen zu Vorstrafen (bei Juristen oder (Polizei)Beamten)
  • Fragen zu (ansteckenden) Krankheiten (in medizinischen Berufen, Gastronomie und Lebensmittelindustrie)
  • Fragen zur (bestehenden) Schwangerschaft (falls der Job unter den Mutterschutz fällt und sonst das Kindeswohl gefährdet wäre)

Wer hierbei im Bewerbungsgespräch lügt, riskiert viel. Der Arbeitgeber hat dann das Recht zur Anfechtung des Vertrages (siehe auch Grafik).

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Diese Fragen MÜSSEN Sie wahr beantworten

Den Lebenslauf aufhübschen, schlechte Noten kaschieren, Lücken verschweigen oder Hard Skills hinzu erfinden: Fast jeder dritte Bewerbung enthält Lügen, sagen Studien. Gefährlich!

Lügen im Vorstellungsgespräch werden juristisch immer heikel, wenn es um professionelle und berufsbezogene Fragen geht. Dies müssen Sie wahr beantworten – auch wenn sie unangenehm sind:

Diese Fragen sind dazu gedacht, die fachliche Eignung des Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle zu überprüfen. Entsprechend müssen sie immer wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Eine Notlüge im Vorstellungsgespräch kann eine spätere Kündigung rechtfertigen. Auch Jahre nach bestandener Probezeit.

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Was passiert, wenn man im Vorstellungsgespräch lügt?

Wer im Vorstellungsgespräch lügt, riskiert mindestens einen Vertrauensbruch. Je nach Relevanz und falls die Aussagen ein wichtiges Einstellungskriterium waren, drohen juristische Konsequenzen. Wer Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung. Folge: Der Arbeitsvertrag ist nichtig, der Arbeitsplatz futsch. In manchen Fällen können Unternehmen sogar Schadenersatz verlangen.

Wurden gar offizielle Dokumente gefälscht, begehen Bewerber Urkundenfälschung. Die hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen: Urkundenfälschung kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat. Selbst wenn es nicht sofort zur Entlassung kommt, liefern Sie so einen billigen Kündigungsgrund, falls Sie später einmal in Ungnade fallen.

Falsche Angaben in der Bewerbung sind ein günstiges Druckmittel, um Sie ganz schnell loszuwerden. Per Aufhebungsvertrag und natürlich ohne Abfindung. Mit einer Kündigungsschutzklage kommen Sie dann nicht weit. Arbeitsrichter halten falsche Angaben in der Bewerbung für kein Kavaliersdelikt, sondern für einen schweren Vertrauensbruch.

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Notlügen im Vorstellungsgespräch: Die besten 8

Zur bitteren Realität gehört es leider, dass eine zu ehrliche Haut im Vorstellungsgespräch auf die Verliererstraße abbiegt. Das lässt sich vermeiden, ohne dass Sie sich gleich in einen Lügenbaron verwandeln. Mit ebenso charmanten wie zulässigen Notlügen.

Es ist keine gute Idee im Vorstellungsgespräch zu sagen: „Das geht Sie nichts an!“ Oder: „Das dürfen Sie gar nicht fragen!“ Erstens, weil man sich damit verdächtig macht, etwas verheimlichen zu wollen. Zweitens, weil das wichtige Sympathiepunkte kostet. Es gilt natürlich auch die umgekehrte Frage: Will ich bei einem Arbeitgeber anheuern, der illegale Fragen stellt? Deshalb nur als Anregung (nicht zur Anstiftung!) 8 Notlügen und Beispiele die Ihnen im nächsten Jobinterview helfen können…

„Mein letzter Chef war total in Ordnung, über den kann ich nichts Schlechtes sagen.“

In Wahrheit war er die Pest im Maßanzug. Trotzdem zeugt es nicht nur von schlechtem Stil, über ehemalige Arbeitgeber herzuziehen, es ist auch strategisch unklug. Ihr Jetzt-Gesprächspartner wird das Gefühl haben, dass er alsbald der Nächste ist, über den Sie lästern. Im Vorstellungsgespräch gilt: Nie schlecht über verflossene Chefs (und Kollegen) reden. Dann lieber schönreden und zum Lügen im Vorstellungsgespräch wechseln.

„Den ganzen Tag im stillen Kämmerlein zu sitzen, das wäre nichts für mich.“

Teamfähigkeit gehört zum heiligen Kanon der Arbeitswelt anno 1980. Völlig unabhängig davon, ob das in Ihrem Job uneingeschränkt Sinn ergibt oder nicht. Heucheln Sie also Teamlust und Teamgeist, obwohl Sie sich in Wahrheit ein Einzelbüro wünschen und eher der introvertierte Typ sind. Lügen im Vorstellungsgespräch ausdrücklich erlaubt.

„Hier steckt so viel Potenzial im Unternehmen; dieser Job ist eine Herausforderung, der ich mich gerne stelle.“

Dabei wollen Sie doch einfach nur raus aus Ihrem aktuellen Job. Bloß weg, weg, weg! Weil der Chef ein unerträglicher Choleriker ist, das Team aus lauter Querulanten besteht, die Bezahlung mies ist und die Aufgaben sterbenslangweilig sind. Das sind verständliche Gründe, aber keine die Sie jemals nennen sollten.

Eine solche Wechselmotivation sieht nach Flucht aus, nicht nach einem strategischen Plan. Grundsätzlich gilt: Argumentieren Sie immer mit einer Hin-zu-Motivation für die ausgeschriebene Stelle. Womöglich waren Sie an Ihrer bisher misslichen Lage ja nicht ganz unschuldig…

„Mit meinen Kollegen habe ich mich immer super verstanden.“

Obwohl Sie die meisten so wenig ausstehen konnten wie Mundgeruch am Nachmittag. Aber: Sie wollen ja Teamfähigkeit dokumentieren (siehe oben). Und wer offen über seine Antipathien für Teamkollege X und Abteilungsleiterin Y spricht, macht sich als Einzelkämpfer verdächtig. Auch hier fahren Sie mit Schönfärbereien und Lügen im Vorstellungsgespräch besser.

„Privat gehe ich am liebsten surfen, lese viel und grille gerne mit meinen Freunden. Und ich träume von einer Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn.“

Dabei wollen Sie in Ruhe in Ihrem Keller an der Modelleisenbahn schrauben – und zwar am liebsten von morgens bis abends. Oder bis zum Morgengrauen Call of Duty auf der Playstation zocken. Das sind aber keine Hobbys und Interessen, mit denen Sie punkten.

Ein dynamisches Hobby wie Segelfliegen kommt auf der anderen Seite des Bewerbungstisches besser an als „Briefmarken sammeln“. Auch nicht gut: Oberflächliche Antworten wie „Party machen und shoppen.“ Sicher: Niemand muss sein Hobby verheimlichen und sich selbst verleugnen. Aber wenn Sie den Job unbedingt haben und Ihre Bewerbungschancen verbessern wollen, dann wählen Sie Ihre Freizeitaktivitäten strategisch klug aus. Der Rest ist Schweigen.

„Ich bin unausstehlich, wenn ich nichts gegessen habe.“

Blödsinn, Sie sind auch mit vollem Magen keine Frohnatur. Aber irgendwas müssen Sie ja antworten, wenn Sie mal wieder nach Ihrer größten Schwäche gefragt werden. „Ich bin notorisch unpünktlich, habe Angst zu telefonieren, manchmal dreckige Fingernägel und raste ab und zu kräftig aus“, ist jedenfalls die deutlich schlechtere Alternative. Auch wenn es Klartext ist.

An dieser Stelle ist auch die Taktik beliebt, eine vermeintliche Schwäche in eine Stärke umzudeuten. Dumme Idee! Antworten vom Typ „Meine größte Schwäche ist meine Ungeduld – und Schokolade“ kennen Personaler alle schon. Außerdem ist Ungeduld durchaus eine Schwäche.

„Mein Ziel ist, in die Rolle des Teamleiters hineinzuwachsen. Aber ich weiß, dass ich dafür viel harte Arbeit investieren muss.“

Eine Option, um die beliebte Frage à la „Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“ zu umschiffen. Was Sie dagegen nicht sagen: „Ach, am liebsten würde ich es mir in dem Sachbearbeiter-Job für die nächsten 20 Jahre gemütlich einrichten.“ Das mag ehrlich sein und ist im Grunde noch nicht mal verwerflich, wirkt aber dermaßen unambitioniert und antriebslos, dass es die Chance, den Job jemals zu kriegen, drastisch reduziert. Dann vielleicht doch besser Lügen im Vorstellungsgespräch?!

„Fernsehen? Pah, da kommt doch nur Unsinn! Ich schaue wirklich ganz wenig fern.“

Ein Satz, der Ihnen ebenfalls gute Dienste erweist, wenn es um Hobbys geht – auch wenn die Wahrheit ist, dass Sie die nächste Folge des Dschungelcamps kaum erwarten können und auch „Goodbye Deutschland“ nur selten auslassen. Wenn überhaupt sollten Sie den eigenen Fernsehkonsum nur beiläufig und mit Augenzwinkern erwähnen. Es sei denn, Sie bewerben sich bei einer TV-Produktionsfirma…

Bonus: Wenn Wahrheit weh tut

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