Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung: Angeben oder nicht?
Religion und Konfessionszugehörigkeit sind heikle Themen. Beim Smalltalk werden diese aus gutem Grund vermieden, um nicht in hitzige Diskussionen und Streitigkeiten zu verfallen. Doch wie sieht es mit der Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung aus? Von früher werden viele es noch als Standard kennen, im Lebenslauf einen Vermerk zur eigenen Konfessionszugehörigkeit einzufügen, um potenzielle Arbeitgeber über die eigene Glaubensrichtung zu informieren. Das hat sich jedoch grundlegend geändert.

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Muss die Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung angegeben werden?
Laut Definition ist die Konfession genau genommen eine Untergruppe einer Religion, die sich in bestimmten Punkten, beispielsweise Lehren, von anderen Gruppen unterscheidet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Konfessionszugehörigkeit jedoch einfach die Zugehörigkeit zu einer Religion und Glaubensgemeinschaft bezeichnet.
Meist findet dabei eine Unterteilung in die fünf Weltgeligionen Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus und Judentum statt.
Lange Zeit war es üblich, diese Information in den Bewerbungsunterlagen, genauer gesagt unter den persönlichen Daten im Lebenslauf, anzugeben. Aus dieser Zeit hält sich weiterhin der Irrglaube, dass es sich bei der Konfessionszugehörigkeit um eine verpflichtende Angabe handeln würde.
Falsch! Es gibt Pflicht, vielmehr geht es die meisten Arbeitgeber gar nichts an, welcher Religion Sie angehören. Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, eingeführt wurde, sollen gezielt Diskriminierungen verhindert werden. Konkret heißt es dazu im Gesetz:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Statt eine Pflicht, die Konfessionszugehörigkeit anzugeben, entsteht daraus vielmehr ein Verbot für Unternehmen, Bewerber nach deren Religion zu fragen. Welcher Konfession Sie angehören, ist Ihre freie und persönliche Entscheidung – die in der Regel nichts mit dem Beruf zu tun hat und deswegen auch nicht angegeben werden muss. Ob Sie es trotzdem tun, bleibt Ihnen somit selbst überlassen, was die Konfessionszugehörigkeit zu einer optionalen Kann-Angabe macht.
Zusätzlich spricht ein weiteres Argument dafür, die Konfessionszugehörigkeit nicht zu erwähnen: Wer das als Bewerber tut, reicht eine altmodische Bewerbung ein, die nicht den aktuellen Standards entspricht. Sicherlich nicht der Eindruck, den Sie als Kandidat erwecken wollen. Sie geben schließlich in den Unterlagen auch nicht mehr den Namen und den Beruf Ihrer Eltern an, nur weil das vor einigen Jahrzehnten in Bewerbungen noch so gemacht wurde.
Ausnahmen: Wann muss die Konfessionszugehörigkeit genannt werden?
Wie so oft gilt auch in diesem Fall: Keine Regel ohne Ausnahme. So kann es in bestimmten Fällen tatsächlich möglich sein, dass ein potenzieller Arbeitgeber Sie ganz offen, gezielt und auch rechtens nach Ihrer Religionszugehörigkeit fragt oder verlangt, dass diese sofort in der Bewerbung angegeben wird. Dies gilt immer dann, wenn Sie sich bei einem religiösen Arbeitgeber bewerben – beispielsweise direkt bei der Kirche oder einer Pflege- und Betreuungseinrichtung, hinter der ein kirchlicher Träger steht.
Klassische Beispiele sind etwa ein katholischer Kindergarten oder auch kirchliche Pflegeheime. Diese suchen speziell nach Bewerbern, die zur Konfession des Unternehmens passen – und dürfen dies auch. Von einer Diskriminierung anderer Glaubensrichtungen wird hier in der Regel nicht ausgegangen.
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Kirchen und kirchliche Einrichtungen grundsätzlich ein Recht zur Selbstbestimmung haben und deshalb auch an Bewerber die Anforderungen stellen können, zur Religion und der Weltanschauung zu passen. Aber: Das ist nur rechtens, wenn es für die Tätigkeit eine wesentliche Anforderung unter Berücksichtigung des Selbstverständnisses der Organisation ist.
Heißt im Klartext: Erzieher in einem katholischen Kindergarten, sollen auch die Werte und Anschauungen weitergeben und dürfen entsprechend nach ihrer Konfessionszugehörigkeit ausgewählt werden. Hat diese aber mit dem Job eigentlich gar nichts zu tun, müssen auch kirchliche Einrichtungen sich an den Grundsatz halten und sicherstellen, dass Bewerber nicht diskriminiert werden.
Konfessionszugehörigkeit formulieren: So können Sie darauf eingehen
Für den Fall, dass Sie sich auf eine Stelle bewerben, bei denen die Angabe der Konfessionszugehörigkeit verlangt wird, stehen Sie vor der Frage: Wie mache ich das überhaupt? Wenn Sie sich bisher nur bei nichtreligiösen Unternehmen beworben haben, mussten Sie sich mit dem Thema noch nicht weiter beschäftigen, nun ist es auf einmal ein wichtiges Kriterium für eine mögliche Zusage.
Für die Formulierung und Angabe Ihrer Konfessionszugehörigkeit gibt es verschiedene Optionen. Für welche Sie sich entscheiden, hängt zu großen Teilen von den Anforderungen des Arbeitgebers ab, aber auch ihre individuelle Bewerbungsstrategie kann ein Faktor sein:
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Konfessionszugehörigkeit im Lebenslauf
Dies ist der Klassiker, an dem Sie nicht vorbei kommen, wenn Sie Ihre Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung angeben. Unter dem Punkt der Persönlichen Daten wird ein Zusatz zur Konfession oder Religion eingebaut. Hier können Sie dann neben den anderen Informationen rund um Ihre Person auf Ihre Konfessionszugehörigkeit angeben, beispielsweise katholisch oder evangelisch.
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Pfarramtliches Zeugnis
Eine besondere Form, um die Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung zu bekunden, ist das sogenannte
pfarramtliche Zeugnis. Nicht nur der Begriff erinnert an das polizeiliche Führungszeugnis, tatsächlich haben beide Dokumente durchaus Ähnlichkeit. Ein pfarramtliches Führungszeugnis wird vom Pfarrer Ihrer Gemeinde ausgestellt und enthält Informationen über Sie und Ihre kirchlichen Aktivitäten. Neben Angabe der Konfessionszugehörigkeit wird auch erwähnt, ob Sie aktiv in der Kirche mitarbeiten, welche Sakramente Sie erhalten haben oder ob Sie gegen kirchliche Regeln und Vorsätze verstoßen haben.
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Konfessionszugehörigkeit im Anschreiben
Wollen Sie Ihre Konfessionszugehörigkeit noch einmal betonen und besonders als Argument für die Bewerbung nutzen, können Sie auch im Anschreiben noch einmal darauf eingehen. Dies empfiehlt sich allerdings nur, wenn Sie damit auch wirklich punkten können und zusätzliche Punkte erwähnen.
Nur noch einmal zu schreiben Ich gehöre der XY Konfession an, bringt also nichts. Engagieren Sie sich hingegen wirklich aktiv in der Kirche, helfen dort ehrenamtlich oder bekleiden eine Position, kann dies durchaus im Anschreiben aufgegriffen werden, um Ihre Konfessionszugehörigkeit hervorzuheben und einem religiösen Arbeitgeber zu zeigen, wie sehr Sie sich mit den Werten identifizieren und diese auch leben.
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Jochen Mai ist Gründer und Chefredakteur der Karrierebibel. Der Autor mehrerer Bücher doziert an der TH Köln und ist gefragter Keynote-Speaker, Coach und Berater.

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