Was ist Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld (auch: ALG I oder Arbeitslosengeld 1) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Verlieren Sie Ihren Job, dient das Arbeitslosengeld Ihrer finanziellen Absicherung.
Die Zahlungen sollen das weggefallene Gehalt teilweise ersetzen und finanzielle Auswirkungen des Jobverlusts abmildern.
Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die das frühere Arbeitslosengeld II (auch: Hartz 4) und Sozialgeld ersetzt hat. Es soll den Grundbedarf und das Existenzminimum sichern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen Sie erfüllen, um die Leistung zu beziehen:
- Sie sind arbeitslos und in der Lage, wöchentlich wenigstens 15 Stunden zu arbeiten.
- Über den Digitalen Service oder persönlich haben Sie sich arbeitslos gemeldet.
- Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle.
- Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt.
Zudem besteht die Pflicht zur Mitarbeit. Das umfasst Eigenbemühungen, einen neuen Job zu finden – beispielsweise durch Bewerbungen, Coaching und private Arbeitsvermittlung.
Was ist Anwartschaftszeit?
Die Anwartschaftszeit regelt, wie lange Sie für den Bezug von Arbeitslosengeld gearbeitet haben müssen. In den vergangenen 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate lang in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Angerechnet werden auch andere Zeiten:
- Bezug von Krankengeld
- Erziehungszeiten von Kindern unter 3 Jahren
- Freiwilligendienst oder Wehrdienst
Verkürzte Anwartschaftszeit
Eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten versicherungspflichtige Zeit in den vergangenen 30 Monaten gilt für Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt waren.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgegangen sind. Grund: Dieses Arbeitsverhältnis ist nicht versicherungspflichtig. Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch nicht davon profitieren.
Arbeitslosengeld Höhe + Rechner
Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 Prozent des errechneten Leistungsentgelts. Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhalten einen erhöhten Betrag von 67 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist Ihr Gehalt in den vergangenen 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit.
Ermittelt wird die Höhe über das durchschnittliche tägliche Brutto-Arbeitsentgelt des vergangenen Jahres (Bemessungsentgelt). Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und Pauschal 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das tägliche Netto-Arbeitsentgelt (Leistungsentgelt) – 60 Prozent dieses Betrages erhalten Sie als Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld Rechner
Arbeitslosengeld Rechner helfen bei der Ermittlung und schaffen einen Überblick über die zu erwartende Höhe der Leistung. Trotzdem kann es bei der Berechnung zu Abweichungen kommen. Folgende Rechner bieten den Service:
Aufstocken des Arbeitslosengeldes
Können Sie mit dem Arbeitslosengeld nicht Ihren Lebensunterhalt sichern, kann es aufgestockt werden. In dem Fall springt das Jobcenter ein und Sie beziehen im Rahmen der Grundsicherung zusätzlich Bürgergeld. Diese müssen Sie beim Jobcenter beantragen.
Arbeitslosengeld: Wie lange bekomme ich ALG?
Für die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld gibt es 2 Kriterien: Einerseits hängt sie davon ab, wie lange Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Richtwert sind hier die 5 Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung. Andererseits spielt Ihr Alter zum Zeitpunkt des Anspruchs eine Rolle. Der längste Bezug von Arbeitslosengeld für unter 50-Jährige liegt bei 12 Monaten.
Arbeitslosengeld Anspruch über 50
Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes von 15 Monaten, sofern Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung mindestens 2,5 Jahre (30 Monate) beschäftigt waren.
Der Höchstanspruch von 2 Jahren Arbeitslosengeld gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre alt sind und mindestens 48 Monate Versicherungspflichtzeit nachweisen können.
Arbeitslosengeld Tabelle: Übersicht Höchstanspruch
Versicherungspflicht (letzte 5 Jahre) |
Alter | Max. Anspruch |
12 Monate | – | 6 Monate |
16 Monate | – | 8 Monate |
20 Monate | – | 10 Monate |
24 Monate | – | 12 Monate |
30 Monate | 50 | 15 Monate |
36 Monate | 55 | 18 Monate |
48 Monate | 58 | 24 Monate |
Was passiert nach Ende des Arbeitslosengeldes?
Das Arbeitslosengeld ist eine befristete Leistung. Sie erhalten es nur für die Dauer, die Ihnen nach den obigen Vorgaben zusteht. Nach dieser Zeit ist Ihr Anspruch verbraucht.
Benötigen Sie weiterhin finanzielle Unterstützung, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld oder andere Sozialleistungen.
Arbeitslosengeld Antrag
Sie müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, damit Sie die Leistung erhalten. Es gibt keine automatischen Zahlungen – es reicht nicht, wenn Sie sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie direkt Online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Dazu müssen Sie sich anmelden und alle Felder des Dokuments ausfüllen. Oder Sie holen sich den Antrag persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit ab und füllen diesen von Hand aus.
Arbeitslosengeld: Darf ich trotzdem arbeiten?
Klare Antwort: Ja, Sie dürfen arbeiten gehen und einen Nebenjob ausüben, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Dies wird von der Agentur für Arbeit sogar gefördert, weil Sie mit der Nebentätigkeit den ersten Schritt zurück in eine Vollzeitanstellung schaffen.
Wollen Sie im Bezug von ALG arbeiten gehen, müssen Sie aber zwei wichtige Bedingungen beachten:
-
Arbeitsagentur informieren
Sie müssen spätestens am ersten Tag die Bundesagentur für Arbeit über die Aufnahme der Tätigkeit informieren.
-
Arbeitszeit einhalten
Sie dürfen maximal 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Bei einer längeren Arbeitszeit gelten Sie nicht mehr als arbeitslose – und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld zuverdienen?
Durch Ihren Nebenverdienst haben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein Einkommen. Für dieses Gehalt gilt ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat – bis zu diesem Betrag wird der Verdienst nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet und die Bezüge bleiben gleich.
Übersteigt Ihr Gehalt den Freibetrag von 165 Euro, wird es angerechnet und Ihr ALG gekürzt. Je höher Ihr monatliches Einkommen ist, desto geringer die Zahlung der Arbeitsagentur – am Ende bleibt Ihnen aber trotzdem mehr Geld als ohne Job.
Arbeitslosengeld Rechner: Wie wird Einkommen angerechnet?
Die Arbeitsagentur ermittelt aus dem monatlichen Einkommen und dem Freibetrag den sogenannten Anrechnungsbetrag. Hier ein einfaches Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Sie bekommen jeden Monat 1.400 Euro Arbeitslosengeld. In einem angemeldeten Nebenjob verdienen Sie auf Minijob-Basis 556 Euro monatlich. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
- Anrechnungsbetrag: 391 Euro (556 Euro – 165 Euro)
- Neues ALG: 1.009 Euro (1.400 Euro – 391 Euro)
Sie bekommen weniger Arbeitslosengeld, weil Sie den Freibetrag überschreiten – insgesamt haben Sie durch Ihr Gehalt und die Zahlungen der Arbeitsagentur aber einen höheren Betrag zur Verfügung. Ohne Job hatten Sie 1.400 Euro, mit reduziertem ALG und Nebenverdienst kommen Sie auf 1.565 Euro.
Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung
Sie kündigen selbst Ihren Job und suchen sich eine neue Stelle. Haben Sie ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kurze Antwort: Nein. Durch die Eigenkündigung haben Sie Ihre vorübergehende Arbeitslosigkeit selbst verursacht.
Die Bundesagentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von 3 Monaten. Die Bezugsdauer des ALG reduziert sich dadurch, sodass Sie insgesamt weniger Geld erhalten. Eine Sperre ist zudem in folgenden Fällen möglich:
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Aufhebungsvertrag nebst Abfindung
- Verweigerung einer vermittelten Arbeit
- Verweigerte Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
- Nicht erbrachte Eigenbemühungen um einen neuen Job
- Keine Arbeitssuchendmeldung
Ausnahmen von der Sperrzeit
Für die Sperrfrist gibt es einige Ausnahmen. Durch diese können Sie die Phase auf 6 oder 3 Wochen reduzieren – und im besten Fall ganz verhindern:
- Berufliche Veränderung oder Verbesserung nach der möglichen Sperrzeit: Sie gehen nachweislich ein neues Beschäftigungsverhältnis ein oder haben Aussicht auf eine neue Stelle.
- Eigene Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
- Gemeinsamer Umzug mit/zu Ihrem Ehepartner/Lebensgefährten in eine andere Stadt.
- Bestimmungen zum Arbeitsschutz werden nicht eingehalten.
- Unzumutbare Verhältnisse auf der Arbeitsstelle wie Mobbing oder sexuelle Belästigung.
- Keine oder nur verzögerte Lohnzahlungen.
Die Entscheidung trifft der zuständige Sachbearbeiter. Für eine Chance auf eine Ausnahme brauchen Sie Nachweise über die entsprechenden Gründe (beispielsweise ein ärztliches Attest).
Muster: Gegen eine Sperrfrist Widerspruch einlegen
Sollte die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängen, müssen Sie das nicht sofort akzeptieren. Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Erfolgt eine Ablehnung des Widerspruchs, können Sie beim Sozialgericht klagen.
Eine Mustervorlage für einen Widerspruch gegen Verhängung der Sperrfrist finden Sie hier als kostenlosen Download.
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