Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Nachweis des Arbeitgebers über die Beschäftigung eines Mitarbeiters, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Sie ist nicht nur Information, sondern für die Bundesagentur für Arbeit Grundlage für die Entscheidung über Anspruch und Höhe des Arbeitslosengeldes.
Das Formular enthält alle relevanten Informationen zu Dauer der Beschäftigung, Tätigkeit, Gehalt sowie den Kündigungsgründen.
2 Arten der Arbeitsbescheinigung
Je nach beantragter Leistung gibt es zwei Arten der Arbeitsbescheinigung:
- Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB II für den Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II für den Anspruch auf Bürgergeld
Pflicht zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung
Arbeitgeber sind zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung verpflichtet. Einzige Voraussetzung: Der Mitarbeiter oder die Bundesagentur für Arbeit müssen das Unternehmen dazu auffordern, das Formular auszufüllen und einzureichen. Unaufgefordert muss der Betrieb nicht aus Eigeninitiative eine Bescheinigung zur Beschäftigung erstellen.
Vorlage für die Arbeitsbescheinigung
Für das Formular gibt es eine Vorlage direkt von der Bundesagentur für Arbeit. Diese können Arbeitgeber (oder Mitarbeiter) kostenlos herunterladen und ausfüllen. Ebenso ist eine digitale Übermittlung des Formulars möglich. Die Vorlage lässt sich direkt online ausfüllen und an die Arbeitsagentur verschicken. Über den folgenden Link kommen Sie zur Vorlage der Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitsbescheinigung: Vorlage für Arbeitslosengeld (Download)
Arbeitsbescheinigung: Vorlage für Bürgergeld (Download)
Inhalt: Was steht in der Arbeitsbescheinigung?
Die Arbeitsbescheinigung enthält alle Daten und Informationen, die der Bundesagentur bei der Leistungsentscheidung zu Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen helfen. Dazu gehört folgender Inhalt auf dem Formular::
- Angaben zum Arbeitgeber (Betriebsnummer, Name, Adresse)
- Angaben zum Arbeitnehmer (persönliche Daten)
- Angaben zur Beschäftigung (Dauer, Tätigkeit, Entgeltzahlungen)
- Angaben zur Beitragspflicht (Leistungen zu Sozialversicherungen)
- Angaben zum Ende der Beschäftigung (Zeitpunkt, Gründe, wer hat gekündigt?)
- Angaben zur Arbeitszeit (wöchentliche Stunden, mögliche Änderungen)
- Angaben zum Arbeitsentgelt (Höhe des Gehalts, Einmalzahlungen)
- Angaben zu Leistungen bei Beendigung der Beschäftigung (weiter gezahltes Gehalt, Urlaubsabgeltung, Abfindung)
- Angaben zur Kündigungsfrist (Dauer, wann endet sie?)
Wie bekomme ich eine Arbeitsbescheinigung?
Wollen Sie das Formular über die Zusammenarbeit erhalten, müssen Sie diese bei Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber beantragen. Dazu reicht ein einfaches und formloses Schreiben. Die eindeutige Aufforderung und Bitte um Ausstellung des Formulars ist genug, um das Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Ein Beispiel für die Formulierung:
Sehr geehrter Herr Personaler,
für mein Arbeitsverhältnis im Unternehmen Muster AG vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ benötige ich für die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung. Hiermit bitte ich Sie, das Formular auszufüllen und mir zeitnah per Post zu schicken. Meine aktuelle Adresse lautet: Volker Vorlage, Beispielweg 1, 12345 Kleinstadt.Mit freundlichen Grüßen
Volker Vorlage
Teilweise fordert die Bundesagentur für Arbeit das Dokument auch selbst bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber an. In diesem Fall müssen Sie nichts tun.
Frist: Bis wann muss die Bescheinigung eingereicht werden?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen für das Erstellen und Einreichen der Bescheinigung. Wollen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, fordert der zuständige Sachbearbeiter Sie oder Ihren Arbeitgeber auf, das Formular auszufüllen. Meist wird hierzu eine Frist von bis zu 4 Wochen gesetzt. Der genaue Zeitraum variiert aber je nach Einzelfall. Kommen Arbeitgeber der Aufforderung nicht nach, wird möglicherweise eine Strafzahlung fällig.
Wie lange werden Formulare rückwirkend ausgestellt?
Haben Sie nicht gleich nach der Kündigung einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber gestellt, können Sie dies später nachholen. Typischerweise werden Bescheinigungen bis zu 12 Monate rückwirkend ausgestellt.
Fehler in Arbeitsbescheinigung: Was tun?
Kommt es zu Fehlern in der Arbeitsbescheinigung, sollte dies möglichst schnell korrigiert werden. Meist ist dies einfach und unbürokratisch möglich. Arbeitgeber kontaktieren die Bundesagentur für Arbeit, sprechen mit dem zuständigen Sachbearbeiter und passen die fehlerhaften Angaben an. Bei Fragen oder Unklarheiten läuft der Kontakt auch andersrum – das Arbeitsamt meldet sich beim Unternehmen, um Informationen abzuklären oder nachzufragen.
Ein neues Formular muss hierfür meist nicht ausgefüllt und eingereicht werden. Fehler führen auch nicht zu Strafen. Ausnahme: Es wurden vorsätzlich falsche Angaben gemacht.
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